RAT! Autounfall mit Radfahrer

  • Hi Leute

    Das is passiert:
    Ich komm aus ner 30er-Zone mit meinem Auto und will rechts auf ne große 2-geteilte Hauptstraße abbiegen...Ich komm also an, schau nach rechts und dann nach links.Ampel is wohl gerade grün, weil sehr voll.Ich warte also und als es frei ist will ich abbiegen...
    Ich fahr an(leider ohne nochmal nach rechts zuschauen) und höre nur noch jemanden rufen und schon lieget nen Radfahrer auf meiner Motorhaube!!!
    Viel ist zum Glück uns beiden nicht passiert...
    Der Radfahrer hatte ne leichte (5mm) Platzwunde über dem linken Auge, sonst erstmal nix.
    Ein Zeuge und noch so ne Art Politessen haben gleich mit angehalten und Krankenwagen und Polizei geholt!
    Der Radfahrer bekamm nen stümperhaftes Pflaster und das wars...
    Einer der Grünen meinte, folgender Sachverhalt:
    Radfahrer: Ordnungswiedrigkeit, weil er auf der falschen Seite gefahren ist!
    Ich: Fahrlässige Körperverletzung!
    Weiter ist erstmal nix passiert, die haben nur den Unfall aufgenommen...

    Nun meine Fragen:
    Was kommt auf mich zu?
    Was kann mir passieren?

    Rechtschutz hab ich leider (noch) nicht!

    Wäre für Ratschläge sehr Dankbar!!!!!!!!!

    Dakne strupi

    Ich war schon immer schizophren aber jetzt sind wir zu dritt

    Das Leben ist wie ein Stück Seife.......auf dem Boden einer Knastdusche!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von strupi on fire (20. September 2007 um 17:56)

  • vermutlich gibt es eine anzeige, wegen der körperverletzung. dann als strafe verknakt zu einigen tagessätzen.
    dann nochwas entsprechend dem bussgeldkatalog.

  • Hallo Timm,

    oh man, Du hast keine Rechtsschutzversicherung ?! :oh_man:
    Frage, bis Du Mitglied im ADAC ? Wenn ja, dann hast Du eventuell doch eine Rechtsschutzversicherung ! Frage nach ! Wenn ja, dann geh sofort zum Anwalt und informiere Dich über die weitere Vorgehensweise....
    Eine Strafe mit Tagessätzen für die fahrlässige Körperverletzung kann ich mir nicht vorstellen, es war ja keine Absicht von Dir!
    Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und halte uns bitte auf dem laufenden....
    Gruß :streichel:

    Toni

    Einmal editiert, zuletzt von Domino (20. September 2007 um 21:05)

  • das Verfahren wegen Körperverletzung wird mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt, der Radfahrer wird auf den Weg der Privatklage verwiesen. OwiVerfahren gemäß Bußgeldkatalog, nichts tragisches

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von Blade 2003
    Hallo Timm,

    oh man, Du hast keine Rechtsschutzversicherung ?! :oh_man:
    Frage, bis Du Mitglied im ADAC ? Wenn ja, dann hast Du eventuell doch eine Rechtsschutzversicherung ! Frage nach ! Wenn ja, dann geh sofort zum Anwalt und informiere Dich über die weitere Vorgehensweise....
    Eine Strafe mit Tagessätzen für die fahrlässige Körperverletzung kann ich mir nicht vorstellen, es war ja keine Absicht von Dir!
    Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und halte uns bitte auf dem laufenden....
    Gruß :streichel:

    Toni

    Eben, drum heißt es ja auch fahrlässig!


    @strupi: Ist ein normaler Vorgang. VU mit Personenschaden. Radfahrer bekommt die Owi und Autofahrer die Anzeige wegen Fahrl. KV. Ist eine Formanzeige, da die Straftat ja tatbestandsmäßig begangen wurde. In der Regel wird die Straftat eingestellt, wenn die Geschädigten keinen Strafantrag stellten. Selbst wenn, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft sehr oft eingestellt, da sonst auch kein öffentliches Interesse bejaht werden kann und es sich um ein leichtes Delikt handelt, bei welchem kein bedeutender Schaden entstand. Der Vorgang geht zurück an die Polizei und die Owi des Autofahrers wird dann von dort ebenfalls verfolgt.

    In Abgrenzung dazu ist die Schadensregulierung Zivilrechtssache. Du brauchst dafür nicht unbedingt einen Anwalt, aber es erleichtert Dir die Arbeit und evtl. kann er einen besseren Schuldanteil heraushandeln. Erfahrungsgemäß wird der Radfahrer bessergestellt, da vom Autofahrer (wie auch Motorradfahrer) gegenüber "schwächeren" Verkehrsteilnehmern, also Radfahrern und Fußgängern, eine besonders hohe Rücksicht verlangt wird. Jedoch kann die Schuldfrage, respektive die Verteilung, im Einzelfall auch anders aussehen.

    Sven

  • Hi strupi!

    Fast der gleiche Unfall ist mir vor ca 4 Jahren auch passiert. Ich habe damals 400 Euro Strafe zahlen müssen und musste den Führerschein noch für 2 Monate abgeben. Ob dein Lappen auch für ne Weile weg ist weis ich nicht. Ich war damals noch in der Probezeit und er wurde mir wohl deswegen entzogen.

    Schönen Gruß und viel Glück!

    =) Laufleistung 2006: 14000km :yeh:
    :evil: Laufleistung 2007: 8000km :motz:

  • Hi Leute

    Danke schonmal für eure Antworten!!!! :perfekt:

    Na Klasse...ich hoffe mal, das mit dem Führerscheinentzug wird nich der Fall sein!!!Bin nämlich auch noch in der Probezeit... :mad:

    thanx

    strupi

    Edith sagt:
    Ups...danke WeHa :D

    Ich war schon immer schizophren aber jetzt sind wir zu dritt

    Das Leben ist wie ein Stück Seife.......auf dem Boden einer Knastdusche!!!

    Einmal editiert, zuletzt von strupi on fire (21. September 2007 um 07:41)

  • @ Strupi:

    Ich hatte damals auch keinen Rechtsschutz. Das war Pech für mich. Die Radfahrerin die ich erwischt hab hat nämlich nicht auf die Straße geschaut (hat sich umgedreht ob ihr Mann und der Sohn noch hinter ihr sind) und kam sehr schnell auf ihrem Rennrad an. Es wurde dunkel und die hatten alle 3 kein Licht an ihrem Fahrrad! Hab sie deswegen auch übersehen. Als die Polizei kam hatte ich schon verloren. Die Penner haben mich im Prinzip als den bösen Autofahrer hingestellt. Denen war das egal, dass die ohne Licht fuhren und eigentlich kein verkehrszugelassenes Fahrzeug hatten. Da ich keinen Rechtsschutz hatte musste ich in den sauren Apfel beisen und die Strafe akzeptieren. Habe einen Brief vom Gericht bekommen und musste zahlen.

    Shit happens! Danach ist man immer schlauer. Am Tag nach dem Unfall hab ich mir nen Rechtsschutz zugelegt.

    Schönen Gruß

    =) Laufleistung 2006: 14000km :yeh:
    :evil: Laufleistung 2007: 8000km :motz:

  • Zitat

    Original von >Bladerunner<
    @ Strupi:

    Ich hatte damals auch keinen Rechtsschutz. Das war Pech für mich. Die Radfahrerin die ich erwischt hab hat nämlich nicht auf die Straße geschaut (hat sich umgedreht ob ihr Mann und der Sohn noch hinter ihr sind) und kam sehr schnell auf ihrem Rennrad an. Es wurde dunkel und die hatten alle 3 kein Licht an ihrem Fahrrad! Hab sie deswegen auch übersehen. Als die Polizei kam hatte ich schon verloren. Die Penner haben mich im Prinzip als den bösen Autofahrer hingestellt. Denen war das egal, dass die ohne Licht fuhren und eigentlich kein verkehrszugelassenes Fahrzeug hatten. Da ich keinen Rechtsschutz hatte musste ich in den sauren Apfel beisen und die Strafe akzeptieren. Habe einen Brief vom Gericht bekommen und musste zahlen.

    Shit happens! Danach ist man immer schlauer. Am Tag nach dem Unfall hab ich mir nen Rechtsschutz zugelegt.

    Schönen Gruß

    versteh ich nicht ?(?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(

    Bei so einem Unfall nehm ich mir nen Anwalt, ob ich Rechtschutz hab oder nicht.
    Ist ja klar, daß du ohne Anwalt verloren hast. Hättest dich zumindest mal beraten lassen sollen, wie überhaupt deine Chancen stehen.

    Und dann kann man immer noch abwägen, ob ein Anwalt günstiger ist als die zu erwartende Strafe, Schadensersatz, Schmerzensgeld usw.

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

  • Genauso sehe ich das auch. Wenn Deine Schilderung so stimmt, sollte die Einstellung des Verfahrens kein Problem gewesen sein. Sich nicht wehren, weil man keine Rechtsschutz hat, ist mir unverständlich. Das Schreiben vom Gericht war wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, wobei die freie Wahl besteht, ob man das annimmt und damit sozusagen auf der sicheren Seite ist oder fightet. Wenn die ohne Licht nächtens unterwegs waren, hätte ich es auch ohne RS drauf angelegt. Wenn Du die Einstellung nach § 153a StPO akzeptiert hast, war das Deine freiwillige Entscheidung und kein Muß.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Originally posted by Fireblade-Franzl

    versteh ich nicht ?(?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(

    Bei so einem Unfall nehm ich mir nen Anwalt, ob ich Rechtschutz hab oder nicht.
    Ist ja klar, daß du ohne Anwalt verloren hast. Hättest dich zumindest mal beraten lassen sollen, wie überhaupt deine Chancen stehen.

    Und dann kann man immer noch abwägen, ob ein Anwalt günstiger ist als die zu erwartende Strafe, Schadensersatz, Schmerzensgeld usw.

    Ich war bei einem Anwalt und hab dort 600 Euro liegen lassen. Der meinte er kann das Fahrverbot wegbekommen. Dafür hätte ich vor Gericht gehen müssen und nochmal 600 Euro zahlen. Das Problem ist ganz einfach, mir ging das Geld aus. Ich hatte an dem Tag grad 5 Tage meinen Führerschein und halt absolut Pech. Von meinem Ersparten hab ich den Führerschein gemacht und das Auto gekauft. Da war kein Geld mehr für nen Anwalt und nen Kredit dafür aufnehmen oder 2 Monate laufen, da war die Entscheidung nicht allzu schwer.

    lawyer

    da hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Es war nicht Nacht sondern es wurde dunkel (Dämmerung). Mein bester Kumpel war mit im Auto und der musste als Zeuge bei der Polizei dann noch angeben ob es wirklich schon dunkel genug war um das Licht einzuschalten oder nicht. Wir haben dann noch angegeben, dass die Mehrheit der Autofahrer das Licht schon anhatte. Wenn es stockdunkel gewesen wäre hätte die verloren, das ist mir klar. Aber so hab halt leider ich verloren.

    =) Laufleistung 2006: 14000km :yeh:
    :evil: Laufleistung 2007: 8000km :motz:

  • HHmmm

    warum ist der Radfahrer nicht shculd wenn der Depp auf der falschen Seite gefahren ist? Oder hab ich was falsch verstanden?

    Wenn ich hier in Aachen die ganzen Deppen von Radlern seh frag ich mich immer warum hier nicht jeden Tag minimum 3-5 todgefahren werden, so wie die Fahren. Die kennen keine Ampeln, kein recht vor links oder sonstige Verkehrsregeln.

    Nix gegen Radler, aber nur weil ich kein Kennzeichen am Fahrzeug habe kann ich noch lange nich machen was ich will.

    Leztens hab ich köstlich gelacht, sollte man ja nicht wenn sich jemand verletzt, war aber auch nur ne kleine Verletzung.

    Kommt ein Radler morgend früh die Strasse runter ( leicht abschüssig) und fährt von der Strasse nach links auf den Gehweg. Da kommt allerdings auch eine kleine Einbahnstrasse (Kopfsteinplaster) raus, der Radler mit Schwung und Elan also auf den Gehweg und was soll ich dagen aus der Einbahnstrasse kommt ein Lieferant tätä voll in die Beifahrertür gedengelt und auf maul gefallen.

    Hin und wieder gibt es doch Gerechtigkeit, ich weiss nicht oft aber hin und wieder doch ;)

    Bl@de

    IOM 2007 ich war da ;)
    IOM 1987 ich war da ;)

  • PROBEZEIT??? dann ist der lappen so oder so weg und nachschulung ! scheiße........

    meiner freundin ist das auch vor 5 jahren passiert. mußte 2 monate lappen abgeben und 750 euro strafe zahlen.


    mfg.


    christian

    Einmal editiert, zuletzt von christian73 (21. September 2007 um 14:20)

  • @ Christian

    Hat deine Freundin damals Punkte in Flensburg bekommen? Ich hatte damals Glück. Hatte keine Punkte bekommen und auch keine Probezeitverlängerung bzw Nachschulung. Wahrscheinlich war der Richter gnädig, weil das Fahrrad nicht straßentauglich war.

    Schönen Gruß

    =) Laufleistung 2006: 14000km :yeh:
    :evil: Laufleistung 2007: 8000km :motz:

  • Na das hört sich ja alles ganz toll an... :wow

    Ich hab seid nem knappen Jahr den Lappen...verdammt!!!!

    Kann ich auch erstmal abwarten was kommt und evt dann nen Anwalt einschalten oder sollte man sowas lieber gleich machen???

    strupi

    Ich war schon immer schizophren aber jetzt sind wir zu dritt

    Das Leben ist wie ein Stück Seife.......auf dem Boden einer Knastdusche!!!

  • also mal warten was da kommt, und dann zum anwalt.. könnte ja auch gut auf ne teilschuld rauskommen, da der radfahrer eben in die falsche richtung fuhr und du ihne deshalb nicht gesehen hast..
    wobei man in unserem staat als radfahrer schon fast immer im recht ist...

  • das verkehrswiedrige verhalten des radel fahrers entbindet dich nicht von der pflicht zu gucken.
    somit sollte die teilschuld des radlers sich in grenzen halten, zumal du ja auch noch gestanden hast und erst losgefahren bist als der radler kam.

    ich denk so billig wird das nicht.
    warte aber erstmal auf die post und geh dann zum anwalt.

  • Sagt mal wie lange dauert sowas eigentlich ungefähr bis man da was hört???
    Nur damit ich mich schonmal seelisch drauf einstellen kann... :D

    strupi

    Ich war schon immer schizophren aber jetzt sind wir zu dritt

    Das Leben ist wie ein Stück Seife.......auf dem Boden einer Knastdusche!!!


  • ja manche radfahre haben es auch nicht besser verdient, so wie die sich verhalten das ist echt unglaublich die sollten alle nen versicherungs kennzeichen bekommen wie ne mofa damit man auch mal was hat und die idioten anscheissen kann.

    besonders schlimm sind die rennradfahrer :nono:

    signatur.jpg