Übersetungsänderung eintragen - tachoangleichung

  • Hi Leute,

    Hab letztens mit nem Dekra-Prüfer gesprochen. Unter Anderem ging es um die Eintragung meiner Übersetzungsänderung. Sind hinten 2 Zähne mehr. Das sollte wohl innerhalb der Toleranz liegen. Da ich letztens von Polzisten lesen musste, die mittlerweile aus Langeweile Zähne zählen, will ich das eintragen lassen. Einige aus dem Forum hier, haben das ja auch eintragen lassen. Wie war das bei Euch? Sein Hauptanliegen war wohl die Tachoangleichung. Er fragte mich, ob ich da nen Schreiben von einer Werkstatt hab. Hab ja den Speedohealer drin, aber halt selbst eingebaut und deshalb nichts schriftliches. Wie ist das denn bei Euch abgelaufen?

    Gruß...Meik

  • hin gefahren zum tüv....anliegen vorgebracht....prüfer auf die knie...zähne gezählt (wegen der 8% abweichung)...papiere fertich gemacht...bezahlt...und gut.ist ne einzelabnahme und kostet 34 euro.nach nem speedohealer oder ähnlichem wurde nicht gefragt.... :)

  • dito.
    tacho war dem inscheniör furzegal.
    ich hab 80,- bezahlt

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • Zitat

    Original von Amuthor
    hin gefahren zum tüv....anliegen vorgebracht....prüfer auf die knie...zähne gezählt (wegen der 8% abweichung)...papiere fertich gemacht...bezahlt...und gut.ist ne einzelabnahme und kostet 34 euro.nach nem speedohealer oder ähnlichem wurde nicht gefragt.... :)


    Bekommste da einen Schrieb der dann immer mitzuführen ist, oder muß der Salat noch inne Papiere eingetragen werden, was ja nochmal kostet :gruebel:.

  • Zitat

    Original von Blade Rebell


    Bekommste da einen Schrieb der dann immer mitzuführen ist, oder muß der Salat noch inne Papiere eingetragen werden, was ja nochmal kostet :gruebel:.


    ...der salat muss noch in die papiere nachgetragen werden(brief/schein)...ich hab das aber auch noch nicht gemacht...liegt noch alles im ordner.....ende des jahres wird se eh umgemeldet...

    • Offizieller Beitrag

    Mal ein paar grundsätzliche Dinge zu diesem Thema.

    Die Änderung der Übersetzung (kürzere Übersetzung) wirkt sich auf folgende für die Betriebserlaubnis (BE) relevante Punkte aus:

    - Abgasverhalten
    - Geräuschverhalten
    - Höchstgeschwindigkeit
    - Tachoabweichung

    Die beiden letzt genannten Punkte sind nicht ganz so bedeutend, da sie sozusagen auf der sicheren Seite liegen (Tacho zeigt zu viel an, Höchstgeschwindigkeit sinkt). Bei entsprechender Erfahrung kann man auch ziemlich genau abschätzen, wie sich diese Werte verändern und ob sie dann noch innerhalb der Toleranz liegen.

    Infolge der Erhöhung des Drehzahlniveaus ist eine Verschlechterung des Abgas- und des Geräuscherhaltens zu erwarten. Dies führt nach §19(2) StVZO zum Erlöschen der BE. Da es für diese Änderung in aller Regel kein Teilegutachten gibt, kommt eine sogen. Anbauabnahme nach §19 (3 bzw. 4) nicht in Frage, sondern es ist ein Fall für das Gutachten eines a.a.S. (heißt ein Prüfingenieur darf das nicht machen). Danach muss eine neue Betriebserlaubnis im Einzelfall (§21 StVZO) beantragt werden. Dies geschieht durch die Übernahme der Gutachtendaten in die Fahrzeugpapiere durch die Behörde (Zulassungsstelle). Solange die Änderung der Fahrzeugpapiere nicht erfolgt ist, liegt auch keine neue BE vor.

    Bezüglich des Abgasverhaltens läßt die 97/24/EG Übersetzungsänderungen bis 8% zu, ohne dass ein neues Abgasgutachten erforderlich ist. Insofern bis zu dieser Grenze unproblematisch. Die 8% beziehen sich aber nur auf die Abgasprüfung.

    Beim Geräuschverhalten kommt es darauf an, ob zwischen dem Homologationsgrenzwert und dem gesetzlichen Grenzwert noch "Luft" ist. D.h. wenn das Fahrgeräusch im Serienzustand bereits den Grenzwert (bei neueren Motorrädern 80dB/A) ausschöpft, geht es meistens nicht. Bei einem homologierten Fahrgeräusch von 78 oder 79 schon. Dabei ist dann noch zu berücksichtigen, ab wann "geräuschmanipulierende Maßnahmen" (Auspuffklappen etc.) einsetzen. Bei grenzwertigen Fällen ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich, wenn keine einschlägigen Erfahrungen aus anderen Fällen vorliegen.

    Somit kann man nicht so einfach sagen, dass eine Übersetzungsänderung bis 8% eintragungsfähig ist, man muss auch die Veränderung des Fahrgeräusches mitberücksichtigen, also wie grenzwertig das Fahrzeug diesbezüglich bereits im Serienzustand ist.

    Meik: die Änderung bei der SC57/04 von 16/40 auf 16/42 ist eine Übersetzungsänderung von 5%, auf 15/40 von 6,7%

    ________
    P.S. Ich bin zwar a.a.S. beim TÜV, allerdings seit Jahren kaum mehr praktisch auf dem Gebiet der Fahrzeugprüfungen tätig. Motorradthemen interessieren mich allerdings auch privat, daher kann ich hierzu manchmal auch die eine oder andere Info geben.

  • Mit was für nem Sümmchen muss man denn für so nen gutachten rechnen? noch n bissl und ich rüste wieder zurück. :(

    Gruß...Meik

  • ganz aktuell (gestern) :
    wollte mein 15er ritzel an der sc57 (2004) eintragen lassen.

    anruf tüv nr 1 (genau DER tüv, der mir das 15er an der sc28 damals ohne theater eingetragen hat!!).
    aussage tüv1: tragen wir nicht mehr ein! :wow


    anruf tüv nr 2 (pfalz)
    aussage tüv2: NEIN!


    anruf tüv nr 3: (wieder in BW)
    aussage tüv3: ja klar, kein problem! ganz normale eintragung, kostet ca 30,-

    ratet mal wo ich gestern mittag noch schnell war.... :)

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • Ich war ja erst letzte Woche Montag beim TÜV, um das 44er (2 Zähne mehr) Kettenrad an meiner SC50 eintragen zu lassen. Nachdem ich keine Briefkopie o.ä. hatte, war es eine Eintragung nach §21 mit Fahrgeräuschmessung (mit der Serientüte war das kein Problem). Den Speedohealer hat er gleich ohne Aufpreis mit eingetragen. Höchstgeschwindigkeit war dem Prüfer egal.
    Die Preise bewegen sich bei uns in der Gegend (100km Radius) zwischen 150€ und 200€ für die komplette Abnahme. Die Kohle habe ich dann auch auf den Tisch packen müssen. Egal, so erspare ich mir im Zweifelsfall großen Ärger.

    Grüße...

    Einmal editiert, zuletzt von Papa-Chaos (28. Mai 2008 um 09:18)

  • bei mir heisst es "begutachtung §19(2) / 21stvzo" und wie gesagt 29,86 euros

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

    • Offizieller Beitrag


    Bei der Telefongesellschaft, um auf Flatrate umzustellen???? :D

    Bei Sigi63?? :D

  • Zitat

    Original von PeteRR

    Bei der Telefongesellschaft, um auf Flatrate umzustellen???? :D

    Bei Sigi63?? :D

    weder noch :D

    ersteres hab ich schon, letzeres wäre mir ein bissele zu weit gewesen, denn tüv3 waren nur 20km :)

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • Bei Tüv Nr. 1 und 2, um denen auf's Maul zu geben???

  • Zitat

    Original von AxelG.

    Bei Tüv Nr. 1 und 2, um denen auf's Maul zu geben???

    :legweg: :perfekt:

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • na ich muss ja noch durch den tüv und brauche so 8 eintragungen und hatte eigentlich insgesamt mit ner summe von 200,-€ gerechnet
    :(

  • Gewalt ist keine Lösung!:mad2: Aber wenn einer um n paar Ohrfeigen unbedingt bettelt:massa: ist's erlaubt. :tuev: Und nu zum Thema : Wozu verändert ihr eure Karren, kaum das ihr sie habt ?:gruebel: Für die 3 bis 5 Mal wo die andere Übersetzung gebraucht wird ? En Streetfighter-Umbau is ja noch ok, aber der Aufwand , der sonst betrieben wird is:motz:für die Katz und kostet und kostet und kostet......................! (Platte hängt):weg: :cool3:

    Grüßle ; Jan

  • Zitat

    Original von oschi 44
    Wozu verändert ihr eure Karren, kaum das ihr sie habt ?

    weils uns freude macht? :gruebel:

    Zitat

    Original von oschi 44
    Für die 3 bis 5 Mal wo die andere Übersetzung gebraucht wird ?

    ich hätte jetzt stein und bein geschworen dass sich das kleinere ritzel JEDESMAL bemerkbar macht wenn man rechts dreht......
    wenn ich gewusst hätte dass ich das nur 3-5mal brauche hätt ichs natürlich gelassen

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • Zitat

    Original von Dirkman
    ich hätte jetzt stein und bein geschworen dass sich das kleinere ritzel JEDESMAL bemerkbar macht wenn man rechts dreht......
    wenn ich gewusst hätte dass ich das nur 3-5mal brauche hätt ichs natürlich gelassen

    :tot_lach: Bin auch etwas überrascht das man die Übersetzungsänderung so selten braucht (-: .

    Zum Thema Umbau. Motorradfahren ist zum großen Teil Hobby. Und zwar ein individuelles Hobby, dass natürlich auch individuelle Motorräder braucht. Zudem macht das Umbauen Spaß.

    Gewonnen hat, wessen Karre am Ende der Saison noch Heil ist! :sieg:

    Einmal editiert, zuletzt von MaHe74 (28. Mai 2008 um 12:08)