ZitatOriginal von hoffi452
Na jetzt muß ich doch nochmal etwas dazu schreiben....
Zunächst mal ist meine Aussage inhaltlich richtig, wenn auch man jetzt die Begrifflichkeiten haarspalterrisch zerlegen kann.
Grundsätzlich ist er seinen Pflichten als Halter nicht nachgekommen und die Inbetriebnahme wurde im Verlauf dieser Diskussion vorgeschlagen, sprich "fahr doch eben zum TÜV". Dass das ganze wohl nicht zur Anzeige kommen wird, habe ich auch geschrieben, wenn doch es grundsätzlich möglich ist.
Lieber Hoffi452 ich bin davon überzeugt, dass Beratungsresistenz grundsätzlich heilbar ist.
Wir brauchen dazu ein wenig guten Willen, die Bereitschaft eigene und zitierte Beiträge des Gesetzgebers auch zu lesen, zur Not ganz langsam und mehrfach.
Dann wird alles gut und man muss hier nicht über Fakten streiten, das ist nämlich lästig und zeitraubend.
Gruß Frank