"Herzlichen Glückwunsch, normalerweise müsste ich nun ihre Versicherung informieren!" ...

  • ... sagte mir die Bürotippse vom TÜV gestern nachmittag.

    Erstmal servus mit'nander ^^

    Ich hatte gestern nachmittag mit meinem Baby 'nen ganz normalen TÜV Termin. Also HU und AU (so'n Schwachsinn, aber naja kostet ja nix) ... hab mir nix dabei gedacht. Schön den DB-Eater reingefummelt (Heidenarbeit -.-), die Spiegel zurechtgestellt und losgedüst.

    Dort angekommen, rein in die Anmeldung, leg mein Fahrzeugschein hin. Dazu noch das Gutachten vom TÜV, dass meine 34PS-Drossel fachgerecht eingebaut wurde & funktioniert. Bis dahin - alles wunderbar!

    Aber dann sagt die doch allen Ernstes zu mir, dass ich die letzten 4 Monate ohne Versicherungsschutz & Betriebserlaubnis herumgefahren bin, dabei fast 8000 Kilometer abgespult und 4 Länder besucht hab, also da hätte sich ordentlich was angeläppert bei 'ner Kontrolle!

    Nach dem obligatorischen "Willste mich verarschen? O<"-Blick hab ich dann gefragt warum mir das der Spacken vom TÜV, der das abgenommen hat, mir nicht gesagt hatte - nur Kopfschütteln darauf :tougue:
    Also frag ich ganz freundlich: "Krieg ich trotzdem mein TÜV?" ... und setz den Hundeblick auf. Ergebnis: Die fragt den Prüfer, ich kenn den Prüfer zufälligerweise schon seit 3 Fahrprüfungen (A1, B, A) und bin mittlerweile Per-Du mit dem :yeh: ergo ... ich hab meine HU bekommen ^^

    So jetz meine Frage:
    Ich hab 'nen Fahrzeugschein da is die Maschine auf uns angemeldet und offen eingetragen! Anbei hab ich aber noch so'n blauen Wisch vom TÜV von damals wo draufsteht, dass eben alles passt! Das is'n Gutachten, also allgemein gültig dacht ich?? In der Werkstatt (vom TÜV'ler) wurde mir damals gesagt ich kann mich jetz einfach draufsetzen und losfahren. Pffft ... Sauhaufen :flüster:

    Okaaay soviel zu meiner undeutlichen Fragestellung!
    Nu fällt mir aber grad noch was ein! :ausschau:

    Der Prüfer meinte, meine Auspuffanlage (Akra Titan mit aufgedruckter ABE) wäre im momentanen Zustand ungültig! Ich müsste ein Dokument mit mir führen, welches bescheinigt, dass der Auspuff auch für die SC57 gebaut wurde! Sonst könnte ich mir ja einen von Yamaha "drunterbasteln" (Jaha, alles klar du Troll, soll ich den dann zurechtschweißen oder wat??) ... O<
    Wie sieht das denn aus? Was stimmt davon?

    Uuuund zu guter Letzt:
    Meine zu kleinen Spiegel wurden bemängelt, steht im "Prüfbericht", oder was auch immer das is! "Zu geringes Sichtfeld nach hinten" oder so.
    Muss ich das nu beheben? Oder nächstes Mal zum TÜV einfach die Ori-Spiegel ranpfriemeln? Meine Plakette hab'sch jedenfalls erhalten ^^ für 56,70 - die ham doch'n Hau, für 10 Minuten Spaß von seiten des Prüfers (dem ich selbigen übrigens verdorben hab, als ich sagte dass die Kiste gedrosselt is :dumdiedum: ) ^^

    Helft mir ma wenn ihr könnt & wollt! Danke :foto: :tuev: :tuev:

    Ex-34PS-Blade-Fahrer :D (-:

    Einmal editiert, zuletzt von NicoRR (19. September 2009 um 21:47)

  • Bei der Versicherung könnte das vielleicht gar nicht so tragisch sein, da das Moped ja wenn ich das richtig verstehe nun offen versichert ist, da das im Schein steht, obwohl sie auf 34PS gedrosselt ist, also bist du Quasi Überversichert, denn bei 34PS würdest du bestimmt deutlich weniger Versicherungsbeitrag zahlen. Da dürfte die Versicherung das wenn du Glück hast bei einem Schadensfall vielleicht nicht so eng sehen, obwohl es nicht korrekt ist.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Hmm, ne, die Kiste is gedrosselt (Vollkasko-) versichert!
    Kopie vom Drosselgutachten hab ich auch hingefaxt, und die haben sich damit vollkommen zufrieden gegeben! :ausschau:

    Ex-34PS-Blade-Fahrer :D (-:

  • Zitat

    Original von meowX
    ...Der Prüfer meinte, meine Auspuffanlage (Akra Titan mit aufgedruckter ABE) wäre im momentanen Zustand ungültig! Ich müsste ein Dokument mit mir führen, welches bescheinigt, dass der Auspuff auch für die SC57 gebaut wurde! Sonst könnte ich mir ja einen von Yamaha "drunterbasteln"...

    Die Behauptung ist falsch!

    Für einen Auspuff müssen keine Papiere mitgeführt werden. Die E-Nummer reicht als Legitimitätsnachweis aus.

  • Und das mit den Spiegeln hast du dir schon selbst beantwortet. :D

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Guck Dir mal das Gutachten von der Drosselung an, entweder steht dort, das sman die Eintragung bei nächster Gelegenheit nachholen muss oder es steht dort, dass man die Eintragung umgehend machen muss.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Zitat

    Original von shgfa
    Guck Dir mal das Gutachten von der Drosselung an, entweder steht dort, das sman die Eintragung bei nächster Gelegenheit nachholen muss oder es steht dort, dass man die Eintragung umgehend machen muss.

    Ich denke, dass man Leistungsveränderungen sofort eintragen muss und nicht wie bei Anbauteilen, dass bei Gelegenheit machen kann.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Zitat

    Original von SimonSayz

    Ich denke, dass man Leistungsveränderungen sofort eintragen muss und nicht wie bei Anbauteilen, dass bei Gelegenheit machen kann.

    So ist es auch, er soll nur nochmal mit eigenen Augen auf die Bescheinigung gucken damit er sieht wo das Problem ist.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Stimmt, Drosselungen sind sofort einzutragen. Das Gutachten dient der Zulassungsstelle nur als Vorlage bzw. Beweis, dass das Teil drin ist und tut. Sonst könnte ja jeder kommen und ne Drosslung eintragen lassen um Versicherung zu sparen.

    Das mit dem Endtopf: Also bei meinem Leo lag da son kleines ABE Schreiben bei, dass das Teil für deie Honda gebaut wurde und es dazu auch ein Gutachten gibt. Und da steht, dass man diesen Schein mit sich führen soll für Kontrollen.
    Nur die E-Nummer reicht nicht, denn dann könnte man sich, wie der Prüfer schon sagte nen anderen Topf (einer anderen Marke) dran bauen/-schweißen, wenn man Lust hat. Ob der nun aber ausreichend Lärmreduktion und richtige Abgaswerte für DEIN Motorrad bietet ist dann fraglich. Deshalb der Schein/ABE, wo kurz gesagt drin steht: Passt!
    Ist so ähnlich wie mit Tönungsfolien bei Fahrzeugen, die haben auch diesen Stemppel bzw. sone Art Identifikationsnummer "eingstantzt", dennoch musst du die ABE Bescheinung für die Teile mitführen, um sie bei Kontrolle vorzuzeigen. :flüster:

    Facit Omnia Voluntas!  

  • Zitat

    Original von Grenní
    Nur die E-Nummer reicht nicht, denn dann könnte man sich, wie der Prüfer schon sagte nen anderen Topf (einer anderen Marke) dran bauen/-schweißen, wenn man Lust hat.

    Anhand der E-Nummer kann aber TÜV/Polizei in ner Datenbank nachschauen für welche Modelle diese zulässig ist. Bei den Töpfen mit E-Nummer is auch keine offizielle ABE dabei, allenfalls ein Kärtchen daß man sich aber auch selber basteln kann, da ist keine Unterschrift bzw. Stempel drauf wie bei einer offiziellen ABE, also ist das Teil nicht sehr aussagekräftig, die Nummer und der zugehörige Datenbankeintrag hingegen schon.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von Grenní
    ...Nur die E-Nummer reicht nicht, denn dann könnte man sich, wie der Prüfer schon sagte nen anderen Topf (einer anderen Marke) dran bauen/-schweißen, wenn man Lust hat.

    Keine Falschaussagen verbreiten... :nono:


    So sieht es aus:

    EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
    Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
    Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.


    Wenn die Bullerei die Anlage für illegal hält, dann können die sich jederzeit beim KBA schlau machen. Bei Auspuffanlagen braucht man keine Papiere mitführen!

    4 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (20. September 2009 um 19:49)

  • Naja, dann kann ich den dummen Zettel ja auch daheim lassen. :)

    Dann weiß ich jetzt wenigstens auch, was ich der Polizei bei der nächsten Kontrolle sagen kann, wenn die das sehen wollen. Fand den Zettel eh etwas billig. Wie Chris schon sagte.

    Danke

    Facit Omnia Voluntas!  

  • Zitat

    Original von Grenní
    Naja, dann kann ich den dummen Zettel ja auch daheim lassen. :)

    Das Mitführen könnte aber unter Umständen die Dauer der Kontrolle verkürzen. :flüster:

    ...Falls es einer wieder zu genau nimmt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (20. September 2009 um 23:01)

  • Wie läuft das denn vor Ort, wenn man das Teil nicht bei hat? Die geben das doch der Leitstelle durch und die schaut nach und gibt dann das okay oder nicht!? Sollte ja auch nicht all zu lange dauern.
    Hatte den Schein bis jetzt hallt immer bei. Nur dass denen das reichte hat mich jedesmal gewundert. Der sieht echt "arm" aus. Hab ihn mir grad noch mal angeschaut. :dumdiedum:

    Facit Omnia Voluntas!  

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Heutzutage haben die glaub ich auch häufig schon mobilen Internet Zugang, da brauchen die nicht extra in der Leitstelle nachfragen, das geht dann direkt online ;)

    Du meinst die machen sich die Mühe?! :dumdiedum:
    Und ich denke die allerwenigsten Polizisten können vor Ort auf mobiles Internet zurückgreifen.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSayz (21. September 2009 um 15:04)

  • Zitat

    Original von SimonSayz
    Du meinst die machen sich die Mühe?! :dumdiedum:
    Und ich denke die allerwenigsten Polizisten können vor Ort auf mobiles Internet zurückgreifen.

    Notfalls hab ich immer welches dabei! :yeh: :cool3:

    Danke schonmal Leute! Hab heute auf'm Landratsamt das alles nachtragen lassen. Die hat gemeint "Sie wissen schon, dass ..."
    Da hab ich dann mit einem einfachen, gut hörbarem "JA!" unterbrochen und die Dame wusste was sie zu tun hat.

    Deutsche Beamte können ja doch recht flott arbeiten (-:

    Ex-34PS-Blade-Fahrer :D (-:

  • Zitat

    Original von SimonSayz

    Du meinst die machen sich die Mühe?! :dumdiedum:
    Und ich denke die allerwenigsten Polizisten können vor Ort auf mobiles Internet zurückgreifen.

    Darum geben sich die meisten bei ner eher zufälligen Kontrolle auch damit zufrieden wenn ne E-Nummer drauf ist, weil sie sich die Mühe nicht machen wollen zu schauen ob die auch zu dem Fahrzeug passt ;) Und mittlerweile hat sich auch bei denen rumgesprochen daß nur die E-Nummer genügt, und sonst keine Papiere mitzuführen sind. Bei ner Großkontrolle wo sie auch Fachkundige Leute und ihren Bus mit Laptop usw. dabei haben werden die schon nachschauen können.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (21. September 2009 um 23:16)

  • Alao zum Puff kann ich nur beitragen was grad in der Motorrad News, Rubrik "Populäre Irrtümer" von deren Rechtsanwalt gesagt wurde:

    Zitat

    Behauptung: Bei einer E-Nummer auf dem Auspuff muss kein Papier mitgeführt werden das die BE bestätigt. Antwort: Stimmt leider nicht! Das Papier mussunbedingt mit, wenn der Auspuff nicht eingetragen ist, wozu ich aber auch bei grundsätzlicher Eintragungsfreiheit dringend rate. Denn irgendwann fehlen die Papiere oder sind unlesbar und spätestens dann steht man doof da.

    Naja, eigentlich bricht man sich ja keinen ab mit dem Wisch.

    VG