Hallo Gemeinde,
ich plane derzeit einen Frontalangriff auf Pro Vida 2000 modular. Das ist das nette Meßverfahren, welches so gerne von der Rennleitung, vorzugsweise in BMW Motorrädern verborgen, zur Hatz auf die friedliebenden gesetzestreuen Mopedfahrer dieses Forums und auf die Raser eingesetzt wird, die natürlich alle in anderen Foren unterwegs sind ;-).
Der Anlaß ist die Teilnahme eines Mopetenfahrers eines völlig unbekannten Forums zur Verehrung einer großen japanischen Marke an einer Ausfahrt im Schwabenland. Dokumentiert wurde diese Fahrt von einem mißgünstigen Mitglied besagten BMW Forums aka Rennleitung.
Die Ausfahrt fand auf kurvigem LS Geläuf, wie schon gesagt, im schönen Schwabenland statt. Der wesentliche Teil des Videoclips dokumentiert rasante Kurvenfahrten mit Schräglagen jenseits 40°. Mein Respekt an den Kameramann, dessen Gerät zeitweise 177km/h zeigt.
Ich habe nachgeforscht und gefunden, dass anscheinend die Eichung der neuen Geräte als Gesamtpaket Motorrad und Meßeinrichtung inclusive CAN Bus erfolgt, so dass die alten Hausmittel nicht mehr greifen ( Rüge, dass der CAN Bus kein geeichtes Teil war und die Messung daher angreifbar). Jetzt gilt meine Überlegung der Tatsache, dass der Querschnitt unserer Pneus ja rund ist, die Flanke demnach einen geringeren Kreisumfang aufweist, als die Lauffläche. Geht man davon aus, dass die BMW 180/55-17 montiert hat, dann ergibt sich auf der Lauffläche ein Kreisumfang von rund 198 cm (17 Zoll + 2x 9,9cm Reifenhöhe x pi = (43,18 + 19,8 cm) x 3,14159265 = 197,86 cm ) und auf der Flanke 52 cm (gemessen an meiner Gummikuh Pilot Road 180/55-17) x pi = 163,3628 cm.
Das macht pro Radumdrehung 34.5 cm weniger Umfang, d.h. Wegstrecke. bei einer Meßstrecke von 548 m laut Meßprotokoll abzüglich 4% laut Eichschein ergibt sich 526.08 m : 197,86 cm = 265,8849 Radumdrehungen auf der Meßstrecke. Multipliziert man das mit der Differenz von 34,5 cm pro Umdrehung, errechnet sich eine auf der Kurvenfahrt um 91,73 m geringere Strecke, also statt 526,08 m nur 434,35 m bei gleicher Zeit von 12 sec.
Das ergibt dann 434,35 m : 12 sec = 36,1958 m/sec x 3,6 = 130,30km/h statt der vorgeworfenen 165 km/h. Das würde dann bedeuten, dass statt 2 Monate Fahrverbot , über 800 € Geldbuße und Vorsatz kein Fahrverbot, lächerliche Buße und Fahrlässigkeit zur Diskussion stehen.
Ich habe nach meiner theoretischen Berechnung mit einigen Gutachtern meines Vertrauens gesprochen, die nicht in das Horn der Rennleitung und der Gerichte blasen und habe einen in Bayern gefunden, der zur Zeit 3 Gutachten erstellt, die auf denselben Überlegungen fußen. Der Gute hat dann mittels Hochgeschwindigkeits GPS und Meßsensoren entsprechende Messungen in der Realiltät gemacht ( mit Yami FZR) und die theoretischen Überlegungen bestätigt gesehen. Im bajuwarischen Innenministerium rumort es schon. Entsprechende Versuche sollen von dort bereits in Auftrag gegeben worden sein (Gutachter soll der bekannte Herr Stets-zu-Diensten Löhle sein ). Löhle ist entgegen weitverbreiteter bösartiger Hetze nicht die schwäbische Verniedlichungsform von lol. Die Messungen müßten unsere Ergebnisse erhärten, sonst würden sie auch rasch präsentiert und nicht verzögert. Deutliches Anzeichen ist der Umstand, dass die Messungen immer weiter verzögert werden ( bis alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind ? )- so hat es jedenfalls für mich den Anschein. Man erwägt bereits dem Gerücht zufolge, den Toleranzabzug in Bayern von derzeit 5% auf 10% zu erhöhen.
Wir gehen davon aus, dass das nicht genügen wird, da speziell bei hohen Geschwindigkeiten und Beschleunigen aus großen Schräglagen bekanntlich Schlupf auftritt. Den kann man messen, indem man Umdrehungszähler (Fahrradtacho) an Vorderrad und Hinterrad montiert und dann die Differenz ermittelt. Wir wissen das aus Erfahrung, wenn wir uns über schwarze Striche freuen, die bekanntlich nicht oder nur selten vom Vorderrad herrühren.
Da die Geschwindigkeitsmessung im Moped am Hinterrad abgegriffen wird, dürfte der Schlupf speziell beim Beschleunigen in Schräglage eine beachtliche Rolle zugunsten der Betroffenen spielen.
Das Problem für uns Rechtsverdreher ist dabei stets, an die Unterlagen heranzukommen, die der PTB zur Verfügung stehen. Aber wir werden sie zur Offenbarung zwingen.
Jedenfalls gilt meine alte Regel, wer sich nicht wehrt, hat auf jeden Fall verloren.
Wenn Interesse besteht, werde ich weiter berichten, obwohl ja die Rechtsabteilung eher ein Schattendasein führt. Wer mehr zu dem Gutachter wissen will, etwa aus konkretem Anlaß ;-)) kann mich ja kontaktieren. Sobald die Ergebnisse rechtskräftig sind, werde ich den Namen publizieren. Nur Rechtsschutz braucht Ihr, Leute, diese Gutachten sind teuer und ohne geht es nicht, weil wir es hier mit sogenannten standardisierten Verfahren zu tun haben.
Viel Spaß beim Diskutieren
Gruß Bernd und unfallfreie Saison