20km/h drüber und 1 Punkt!!!!

  • Hallo,

    wurde im Dezember geblitzt

    habe jetz den Bußgeldbescheit bekommen in dem steht 20km/h Überschreitung

    jetz soll ich 70euro + Gebüren 93euro zahlen und bekomme 1 Punkt :motz:

    Wie kann das sein laut B.katalog 30 euro verwarngeld!!!

    Erst ab 21 drüber gibts 1 Punkt.

    Hab die letzten 2 Jahre keinen Punkt bekommen!!

    Bitte um hilfe!!!!

    Jammern hilft nicht. :yeh:

  • Mit pkw oder mopete geblitzt wär das ungewöhnlich bei 20 drüber. Mit lkw wär das normal ?(

    :schlagmann: WO WIR SIND IS VORNE

  • war auf der Autobahn.

    bin mit nem Transporter gefahren VW Crafter

    hab gerad nochmal auf den Bescheit geschaut da steht tatsche LKW
    wieso das denn :motz: wie kommen die darauf

    Jammern hilft nicht. :yeh:

  • Zitat

    Original von X-Racer
    war auf der Autobahn.

    bin mit nem Transporter gefahren VW Crafter

    hab gerad nochmal auf den Bescheit geschaut da steht tatsche LKW
    wieso das denn :motz: wie kommen die darauf

    Vielleicht ist der als LKW zugelassen, ist das denn ein Firmenwagen? Bei LKW Zulassung ist glaub ich die Steuer günstiger, darum lassen manche Firman auch nen Trasporter als LKW zu. Oder der muß bei der Größe vielleicht schon als LKW zugelassen werden.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (22. Januar 2011 um 17:30)

  • ja ist nen Firmenwagen von meinem Onkel... :tougue:
    kommt man da irgendwie drum rum?

    wie ist es eigentlich mit der Fahrerlaubnis hab kein lkw schein..darf nur bis 3,5t

    Jammern hilft nicht. :yeh:

    Einmal editiert, zuletzt von X-Racer (22. Januar 2011 um 18:04)

  • Zitat

    Original von X-Racer

    wie ist es eigentlich mit der Fahrerlaubnis hab kein lkw schein..darf nur bis 2,5t

    Sollte man das nicht klären bevor man sich in so ein Auto setzt?

  • der wiegt 2,8t ;) mir gehts um die zulassung als lkw ob man den dann überhaupt mit pkw schein fahren darf

    Jammern hilft nicht. :yeh:

    Einmal editiert, zuletzt von X-Racer (22. Januar 2011 um 18:06)

  • Normalerweise darfst du bis 7,5 Tonnen fahren, zumindest war das bei den rosa Führerscheinen mit Klasse 3 noch so, aber bis 3,5 sollte man auch mit dem neuen Führerscheinrecht fahren können.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (22. Januar 2011 um 18:14)

  • Wie alt ist dein Führerschein, Ausstellungsjahr?
    Ist es den geklärt ob es überhaupt eine LKW Zulassung ist?

    Gruß
    Jürgen

  • Ist auch so. Entscheidend ist, dass die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs von 3,5 t nicht überschritten wird nach neuer Art (Klasse B).

    Nach alter Art (Klasse 3) darf das Fahrzeug nicht über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse liegen und das Gespann nicht über 12 t.

    Wobei ich mir aber nicht sicher bin, ob diese LKW-Bestrafung nicht erst für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht gilt.

    Du schreibst aber, dass die Kiste 2,8 t wiegt?!? Ich hoffe du meinst damit das zulässige Gesamtgewicht... weil wenn das Fahrzeug über den 3,5 t liegt, du aber nur einen Klasse B Schein hast, dann würde ich zahlen und für immer schweigen.

    Andernfalls, EINSPRUCH O<

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

    2 Mal editiert, zuletzt von hoffi452 (22. Januar 2011 um 18:27)

  • ah...also ich hab klasse B also bis 3,5t dann darf ich den Crafter also fahren da er 2,8t wiegt und kann 700kg zuladen richtig obwohl er als LKW zugelassen ist?


    Was ist wenn ich mit Anhäger fahre und dann über 3,5t Gesamtmasse komme?

    Jammern hilft nicht. :yeh:

  • Zitat

    Original von X-Racer
    ah...also ich hab klasse B also bis 3,5t dann darf ich den Crafter also fahren da er 2,8t wiegt und kann 700kg zuladen richtig obwohl er als LKW zugelassen ist?


    Was ist wenn ich mit Anhäger fahre und dann über 3,5t Gesamtmasse komme?

    Wenn Du den "B" hast, darfst Du ein Zugfahrzeug mit Anhänger fahren, und die Gesamtmasse darf NICHT 3,5 Tonnen überschreiten! Wenn Du über 3,5 Tonnen kommst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Gruß Michl

    Lebe statt gelebt zu werden

  • Zitat

    Original von X-Racer
    ah...also ich hab klasse B also bis 3,5t dann darf ich den Crafter also fahren da er 2,8t wiegt und kann 700kg zuladen richtig obwohl er als LKW zugelassen ist?

    Ich denke das kommt eher auf das zulässige Gesamtgewicht an das der Crafter im Schein stehen hat, wenn da über 3,5 Tonnen steht is das wahrscheinlich schlecht, auch wenn der leer war.
    Ob er nun als LKW zugelassen ist oder nicht dürfte da beim Fühererschein weniger nen Rolle spielen, man kann auch nen PKW als LKW zulassen wenn man die hinteren Sitze entfernt und nur 2 Sitzplätze eintragen lässt damit der dann ne Ladefläche hat, wichtig ist das zulässige Gesamtgewicht.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    3 Mal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (22. Januar 2011 um 18:52)

    • Offizieller Beitrag

    Bußgeldbescheid ist mit Anhänger wohl korrekt, es handelt sich um ein Fahrzeug, welches unter §3 Abs. 3 Nr. 2 b StVO fällt (Lastkraftwagen bis 3,5t zGg m. Anh.) -> [KLICK]

    Entscheidend ist nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG), nicht das tatsächliche Gewicht. Den VW Crafter gibt's mit 3,0 / 3,5 / 5,0t zGG. Spielt aber für den Bußgeldbescheid keine Rolle, da er mit Anhänger in jedem Fall unter die verschärften Bußgeldsätze fällt (BKat Tabelle 1a). Diese verschäften Sätze gelten übrigens auch für Pkw mit Anhänger.

    Ein Lastkraftwagen ist ein Fahrzeug bei dem der überwiegende Teil der Nutzfläche zum Gütertransport bestimmt ist, also eine Ladefläche überwiegt, ohne dass dort Aufnahmevorrichtungen für Sitze bestehen.

    Führerscheinrechtlich gilt die Klasse B für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5t zGG(außer Krafträder und Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzen) - es wird also nicht nach Pkw und Lkw unterschieden; bei einem Erwerb vor 1.1.99 bis 7,5t zGG.

    Für die Klasse B gilt ferner, dass nur Anhänger bis 750kg zGG mitgeführt werden dürfen und das zGG der Kombination 3,5t nicht überschreitet.

    Was aber auch interessant ist:
    Wie schnell darf man denn mit einem Lkw (2,8t zGG) außerorts (keine Autobahn) fahren ?(

  • Zitat

    Original von Sigi63
    Wie schnell darf man denn mit einem Lkw (2,8t zGG) außerorts (keine Autobahn) fahren ?(

    80 KM/H :gruebel:

    Gruß Michl

    Lebe statt gelebt zu werden

  • Der zitierte Abstatz gibt doch ganz klar an, dass die Beschränkung in den jeweiligen Fällen erst ab 3,5 t Gesamtgewicht gilt.

    Deine Frage zielt auf Fahrzeuge ab, die über 3,5 t zGG haben, und somit nur 80 km/h fahren dürfen und alle übrigen Fahrzeuge mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.

    Antwort auf deine Frage ist dann 100 km/h und auch der Grund, warum die Sprinterklassen so beliebt sind bei Kurierdiensten und Speditionen, weil keine Geschwindigkeitsbegränzung.

    Zitat

    Original von X-Racer
    ah...also ich hab klasse B also bis 3,5t dann darf ich den Crafter also fahren da er 2,8t wiegt und kann 700kg zuladen richtig obwohl er als LKW zugelassen ist?


    Was ist wenn ich mit Anhäger fahre und dann über 3,5t Gesamtmasse komme?

    Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse und nicht das "Momentangewicht". Steht im Schein ein höherer Wert als 3,5 t, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Nimmt man jetzt mal an, dass die Bußgeldbescheid austellende Behörde weiß, dass das Fahrzeug über 3,5 t zGG liegt und der Bescheid rechtens ist, dann würde ich mich da auf keinen Streit einlassen. Vor allem, weil ich annehme das der Bescheid zunächst an den Halter ergangen ist. Doof wäre es, wenn im Rahmen des Bußgeldverfahrens und der Fahrerfeststellung die Fahrerlaubnis überprüft würde.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von hoffi452 (22. Januar 2011 um 19:46)

  • Zitat

    Original von scanri
    Mit pkw oder mopete geblitzt wär das ungewöhnlich bei 20 drüber. Mit lkw wär das normal ?(

    Ich dachte, 20km/h drüber sind 20km/h drüber; egal mit welchem Fahrzeug.
    Gibt`s da Unterschiede für LKW? Klärt mich mal auf! :nixwiss:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)