Wiederbeschaffungswert meiner Honda Fireblade?!

  • Hallo zusammen,
    mein Nachbar hat mir meine Honda Fireblade 900 BJ 99 mit 68tkm beim Rückwärtsfahren umgeschmissen. Der Schaden laut Gutachter von der Versicherung 2160 Euro. Nun sagt die Versicherung, der Wiederbeschaffungswert meines Bikes wäre 2000 Euro, angeblich würde ein Händler mir für mein Motorrad 1350 Euro geben, sodass die Rechnung von denen 2000 - 1350 = 650 Euro Schadenersatz ist. Die haben doch den A... offen!
    Ich habe mal geschaut, für 2000 Euro bekomm ich nirgends eine Fireblade. Was soll ich nun machen, Anwalt, Gegengutachten, etc?
    Mein Motorrad war in einem normalen Zustand.
    Grüße
    Roadrunner

  • der Schaden ist weniger als 10% ueber dem Wert des Moppeds und wenn ich mich recht entsinne darfst du das dann wieder aufbauen.
    aber schau mal hier im Forum nach, der Bernd hat da einiges geschrieben zur aktuellen Rechtsprechung.
    Anwalt nehme ich immer wenn mir einer an meine Karre faehrt, den muss eh die Versicherung zahlen.

  • also als erstes würde ich schon mal gar keinen gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren.
    klar versucht er einen wiederbeschaffunbgspreis möglichst niedrig anzusetzen.
    ich würde da gar nicht lange fackeln. schreib den bernd (lawyer) an. für ihn sind solche dinge ein fest.

  • Bernd ist die richtige Adresse und da eh die Versicherung ihn bezahlen musss .....

    Ruf ihn mal an , seine Nr. steht in seinem Profil.

  • Wenn er Dir einen Restwert von 1.350 Euro festschreibt, muss er soweit ich weis, Dir auch jemanden benennen, der diesen Preis zu zahlen bereit ist.

  • Wenn er Dir einen Restwert von 1.350 Euro festschreibt, muss er soweit ich weis, Dir auch jemanden benennen, der diesen Preis zu zahlen bereit ist.


    na klar müsste er den benennen. aber auch das würde ich niemals auf dieser basis aktzeptieren.
    ich mach mal ne wette das ein selbst benannter gutachter zu einem ganz anderen restwert kommt.
    und somit die zu erstattende summe etwas anders aussehen sollte.
    da dein nachbar der unfallverursacher ist, muss seine versicherung natürlich auch den von dir benannten sachverständigen zahlen.

    ich sags mal so: der versuch der versicherung ist legitim und nicht strafbar.

    die sache an bernd, selber die füsse still halten und hoffen das die kohle schnellstmöglich kommt.

  • also als erstes würde ich schon mal gar keinen gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren.
    klar versucht er einen wiederbeschaffunbgspreis möglichst niedrig anzusetzen.
    ich würde da gar nicht lange fackeln. schreib den bernd (lawyer) an. für ihn sind solche dinge ein fest.


    :perfekt2:

    genauso!!!
    wetten, dass die versicherung dir einen händler nennt, der das moped zum angesetzten preis abnimmt??
    ging einer freundin vor vielen jahren so...
    identischer fall, ihre dominator wurde auch von einer rückwärtsausparkerin umgenietet.
    niemals den gutachter der gegenerischen versicherung akzeptieren!!!!! NIEMALS!
    ich würd das auch sofort bend übergeben, ganz offiziell...
    sollte er nicht verfügbar sein - ich meine etwas gehört zu haben -
    frag mal beim mopedhändler deines vertrauens oder bei freunden nach einem gutachter, den sie kennen. den beauftragst du dann und er wendet sich mit seiner rechnung dann direkt an die versicherung des gegeners.

  • Du kannst auf jedenfall auch Rep. Bis zu 130% also 2600 Euro .
    Mein Tip nehm dir einen Anwalt .

    Ich hab gerade mal bei Mobile geschaut du Must min.3000 Euro für das Teil bekommen , die versuchen dich übers Ohr zu hauen !


  • frag mal beim mopedhändler deines vertrauens oder bei freunden nach einem gutachter, den sie kennen. den beauftragst du dann und er wendet sich mit seiner rechnung dann direkt an die versicherung des gegeners.

    Das Ding mit dem Gutachten ist ja nu eigendlich durch. Es gibt eines und das wurde von einem amtlich zugelassenen erstellt.
    Nun kannst nicht einfach ein neues machen und sagen nun nehmt mal das.
    Da musst schon den Gutachter verklagen, bzw. das Gutachten vor Gericht anfechten. Aber auch für sowas brauchts einen guten Anwalt.

  • Das Ding mit dem Gutachten ist ja nu eigendlich durch. Es gibt eines und das wurde von einem amtlich zugelassenen erstellt.
    Nun kannst nicht einfach ein neues machen und sagen nun nehmt mal das.
    Da musst schon den Gutachter verklagen, bzw. das Gutachten vor Gericht anfechten. Aber auch für sowas brauchts einen guten Anwalt.

    Falsch...

    Du hast IMMER das Recht einen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen.
    Niemals würde ich das Gutachter einer gegnerischen Versicherung akzeptieren.

    Aber wie die meisten anderen an dieser Stelle auch schon geschrieben haben, nimm Dir nen Anwalt, vielleicht arbeitet der ja auch mit nem KFZ Sachverständigen zusammen oder kann Dir einen nennen.

    In den 2 Fällen in denen ich mal einen brauchte mußte ich diesen allerdings stets erstmal selber bezahlen, habe die Rechnung dann über den Anwalt bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und das Geld zusammen mit dem restlichen Geld zurück bekommen.

    Hoffe das Du dein Mopped bald wieder zusammenhast, die Saison läuft.

    Daumen drück und :weg:
    Gruß Bernd

    no risk no fun
    wer später bremst ist länger schnell und
    wer zu spät bremst den stoppt die leitplanke

  • Er hat der Versicherung seine Einwilligung zum Bestellen des Gutachters gegeben und somit auch frei gewählt.
    Ein Gutachter ist nicht irgendjemand.
    Du kannst nicht einfach ein neues Gutachten machen und sagen "so nun rechnen wir nach dem Gutachten ab.... " weil es für dich besser ist.
    Du musst das alte Gutachten rechtlich anfechten.


    Weil das mit dem Gutachter im Grunde ja nun durch ist und alles andere zuviel Aufwand ist und vor allem ewig dauert und gern auch durch mehrere Instanzen gehen kann, würde ich mir einen Anwalt nehmen und bei der Versicherung durchdrücken das man das Mopped behält, es instandsetzt und weiter nutzt. Ist ja auch dein gutes Recht.
    Eine Werkstatt soll dann das Bike herrichten wie im Gutachten geschieben. Denn wie schon gesagt, für 2000 Eu gibts kein anderes.
    Die Sache mit dem Gutachter war dann was zum lernen fürs Leben.

    Einmal editiert, zuletzt von rocket (7. April 2012 um 08:29)

  • Ermittel doch mal per Mobile den Durchschnittspreis deiner Maschine , ich habe mal geschaut eine ohne Beschädigungen gibt es eigentlich nicht unter 3000 Euro. Du Must auch nicht bis ans Ende der Welt fahren um dir die günstigste zu holen , bei Haftpflichtschäden gilt ein Umkreis von 100km.
    Dann rufst du den Gutachter einfach mal an und hält's ihm deine ermittelten Preise vor , er soll sich erst einmal für den von ihm ermittelten Preis rechtfertigen , vielleicht klärt sich dann schon alles von selbst.
    Oder er soll dir ein Motorrad zu diesem Preis zeigen .

  • In den 2 Fällen in denen ich mal einen brauchte mußte ich diesen allerdings stets erstmal selber bezahlen, habe die Rechnung dann über den Anwalt bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und das Geld zusammen mit dem restlichen Geld zurück bekommen.

    Hoffe das Du dein Mopped bald wieder zusammenhast, die Saison läuft.

    Daumen drück und :weg:
    Gruß Bernd

    normalerweise geht das auch gut mit einer Abtretung, Der Gutachter rechnet dann gleich mit der gegnerischen Versicherung ab.
    Habe ich immer so gemacht, ich habe aber auch immer einen Anwalt angerufen wenn ich unverschuldet mal in einen Unfall verwickelt war.
    Nee stimmt nicht ganz, erst ab dem 2. Unfall. Beim ersten habe ich draufgezahlt, war was zum lernen für mich....

  • Zitat von »*mik*«



    also als erstes würde ich schon mal gar keinen gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren.
    klar versucht er einen wiederbeschaffunbgspreis möglichst niedrig anzusetzen.
    ich würde da gar nicht lange fackeln. schreib den bernd (lawyer) an. für ihn sind solche dinge ein fest.

    :perfekt2:


    ich würd das auch sofort bend übergeben, ganz offiziell...
    sollte er nicht verfügbar sein - ich meine etwas gehört zu haben -
    frag mal beim mopedhändler deines vertrauens oder bei freunden nach einem gutachter, den sie kennen. den beauftragst du dann und er wendet sich mit seiner rechnung dann direkt an die versicherung des gegeners.

    Ich meine auch, gehört zu haben, dass Bernd derzeit nicht verfügbar ist, soll aber wieder werden....jedenfalls sieht es bis jetzt danach aus. FTT wird allerdings noch nix werden.

    Keinen gegnerischen Gutachter, ab zum Anwalt und meine Beiträge zur 130 % Regel studieren, dann klappt das schon.

    Gruß Bernd


    Edith kapiert das mit der neumodischen Zitierweise nicht. Und fast hätte ich es vergessen; allen eine sturzfreie Saison.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • normalerweise geht das auch gut mit einer Abtretung, Der Gutachter rechnet dann gleich mit der gegnerischen Versicherung ab.


    Das geht sogar ganz gut, mir hat als ich vor 14 Tagen mit'm Auto unterwegs war ein Roller Fahrer die Vorfahrt genommen, der hatte ein Stoppschild, und auch an der Halteline angehalten, und ist dann plötzlich losgefahren, ohne nochmal nach links zu schauen wo ich auf der Vorfahrtstraße ankam. Ich hab gebremst aber das hat nicht mehr gereicht und ich hab den Roller ein paar Meter weiter geschoben und der Fahrer ist über die Motorhaube geflogen.
    Zum Glück war bei dem Roller Fahrer nichts gebrochen wie sich dann herausstellte, nur Bänderdehnung und Prellungen.
    War dann in meiner Werkstatt, und die haben mir gleich empfohlen einen Anwalt und einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, da ich ja nicht Schuld bin. Das hat dann gleich auch die Werkstatt für mich gemacht, ich brauchte mich um gar nichts weiter kümmern, hab nur ne Vollmacht für den Anwalt und je eine daß der Gutachter und die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen dürfen unterschrieben.
    Auto ist mittlerweile schon begutachtet und repariert, und ich müßte irgendwann vom Anwalt noch einen Scheck für die Wertminderung und das nicht in Anspruch genommene Leihauto bekommen. Anwalt und Gutachter zahlt ebenfalls die gegnerische Versicherung, das wußte ich vorher auch nicht daß die den Anwalt auch zahlt.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Wie oben schon erwähnt hast Du den Gutachter akzeptiert. Also ist das Guachten ne feste sache. Da die Versicherung den Gutachter bestellt hat und Du zugestimmt hast, das Gutachten aber nicht mit dem Wert Deiner Maschine übereinstimmt muss Dein Anwalt ein gegen Gutachten bestellen(machen lassen) soweit ich weiß geht dies aber nur wenn sich Dein Anwalt damit beschafft und den richtigen Wert Deiner Maschine ermittelt. Und das ist meißtens der Fall. Habe das letztens bei einem bekannten miterlebt. Dem ist beim Ausfahren aus einer Einfahrt jemnd in sein am Strassenrand stehendes Auto gefahren. Ziemlicher Schaden Tür und Boden waren aufgewickelt. Er hat das Auto nach VW gebracht. Die gegnerische Versicherung hat Ihn angerufen wo sich das Auto befindet. Er hat den Händler angegeben und Sie haben Ihm gesagt das Sie sich darum Kümmern und einen Gutachter rausschicken, weil er sonst angeblich seinen eigenen Bestellten zahlen müsste. Das Auto hatte einen wert von 13.000 Euro laut Gutachter. Der Schaden laut Gutachter wäre 2900 Euro. Vw stellte aber fest das der Schaden über 3600 Euro liegt. Also ist er zum Anwalt, der hat dann ein Gegengutschten eingeholt. Und der Schaden war tatsächlich 3690 Euro. Und der ermittelte Wert des Fahrzeugs lag auch höher weil der Versicherungsgutachter das Fahrzeug nur mit der Grundaustattung bewertet hat. Nur die ganzen Extras nicht mit eingerechnet hat. Was er hätte machen müssen oder sollen. Das ganze ging vor Gericht. Die bestellten nochmals einen Gutachter. Der hat das Fahrzeug genauso Bewertet wie der Gutachter meines Bekannten. Und er hat sein Geld bekommen. Deswegen wie schon erwähnt, nie einen Gutachter der Versicherung annehmen. Der Versicherung mitteilen das Du schon einen Gutachter beauftragt hast fertig. Der Gutachter muss auch auf den Zustand deines Bikes achten wie Vorschäden und so weiter. Wenn dies nicht bestehen hast Du auch keine Wertminderung. Da sich das Bike ja nicht mehr in dieser komischen Liste befindet wo der wert ermittelt werden kann muss er sich nach dem Zeitwert, Marktwert richten. Der liegt immer deutlich unter dem wert den das Bike eigentlich hat. Klar gibt es Bikes die im internet für den Kurs gehandelt werden. Aber wenn man mal schaut wie diese Karren aussehen. Umlakiert, tausend sachen dran verändert. Aufgemacht nicht eingetragen und so weiter. Da kommt dan so ein Wiederbeschaffungswert zustande. Nimmst aber ein unverbasteltes gepflegtes Bike die es ja auch noch gibt biste bei einem wert um die 2800 - 3000 Euronen. Da man sich aber nicht die Mühe macht solch einen Wert zu ermitteln schaut man nur kurz rüber und findet nur rappelmaschinen mit Vorschäden oder Kratzern und sonstiges.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • da isser ja unser fachmann in rechtsfragen!!!!

    jup, das mit dem zitieren gefällt mir auch nicht! :ausschau: war früher besser :gruebel: