Lenkradschloss???

  • Servus alle zusammen,

    ich habe mir vor kurzem eine Honda CBR 900 RR SC50 gekauft. Sie ist auch schon als Streetfighter umgebaut.
    Was mir derzeit sorgen macht ist, dass das Lenkradschloss entfernt wurde.
    das komplette Zündschloss wurde irgendwo anders hin verlegt.

    Wie ist das nun, brauche ich das Lenkradschloss undbedingt, oder reicht das mitführen eines Scheibenbremsenschlosses aus??
    Danke für eure Hilfe


    MFG
    Florian

  • Moin,

    so oft wie man in letzter Zeit von Motorrad Diebstählen liest, kann ich persönlich doch etwas ruhiger schlafen mit aktiviertem Lenkradschloss.
    Ein Scheibenbremsschloss benutze ich natürlich sowieso.

    Ob Du es brauchst oder nicht kannst nur Du alleine Entscheiden.

    Gruß

  • Noch habe ich nichts eingetragen zwecks des schlosses.
    Ganze Maske, Bugspoiler .... is eingetragen, nur das Schloss nicht.

    Kann ich das was machen?

  • Kann ich das was machen?

    Ein extra mit zu führende Diebstahlsicherung eintragen lassen, bzw. einen Prüfer suchen, der Dir das einträgt

    Da steht dann " geänderte Zündschloßeinheit ,Sicherung gegen unbefugte Benutzung,loses Zubehörmitführen

    Gruß Thomas

    Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät,ist es nchit witihcg in
    wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, es msus nur der Estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion sien,wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn

  • Hay Leute,

    also ich habe einen Spieglerumbau und einen LSL Lenker drann und das ist alles eingetragen, wenn ich jedoch das Zündschloss an der richtigen Stelle gelassen hätte, hätte das Schloss auch noch funktioniert. Ich habe es jedoch verlegt (oder der Vorgänger hatte es gemacht).

    Kennt jemand zufällig jemanden wo das Schloss austragen lassen hat und ein Scheibenschloss mitführen muss?

    Danke

  • am einfachsten wäre da noch eine extra private Diebstahlversicherung für dein Gefährt ;)

    Lieber nen Vierer im Bett als nen Vierer im Lotto :P

  • Hallo zusammen,


    komisch ist nur, dass Sie mir oder dem Vorgänger die neue Gabelbrücke ohne Schloss eingetragen haben.

    Hmmmm ma schauen, wie ich das nun geregelt bekomme.

    Vllt so wie im Fighterforum. Das Bremsscheibenschloss an den Rahmen verbinden ...

    Hat jemand von euch sowas in der Art eintragen lassen?


    MFG

  • Dann viel Glück beim Eintragen für das Scheibenschloss als Loseszubehör.

    Dafür musst erst zum Amt und eine Sondergenehmigung holen, damit dir das einer einträgt.
    Das Problem liegt darin das die Sondergenehmigung kaum noch ausgestellt werden

    Hi Torben

    Das stimmt nicht ganz, denn hier kommt es auf das Bundesland oder auf den LK an.

    Gruß Thomas

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    wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, es msus nur der Estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion sien,wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn

  • Normalerweise achtet der Prüfer bei der Abnahme des Umbaus darauf.

    Insofern wurde da geschludert glaube ich.

    Bei meiner Vollabnahme hat er dann die Eintragung direkt gemacht.

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • is das gleiche thema wie vollverkleidung austragen. bei den meissten wird nur das neue teil eingetragen. ist so nicht korrekt und bei genauer rennleitung gibts strafrunde zum blaukittel.

    Hier in BW ist das amt entscheidend. viel spass, im raum Ludwigsburg ist es glückssache.
    ich habs bei meiner busa nicht genehmigt bekommen. Tüv wäre kein problem gewesen.

    das gesetz sagt nur, das das krad gegen unerlaubtes benützen geschützt werden muss. dieses aber fest am krad montiert.
    sprich ums eck schieben und kurzschliessen nicht so einfach.

    bei wegfahrsperre humbug. geklaut wird eh nur noch mit 3 leuten und kleinbus.

    meine lösung war ein mofa lenkschloss auf der schwinge festgeschweisst wo ins kettenrad greift, habs aber nie gebaut.

    Bei meiner Blade lass ich es an der brücke. mann wird älter und es bückt sich nich mehr so leicht :P

    No brain, but balls

  • is das gleiche thema wie vollverkleidung austragen. bei den meissten wird nur das neue teil eingetragen. ist so nicht korrekt und bei genauer rennleitung gibts strafrunde zum blaukittel.

    Hab meinen Prüfer direkt darauf angesprochen, zwecks austragen. Seine Aussage : "Ist doch klar das man ohne Verkleidung nicht mehr so schnell fahren kann "


    Bei meiner Blade lass ich es an der brücke. mann wird älter und es bückt sich nich mehr so leicht :P
    Ich find´s einfacher wenn das Schloß an der Seite sitzt. Stell Dir vor, wenn man aus´m Bierzelt gekrabbelt kommt und schon beim sich aufrichten die Zündung anmachen kann ;)

    Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät,ist es nchit witihcg in
    wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, es msus nur der Estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion sien,wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn

  • lupo
    Die ABE umfasst auch die Vollverkleidung. Wenn dir keiner was will is klasse. Hier in Stuttgart sind die Cops ultrascharf auf umgebaute Krads.
    Spiegel zu klein, strahler hinten is nich mittig, sülz bla mängelbericht.

    Zündschloss war mir dann egal. Hatten ja sonst genug zu maulen

    No brain, but balls

  • Ich hab keine Bedenken, vor genauer Rennleitung oder ungenauer Rennleitung:


    Sowohl die Vollverkleidung ist ausgetragen, als auch die Sondergenehmigung zum führen des Bremsscheibenschlosses ist erteilt.

    :D

  • um es kurz zu machen, null chance selbst bei schon eingetragenen schlössern als loses zubehör verweigert unser tüv die plakette!
    und ein bzw austragen, wird dir das in deutschland legal keiner mehr denn es gibt eine klare anweisung, dass der lenkanschlag durch ein mechanisches schloss zu sichern ist.
    guck mal bei ebay, da gibts diese schliesszylinder was früher die mofas hatten, winkel biegen an schrauben fertig.
    hab ich auch dran über die stabilität zwecks diebstahschutz brauchen wir nicht reden, aber tüv und rennleitung sind zufrieden :D