Auf Beschleunigungsspur einfädeln, wer hat Vorfahrt

  • Servus,

    Unten Beschriebene Situation kommt ja mit dem Moped öfters vor und dazu ist meinen Fahrschulprüfung zu lange her. Mit dem Auto natürlich auch. Und hier sind ja ein Paar Leute die relativ Sattelfest sind im Verkehrsrecht.

    Situation ist folgende:

    Beim Einfahren in eine Bundesstraße steht etwa 300m Beschleunigungsspur zur Verfügung. Bundesstraße ist recht belebt. Andrang zur Einfahrt auch.
    Man steht mit dem Mofa am Anfang der Beschleunigungsspur und hätte natürlich schon lange gestartet, ja wenn nicht ganz am Ende der Beschleunigungsspur so ein Pumpe-Düse Schnarchzapfen stehen würde, der schön brav langsam den ganzen Beschleunigungsstreifen entlang gerollt ist ohne dabei eine reelle Chance gehabt zu haben, sich einzuordnen.

    Wenn man sich mit dem Motorrad nach 50m in eine kleine Lücke in den fließenden Verkehr einordnet, muss einem der Schnarchzapfen dann Vorfahrt gewähren?
    Oder muss man dem schlafenden Vordermann ermöglichen, sich in die Bundesstraße einzuordnen und stundenlang warten, bis sich eine große Lücke ergibt in die er dann aus dem Stand auch einfahren kann?

  • Häh? Da gibt es doch keine Vorfahrtsgeschichte.

    Das ist ein Spurwechsel. Wenn der Schnarchzapfen steht, will er vielleicht gar nicht rein.
    Das einizig besondere, was ich dabei kenne ist, dass man auf der Beschleunigungsspur rechts überholen darf um eine Lücke zu erhaschen.

    Aber gerne hier mehr von den Expertösen.

  • Das wird Dir der Bernd evtl. noch genauer beantworten.
    Meine Meinung: Du verhältst Dich bereits falsch ,wenn Du die erste Lücke ausnutzt ,um die anderen auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen.
    Ja,ich weiss. Macht doch jeder Biker so. Ich auch.
    Richtiger wirds dadurch aber nicht.......

  • Meiner Meinung nach darfst du sehr wohl die Fahrbahn wechseln. Du darfst dabei natürlich keinen behindern etc.
    Dem anderen (Auto, welches noch auf der Beschleuningungsspur ist) musst du keine Vorfahrt gewähren. Er muss halt selber schauen, dass er bei einer geeigneten Lücke dann die Fahrbahn wechseln kann...

    Soweit meine Meinung zu dem Thema... Aber steinigt mich nicht, wenns doch irgendeine andere Regelung gibt...


    Gruß, Wolfgang

  • man kann natürlich auf der gesamten länge des beschleunigungsstreifens sich in den verkehr einordnen. fakt ist auf dem beschleunigungsstreifen hat man KEINE vorfahrt.
    sprich die autos auf der bundesstraße müssen dir keinen platz machen wenn du auf dem beschleunigungsstreifen fährst. und wenn da einer im schritttempo auf dem beschleunigungssteifen fährt macht er eigentlich nix falsch. im notfall muss er anhalten wenn er keinen platz findet um sich in den verkehr einzuordnen.

    Klingt komisch... :schreck:
    is aber so. :waffe_zieh:

  • Das hat er ja auch. Meiner Meinung nach macht er schon etwas verkehrt, nämlich den Beschleunigungsstreifen als das zu Nutzen, was es ist.

    Aber wenn ich dann starte, ordne ich mich ja mind. 200m vor ihm ein auf die Bundesstraße. Deswegen die Frage:

    Muss er mir denn Vorfahrt gewähren, weil ich vor ihm auf der Vorfahrtsstraße bin, oder muss ich solange warten, bis das Hindernis weiter gefahren ist.

  • Beim Einfahren in eine Bundesstraße steht etwa 300m Beschleunigungsspur zur Verfügung. Bundesstraße ist recht belebt. Andrang zur Einfahrt auch.
    Man steht mit dem Mofa am Anfang der Beschleunigungsspur und hätte natürlich schon lange gestartet, ja wenn nicht ganz am Ende der Beschleunigungsspur so ein Pumpe-Düse Schnarchzapfen stehen würde, der schön brav langsam den ganzen Beschleunigungsstreifen entlang gerollt ist ohne dabei eine reelle Chance gehabt zu haben, sich einzuordnen.

    Wenn man sich mit dem Motorrad nach 50m in eine kleine Lücke in den fließenden Verkehr einordnet, muss einem der Schnarchzapfen dann Vorfahrt gewähren?
    Oder muss man dem schlafenden Vordermann ermöglichen, sich in die Bundesstraße einzuordnen und stundenlang warten, bis sich eine große Lücke ergibt in die er dann aus dem Stand auch einfahren kann?

    Ich versteh die Problemlage überhaupt nicht.
    Wenn du bereits nach 50m von der Beschleunigungsspur auf die Bundesstraße in die Kolonne wechselst, was unterscheidet dich dann von allen anderen Kolonnenfahrern in Bezug auf das noch wartende Auto am Ende des Beschleunigungsstreifens? Der muß selbst schauen, wo er bleibt.

    Am südlichen Ortsrand von Bad Tölz (B13) gibts eine derartige Verkehrsituation mit regelmäßigen Ausflüglerstau.
    Wer sich gleich zu Beginn in den zähfließenden Verkehr einfädelt ist selbst schuld. Durch den Ziehharmonika-Effekt beim Anfahren entstehen auch am Ende des Beschleunigungsstreifens immer ausreichend große Lücken um sich einzufädeln, d.h. während die einen auf der Bundesstraße noch stehen fährt man auf dem Beschleunigungsstreifen gemütlich 300m weiter und fädelt sich dann (manchmal mit viel Selbstbewußtsein) ganz vorne ein. :D

  • Ich versteh die Problemlage überhaupt nicht.
    Wenn du bereits nach 50m von der Beschleunigungsspur auf die Bundesstraße in die Kolonne wechselst, was unterscheidet dich dann von allen anderen Kolonnenfahrern in Bezug auf das noch wartende Auto am Ende des Beschleunigungsstreifens? Der muß selbst schauen, wo er bleibt.


    Ich denke darüber sind wir uns einig. Wenn er gewechselt ist, muss er sicher nicht den anderen Schleicher reinlassen.

    Ich glaube, dass viel mehr der springende Punkt ist, ob er überhaupt die Spur in dieser Situation überhaup wechseln darf, da er ja nicht der "Vorderste" ist. Sicher wirds so gemacht, aber darf man das?


  • Ich glaube, dass viel mehr der springende Punkt ist, ob er überhaupt die Spur in dieser Situation überhaup wechseln darf, da er ja nicht der "Vorderste" ist. Sicher wirds so gemacht, aber darf man das?

    Jetzt stellt man sich nur mal als Äquivalent eine lange Autobahneinfahrt (500m) vor, vorne kommt der LKW nicht rein und hinten kommt man mitm Moped an. Wär doch absolut hirnrissig, wenn man sich jetzt nicht einfädeln dürfte, bevor der LKW nicht eingefädelt hat. Oder daß man wenn man auf Höhe des LKW's ist runterbremsen muß um diesen reinzulassen.
    Da gibts keine Vorschriften.

  • Häh? Da gibt es doch keine Vorfahrtsgeschichte.

    Das ist ein Spurwechsel. Wenn der Schnarchzapfen steht, will er vielleicht gar nicht rein.
    Das einizig besondere, was ich dabei kenne ist, dass man auf der Beschleunigungsspur rechts überholen darf um eine Lücke zu erhaschen.

    Aber gerne hier mehr von den Expertösen.


    In Deutschland rechts überholen? Das glaubst Du doch wohl selber nicht!!!!

    Gruss
    Cuxman

  • Doch, Du darfst auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen. Also kein Fahrzeug, das sich auch auf dem Beschleunigungsstreifen befindet ;)
    Aber Du darfst an Fahrzeugen auf der Fahrbahn rechts vorbei fahren. Weil Du Dich rechtlich auf einer anderen Strasse befindest, angezeigt durch die dicke gestrichelte Linie.
    Warum man dann bei einer Ausfahrt oder der Trennung von zwei Autobahnen/Straßen nicht auch rechts überholen darf, wissen nur Juristen.

  • Das WEIß ich schon!

    Da die Fahrzeuge auf der normalen Fahrbahn keine Vorwartsregelungen gegenüber der Beschleunigungsspur haben, ist es auf jener erlaubt sich seinen Platz auf der normalen Fahrbahn zu suchen.

  • DAs erzähle mal den Grünen an Bremer Kreuz.
    Da wird die Beschleunigungsspur gleichtzeitig für die Verzögerungsspur der Abfahrt genutzt. Einfädeln ja, rechts überholen kostet 75 Euronen.
    Ich gehe hier natürlich vom soll und nicht vom ist aus :)

    Gruss
    Cuxman

  • Hallo Ihr Raser,

    wer auf den Beschleunigungsstreifen ist muss Vorfahrt gewähren, wenn Du natürlich zack zack deine Lücke findest und die Gelegenheit nutzt, ist das dein Recht. Aber in Deutschland gilt dann noch das passive Fahrverhalten. Wenn nichts passiert ist alles OK und wenn Du pech hast dreht der gegnerische Anwalt Dir einen Strick darauss.

    Immer schön aufpassen, auch beim Geschlechtsverkehr. =) =) =) =) =) =)

  • So ich muss/darf Leto EIN Wenig Recht geben.
    Bei den Gesetzen die ich jetzt gelesen haben, steht das man rechts überholen DURFTE. Unzwar bis 2010. Am 4.12.2010 wurde das wohl in der 46. Änderungsverordnung wieder geändert. Ist halt Beamtensprache :(


    Gruss Cuxman

  • Das erklärt wohl die Frage:

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen03.php :


    Beschleunigungsstreifen - Verzögerungsstreifen - Seitenstreifen - Nebenfahrbahnen

    Die Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen dienen dem Tempogewinn und der Geschwindigkeitsverminderung beim Ein- und Ausfahren bzw. auch dem Abbiegen auf Autobahnen. Sie werden durch dicke - unterbrochene - Leitlinien von der Hauptfahrbahn getrennt. Sie sind nach herrschender Auffassung kein Bestandteil der Hauptfahrbahn der Autobahn, sondern selbständige Fahrbahnen (vgl. die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO und Rdnr. 20 zu § 5 StVO).

    Aus diesem Grund stellt das schnellere Fahren auf Beschleunigungsstreifen gegenüber dem Richtungsverkehr auf der Hauptfahrbahn der Autobahn auch kein verbotenes Rechtsüberholen dar (BayObLG DAR 1970, 276; OLG Koblenz DAR 1987, 158; OLG Düsseldorf DAR 1981, 19; OLG Hamm DAR 1975, 277).

    Ob dies auch uneingeschränkt auf Verzögerungsstreifen gilt, ist strittig (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 25a zu § 2 StVO).

    Für die Zulässigkeit des schnelleren Fahrens auch auf Verzögerungsstreifen haben sich u. a. ausgesprochen: OLG Düsseldorf VRS 107, 109; OLG Hamm DAR 1975, 277; Mersson DAR 1983, 283; Janiszewski DAR 1989, 410.
    Gegen das schnellere Fahren auf Verzögerungsstreifen treten hingegen u. a. ein: Seidenstecher DAR 1989, 412; Bouska DAR 1989, 163 (nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2a StVO vorliegen).

    Hält man das Rechtsüberholen auf dem Verzögerungsstreifen für zulässig, kommt es beim Beschleunigen zum Zweck des Einfahrens in die Autobahn bei kombinierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf das fiktive Ende des Beschleunigungsstreifens und den fiktiven Beginn des Verzögerungsstreifens nicht an, weil beide gleich zu behandeln sind.

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • wenn du dich vorher eingeordnet hast, warste eben schneller
    und hast vorfahrt, so als würdest du schon von der schnellstrasse kommen
    nen feiner kerl biste wenn de, den anderen der vor dir schlich,die möglichkeit gibst sich vor dir einzuordnen
    sowas is denn gegenseitige rücksichtnahme und wenn er sich denn auch noch mit nem handzeichen bedankt,
    kannste dir auf de schulter kloppen und mit einem hilfsbereiten gefühl weiter fahren
    da macht das fahren auch freude als immer dieser alltags stress verkehr

    Beschiss ist es erst,.......wenn es rauskommt..... :rules:

  • Abgesehen davon, das man nicht immer hinter Leuten her fahren will, die schon zu blöd sind sich ordentlich auf eine Landtrasse einzufädeln, wäre das Hauptproblem an so einer Aktion, dass man die gesamte Bundesstraße kurz lahmlegen müsste, damit diejenigen dann hineinschnarchzapfeln können.

    Das ist rechtlich sicher auf jeden Fall bedenklich und dann wart ich doch lieber, bis der Depp weg ist.

  • Das ist ganz so leicht mit dem Recht nicht zu erklären. Denn sogar wenn man one den Blinker zu setzten links abbiegt und es rauscht Dir einer in der Seite, hast Du nicht gleich Schuld. Denn wenn Du abbiegen willst musst Du abbremsen und der nachvolgende Verkehr muss dann mit dein Fehlerrechnen und darf nicht gleich drann vorbei fahren. Recht im Straßenverkehr ist heute schon genauso schwer zu bekommen wie den Verkehr mit den Frauen. 8) 8) 8) 8) 8)