Offene Auspufftüten...und seine Folgen

  • Zitat

    Original von Ralfi
    Das mit den "gelben Kennzeichen" kann ich leider nicht zuordnen. Wen meinst du damit?


    Wer dreimal durch die Prüfung fällt, :))
    bekommt ein gelbes Nummernschild.... :))



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz:

  • Habe gerade mit nem Kumpel gesprochen der auch bei der Rennleitung arbeitet :D , selbst auch Biker ist und wir hattens gerade von den Thema.
    Er war gerade eben auf nem speziellen Lehrgang in Sachen "Phonmessung" wo Rennleiter aus ganz BW mit dabei waren.
    Er meinte ist alles recht und gut, aber was soll es momentan bringen die einzige Dienststelle die so ein Messgerät in unserer Region hat ist Weil, den jeden Dienststelle muss sich ein Phonmessgerät selbst zulegen und Kohle ist dafür momentan überhaupt keine da :perfekt::perfekt::perfekt:

    Stimme meinen Vorredern auch zu übrtreiben braucht man es innerorts nun wirklich nicht mit dem drehzahl geben damit die Schallmauer :tongue: durchbrochen wird, aber der Flüsterbetrieb mit dem Serienauspuff an der SC50 ich weiss nicht, das kanns dann auch nicht sein, hab mir deshalb den Remus Revolution Carbon dran gemacht !!!

    :perfekt::perfekt::perfekt::perfekt::perfekt::perfekt:

  • Mal ne blöde Frage: Angenommen, ich werde mit zu lautem Auspuff erwischt und die wollen mich nicht weiterfahren lassen :tongue:. Wenn ich dann meinen DB eater aus dem Staufach hole und wieder einbaue, müssen die mich dann fahren lassen? Der Mangel wäre ja dann behoben :D:D :D. Klar, die Strafe müsste natürlich bezahlt werden.

    Meep Meep, der Roadrunner 8)

  • Möchts nicht darauf ankommen lassen. Ich hab meine GSX 1100 R mal an der Grenze stehen lassen müssen. Wollte nach Bella Italia und die Deutschen Grenzer waren mit meiner Tüte (wohlgemerkt mit ABE) nicht ganz einverstanden. Sie sagten der Auspuff muss runter. Beweismaterial!!! Ich fuhr dann mit einem Kumpel als Sozius mit (ANGST!!!!!!!)

    Alsi ich dann wieder zu Hause war und mit der Firma MICRON telefonierte stellte sich alles als Riesen Missverständnis raus. Fuhr also wieder nach Garmisch und holte meine Gixer ab.

    Kann blöd ausgehen wenn man an den falschen kommt. Ich hab halt die Erfahrung gemacht, dass Harleys und Ducs laut sein dürfen, und Japsen nicht. Klingt komisch, is aber so.

  • Hallo
    es kommt mit Sicherheit immer auf den Ermessensspielraum an wie welcher Grüne den auslegt.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Zitat

    Original von Roadrunner
    Mal ne blöde Frage: Angenommen, ich werde mit zu lautem Auspuff erwischt und die wollen mich nicht weiterfahren lassen :tongue:. Wenn ich dann meinen DB eater aus dem Staufach hole und wieder einbaue, müssen die mich dann fahren lassen? Der Mangel wäre ja dann behoben :D:D :D. Klar, die Strafe müsste natürlich bezahlt werden.

    also ich gehe ganz fest davon aus,wenn du mit nem auto unterwegs bist und ein reifen zu wenig profil hat, du ihn dann gegen das reserverad tauschst ist doch auch ok

    der auspuff ist ja danach ok, und hat ne erlaubnis, also muss er dich ja theoretisch weiterfahren lassen, und wenn nicht muss er es ja schon begründen können, ansonsten gibts ne dienstaufsichtsbeschwerde, die macht sich immer gut in den akten

    adios rACEr

  • Hallo
    Der Link ist gut, das sollte die Rennleitung am Nürburgring aber wissen. dann sind dort jede Menge "Tüten" unberechtigter Weise sicher gestellt worden.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Das ist ja erstmal ein Käse!!! Da sollteste dir vielleicht lieber ein Nebelhorn vorne raufbauen, soll auch gut gegen Schwerhörige sein!
    Ich denke mal ein Auspuff sollte schon nach etwas klingen, sozusagen ein wenig "Charakter" haben. Dabei sollte man aber halt auf dem Teppich bleiben, denn schließlich besteht ja nicht die ganze Welt aus Motorradfahrern! Wenn dann an der Ecke der "Oma" bald die Zähne aus dem Gesicht fallen, nur weil man der Meinung ist es muß mal so richtig hinten rausknallen, dann hört da eben der Spaß auf!

  • Zitat

    Original von Pino
    Das ist ja erstmal ein Käse!!! Da sollteste dir vielleicht lieber ein Nebelhorn vorne raufbauen, soll auch gut gegen Schwerhörige sein!
    Ich denke mal ein Auspuff sollte schon nach etwas klingen, sozusagen ein wenig "Charakter" haben. Dabei sollte man aber halt auf dem Teppich bleiben, denn schließlich besteht ja nicht die ganze Welt aus Motorradfahrern! Wenn dann an der Ecke der "Oma" bald die Zähne aus dem Gesicht fallen, nur weil man der Meinung ist es muß mal so richtig hinten rausknallen, dann hört da eben der Spaß auf!


    hey pino lies mal deine privaten nachrichten!!!
    adios rACEr

  • Ein paar Kumpels gehören auch zur Fraktion "grün/beige" und fahren Kisten mit Krawalltüten (gemäßigt). - Also gibst doch normale - was hier durch ein Beitrag auch bewiesen wäre. :respekt:
    Im Landkreis Lörrach hat bis bis vor kurzem keinen interessiert wg. Lärm und so, ab dort wird auch aufgerüstet - leider...... X(

    Ich wohne nun im Schwabenländle und war vor kurzem im Kumpels im Donautal unterwegs und dann in Richtung Nusplingen (Alb-Zollern, Hechingen - Tübingen).

    Vor Nusplingen dann: 3 Bike-Streifen, alle mit DB Messgreät - keine Chance, wg. unseren Tüten. Also nichts mit kulant wenn verhalten gefahren wird (hoher Gang und nicht so schnell - mit ca. 110 außerorts gemessen). :kotz:
    (Hatte keine Messung - mit AKRAPOVIC Racing war die Sache klar) :tongue:

    Passt also auf im Raum Tübingen/Hechingen - dort gehen die gezielt (!!) auf die Moppeds los. :kotz:

    Ich habe mir danach angewöhnt eine Weg-werf Kamera einzupacken, um die Jungens bei der Arbeit zu fotografieren: Teilweise zu nahe an Gebäuden bei der Messung, falscher Winkel und zu naher Abstand hab ich schon gesehen........(bis jetzt nicht mehr angehalten worden) :nono:

    Ich weiß nur vom Anwalt bzgl. Beschlagnahme:
    Teile des Motorrades dürfen nur beschlagnahmt werden, wenn:

    • durch den Umbau das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist
    • der begründete Verdacht vorliegt, das Teil sei gestohlen

    Eine Beschlagnahmung eines Auspuffes, der zu laut ist, ist wegen Geringfügigkeit nicht zulässig.

    Das Beschlagnahmen des Motorrades ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, ......), der Verdacht eines Diebstahls vorliegt oder wenn der Verdacht besteht, dass mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wurde.

    Laut ist out - leis is scheiß - mittendrin das tuts ! :D

    Gruss

    Micha

    Wenn schon - dann in die Hölle ! :mh:

  • Hallo Kollegen,
    ich muß dem "Straßenförster" recht geben, so wie man in den Wald reinruft hallt es zurück.
    Ich kann mit einer orginal Tüte mehr Ärger erzeugen wie mit einer Offenen.
    Fahre ich im Ersten mit 50Km/h durch die Stadt oder mit der offenen Tüte im 6.Gang mit 50Km/h.
    Viele Menschen empfinden gar nicht das Auspuffgeräusch als unangenehm sondern die Drehzahl.
    Und da schwingt immer was mit! **
    Teilweise schaun' sie sogar erstaunt das so'ne Moped, auch so niedertourig fahren kann.
    Ganz einfache Verhaltensregel:
    Das was Du nicht willst was man Dir tut....

    Gruß
    Thomas
    demnächst mit "SR-Raicing"-Topf unterwegs :-))
    **bei der EU liegt etwas zur Verabschiedung: soll zukünftig nach "Lästigkeit" beurteilt ;) werden- hab ich gehört, sonst noch jemand?