Reifen - Profil

  • Kann mir jemand weiterhelfen?

    Wurde ja am So Nachmittag mit einer zu geringen Profiltiefe am Vorderreifen angehalten. Jetzt würde ich gerne folgendes Wissen:

    Gibt es da einen Ausweg um die 3 Punkte nicht zu bekommen? Wenn ich z.B. beweisen könnte, dass der Reifen vor Fahrtantritt noch in Ordnung war.

    Ist die Strafe, darin begründet, dass ich mit einer zu geringen Profiltiefe unterwegs war, oder dass ich die Maschine mit einer zu geringen Profiltiefe in Betrieb genommen habe?

    Habe mich immer auf die Index-Marken am Reifen verlassen aber diese sind beim Michelin Pilot Power zu tief angesetzt. Kann man das als Begründung bringen? Ist mein 1.Satz MPP und daher wußte ich das auch nicht.

    Vielleicht ist hier ja zufällig ein Anwalt unter uns und kennt sich damit aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (27. Oktober 2006 um 21:28)

  • moin,

    ist ganz allein dein problem.

    die TWI (tread wear index) ist auch schon deswegen eine amerikanische bezeichnung, weil sie auch dort gilt.
    das sind 0,8mm, also die hälfte von dem, was hier erlaubt ist.
    auch mit der geschichte, dass zuhause noch alles ok war wird dir nicht helfen.


    bei metzeler steht das:
    "PROFILTIEFE

    Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beträgt die Mindestprofiltiefe bei Motorradreifen 1,6 mm, bei Kleinkraft- und Leichtkrafträdern 1 mm.
    METZELER-Empfehlung: Nie unter 2 mm.

    Die in vielen Fällen ebenfalls auf dem Reifen zu findende Markierung "TWI" bedeutet: treadwear indicator. Diese Profilabnutzungsanzeige stimmt allerdings nicht mit der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm überein. Der "TWI" ist für den amerikanischen Markt relevant."

    http://www.metzelermoto.de/product_info/f…eit/index.htm#3

  • Ich dachte immer , dass diese TWI die 1,6mm angibt. So ein Mist.

    Danke für deine Antwort. Dann werde ich da wahrscheinlich nichts ausrichten können.

  • Zitat

    Original von Gizmo
    Ich dachte immer , dass diese TWI die 1,6mm angibt. So ein Mist.


    das glauben viele ...
    frag mal beim reifenhändler ... ist traurig ...
    wird oft sogar in der fahrschule unterrichtet.
    leider wird es davon nicht richtiger.

  • Yep, Larsi hat recht, denke ich. Bin zwar kein Rechtsverdreher aber es ist ja klar, daß du bei Fahrtantritt kontrollieren musst und zwar nicht nur, ob es beim Fahrtantritt vom Profil her noch reicht sondern, daß du auch die Teilnahme am Verkehr bis zum Fahrtende mit einem vorschriftsmässigen Fahrzeug durchführen kannst.
    Aber wer kontrolliert so genau immer seine Schlappen? Ich nicht!

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Original von Larsi
    moin,

    ist ganz allein dein problem.

    die TWI (tread wear index) ist auch schon deswegen eine amerikanische bezeichnung, weil sie auch dort gilt.
    das sind 0,8mm, also die hälfte von dem, was hier erlaubt ist.
    auch mit der geschichte, dass zuhause noch alles ok war wird dir nicht helfen.


    Ich bin der Meinung das die TWI-Marke 1mm anzeigt, aber ansonsten ist ja alles schon gesagt...ums mit den Toten Hoden zu sagen: zahlen und fröhlich sein...
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • hmmmmm,

    letztes Jahr ist mir das gleiche passiert. Bin mit zu wenig Profil losgefahren und angehalten worden. :nono:
    Ich konnte aber dem Polizisten verklickern, dass ich mit mehr als 1,6mm Profil losgefahren bin und der Reifen aufgrund seiner Bauart gegen Ende eine unkalkulierbaren Verschleiss hat, blablablablabla
    Hab den halt total !freundlich! vollgelabert. :flüster:
    Ende vom Lied, keine 3 Punkte sondern nur ein Mängelbescheid und vorführung des Fahrzeugs mit intaktem Reifen. (-:

    Ich glaube, das liegt dann im Ermessen des Polizisten ob er einen gut oder schlecht gesinnt ist.

    Ich kann Dir aber jetzt auch net sagen ob du im nachhinein mit so einer Aussage davon kommst....bei mir hats zum Glück geklappt.

    Sind halt 3 Punkte, da lohnt sich Streiten schon.... :motz: :motz:


    PS: Es gibt doch kostenlose Rechtsberatungen in jeder Stadt. Ruf doch dort mal an....

  • Zitat

    Original von Thomas22


    Ich bin der Meinung das die TWI-Marke 1mm anzeigt, aber ansonsten ist ja alles schon gesagt...ums mit den Toten Hoden zu sagen: zahlen und fröhlich sein...
    th

    Der Meinung war ich eigentlich auch daß die 1mm anzeigt :gruebel:

    Und diese TWI Markierung haben mittlerweile auch fast alle Reifenmarken.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Ich hab mir ehrlich gesagt noch keine Gedanken über diese Knöpel im Profil gemacht. Das die keine 1,6mm anzeigen war mir klar, aber welche Bedeutung die haben, war mir eig. wurscht. Fürs messen gibts ja Messlehren......

    Das habe ich grad von einer Amerikanischen Seite kopiert.
    Da wird der TWI ganz anders erläutert als hier.

    .................................
    Treadware Index
    The number “200” in the example is the treadwear index. The tread of a tire with a treadwear index of 200 should last twice as long as one with a treadwear index of 100. The life of the “reference tire,” the one with an index of 100 to which all others are compared, is determined by convoys of 4 cars driving for 6,400 miles over public roads near San Angelo, Texas. Because tire life depends on many factors other than the tire, such as the weight of the vehicle, how it is driven, tire pressure, and so on, there is no accurate way of determining from the treadwear index how many miles you'll get. However, under the highly controlled test conditions, a tire with a treadwear index of 100 lasts for about 30,000 miles. In practice, treadwear indexes below 200 are low, over 400 high. Some tires with indexes in the 500s are available, while the special tires for the rear wheels of the Acura NSX are rated 120 (the rubber compounds that give the best traction also wear the fastest).
    ........................................................................................

    Schreiben die jetzt Schmarrn oder ihr hier :gruebel:????

  • Wurde am Sonntag auch belehrt das jeder Reifen hersteller das machen kann wie er will mit der Reifen makierung.ah 1,6 muss man haben. tja vorne an der Flanke hatte ich 0,9 .da hab ich wieder Schwein gehabt.

    Gizmo . Da kannst du gar nichts machen.Wie willst du das beweisen das vor fahrtbeginn alles in Ordnung war????

  • ist doch eh egal wie`s bei fahrtantritt aussah ... dann darf ich halt nur solange fahren bis die "grenze" erreicht ist (nicht die italiänische ;) )

    es liegt immer im ermessen des MIG ... vor allem wie er/sie gerade "drauf" ist

    im übrigen schützt "eine nichtbescheingte dummheit" nicht vor strafe (bitte nicht persönlich nehmen) ... also hoffen oder abwarten bis der staatsanwalt schreibt ... und beim nächten mal den reifen noch früher wegschmeißen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Begründung, die Profiltiefe sei bei Fahrtantritt noch in Ordnung gewesen, dürfte kaum plausibel darstellbar sein. Der Reifenverschleiss ist wohl innerhalb der maximal fahrbaren Strecke von höchstens 300km nicht so hoch, dass man nicht damit rechnen musste, die Mindestprofiltiefe zu unterschreiten, wenn diese bei Fahrtantritt knapp oberhalb des Grenzwertes lag.

    Wie stark war denn die Mindestprofiltiefe unterschritten? An welcher/n Stelle/n? Wie wurde das festgestellt? Wie erfolgte die Beweissicherung?

    Aus meiner Sicht gibt es (falls dies plausibel darlegbar wäre) drei mögliche Argumentationsketten:

    1. Bremsplatten (setzt voraus, dass die Unterschreitung nur an einer Stelle festgestellt wurde)

    2. Die festgestellte Unterschreitung lag außerhalb des Hauptprofils (nur dort sind die 1,6mm vorgeschrieben)

    3. Die Messmethode oder das Messmittel können als unzureichend angezweifelt werden

    Noch zwei Anmerkungen, die zu berücksichtigen wären:

    1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
    2. Falls der Reifen schon "Slick-like" ;) war, ist IMHO jegliche weitere Diskussion über mögliche Begründungen sinnlos.

  • Zitat

    Original von Sigi63
    2. Die festgestellte Unterschreitung lag außerhalb des Hauptprofils (nur dort sind die 1,6mm vorgeschrieben)

    dazu 2 fragen ...
    wo fängt das "hauptprofil" an (mache es bitte mal am mpp fest) und wo hört es auf ... und ... beruhen deine antworten "aus sicht der gesetzlichen bestimmungen eines tüv-prüfers" ?(

    EDIT: tipp-ex ... meinte nicht (d)eines tüv-prüfers ... sondern DEINE aus sicht eines tüv-prüfers ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Motogünni (28. Oktober 2006 um 10:50)

  • Zitat

    Original von Motogünni

    dazu 2 fragen ...
    wo fängt das "hauptprofil" an (mache es bitte mal am mpp fest) und wo hört es auf ... und ... beruhen deine antworten "aus sicht der gesetzlichen bestimmungen deines tüv-prüfers" ?(

    Das Hauptprofil geht von der linken bis zur rechten Reifenkante, also praktisch die ganze Fläche. Eine Regelung, daß ca. 2/3 der Reifenfläche das Hauptprofil darstellen (wie von vielen behauptet) gibt es nicht :nono:

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

    Einmal editiert, zuletzt von Fireblade-Franzl (28. Oktober 2006 um 10:43)

  • Zitat

    Original von Sigi63
    Wie stark war denn die Mindestprofiltiefe unterschritten? An welcher/n Stelle/n? Wie wurde das festgestellt? Wie erfolgte die Beweissicherung?

    Auf der Lauffläche vom Reifen beim Geradeaus-Fahren war die Profiltiefe so bei ca. 1,0-1,2mm. :dumdiedum:

    Wenn man nun von der Reifenmitte aus gesehen so ca. 3cm nach links und rechts geht, betrug die Profiltiefe dort 1,5mm. :motz:

    Gemessen wurde mit so einer weißen Schieblehre, wie es sie überall zu kaufen gibt. Also eine Art Tiefenmaß mit 0,5mm-Genauigkeit und einer Markierung bei 1,6mm.

    Beweissicherung erfolgte durch Fotos . :foto: Der hat sich den Finger wund geknipst bei mir ;)

    PS: War heute morgen beim Reifenhändler und der hat gemeint, dass wenn der wegen so einem Reifen Theater macht, dann ist der Bullizist nicht ganz sauber.
    Habe ihm auch auf den TWI-Index aufmerksam gemacht und er meinte, dass worauf soll man sich denn dann verlassen? Er misst auch nicht jedes Mal vor der Fahrt die Profiltiefe sondern geht nach der Markierung.

    Aber wie erwähnt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da wollten die mal wieder zum Saisonende bei uns abkassieren die Wegelagerer :stopschild:

    3 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (28. Oktober 2006 um 11:03)

  • Zitat

    Original von Gizmo...
    PS: War heute morgen beim Reifenhändler und der hat gemeint, dass wenn der wegen so einem Reifen Theater macht, dann ist der Bullizist nicht ganz sauber.
    Habe ihm auch auf den TWI-Index aufmerksam gemacht und er meinte, dass worauf soll man sich denn dann verlassen? ...


    moin,

    und genau das ist ein problem, wenn nicht einmal "fachleute" wissen wie es richtig wäre.
    was man daraus macht ist immer ne andere geschichte.

    mit dem digitalen messschieber hab ich übrigens 0,8 nachgemessen für den indikator.



    die schreiben keinen schmarrn und wir auch nicht.
    wie metzeler auf seiner seite richtig schreibt ist die verschleissmarkierung der TREAD WEAR INDICATOR.

    den begriff "treadwear index"habe ich oben fälschlicherweise gebraucht.
    es muss "indicator" heissen.

    den treadwearindex wie in deinem text beschrieben findet man als text auf der reifenflanke.
    es gibt dort:
    treadwear (zb 200)
    load (zb A)
    temperature (zb A)

    gelesen hab ich es bisher nur an autoreifen, aber bei moppedreifen hab ich es auch nicht gesucht.

    5 Mal editiert, zuletzt von Larsi (28. Oktober 2006 um 11:32)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Motogünni
    wo fängt das "hauptprofil" an (mache es bitte mal am mpp fest) und wo hört es auf ... und ... beruhen deine antworten "aus sicht der gesetzlichen bestimmungen deines tüv-prüfers" ?(

    Die Antworten beruhen hauptsächlich auf dem Lesen des Verordnungstextes. Der ist für Polizisten, TÜV-Prüfer, Rechtsanwälte und Richter sowie die Angestellten des Ordnungsamtes immer gleich. Darüber hinaus habe ich so meine Erfahrungen aus diversen Gerichtsverfahren, auch wenn ich dort nicht für die rechtlichen, sondern die technischen Fragestellungen zuständig war.

    Zitat

    Original von Fireblade-Franzl
    Das Hauptprofil geht von der linken bis zur rechten Reifenkante, also praktisch die ganze Fläche. Eine Regelung, daß ca. 2/3 der Reifenfläche das Hauptprofil darstellen (wie von vielen behauptet) gibt es nicht :nono:

    Vielleicht versuchen wir mal durch gemeinsames Lesen :D des Verordnungstextes die richtige Antwort hierzu zu finden:

    §36(2) Satz 3 und 4: Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. (Quelle)

    Damit dürfte klar sein, dass das Hauptprofil eben nicht von Kante zu Kante reicht. Hier wird häufig verwechselt, dass das Profil zwar über die gesamte Breite reichen, aber nicht über die gesamte Breite 1,6mm aufweisen muss.

    Zitat

    Original von Gizmo
    Auf der Lauffläche vom Reifen beim Geradeaus-Fahren war die Profiltiefe so bei ca. 1,0-1,2mm. :dumdiedum:

    Wenn man nun von der Reifenmitte aus gesehen so ca. 3cm nach links und rechts geht, betrug die Profiltiefe dort 1,5mm. :motz:

    Gemessen wurde mit so einer weißen Schieblehre, wie es sie überall zu kaufen gibt. Also eine Art Tiefenmaß mit 0,5mm-Genauigkeit und einer Markierung bei 1,6mm.

    Das Fotos gemacht wurden, ist schlecht für Dich. Wenn sie gut und aussagekräftig gemacht wurden, hast Du IMHO keine Chance (es ist aber nicht so einfach Reifenprofiltiefen aussagefähig zu fotografieren).

    Wenn auf den Fotos erkennbar ist, dass der TWI erreicht ist (der ja definitiv unter 1,6mm liegt) ist die Beweiskraft IMHO gegeben.

    Fotos auf denen nur die Schieblehre im Profil zu sehen ist, besitzen dagegen kaum Beweiskraft, da beweiskräftige Längenmaße der Eichpflicht unterliegen, was mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben war.

    Wenn Du eine Rechtschutz-Versicherung hast vergibst Du nichts, mal prüfen zu lassen, wie beweissicher die Fotos sind. Deine Chance besteht nur darin, dass die Polizisten möglicherweise einen Fehler in der Beweissicherung gemacht haben.

  • Zitat

    Original von Larsi
    mit dem digitalen messschieber hab ich übrigens 0,8 nachgemessen für den indikator.

    Stimmt, die Markierungen haben auch mit nem analogen Meßschieber 0,8mm.

    Aber ich ich meß ja schon immer die Profiltiefe mit nem Meßschieber nach weil ich ja weiß daß die Markierungen nicht stimmen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (28. Oktober 2006 um 11:57)

  • Also in der geschichte mit dem "hauptprofil" seh ich das so: Beim Reifen muss das Profil ,das vom hersteller eingeschnitten wird,mindestens über 2/3 der Lauffläche reichen.
    Beispiel:Pilot Power Race,mit strassen zulassung,und einem breiteren Streifen an den seiten,als der "normale" PP.
    Diese 2/3-regelung sagt ja nichts darüber aus,das das vorhandene Profil über die Verschleissgrenze abgenutzt sein darf!

    Wie gesagt,meine sicht der dinge,muss nicht richtig sein.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz: