Schock am Freitag die 2.

  • Hallo zusammen,

    jetzt nach mehreren Monaten, wo sich nichts in der Angelegenheit getan hat,

    siehe Schock am Freitag

    bekomme ich vom Gericht mein vorgezogenes Weihanschtsgeschenk in Form einer Abschrift der Klage zwischen meinem Käufer und dem neuen Käufer.

    In diesem Schreiben, worin auch die Gutachterunterlagen enthalten sind, wird davon ausgegangen, dass ich ein Unfallmotorrad verkauft, aber beim Verkauf dies verschwiegen habe.

    Ich habe jedoch keinen Unfall oder Umfaller während des Besitzes gehabt.

    Mein Käufer will, so kann ich dies aus dem Anwaltsdeutsch erlesen, mich Regresspflichtig machen.

    Wer unter uns Mitglieder ist Anwalt und wer hatte schon einmal solch einen oder ähnlichen Fall gehabt.

    Für mich ist Weihnachten gelaufen. :kotz:

    Gruß
    Bodo

    Sorry Rainer, habe zu spät bemerkt, dass ich dieses Thema in eine andere Rubrik hätte schreiben müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bodo (17. Dezember 2006 um 13:46)

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Also ich würde mir ja bei der Sachlage dann lieber einen Anwalt nehmen, der dir dann auch bei einer eventuellen Vehandlung zur Seite steht.

    Sehe ich genauso. Da brauchst Du auf jeden sachkundige Hilfe, sonst kommst Du sicher nicht zu deinem Recht ...

  • Servus Bodo,

    also erstmal "don't panic!"

    stand in deinem vertrag ausdrücklich "unfallfrei" drin? wenn ja,
    muss das nat. stimmen, ansonsten wärs tatsächlich arglistige täuschung,
    und wer das macht, dem gehörts nicht anders.
    aber du schreibst ja selbst, das du keinen unfall/umfaller o.ä. hattest.
    bist du erstbesitzer? oder hatte evtl. dein vorbesitzer nen unfall?

    wenn das auch ausgeschlossen ist, ist doch alles ok. zumal die beweislast hier beim
    käufer liegt. (ist ja länger wie 6 monate her). das heißt, er muss dir (bzw. dem gericht) eindeutig!!! beweisen können, daß das möppi zum zeitpunkt des "gefahrübergangs" (kauf bzw. übergabe) nicht unfallfrei war.

    also selbst wenn, was wir natürlich nicht annehmen wollen :nono: , das mit dem unfallfrei
    nicht gestimmt haben sollte, wie will er dir das nach der langen zeit nachweisen.

    Denk mal, der hat selbst blödsinn gemacht, wollte nen dummen finden, bekommt nun
    eins auf'n deckel, und versucht sich rauszuwinden indem er dir das anhängen will.
    aber so hat er keine chance. hast ne rechtschutz?

    gruss, andi

  • Bodo,

    ich ersehe aus deinem Avatar das du aus Overath kommst.
    Da ist Wuppertal nicht allzuweit weg!

    Solltest du (was ich dir bei der Sachlage nur empfehlen kann) einen Anwalt zu Hilfe nehmen, dann kann ich dir diesen hier wärmstens empfehlen:

    In Wuppertal ansässige sehr gute Anwaltskanzlei Altemann, Niemeyer, Schmidt und Partner!
    Hab ich selbst schon das ein oder andere mal in Anspruch nehmen müssen.
    Wenn, dann Termin mit RA Schmidt!

    Unterhalte dich mit dem Mann, und Weihnachten ist gerettet!

    PS: Kannst dich ja auch erstmal unverbindlich beraten lassen. Das kostet nicht viel, bringt dir dafür aber erstmal verbindliche Infos! ;)

  • Danke für die ersten Infos.


    Wie ich schon schrieb, hatte ich während dem Besitzes keinerlei Unfallschäden und somit auch im Vertrag unfallfrei eingesetzt. Habe auch noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer, worin auch enthalten ist, dass das Möpi unfallfrei war.

    Alle Schäden, die lt Gutachter dargestellt wurden, sind bei einer Kaufbesichtigung, wenn sie vernünftig durchgeführt wird, ersichtlich.

    Mein Käufer konnte nichts finden, da es keine Schäden gab.

    Zudem stellt sich auch heraus, dass der Motor mal gewechselt worden war, nur da kann ich kein Gegenbeweis antreten, da ich nie einen Nachweis vom Importeur angefordert habe, welche Motornummer dieses Motorrad bei Auslieferung hatte.

    Rechtsschutz leider nein, da mal wieder am falschen Ende gespart.

    Könnt mich selber in den O< beissen.

    WeHa

    Danke

    Gruß
    Bodo

    Einmal editiert, zuletzt von Bodo (17. Dezember 2006 um 15:09)

  • Zitat

    Original von B-Dez

    Sehe ich genauso. Da brauchst Du auf jeden sachkundige Hilfe, sonst kommst Du sicher nicht zu deinem Recht ...

    So isses. :perfekt:
    Kein Rechtsschutz?
    Ansonsten wie AP sagt. Wenn du redlich bist und auch nichts "garantiert" hast, dann sollte es für dich gut ausgehen.
    Hast du einen Standardvertrag (aus dem Internet oder MotoZeitschrift) genommen?
    Ein Gutachten, daß feststellen will, daß du das Fahrzeug schon mit Mängeln übergeben hast? Kann ich mir kaum vorstellen. Wer etwas behauptet, muss es beweisen. Beweislastumkehr ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
    Das Ganze ist aber schnell auch ziemlich komplex, also besser Anwalt einschalten und Sachverhalt genau klären.

    Habe gerade noch deinen neuen Kommentar gelesen.
    Motorwechsel? War das Teil nie bei einer Inspektion oder sonstwie in der Werkstatt? Das hätten die doch gemerkt.
    Ist gut, daß du noch den Vertrag mit dem Vorbesitzer hast, das könnte noch helfen.
    Ggf. haftest du aber und musst dann deinen Verkäufer in Regreß nehmen.
    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Der Verkauf ist doch schon recht lange her und das Fahrzeug hat xxxxx km mehr
    auf der Uhr !?!

    Eine wichtige Frage ist doch - ob und wann und vieleicht Unfallschaden hin oder
    her - könnte man Dir beweisen, dass ein Schaden VOR dem Verkauf vorgelegen
    hat ???????


    Wenn nein .........


    Schöne Grüsse, Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Zitat


    Börnie
    Der Verkauf ist doch schon recht lange her und das Fahrzeug hat xxxxx km mehr

    Verkauft habe ich Anfang November 2005

    Mein Käufer hatte eine im Vertrag festgehaltene Klausel, dass er nach Überprüfung des Mopped, falls Mängel bestehen, den Kauf nicht antreten muss.

    Ob er es gemacht hat, weiss ich nicht, vertrag kam somit zustande.

    Der Käufer hat Ende Januar das Mopped in Ebay angeboten.

    Angang März wieder verkauft, mit 500 km mehr lt. Käufer, auf der Uhr.
    Anfang Mai hat dann der neue Käufer bei einem Reifenwechsel beim HH Mängel festgestellt.
    Gutachten wurde dann im Oktober diesen Jahres gemacht.

    Jetzt klagt der neue Käufer gegen meinen Käufer.

    Im Schreiben vom Anwalt meines Käufers an das Gericht, wird gebeten, mich zu belasten, da sein Mandant keinen Unfall hatte.

    Zudem stimmt der aktuelle Tachostand nicht mit dem Stand in meinem Vertrag überein, könnt euch denken, wie ich es meine.

    Lt. Gutachten, wird anhand der Schäden immer wieder davon ausgegangen, dass diese durch einen Unfall zustande gekommen wäre.

    Puhh ist ganz schön kompliziert, wie halt das ganze Leben.

    Kann nur eins sagen, habe das Moped in meiner Zeit gehegt und gepflegt und hatte nie Berührung mit dem Asphalt, ausser den Reifen, klar.

    Gruß
    Bodo

  • genau so sehe ich das. Wenn der Käufer das Motorrad ohne Garantie gekauft hat und damit gefahren ist, hat er nur 14 tage rückgaberecht, wenn es auch sonderlich vereinbart ist.
    ansonsten:
    dass es schwierig sein dürfte, dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen auch nachzuweisen. Für diesen Umstand wäre nämlich der Käufer im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beweispflichtig.


    gruß

  • Moin!

    Da ich keine exakte Ahnung von der Rechstlage habe, nur eine kleine Geschichte.

    Vor einigen Jahren habe ich einen Polo gekauft. Ca. 90tkm gelaufen, kurz nach der Anmeldung habe ich festegestellt, dass der Wagen mehr gelaufen hat.

    War recht einfach, denn auf Tuev/AU Bescheinigungen die ich zufaellig im Fahrzeug fand, war ein KM Stand von 115tkm vermerkt. Wobei das auch schon wieder fast ein Jahr her war.

    Ich wollte wandeln - der Verkauefer nicht.

    Ende vom Lied: ich hab in 2 Instanzen verloren, da ich dem Verkaeufer nicht
    beweisen konnte, dass er davon wusste.

    Wende das auf Deinen Fall an: Der Kaeufer muss Dir beweisen, dass Du den Unfall verschwiegen hast - das ist IMO unmoeglich.

    Also - Don't panic.

    Wobei das Ganze doch besser einem Anwalt in die Haende gelegt werden sollte.

    cu,

    olli

    I fucked your girlfriend last night.
    While you snored and drooled, I fucked your love.
    She called me Daddy.
    And I called her baby when I smacked her ass.

  • ?( ?( ?( Hallo Bodo,

    ich kann eigentlich nicht verstehen wie in unserem " Rechtsverdreherstaat " :nono: :nono: noch jemand ohne eine Rechtschutzversicherung rumfahren kann!!!!

    Da wird dir nur der Weg zum Anwalt weiterhelfen!!! Die Frage ist nur was ist teurer??


    Ich wünsche dir trotzdem ein gesegnetes Weihnachten!!!


    MfG Frank

  • Grundsätzlich würde ich an Deiner Stelle, wenn Du nichts verschwiegen hast, alles abstreiten! Wenn ein Unfall verschwiegen wurde, ist das arglistige Täuschung und ist meines Wissens ein Strafttatbestand, hat also nichts mit 6 Monaten Gewährleistung zu tun! Wenn der KM-Stand nicht dem entspricht, den Du im Vertrag hast, also davon ausgegangen werden kann, dass dort manipiuliert wurde, dann würde ich freundlich darauf hinweisen, denn das kannst Du bestimmt durch Kundendienstbelege oder Zeugen nachweisen, zumindest durch den Kaufvertrag!

    Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen, Anwälte drohen immer erst einmal um Angst zu machen. Wenn das substanzlos ist, lehn Dich entspannt zurück, streite alles ab und gehe, wenn es dann ernster wird zu einem Anwalt!

    Selbst wenn Du erst einmal ein solches Schreiben von einem Anwalt verfassen lässt, wird es nicht sooo wahnsinnig teuer.

    Gruß vom Blademan Jan

    gefahrene Länder: Deutschland :D (eh klar), Österreich, Italien, Schweiz, Lichtenstein, Frankreich, Monte Carlo,Ungarn, Slowenien, Sardinien

  • Zitat

    Original von Blademan
    Grundsätzlich würde ich an Deiner Stelle, wenn Du nichts verschwiegen hast, alles abstreiten! Wenn ein Unfall verschwiegen wurde, ist das arglistige Täuschung und ist meines Wissens ein Strafttatbestand, hat also nichts mit 6 Monaten Gewährleistung zu tun! Wenn der KM-Stand nicht dem entspricht, den Du im Vertrag hast, also davon ausgegangen werden kann, dass dort manipiuliert wurde, dann würde ich freundlich darauf hinweisen, denn das kannst Du bestimmt durch Kundendienstbelege oder Zeugen nachweisen, zumindest durch den Kaufvertrag!

    Aeeehhh ich glaube Bodo meinte mit 'anderer KM stand' schlichtweg, dass ein Nachbesitzer mit der Karre gefahren ist - soll ja vorkommen.

    cu,

    olli

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    She called me Daddy.
    And I called her baby when I smacked her ass.

  • Wegen der Rechtsschutzversicherung - solltest du mit einer/deiner Freundin zusammenleben und diese eine Rechtsschutzversicherung haben - so ist es i.d.R. möglich, daß du die "mit nutzt" (ob das allerdings so im Nachhinein noch funktioniert, weiß ich nicht - normal gibt man den Mitversicherten natürlich vorher an). Versicherungen sind da deutlich moderner als der Staat und erkennen auch ohne Ehe eine Partnerschaft an.

    Gesetzt den Fall so eine Mitbewohnerin existiert bei dir ;)

  • Könnte aber auch sein, dass auf einmal weniger km auf der Uhr sind als beim Verkauf :gruebel: . Das geht nicht so ganz klar aus Bodos Andeutung hervor. Mal sehen was Bodo sagt.

    Gruß vom Blademan Jan

    gefahrene Länder: Deutschland :D (eh klar), Österreich, Italien, Schweiz, Lichtenstein, Frankreich, Monte Carlo,Ungarn, Slowenien, Sardinien

  • Hallo Bodo,
    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann läuft keine Klage gegen Dich, sondern den Käufer deines Mopeds. Dieser hat das Teil, nachdem es längere Zeit in seinem Besitz war, weiter verkauft und wurde nun wegen arglistiger Täuschung (Verschweigen eines Unfallschadens) verklagt.
    Der Anwalt deines Käufers hat Dir eine Kopie der Klageschrift gesendet. Zusätzlich erläutert der Anwalt, vermutlich in einem Zusatzschreiben, dass sie dich ggfs. Regresspflichtig machen wollen.
    Soweit Alles richtig?

    Wenn das so ist, dann solltest die Sache wirklich ziemlich locker sehen. Dies ist anscheinend nur der Versuch den Augenmerk von seinem Mandanten abzulenken, nämlich auf den Vorbesitzer. Du kannst also davon ausgehen, dass bei dieser Klage der Beklagte einlassen wird, dass er während seiner Besitz zeit keinen Unfall hatte. Wenn das Motorrad einen Unfallschaden aufweist, dass muss dieser aus der Zeit davor stammen. Ob das Gericht dieser Ansicht folge leistet, oder ob evtl. Bewiesen wird, dass der Schaden während der Zeit entstanden ist, als der Beklagte die Maschine sein Eigen nannte, muss die Verhandlung zeigen. Es kann sehr gut sein, dass Du als Zeuge geladen wirst. Aber dann weniger um dich zu belasten, sondern um Möglicherweise zu beweisen (oder zumindest zu erhärten), dass dein Nachfolger den Unfallschaden zu verantworten hat. Wird Ihm dieses nicht bewiesen oder hinlänglich erhärtet, so wird die Klage wohl abgewiesen werden. Wird er jedoch verurteilt, dann weil Ihm die Schuld angelastet wird und nicht Dir. Mir ist überhaupt klar, in wie fern er in diesem Fall Regress fordern will. Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wie will er dann beweisen, dass Du letztendlich die Schuld und damit auch die Verantwortung trägst?
    Und wenn es dann wirklich so weit kommen sollte, dann muss er dich erst mal verklagen und dabei dann auch noch Recht bekommen. Und das sehr ich nach deiner Schilderung als schlichtweg Unmöglich an.
    Die andere Variante wäre noch, dass der jetzige Besitzer im Fall einer Abweisung Klage dich verklagen könnte. Ob er das allerdings riskiert und weshalb diese Klage dann erfolgreicher verlaufen sollte, sehe ich ebenfalls nicht.
    Wenn Dir die Sache nicht Geheuer ist, dann geh zu einem Anwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt.
    Aber unbedingten Handlungsbedarf sehe ich eigentlich nicht - zumindest wenn die Sachlage so ist, wie ich es beschrieben habe.
    Gruß
    Wilfried
    P.S. Lass Dir die Feiertage nicht verderben

    ___

  • Wilfried

    Sehe ich genauso, ich würde mich da nicht verrückt machen (lassen).

    Bodo, verstehe die Geschichte irgendwie nicht, ham uns ja mal darüber an der Futterkrippe unterhalten. Weiss zwar nicht, was alles im Vertrag stand, aber beim Gebrauchtkauf privater Personen kann der Käufer doch eh' nicht viel machen (Beweislastumkehr) es sei denn arglist usw..

    Mit'm Anwalt würde ich warten bzw. aufpassen, könnte dich teuer zu stehen kommen X( So'n Sch*** hatte ich mal im Mietrecht, seitdem Rechtschutz.

    Beim Verkauf meiner 33-er war gar kein Vertrag vorbereitet, bei Übergabe einfach 2 A4 Blätter beschrieben, gekauft wie gesehen, keine Rücknahme.

  • Zitat


    Hallo Bodo,
    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann läuft keine Klage gegen Dich, sondern den Käufer deines Mopeds. Dieser hat das Teil, nachdem es längere Zeit in seinem Besitz war, weiter verkauft und wurde nun wegen arglistiger Täuschung (Verschweigen eines Unfallschadens) verklagt.

    Ja Wilfried, du hast mich richtig verstanden.

    Habe im Vertrag einen Kilometerstand von 32500 km angegeben und lt. Gutachter hat das Fz. einen Tachostand von 28 tausend und ein paar zerquetschte.

    Leider weiss ich nicht mehr, mit wieviel km mein Käufer das Fz. in Ebay angeboten hat und wieviel im Vertrag mit dem neuen Käufer steht, da dieser nicht bei den Unterlagen war.

    Wilfried, werde wohl deinen Rat befolgen und mich zurücklehnen und dann regieren, wenn sie explizit mit Aufforderungen auf mich zukommen.

    Danke für eure Mühen.

    Langsam setzten sich meine Nerven, doch ich kann gar nicht beschreiben, wie ich mich am Wochenende gefühlt habe.

    Glaube, habe die mir zugesandte halbe Akte mit Gutachten 10 mal durchgelesen und doch nichts verstanden. Aber so ist es halt, wenn man noch nie in solcher Situation war.

    Gruß
    Bodo

  • Na, dann ist doch sowieso alles in Butter. An deiner Stelle würde ich vielleicht Kontakt mit dem Kläger aufnehmen und dem mal die ganze Geschichte erzählen und ihm deinen Kaufvertrag schicken. Wenn dann noch rauskommt, daß der Tacho manipuliert war - wer glaubt dann noch dem Beklagten?

    Gruß... Meik