Kein Tüv wegen Abgaswerten

  • Hallo,

    war gerade beim Tüv und mit wegen zu hohen Abgaswerten durchgefallen.
    Der Prüfer meinte ich soll mit dfem Original Auspuff wieder kommen.

    Aber wie kann das sein???
    Habe einen Leo Evolution II mit E-Nr. etc..

    Vor 2 Jahren war ich beim gleichen Tüv mit dem gleichen Auspuff, allerdings ein anderer Prüfer.
    Meine aber, das das Gesetz erst 04/2008 raus gekommen ist und ich schon im März zum Tüv gefahren, obwohl ich erst im Mai hin gemusst hätte.


    Mit anderen Worten, fahre ich ohne Zulassung trotz E-Nr..
    Dann kann ich mir ja direkt eine richtige Tröte dran bauen.

  • Das Mopped hat ca. 1,5std. gestanden, dann hat der Prüfer Brems-/Lichtest etc. gemacht und dann an das AU-Gerät. War max. 3min. an, dann 2min. aus und für die Messung wieder an, also alles andere als warm würde ich sagen.

    Im SC44 Forum kam ein ähnliches anliegen, dazu wurde folgendes geschrieben...

  • Was hast du denn für einen CO² wert gehabt ?

    Du darfst mit der 44er mit einem anderen ABE oder E-nr Topf max 4,5% co² haben.
    MIt Original topf sind es hingegen nur 0,3% co² da dann ein KAt verbaut ist.

    Das ganze ist Legal, und geht bis Bj. 2006 so, danach gelten die 0,3% co²

    Ansonsten such dir einen anderen Tüver , die Spinnen eh zur Zeit

    signatur.jpg

  • Hatte 1,2 , also noch weit unter den 4,5. Aber nachdem seiner Aussage hätte ich nur 0,3 haben dürfen. Weil nirgends steht, das ich ohne KAT fahren darf auch wenn der Topf eine E-Nr. hat, würde das nichts bedeuten.

  • Zitat

    Der CO Wert darf folgende Grenzewerte nicht überschreiten: Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit ungerelgtem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.

    zitat von https://www.fireblade-forum.de/www.motorrad-au.de

    es gibt also auch vom hersteller vorgegebene andere grenzwerte. wie diese bei honda aussehen weiss ich alerdings nicht.

    hat die 44er denn g-kat?

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Zitat

    Original von Wobo21
    Hatte 1,2 , also noch weit unter den 4,5. Aber nachdem seiner Aussage hätte ich nur 0,3 haben dürfen. Weil nirgends steht, das ich ohne KAT fahren darf auch wenn der Topf eine E-Nr. hat, würde das nichts bedeuten.

    Der Typ hat keine Ahnung! Bl@der hat recht.

    Ich war letzte Woche bei der Hauptuntersuchung und habe den Prüfer freundlich darum gebeten sich zu diesem Thema zu informieren. Nach 5min telefonieren mit einer Beratungsstelle kam dann seine Antwort: "Sie hatten recht! Bei Motorrädern bis EZ2006 darf der Kat entfallen wenn der Zuberhörauspuff eine gültige E-Nummer hat. Dann gelten die 4,5V% als Grenzwert." Er war ziemlich erstaunt denn bisher wurde immer nach den Daten im Fahrzeugschein vorgegangen - und wenn da GKat stand, dann ging man bei der Prüfung von 0,3V% als Grenzwert aus und war der Überzeugung, dass ein Zubehörendtopf ohne Kat ebenfalls 0,3V% erreichen muss. Also bitte mal den Ahnungslosen sich zu informieren oder such dir einen anderen TÜV aus und erkundige dich vorher auf welchem Stand dieser ist.

    Erst Motorräder ab EZ 2006 (Euro3) müssen die 0,3V% immer einhalten und da dies ohne Kat nicht möglich ist, ist ein Kat Pflicht.

    Den Link vom Andy_79 kann man in die Tonne werfen, da hier falsche Aussagen (bei der letzten Frage) gemacht werden.

    11 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (17. April 2010 um 12:53)

  • So was geistfreies :tougue: Da machen die Abgasmessungen und wenn einer durchfällt geht er heim und schraubt nen Topf ohne Kat, aber mit E Nummer dran und hat dann passende Werte??? :gruebel: ???
    Die spinnen ja!
    Wenn ne Karre 0.3 haben darf mit Originaltopf, so hat die gefälligst mit Zubehörtopf auch 0.3 zu haben! Das ist ja wohl wieder ein total schwachmatisches Gesetz....
    Gruss,
    Tobi

    Bikes sind Verschleissmaterial...

  • Zitat

    Original von Webdiver
    So was geistfreies :tougue: Da machen die Abgasmessungen und wenn einer durchfällt geht er heim und schraubt nen Topf ohne Kat, aber mit E Nummer dran und hat dann passende Werte??? :gruebel: ???
    Die spinnen ja!
    Wenn ne Karre 0.3 haben darf mit Originaltopf, so hat die gefälligst mit Zubehörtopf auch 0.3 zu haben! Das ist ja wohl wieder ein total schwachmatisches Gesetz....
    Gruss,
    Tobi

    Für die einen sinnfrei, für andere von Vorteil...Fakt ist, dass diese Lücke für Moppeds ab BJ 2006 geschlossen wurde.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Hier auch nochmal, wie schon im SC44 Forum geschrieben....

    War heute bei der Dekra.
    Zuerst sagte er auch, das die Werte zu hoch sind und hat sogar noch einen Kollegen geholt. Der das gleiche sagte.
    Als ich ihnen dann erzählte, das sie keinen KAT mehr hat, weil der im Originalen Endtopf sitzt haben sie sich zufrieden gegeben. Sie sind davon ausgegangen, das der Kat vor dem Entopf sitzt.
    Plakete ist dran uns O< lecken :cool3:


    Was ich dann aber nicht so ganz verstehe.
    Ein Freund hat eine 1000er Fazer EZ 2007. Der Kat ist angeblich auch im Endtopf und er hat einen aus dem Zubehör ohne Kat den es wahlweise für ca 50€ mehr auch mit Kat gegeben hätte.
    Da er EZ nach 2006 hat, wieso bekommt er dann noch TÜV. Kann mir nicht vorstellen, das seine Werte dann noch unter 0,3% waren.

  • Zitat

    Original von Wobo21
    ...Was ich dann aber nicht so ganz verstehe.
    Ein Freund hat eine 1000er Fazer EZ 2007. Der Kat ist angeblich auch im Endtopf und er hat einen aus dem Zubehör ohne Kat den es wahlweise für ca 50€ mehr auch mit Kat gegeben hätte.
    Da er EZ nach 2006 hat, wieso bekommt er dann noch TÜV. Kann mir nicht vorstellen, das seine Werte dann noch unter 0,3% waren.

    Eventuell sitzt der Kat doch im Krümmer und nicht im Endtopf... oder der TÜV-Fuzzi hat ihm die Plakette gegeben, weil er keine Ahnung hat, dass die Fazer deines Kumpels die 0,3V% einhalten muss!

  • Diese Probleme haben mich letztendlich dazu gebracht, meiner Blade endlich eine Komplettanlage zu gönnen. :dumdiedum:
    Habe nun null Stress, da jetzt 4,5% gelten.

    Edit: schon traurig, was einem da mit einer Fireblade zugemutet wird.
    Meine BMW unterschreitet die 0,3% bei Weitem (ohne solchen Firlefanz, wie Vollgasfahren auf der AB oder im Stand den Motor vor der Messung brüllen lassen).

    Gruss
    Martin

    Ich fahre nicht einfach nur Motorrad, ich lebe dafür ...... :cool3:

    Einmal editiert, zuletzt von m@ddin (18. April 2010 um 16:46)

  • Zitat

    Original von Wobo21
    Was ich dann aber nicht so ganz verstehe.
    Ein Freund hat eine 1000er Fazer EZ 2007. Der Kat ist angeblich auch im Endtopf und er hat einen aus dem Zubehör ohne Kat den es wahlweise für ca 50€ mehr auch mit Kat gegeben hätte.
    Da er EZ nach 2006 hat, wieso bekommt er dann noch TÜV. Kann mir nicht vorstellen, das seine Werte dann noch unter 0,3% waren.

    Hat die vielleicht einen U-KAT?

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Zitat

    Original von Gizmo

    Der Typ hat keine Ahnung! Bl@der hat recht.

    Ich war letzte Woche bei der Hauptuntersuchung und habe den Prüfer freundlich darum gebeten sich zu diesem Thema zu informieren. Nach 5min telefonieren mit einer Beratungsstelle kam dann seine Antwort: "Sie hatten recht! Bei Motorrädern bis EZ2006 darf der Kat entfallen wenn der Zuberhörauspuff eine gültige E-Nummer hat. Dann gelten die 4,5V% als Grenzwert." Er war ziemlich erstaunt denn bisher wurde immer nach den Daten im Fahrzeugschein vorgegangen - und wenn da GKat stand, dann ging man bei der Prüfung von 0,3V% als Grenzwert aus und war der Überzeugung, dass ein Zubehörendtopf ohne Kat ebenfalls 0,3V% erreichen muss. Also bitte mal den Ahnungslosen sich zu informieren oder such dir einen anderen TÜV aus und erkundige dich vorher auf welchem Stand dieser ist.

    Erst Motorräder ab EZ 2006 (Euro3) müssen die 0,3V% immer einhalten und da dies ohne Kat nicht möglich ist, ist ein Kat Pflicht.

    Den Link vom Andy_79 kann man in die Tonne werfen, da hier falsche Aussagen (bei der letzten Frage) gemacht werden.


    Hallo, hatte diese Woche das selbe Problem mit dem Hurric RAC 1, wo steht das genau geschrieben, damit ich das bei der AU Prüfung vorlegen kann?!?! Hatte ebenfalls einen Wert von 1,2 bei der SC 50 BJ 2002. Das heißt ja dann, dass ich auch bis 4,5 haben darf- oder???

  • bei mir tüv, gtü, dekra das gleiche, kein tüv ohne kat. erklärung dazu vom prüfer "wenn ein kfz eine zulassung mit kat erreicht hat, darf der kat nicht fehlen. es sei denn, der kfz-hersteller oder der esd-hersteller hat eine ausnahmegenehmigung b.w. neue abe mit einem erhöhtem co gehalt erwirkt" einmal kat, immer kat. der tüvmensch meinte sogar, das man überhaupt nicht mehr ohne kat fahren darf, wenn das fahrzeug mit kat zugelassen war, auch nicht mit eg zulassung, weil das landesgesetz es so vorschreibt :kotz: eine austragung vom kat ist auch nicht mehr drin..egal, kat und lambdasonde wieder rein, tüv machen und dann wieder ausbauen.
    das mache ich solange, bist ich die erste negative erfahrung mit der rennleitung mache.

  • Zitat

    Original von HGNFireblade


    ...wo steht das genau geschrieben, damit ich das bei der AU Prüfung vorlegen kann?!?! Hatte ebenfalls einen Wert von 1,2 bei der SC 50 BJ 2002. Das heißt ja dann, dass ich auch bis 4,5 haben darf- oder???

    Wenn der Auspuff eine gültige E-Nummer hat und keinen Kat besitzt dann "Ja"!

    Einfach den TÜV-Fuzzi freundlich bitten sich zu erkundigen - es müsste eine Anweisung/Richtlinie für die Prüfstellen geben. Mein Prüfer konnte mir auch nichts schriftliches Vorlegen aber am Telefon (so ne Art TÜV-Hotline) wurde er belehrt.

  • also, herstellerangabe für die sc 57 baujahr 2005 ist 4,5%, es würde mich wundern wenn honda bei älteren modellen was anderes vorgibt.

    war gestern beim tüv und habe gesehen wie er in seinem computer die eingabe "herstellerngaben" gemacht hat und dann stand da 4,5%.

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • hab dir ne PN geschrieben :flüster:

    Lieber nen Vierer im Bett als nen Vierer im Lotto :P

    Einmal editiert, zuletzt von coolman (24. April 2010 um 22:07)

  • heute habe ich den tüv bestanden. hatte die honda tüte und die lambdasonde wieder eingebaut aber auf das sls verzichtet. bei der messung kamen dann trotz kat 5,2%co raus :mad: . der prüfer meinte dann "naja, grenzwertig" und ich "wieviel darf sie denn haben" mit dem wissen darüber das sie ja nur 0,3%co haben darf ;) . er "4,5" und ich denke mir, halt bloss die fresse und wecke jetzt keine schlafenden hunde :D , denn ich dachte der weiß nicht das die einen kat hat. zack alles plaketti, bezahlt und weg (-: . zuhause sehe ich dann auf dem prüfbericht: co soll 0,3 / co ist 0,3 :) . der gute hatte wohl ein geiles wochenende 8)

    nun ist alles wieder da wo es hingehört kat, lambdasonde beim sls in der garage ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MF2069 (26. April 2010 um 11:06)