Beleuchtung vorne, zweifach erlaubt???

  • Ich habe da mal eine dringende Frage? Ich habe mir im letzten Jahr eine Honda CBR 900 RR Fireblade Sc33 ( Bj.1998 ) zugelegt und da diese vorne beidseitig leuchtet (bei Abblendlicht und bei Fernlicht entsprechend heller), wollte ich gerne wissen ob der TÜV da keine Probleme machen wird. Ich muss nämlich diesen Monat dort hin. Ach ja, die Lichtfarbe ist zudem auch leicht bläulich. Könnte das wiederum auch ein Problem sein?

    Schon einmal vorab vielen Dank für hilfreichen Antworten.

    Die Linke zum Gruss  8)

    MfG Berlin_driver =)

  • Das es blaülich aussieht ist kein Problem aber das beide seiten gleichseitig leuchten ja.

    Gruß Carsten
    The Big Four: Metallica, Slayer,Megadeth,Anthrax: :headbang:

  • Für den Tüv die "Kabelbrücke "raus und alles wird gut,bzw. kommt auch auf den Prüfer an,meinen interessiert das nicht,der guckt lieber nach den "wichtigen"Sachen. (-:
    Die silber/blauen hat es auch noch nie Interessiert ,wie viele Lampen an meinem Moped leuchten. (-:

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
    ASSEN: 9-10.09.24

    "you have nothing to gain....nothing to prove....only to lose"

  • Erst denken, dann posten!

    Bei einer SC33 ab BJ 1998 leuchten BEIDE Scheinwerfer sowohl bei Abblend- als auch bei Fernlicht bereits ab Werk!

    Also daher kein Grund zur Sorge!

    ...mag keine Dilettanten...!

  • Erst denken, dann posten!

    Bei einer SC33 ab BJ 1998 leuchten BEIDE Scheinwerfer sowohl bei Abblend- als auch bei Fernlicht bereits ab Werk!

    Also daher kein Grund zur Sorge!

    Ehrlich ich habe gedacht das es so ist wie bei der 33er 1serie.
    Wieder was gelernt.

    Gruß Carsten
    The Big Four: Metallica, Slayer,Megadeth,Anthrax: :headbang:

  • Dann kenne ich zwei,bei denen ist ein Abblendlicht kapput. (-:
    Sind beide mit dem 99Model unterwegs. :!:
    Hoffe der eine kommt am Dienstag mit dem Moped zur Arbeit,dann werde ich Ihm das sagen. (-:

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
    ASSEN: 9-10.09.24

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  • Erst denken, dann posten!

    Bei einer SC33 ab BJ 1998 leuchten BEIDE Scheinwerfer sowohl bei Abblend- als auch bei Fernlicht bereits ab Werk!

    Also daher kein Grund zur Sorge!

    So ist es. Ab Bj. 98 hat die SC 33 Abblendlicht (wie auch Fernlicht) doppelt. Beide Scheinwerfer haben auch Streuscheiben, was bei den Modellen bis 97 nicht der Fall ist. Das Fernlicht hat nur "Klarglas".
    Daher ist bei den SC33I Modellen die "Brücke" auch nicht tüvkonform.

  • kann ich nur bestätigen. ab '98 leuchten beide. ich find, dass das auch gut ausschaut und auch sehr vernünftiges licht machen. :sonne:

  • Also bei mir (SC33 Bj 1998) ging einer für Fernlicht und der ander für Abblendlicht.

    Ich wollte beide für Fern und Abblendlicht haben. Bei mir ging bei der Fernlicht Birne das Abblendlicht nicht und beim Abblendlicht das Fernlicht nicht. Birnen gewechselt und schon gingen auf beiden Seiten beide für Fern und Abblendlicht. Kabelbrücke war nicht nötig.
    Da beide Scheinwerfer von Bauart und Reflektor identisch sind, ist das technisch also kein Problem.

    Bin damit zum TÜV gefahren und habe mir das bestätigen lassen. Für den Scheinwerfer der 98/99er liegt eine Freigabe beim TÜV vor , der Umbau muss nur bestätigt werden.

    Zudem habe ich mir bei der Zahl der Sitzplätze 1/2 wahlweise eintragen lassen damit die Soziusabdeckung legal drauf darf.

    Kosten für beides, 45€ .

    War es mir wert damit es bei Kontrollen kein gemecker gibt.

    So war es bei mir.

  • Zitat

    Zudem habe ich mir bei der Zahl der Sitzplätze 1/2 wahlweise eintragen lassen damit die Soziusabdeckung legal drauf darf.

    Wofür soll das nötig sein? Es gibt verschiedene Modelle mit serienmäßiger Soziusabdeckung (z.B. Honda VTR 1000 F), die sind auch (nur) für zwei Personen zugelassen.


    Bei meiner 96er SC 33 fehlen im Fernlichtstecker die Metalleinlagen für das Abblendlicht. Mit einer Brücke allein ist es daher nicht getan. Ich brauchte auch einen neuen Stecker oder zumindest das innenleben. Wegen der fehlenden Streuscheibe ist das allerdings auch nicht zulässig. Würde auch wohl auffallen (Blendung).

  • Bin damit zum TÜV gefahren und habe mir das bestätigen lassen. Für den Scheinwerfer der 98/99er liegt eine Freigabe beim TÜV vor , der Umbau muss nur bestätigt werden.

    Da gibts keinen Umbau, welcher vom Tüv bestätigt werden muss.

    Die SC33 98-99 hat vom Werk aus 2x Abblendlicht und 2x Fernlicht, so wie meine auch ;)


    Grüße

    Christian


    P.S. Das steht übrigens auch verschlüsselt auf den Scheinwerfergläsern  :D

    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen. :perfekt2:

    Walter Röhrl :mein_held:



  • Sorry, wollte hier keinem zu Nahe treten. Es muss jeder selber wissen wie er was macht.

    Mit dem Abblendlicht ist das für mich halt schwierig gewesen, die einen sagen so, die anderen so. In der zwischenzeit hat die EU auch wieder was geändert und co.

    Ich wollte mich durch den TÜV nur absichern das es legal ist 2x2 zu fahren. Da ich oft an Kontrollstellen vorbei fahre, will ich da sicher sein. Da der TÜV das bestätigt hat , bin ich das nun. Soll nicht heißen das es Pflicht ist.
    Mit der Sitzbankabdeckung ist das ähnlich. Normaler weise sagt da keiner was, aber wenn man es genau nimmt, so wie manchmal ein Cop das tut, ist das benutzen einer Abdeckung ein Verstoß gegen die Betriebserlaunbis, wenn die Sitzplatzanzahl 2 ist , dort aber keiner Sitzen kann.
    Es mag sicherlich Ausnahmen geben bei diversen Modellen, keine Ahnung, ich wollte für mich nur sicher gehen. Mit den Soziusfußrasten ist es ähnlich, wenn a,b dann nur 1 Sitzplatz möglich, dann evtl. Ärger.
    Aber wenn die Sheriffs nix sagen ist ja auch gut, kenne einige die das Thema schon durch haben.

    Wie gesagt, da ich Brennpunkte öfter kreuze, will ich mir sicher sein.

    Kann jeder sehen wie er will.

  • Sorry, wollte hier keinem zu Nahe treten. Es muss jeder selber wissen wie er was macht.

    War ja auch nicht böse gemeint, siehe: ;)

    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen. :perfekt2:

    Walter Röhrl :mein_held:



  • Zitat

    Mit der Sitzbankabdeckung ist das ähnlich. Normaler weise sagt da keiner was, aber wenn man es genau nimmt, so wie manchmal ein Cop das tut, ist das benutzen einer Abdeckung ein Verstoß gegen die Betriebserlaunbis, wenn die Sitzplatzanzahl 2 ist , dort aber keiner Sitzen kann.
    Es mag sicherlich Ausnahmen geben bei diversen Modellen, keine Ahnung, ich wollte für mich nur sicher gehen. Mit den Soziusfußrasten ist es ähnlich, wenn a,b dann nur 1 Sitzplatz möglich, dann evtl. Ärger.

    Also mit den Soziusfussrasten gehe ich ja noch kondom, aber mit der Sitzbankabdeckung nicht. Ich muss bei meinem PKW ja auch nicht die Anzahl der Sitzpätze im Schein ändern lasseb, wenn ich die Rücksizbank umlege. Wie gesagt. einige Modelle, wie die VTR oder die neue MT09 haben Abdeckungen für den Soziussitz serienmäßig und sind dennoch für zwei Personen zugelassen. Es ist ja sicher nicht verkehrt vorsichtig zu sein, aber eine Eintragung kostet auch immer Geld und in diesem Fall aus meiner Sicht unnötigerweise.

    Dennoch, zu nahe bist Du niemandem getreten. :)

  • Hallo Ich habe meine jetzige die CBR SC 33 Modell 98 seit 1999,und das verhält es sich so das beide Scheinwerfer an sind, sowohl Ablendlich als auch Fernlicht es sind immer beide an. So ist es bei den Modellen 98-99 und das ist auch gut so :closed:

  • Hab ne 98er und es leuchtet nur eine Abblend
    Dann schau ich mal wie ich die 2. anbekomme ;)

  • Bei den Modellen Sc 33 98/99 hat der Scheinwerfer eine Lichtaustrittsfläche, deshalb dürfen auch zwei Birnen gleichzeitig brennen.(orginal Zustand)
    Eine Sitzbankabdeckung ist nicht eintragungspflichtig, aber der Hersteller muß einen Nachweiß für das Splitter- und Bruchverhalten liefern.
    Nahmhafte Hersteller z.B. Haungs tun das, bei orginal Teilen ist das selbstverständlich.

  • Mal 'ne "blöde" Frage hierzu: passt nicht der komplette Scheinwerfer aus der SC33 II (98-99) in die SC33 I (96-97) ohne große Umbauten? ?(
    Das kriegt man dann bestimmt auch leicht eingetragen.