Schlechte CO2 Werte

  • Hallo,
    ich war Vorgestern mit meiner SC50 beim TüV und die Abgaswerte wurden bemängelt. CO2 6%
    Ich habe einen Akrapovic drauf und einen K&N Luftfilter. 47000km
    Ich habe daraufhin die Zündkerzen gewechselt Luftfilter ist sauber Originaltopf montiert und noch einen Einspritzdüsen Reiniger in den Tank geleert.
    Heute war ich wieder beim TüV. CO2 bei 7%
    Lamdasonden Wert bei 8,8Ohm.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Ich kann dir zwar bei deinem Problem nicht helfen, aber bei der AU misst man den CO-Wert und nicht den CO2-Wert. Nur mal so am Rande...

    Gruß Viech

  • Hast du vielleicht einen O2-Eliminator von Dynojet anstatt der Sonde dran? Oder vielleicht eine Powercommander? Das sind so die typischen Sachen, dass du dein CO nicht schaffst. Ist der Kat im Originalpott OK? Deutsches Modell oder Reimport? :gruebel:

  • nimm die karre und blase mal ein stück autobahn,hab gelesen des soll auch helfen,zudem sollte die sc50 auf betriebstemperatur sein für ne abgas untersuchung,und nicht kalt.

  • hast du noch den originalen?

    den dran bauen zum tüv und den wieder umbauen.

    noch ne frage neben bei: hast du ein deutsches model?

  • JA HAB DEUTSCHES MODELL UND ORIGINAL TOPF DRAUF und der ist eigentlich neu.Habe vorher woanders Tüv machen lassen da waren die Abgaswerte nicht so wichtig;-). Schon klar das ohne Kat die CO- Werte nie erreicht werden.
    Aber 7% mit original Topf ist doch etwas viel oder. Kein Dyno oder Powercomander oder O2 Eliminator dran.

    4 Mal editiert, zuletzt von Giorgio (8. April 2010 um 20:51)

  • Pendelt die Spannung der Lambdasonde zwischen 0,2...0,9V? Direkt die Sondenspannung gegen Batteriemasse messen bei heißem Motor. Die Heizspannung der Sonde ist sekundär und erleichtert nur den Kaltstart.

  • Versuchs mal hiermit:
    Wurde damals von ManfredK hier ins Forum hereingestellt.


    Prüfdrehzahl 2000 - 3000 RPM, Öltemperatur im Bereich 80 - 120 Grad, KAT muss unmittelbar vor der Messung ca. 30 - 60 Sek mit 4000 RPM konditioniert werden.

    Problem EG-Nachrüstschalldämpfer

    Wenn das G-KAT Fahrzeug durch einen legalen EG-Nachrüstschalldämpfer zum U-KAT bzw O-KAT Fahrzeug wurde gibt es nur einen Weg um ohne Umbauarbeiten die AUK zu bestehen.

    Vom Fahrzeughersteller die COC-Bescheinigung für den Europatyp (meist U-KAT bzw. O-KAT) anfordern und die Bestätigung einholen dass das Fahrzeug trotz Umrüstung von G-KAT auf U-KAT die Schadstoffklasse Euro1/2/3 einhält. Für genau diesen Fahrzeugtyp wurde nämlich der Nachrüstschalldämpfer geprüft.

    Der Fahrzeughersteller wird dies natürlich nur in Verbindung mit dem Originaldämpfer bestätigen können.

    Mit dieser Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt und unter Bemerkungen eintragen lassen, dass das Fahrzeug mit U-KAT ausgerüstet ist.

    Da für diesen Typ dann normalerweise keine Herstellervorgaben existieren, kommen die gesetzlichen Grenzwerte 4,5% CO bei Leerlaufdrehzahl zum Einsatz.


    Wenn dieser Eintrag in den Papieren nicht existiert, muss das Fahrzeug als G-KAT Fahrzeug mit den dazugehörigen Herstellerwerten geprüft werden und es KANN passieren dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden --> erheblicher Mangel --> neuer Versuch.

    Manfred


    EDIT:


    ALLGEMEINE INFOS ZUR AUK:

    AUK Spezial

    Seit 1999 wird über eine Umweltuntersuchung an Krafträdern spekuliert. Die wildesten Gerüchte rankten sich um den Begriff Umweltuntersuchung.
    In der Sitzung des Bundesrates vom 10.02.2006 haben die Vertreter der Bundesländer der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 925/05 https://www.fireblade-forum.de/www.Bundesrat.de) zugestimmt. Hinter dieser Verordnung verbergen sich eine Reihe von Maßnahmen zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, zu Sicherheitsprüfungen und zur Abgasuntersuchung Kraftrad (AUK).

    Um bei Händlern und Spezialisten der Werkstätten bezüglich der Änderungen Klarheit zu verschaffen, werden nachstehend die Einzelheiten zur AUK ausführlich dargestellt.

    Mit Wirkung ab 01.04.2006 wird in Deutschland erstmalig eine regelmäßige Überwachung der Abgase von im Verkehr befindlichen Krafträder eingeführt. Diese Maßnahme wird als notwendiger Teilbereich zur Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 für eine effiziente und umweltgerechte Verkehrspolitik festgelegten Grundsätzen angesehen. Die Untersuchung soll mit dazu beitragen, dass Verschlechterungen im Abgasverhalten des einzelnen Kraftrades als Folge von Verschleiß, unterlassener oder fehlerhafter Reparatur oder Wartung besser erkannt werden.

    Einheitliche Arbeitsanweisung in ganz Deutschland

    Zur Sicherstellung einer einheitlichen Prüfung und vergleichbarer Prüfergeb-nisse haben sich die Spitzenorganisationen und Verbände auf eine einheitliche Arbeitsanweisung zur Durchführung der AUK geeinigt. An der Erstellung der Arbeitsanweisung waren die Überwachungsinstitutionen, die Fahrzeughersteller, die Berufsverbände und die Messgerätehersteller beteiligt.
    Ziel der Arbeitsanweisung ist es, Hinweise, Vorgaben und Anweisungen für die Durchführung der AUK zu geben, damit das Vorgehen an allen Untersuchungsstellen an den zu prüfenden Kraftädern einheitlich ist. Die Mess- und Umgebungsbedingungen müssen vergleichbar und reproduzierbar sein. Gleichzeitig müssen die Vorgaben im Rahmen der Möglichkeiten praktikabel und durchführbar sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die umwelt- und verkehrspolitischen Ziele der AUK umgesetzt werden können.

    Betroffene Fahrzeuge

    Alle Krafträder, die nach dem 01.01.1989 erstmalig in den Verkehr gelangt sind, ein amtliches Kennzeichen führen und einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben sowie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h besitzen, müssen zukünftig im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die AUK erfolgreich bestehen.

    Prüfberechtigte Personen und Ein-richtungen

    Neben den Prüforganisationen TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und anderen, dürfen nach Anlage VIIIc der StVZO auch anerkannte Werkstätten die AUK zeitnah zur Hauptuntersuchung durch-führen.

    Allgemeine Grundsätze zur AUK

    Je nach Fahrzeug/Motor bzw. Abgasnachbehandlung sind bei der AUK zwei Untersuchungsverfahren festgelegt:
    • motorisierte Zweiräder ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator
    • motorisierte Zweiräder mit geregeltem Katalysator

    Die korrekte Identifikation des Fahrzeugs ist Grundlage für die richtige Durchführung. Von ihr ist die Auswahl des Untersuchungsverfahrens abhängig und die Zuordnung der Sollwert-Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
    Bei der Durchführung der Abgasuntersuchung erfolgt eine Kontrolle und Bewertung der schadstoffrelevanten Ist-Daten auf Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Solldaten bzw. der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte.
    Die eingesetzten Abgasmessgeräte müssen den gültigen eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.

    Vorbereitende Arbeiten

    Vor Beginn einer Messung müssen aus den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Zulassungsbe-scheinigung Teil 1 bzw. Teil 2) die folgenden Daten erfasst werden:

    • Amtliches Kennzeichen
    • Fahrzeughersteller
    • Schlüsselnummer des Herstellers
    • Fahrzeugtyp
    • Schlüsselnummer des Typs
    • Fahrzeugidentnummer (Fahrgestellnummer)
    • Kilometerstand

    Anhand der ermittelten Daten ist das Untersuchungsverfahren festzulegen (AUK ohne bzw. mit U-Kat oder AUK mit G-Kat) und die Sollwerte des Fahrzeugherstellers hinsichtlich des zulässigen CO-Gehaltes zu ermitteln.

    Durchführung der AUK bei Fahr-zeugen ohne Katalysator bzw. mit U-Kat

    Die Solldaten des Fahrzeugherstellers beinhalten Angaben zu:
    • Betriebstemperatur
    • Konditionierung des Motors
    • Leerlaufdrehzahl
    • CO-Gehalt nach Herstellervorgabe

    Werden von einem Fahrzeughersteller keine Solldaten vorgegeben sind folgende Werte zu verwenden:
    • Betriebstemperatur: 60 Grad Celsius
    • Konditionierung des Motors: Keine
    • Leerlaufdrehzahl: Gemäß Wartungsanleitung
    • CO-Gehalt: maximal 4,5 Vo-lumen %

    Bei der Prüfung ist dann folgende Reihenfolge einzuhalten:
    • Motor auf Betriebstemperatur bringen
    • Motor bzw. Fahrzeug nach Herstellervorgaben konditionieren.
    • Leerlaufdrehzahl mittels Ab-gastester, externem Drehzahlmesser oder bordeigenem Drehzahlmesser feststellen und falls erforderlich einstellen.
    • Istwerte ermitteln und dokumentieren und den Soll/Ist Vergleich mit den vorher ermittelten Daten durchführen.

    Durchführung der AUK bei Fahrzeugen mit G-Kat.

    Die Solldaten des Fahrzeugherstellers beinhalten Angaben zu:
    • Betriebstemperatur
    • Konditionierung des Motors
    • Erhöhte Leerlaufdrehzahl
    • CO-Gehalt nach Herstellervorgabe

    Werden von einem Fahrzeughersteller keine Solldaten vorgegeben sind folgende Werte zu verwenden:
    • Betriebstemperatur: 60 Grad Celsius
    • Konditionierung des Motors: Keine
    • Erhöhte Leerlaufdrehzahl 2000 min-1
    • CO-Gehalt: maximal 0,3 Volumen %

    Bei der Prüfung ist dann folgende Reihenfolge einzuhalten:
    • Motor auf Betriebstemperatur bringen
    • Motor bzw. Fahrzeug nach Herstellervorgaben konditionieren.
    • Erhöhte Leerlaufdrehzahl mittels Abgastester, externem Drehzahlmesser oder bordeigenem Drehzahlmesser feststellen und falls erforderlich einstellen.
    Istwerte ermitteln und dokumentieren und den Soll/Ist Vergleich mit den vorher ermittelten Daten durchführen.


    Dokumentation der AUK

    Wird die AUK in einer dafür anerkannten Werkstatt durchgeführt, so ist die-se anhand eines AUK-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen zu dokumentieren. Der AUK-Nachweis hat folgenden Mindestumfang:
    • Datum und Uhrzeit
    • Fahrzeug-Ident.Daten
    • Fahrzeug-Soll-Daten
    • Fahrzeug-Ist-Daten
    • Ergebnis der Einzelprüfungen (Soll-/Ist-Vergleich, i.O./n.i.O.)
    • ggf. erkannte und behobene Mängel
    • ggf. erkannte aber nicht behobene Mängel
    • ggf. Abweichungen Erläuterungen
    • Gesamtergebnis
    Der Nachweis wird durch die verantwortliche Person unterschrieben. An-schließend ist er dem Fahrzeughalter bzw. dem HU-Prüfer für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu übergeben.

    Rahmenbedingungen für eine korrekte Abgasmessung

    Eine wichtige Voraussetzung für eine wiederholbare und reproduzierbare Messung der CO-Konzentration ist die richtige Entnahme der Motorabgase. Bedingt durch die im allgemeinen relativ kurzen Auspuffanlagen und damit fehlender Beruhigungsstrecken, kann bei Motorrädern das Motorabgas je nach Auspuffführung und Motorkonzept am Austritt des Endschalldämpfers sehr stark pulsieren. Bei Fahrzeugen mit Ein- oder Zweizylindermotor und/oder mit großem Hubraum kann dieser Effekt durch Schwingungen der Motorabgase mit großer Amplitude besonders stark sein.
    Durch mehrflutige Auspuffanlagen können zudem Verfälschungen der Abgaswerte durch die Abgasabsauganlage verursacht werden.

    Wird bei der Abgasuntersuchung an motorisierten Zweirädern das Abgas direkt aus dem Endrohr des Schalldämpfers entnommen, kommt es konstruktionsbedingt daher unter Umständen zu einer Vermischung der Motorabgase mit Umgebungsluft. Der gemessene CO-Wert weicht vom tatsächlichen Wert stark ab; die gemessene CO-Konzentration ist zu niedrig.

    Deutlich erkennbar ist dies an einem hohen O2-Anteil infolge von hohem Luftanteil im Bereich des Endrohrs (z.B. mit 4-Gas-Messgeräten im kontinuierlichen Messmudus feststellbar).
    Daher müssen bei der Gasentnahme am Auspuffendrohr zur Messung des CO-Gehaltes bei Krafträdern bestimmte Parameter unbedingt beachtet und zwingend eingehalten werden.

    Messbedingungen

    Um die korrekten Abgaswerte ermitteln zu können muss:
    • Die Entnahmesonde muss mindestens 300 mm in den Endschalldämpfer eingeführt werden.
    • Kann die Entnahmesonde nicht mindestens 300 mm eingeführt werden, so ist eine Verlängerung anzubringen, die auf geeignete Weise luftdicht am Endschalldämpfer anzubringen ist, um eine Abgasverdünnung sicher zu verhindern.
    • Die Verlängerung muss mindestens 400 mm lang sein und darf einen maximalen Innendurchmesser von 50 mm haben.
    • Adaption und Verlängerung müssen hitzebeständig, abgasbeständig und dauerhaltbar sein.
    • Besitzt das Fahrzeug mehrere Auspuffendrohre und ist die Abgasführung nicht konstruktionsbedingt vor den Auspuffendrohren zusammengeführt, so ist in jedem Endrohr die Abgasemissionsmessung vorzunehmen, wobei als Messergebnis der arithmetische Mittelwert gilt. Es sind Entnahmesysteme zulässig, die alle Abgasteilströme zu einer Messung zusammenführen.
    • Bei Messungen an Fahrzeugen mit 2-Takt-Motor ist mit erhöhten HC und Öl-Belastungen der Messgeräte zu rechnen. Es sind die Anweisungen des Messgeräteherstellers zu beachten.
    • Durch das Anbringen des Adapters und der Verlängerung darf sich das Betriebsverhalten des Motors nicht verändern, d.h. die Endschalldämpfer-Verlängerung sollte so ausgeführt sein, das der Gegendruck so gering wie nur möglich ansteigt.
    • Die Abdichtung zwischen Endschalldämpfer und Endschalldämpferverlängerung muss während der gesamten Abgasmessung vorhanden sein.
    • Beschädigungen am Motorrad oder Teilen davon, insbesondere der Auspuffanlage, sind zu vermeiden.

    Sekundärluftsysteme

    Da viele Motorräder mit Sekundärluft-systemen (SLS) ausgerüstet sind, werden durch die SLS die Messwerte verfälscht.
    Durch die zugeführte Luft im SLS wird eine thermische Nachbehandlung der Abgase erreicht. Der Restsauerstoffgehalt in den Abgasen steigt an und der CO-Gehalt wird reduziert und lässt keinen Schluss mehr auf die Einhaltung der Grenzwerte zu.
    SLS müssen daher nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers für die Dauer der Messung deaktiviert werden.
    Je nach Fahrzeugtyp kann dies einen erheblichen Mehraufwand bei der Durchführung der AUK bedeuten.

    Gruß
    Scout :)

  • Hallo,
    danke für die Antworten.
    die Spannung pendelt bei normal warmen Motor, also noch nicht heiß, um 0,51-0,7V

  • Zitat

    Original von Sparkstar
    Akrarpovic drauf :gruebel:
    Entschuldige aber ohne Kat keine "Gesetzlichen" Co-Werte.
    Was glaubst du wofür der Kat ist?


    Das doch egal, mit Akra darf er 4,5% co² haben bei der AU sofern der topf eine ABE oder EG-nr hat.
    Mit Originaltopf sind es nur 0,3% co², der Kat spielt erst bei Motorradmodellen mit dem Bj. 06 eine Rolle, vorher ist das egal ob KAT oder nicht. Und das ganze ist Legal

    signatur.jpg

  • war letztes Jahr beim Tüv
    hatte zu anfangs auch erst schlechte Werte und habe den Tüv-Menschen auf diese "Konditionierung" aufmerksam gemacht. Nach einigen Minuten hatten wir dann die Werte und alles war gut

    Gruß
    Scout :)

  • Hallo,

    war auch erst bei der DEKRA!

    Das mit den CO Werten stimmt und ist auch an der Emissionsschlüsselnummer zu erkennen.
    (14.1) Neue Papiere. Ist diese kleiner als 10 (letzten zwei Stellen) kann der Kat einfach ausgebaut werden und es gelten die oben beschriebenen 4,5% ansonsten die 0,3%.
    Bei mir ist nämlich auch ein Zubehörpott verbaut und der Kat ist somit raus.

    Hatte da ein längeres Gespräch mit den Leuten und die haben sich dann erst schlau gemacht weil sie nicht so wirklich Ahnung hatten und mir erst die Plakette verweigern wollten. Bis da der Oberguru in den §§-Dschungel Licht gebracht hatte.

    Nun zum eigentlichen, die 4,5% sollten kein Problem darstellen wenn der Motor richtig gut warm gefahren ist! Bei mir 0,9% ohne Kat. Ansonsten alles mal checken, auch Ventilspiel!


    Gruß Jörg

  • also bei mir steht bei 14.1 ein (-) und unter 22
    angasverh.nachgew.f.grenzw. CO 13G/KM; HC 3G/KM; NOX 0,3G/KM (EURO1)

  • Zitat

    Original von MF2069
    also bei mir steht bei 14.1 ein (-) und unter 22
    angasverh.nachgew.f.grenzw. CO 13G/KM; HC 3G/KM; NOX 0,3G/KM (EURO1)


    Ok, dazu kann ich auch nicht mehr sagen. Der Guru hat da, nach langem Suchen, einen Wisch ausgedruckt und seinem Prüfer gegeben. Ich durfte das dann mal kurz durchlesen.
    So im nachhinnein......... wenn ich etwas schlauer gewesen wäre hätte ich mir ne Kopie geben lassen.
    Jedenfalls habe ich danach meine Plakette ohne Probs bekommen!!! Das war mir das wichtigste!


    Gruß Jörg

  • Hallo,
    danke für die vielen Antworten. Meine bringt 6,2% CO-Wert und es spielt überhaupt keine Rolle ob ich Akrapovic (ohne Kat)oder Original Topf (mit Kat) drauf habe der Wert bleibt gleich.Ventile habe ich nicht einstellen lassen, da viele der Meinung sind das dies überflüssig wäre wenn mann keinen Leistungsverlust hat und kein klingeln zu hören ist.
    Hab jetzt bei UNIFIT wegen Lamdasonde angefragt den die Originale liegt bei ca.250€ das muss nicht sein.
    Tüv habe ich bekommen ;) Will aber trotzdem den Fehler finden.

    Einmal editiert, zuletzt von Giorgio (12. April 2010 um 20:35)

  • Zitat

    Original von Giorgio
    Hallo,
    danke für die vielen Antworten. Meine bringt 6,2% CO-Wert und es spielt überhaupt keine Rolle ob ich Akrapovic (ohne Kat)oder Original Topf (mit Kat) drauf habe der Wert bleibt gleich.Ventile habe ich nicht einstellen lassen, da viele der Meinung sind das dies überflüssig wäre wenn mann keinen Leistungsverlust hat und kein klingeln zu hören ist.
    Hab jetzt bei UNIFIT wegen Lamdasonde angefragt den die Originale liegt bei ca.250€ das muss nicht sein.
    Tüv habe ich bekommen ;) Will aber trotzdem den Fehler finden.


    6% ist schon etwas sehr hoch.... :wow


    Wenn Du nicht der Erstbesitzer bist, ...
    könnte es evtl. sein, dass der (oder die) Vorgänger die Klemme B17 mit Plus belegt hat.
    Dadurch wird das Gemisch angefettet, das SLS ausgeschaltet
    and so on ...

    Eine weitere Möglichkeit ist es, dass das moped
    wie bereits beschrieben, vor der Messung nicht richtig warm war.
    Fahre also am besten unmittelbar vor der Messung bei höheren Drehzahlen (am besten ein Stück Autobahn) den Motor richtig warm


    Ich bezweifel zwar, dass es an der Lambdasonde liegt, aber eine gebrauchte oder ausgeliehene lässt sich mit ein bisschen Geduld und Suche doch bestimmt besorgen ...


    Das Ventilspiel hat damit imho nix zu tun.
    Allerdings ist Deine Aussage mit dem Klingeln , bzw. dem spürbarem Leistungsverlust falsch. !!
    Ein zu geringes Ventilspiel (und nur das ist gefährlich f. den Motor ) macht sich nicht durch Klingeln bemerkbar. Es führt zwar zu einem leichtem Leistungsverlust, der ist aber in der Regel nicht zu spüren, es sei denn Du hast einen hochsensilblen Popometer mit der Lizenz zum Leistungsprüfstand... ;)


    Die wahrscheinlich unnötigerweise gewechselten sündhaft teuren Original Iridium-Zündkerzen würde ich aufheben bzw. in ebay verkaufen. Die halten ganz locker über 50.000 KM ohne irgendwelche Probleme .


    By the way...
    ich war heute mit meiner schönen sc50
    (nach einer 10 minütigen zügigen Autobahnfahrt )
    mit folgender Konfiguration beim TÜV:
    Original Endtopf mit GKAt montiert, Original-Lamdasonde angeschlossen, BMC Luftfilter, Power Commander III mit individuellem mapping f. Akra Endtopf mit BMC Filter.

    Ergebnis bei der AU :
    0,3 bis 0,4 Co ==> also alles im grünen Bereich :]


    Vor 2 Jahren habe ich mir f. den AU Termin noch die Mühe gemacht den PC abzuklemmen, das war nach der heutige Erfahrung unnötig .... :)

    ;) Ich glaube in 2 Jahren fahre ich mit dem Akraendtopf ohne GKat vor....
    Offensichtlich wird die schöne sc50 mit zunehmendem Alter und ebenso zwar nur noch langsam aber kontinuierlicheren zunehmender KM-Leistung immer umweltverträglicher .... :)

    Gruss Andreas
    mit schöner SC50, ebensolcher MG Griso u. KTM 1290 Adventure
    Nordschleife 2008: 89 ; 2009:6

    3 Mal editiert, zuletzt von AndreasW (12. April 2010 um 22:45)