Erfahrungen mit dem neuen Punkte-System


  • Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Der Ablauf der Verjährungsfrist wird nicht durch den Einspruch unterbrochen, sondern durch den Erlaß des Bußgeldbescheides..

    Du hast - offensichtlich - mehreres völlig falsch verstanden, nämlich den Unterschied zwischen Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung.
    ;)

    1.) Durch den Erlaß der Bußgeldbescheides wird die Verfolgungsverjährung unterbrochen - wie ich - ohne Zitat per copy & paste - bereits sinngemäß erwähnte.

    2.) Mit Erlaß des Bescheides beginnt auch die Vollstreckungsverjährung - die natürlich ebenfalls durch den Einspruch unterbrochen wird. Beide laufen - mit unterschiedlichen Fristen - parallel, was eine Besonderheit des Bußgeldverfahrens ist.

    Auch das ist falsch:

    Zitat

    Der Ablauf beginnt auch nicht erneut erst nach dem Spruch des Amtsgerichts, ...

    Sicher nicht, habe ich doch oben und sinngemäß in meinen anderen Beiträgen ausgeführt.

    Zitat

    Weil die Vorschrift des § 33 OWiG (ein Bundesgesetz) nicht ganz simpel gestrickt ist, hatte ich sie vollständig zitiert.

    Ohne Hinweis, daß die Vorschrift aus dem OWiG stammt, (siehe Beitrag Nr. 15 in diesem Strang) nutzt eine Vorschrift wenig. § 33 kann alles sein.

    Offensichtlich aber scheint auch bei manchen Rechtsanwälten der Unterschied zwischen der Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung nicht bzw. nicht mehr geläufig zu sein, daher helfe ich ebenfalls gerne weiter:

    1.) § 34 OWiG
    Vollstreckungsverjährung

    2.) § 31 OWiG
    Verfolgungsverjährung

    Was diese Bemerkung hier:

    Zitat

    Offenkundig genügt dies alleine nicht für jedermann, so dass trotz eindeutigen Wortlautes, zitiert wenige Posts vorher, hier ungeniert Irrlehren verbreitet werden.

    - bei der geschätzten Mitleserschaft bewirken soll, erschließt sich mir nicht. Ich hoffe jedenfalls, daß von Deiner Seite aus keine Irrlehren verbreitet werden. Das kann nämlich leicht geschehen, wenn man - so erlebe ich das bei vielen Deiner Beiträge - die essentiellen Bestandteile durch viel ablenkenden Text unkenntlich macht. Kommt auch in einem Plädoyer nicht gut an.

    Die Semesterferien dauern noch bis zum 06.02.2015. Mal sehen, was ich noch alles von Dir lernen kann. Du scheinst jedoch verinnerlicht zu haben, daß das OWiG ein Bundesgesetz ist, so beeindruckend oft Du das wiederholt hast. Schön, daß ICH in aller Bescheidenheit etwas zur (offenbar notwendigen) Auffrischung Deiner Sachkunde beitragen konnte.

    :)

    Guten Rutsch (allerseits)...

  • ´n Abend allerseits.....

    ähhmm.....nix für Ungut, aber dieser, ich nenn´s mal " juristische Schwanzvergleich ", geht imho etwas zu weit offtopic....
    Und dieses Gestänker führt nachher nur wieder dazu, daß ein interessanter Strang vom Rainer dicht gemacht wird. :motz:
    Zweckdienlicher fände ich mal eine klare Aussage der Herren bezüglich der Chancen von Ramsay.....

    Gruss Butzimo ( der echt neugierig ist )

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D

  • Janz jenau!
    Was kann/soll ramsay machen?
    Gibts ne Chance um Punkte oder Fahrverbot herum zu kommen?

    Ist es nicht eigentlich ne Doppelt&dreifach Bestrafung, Fahrverbot und Geldbuße und Punkte (und abends kein Fernsehen mehr, und um 8 ab ins Bett und keine Schokolade mehr.....)

  • Danke an alle juristisch beschlagenen für ihre Infos. Tut mir die Liebe...bitte startet keinen juristischen Flamewar. Am 27. Januar bin ich schlauer. Mittlerweile will ich mich mit diesem Mist auch garnicht mehr beschäftigen. Ich bring das am 27. hinter mich und nehme dann, was kommt. Wie bequem wäre das gewesen, daß Fahrverbot im kalten und an Arbeitstagen armen Dezember abzuleisten. :kopfdreh:

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • Hallo Ramsay, Tip für Dich, da ich keine falschen Ratschläge erteilen will:

    http://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrsrecht/…hrverbotes.html

    Wenn ich mich aus der Arbeitsgruppe richtig erinnere, kann man das FV auch durch angemessene Erhöhung der Geldbuße verhindern:

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…bot-verhindern-

    (Vorsicht, viel Text...)

    Da muß natürlich das Gericht bzw. die erlassende Behörde mitspielen...

    Ansonsten hoffe ich, daß Dein Anwalt Dich gut beraten hat.

    :)

    Nach der Sylvesternacht: Besser halbwegs gut zu Fuß gelaufen oder im Taxi gefahren.
    Nicht die eigene Karre im besoffenen Kopp benutzen - die Trachtengruppe steht garantiert bei Fuß. Mit entsprechender Gerätschaft. Daher nochmal: - guten Rutsch.

    Ach so - gerade nachgeguckt: Ich muß schon am 06.01. wieder 'ran. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.... .

    ;(

  • Starker Schneefall und geistige Verwirrung. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Passiert so alle paar Monate (oder gar Wochen). Mal schauen, wann Pater Brown kommt. Quasi frei nach dem Motto "Er kann's nicht lassen".

    Ramsey
    Ich drück dir die Daumen.


    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Starker Schneefall und geistige Verwirrung. Kommt mir irgendwie bekannt vor.


    Gruß
    G.A.C.O.

    Yep!

    Frau Holle, dieses Jahr in der Rolle als: "Rolf Bossi für Bildungsferne" :respekt:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Yep!

    Frau Holle, dieses Jahr in der Rolle als: "Rolf Bossi für Bildungsferne" :respekt:

    Frau Holle? Dachte der Member hätte sich vor langer Zeit aus diesem Forum (mehrfach) verabschiedet? Fände ich jetzt echt dreckig, feige und gemein, wenn sich diese Person unter anderen Usernamen anmeldet und so tut, als ob er jemand anderes wäre. Zuzutrauen wäre es diesem ehemaligen Member des Forums. Der ehemalige Member hatte es ja damals schon darauf abgesehen, das Forum kaputt zu machen. Frau Holle ist sicherlich ein hochintelligenter Mensch aber hat nach meiner Ansicht schwer einen an der Waffel, wenn er sich ständig unter neuen Usernamen anmeldet, obwohl er sich doch für immer verabschiedet hat. Wenn er ein bisserl Respekt vor den anderen Usern und dem Forumsbetreiber hätte, sollte er sich sofort zu erkennen geben, falls er sich mit anderen Usernamen anmeldet oder sich halt einfach fernhalten aus diesem Forum.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Wenn er ein bisserl Respekt vor den anderen Usern und dem Forumsbetreiber hätte, sollte er sich sofort zu erkennen geben, falls er sich mit anderen Usernamen anmeldet oder sich halt einfach fernhalten aus diesem Forum.

    Gruß
    G.A.C.O.

    Vorher bricht hier eher das "CHAOS" aus ;)

    Gruss Chang-Noi


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  • Das heißt CHAOS17!
    Nur Feiglinge arbeiten mit solchen Andeutungen und verstecken sich in der Anonymität!

    So GACO Chang ihr seid dran!

    "Besser herrschen in der Hölle als dienen im Himmel!"

    Angst ist der Name des Feindes - des einzigen Feindes!

    HONDA = Heute Ohne Nennenswerte Defekte Angekommen

  • Das heißt CHAOS17!
    Nur Feiglinge arbeiten mit solchen Andeutungen und verstecken sich in der Anonymität!

    So GACO Chang ihr seid dran!

    Lieber Alex,
    falls du mich meinen solltest, würde ich dich bitten meinen Usernamne richtig zu schreiben. Jedoch bin ich kein Feigling. Ggf. bin ich klein, braun und hässlich aber sicherlich kein Feigling. Ich bin auch nicht anonym unterwegs. Kraftrad hat meine Daten. Viele aus dem Forum kennen mich persönlich und viele werde ich wohl beim FRT treffen.
    Falls du mich nicht meinen solltest, entschuldige ich mich dafür, dass ich dachte, dass du mich gemeint hast. :)
    Ich verstehe wieder mal nicht, warum du mich angreifst? Ich habe dir nichts getan.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • 2.) Mit Erlaß des Bescheides beginnt auch die Vollstreckungsverjährung - die natürlich ebenfalls durch den Einspruch unterbrochen wird. Beide laufen - mit unterschiedlichen Fristen - parallel, was eine Besonderheit des Bußgeldverfahrens ist.

    Die Vollstreckungsverjährung beginnt nicht mit dem Erlaß des Bußgeldbescheids, sondern ausweislich § 34 Abs. 3 OWiG erst am Tage des Eintritts der Rechtskraft. Da durch den Einspruch der Eintritt der Rechtskraft zunächst verhindert wird, kann denknotwendig der Einspruch nicht zur Unterbrechung der Vollstreckungsverjährung führen, auch nicht natürlich. Eine Unterbrechung der Vollstreckungsverjährung gibt es nicht mehr, seit der § 30 Abs. 2 OWiG alter Fassung abgeschafft ist. Es wird lediglich durch das Ruhen nach § 34 Abs. 4 OWiG neuer Fassung das Ende der Vollstreckungsverjährung um die Zeit des Ruhens hinausgeschoben.

    Der Unterschied zwischen Unterbrechung und Ruhen( Hemmung) besteht darin, dass nach Unterbrechung der Lauf der Frist wieder von vorne (neu) beginnt, während bei Hemmung nach Ende nur noch der bis dahin nicht abgelaufene Rest der Frist weiterläuft.

    Ich hoffe, ich konnte objektiv zur Klärung der Rechtslage beitragen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Danke. Toll! :mein_held:;)

    Natürlich hatte ich den Eintritt der Rechtskraft - also z.B. ohne Einspruch - vorausgesetzt. Sorry.

    Mal sehen, was der Januar für User Ramsay bringt. Hoffentlich waren die Beiträge in diesem Strang auch für den Strangersteller nützlich.

  • So GACO Chang ihr seid dran!

    lawyer,

    hallo Bernd, übernimmst Du für solche "...ihr seid dran!"- Fälle das Mandat?
    Oder kann Dich die Gegenseite wegen Befangenheit ablehnen ;)
    Meine Rechtsschutzdaten hast Du ja vom letzten Mal noch vorliegen :)

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Der Anwalt, altdeutsch " Fürsprech", ist von Berufs wegen befangen, deshalb kann man ihn nicht wegen Befangenheit ablehnen 8)

    " Ihr seid dran! " stellt keine Grundlage für einen Rechtsschutzfall dar, weil nur rechtlich relevante Äußerungen Gegenstand von Deckungsschutz sein können, sofern sie Deine Rechte verletzen. Lebensäußerungen der Art, wie sie von Dir zitiert wurden, sind nicht nur rechtlich irrelevant, sie sind in Gänze unbeachtlich, sozusagen ein Nichts. Ein Nichts kann keine Rechte verletzen. Geht man davon aus, dass die vielschichtige Persönlichkeit, die sich hinter dem ein oder den vielen anderen Usern verbirgt, von denen der prominenteste per Username weibliches Geschlecht vorzugeben beliebte, sich vor längerer Zeit aus dem Forum verabschiedete, also hier nicht mehr existent ist, dann hat ein nicht mehr existenter User "Nichts" geäußert. Gegen wen will man dann und weshalb vorgehen? Schwierig, aber außerhalb der Jurisprudenz durchaus machbar. Rechtsschutz braucht man dafür nicht. ;)

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Der Anwalt, altdeutsch " Fürsprech", ist von Berufs wegen befangen, deshalb kann man ihn nicht wegen Befangenheit ablehnen 8)

    " Ihr seid dran! " stellt keine Grundlage für einen Rechtsschutzfall dar, .....
    Gruß Bernd

    Bernd das ist mir auch klar!

    Nur stammt das Zitat nicht von Frau Holle, sondern von dem Member CHAOS17!

    Das heißt CHAOS17!
    Nur Feiglinge arbeiten mit solchen Andeutungen und verstecken sich in der Anonymität!

    So GACO Chang ihr seid dran!

    Ich wollte im Vorhinein nur wissen ob man auf Dich zurückgreifen kann, wenn es
    nicht bei der infantilen Drohung bleibt und ich mich hier mit einem möglichen
    "Prozesshansel" herumärgern muss :nono:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Hallo!
    Lieber Govind entschuldige das ich vier Punkte vergessen habe in deinem Usernamen. Wenn die dir wichtig sind, werde ich sie in Zukunft mitschreiben!


    Chang-Noi
    Erst beziehst du dich auf einen Post meinerseits in einem anderen Strang und dann rufst du hier nach einem Anwalt bzw. erkundigst dich nach der Deckung durch deine Rechtsschutz :lol: nur um mich dann noch ohne mich zu kennen als Prozesshansel zu bezeichnen :perfekt3:
    Nun du hast es geschafft! Ich hab jetzt echt Angst! <= das war Ironie!

    Viel Spaß noch! :oh_man:

    "Besser herrschen in der Hölle als dienen im Himmel!"

    Angst ist der Name des Feindes - des einzigen Feindes!

    HONDA = Heute Ohne Nennenswerte Defekte Angekommen