Erfolgreich gegen Lasermessung

  • Hallo Gemeinde,

    ich möchte mal kurz von einer Verteidigung berichten, die, so glaube ich, für einige von uns interessant sein könnte. Ich weiß ja, dass hier im Forum fast niemand schneller fährt, als erlaubt ;) , dennoch kann ja mal was passieren.....z.B. eine Lasermessung mit dem guten Riegl F 21-P.

    Ein hiesiges Forumsmitglied war gelasert worden. Der Anhalteposten sprang ohne Mütze und sonstige erkennbare Merkmale im Regen auf die Straße, direkt vor den Delinquenten. Vorgeworfen wurde innerorts 84 km/h. Das Forumsmitglied war aber sicher, bei Weitem nicht derart schnell gewesen zu sein und beschloß, sich zu wehren und beauftragte mich mit der Verteidigung. Die Akteneinsicht ergab Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Messung. Nach Einspruch und einigen Wirrungen im Verwaltungsverfahren wurde das Gericht mehr als ein Jahr später mit der Sache befaßt. Wir wiesen das Gericht auf einen Verdacht im Hinblick auf möglicherweise fehlerhafte Gerätetests vor und nach der Messung hin, die der Hersteller vorschreibt. Das Gericht holte ein Gutachten ein, welches nach unserer Auffassung falsch war. Die darauf folgende Gutachtenergänzung ergab jedoch wie das Erstgutachten, dass die Messung angeblich einwandfrei und nicht zu beanstanden sei.

    Wir haben dann das Verfahren noch etwas verzögert, um sicher zu sein, dass der Messbeamte sich in der Verhandlung besser erinnern kann =) . In der Verhandlung, 1 1/2 Jahre nach der Tat, hatte der Beamte jedoch keine Erinnerung mehr an den Meßvorgang. Deshalb mußte auf das Protokoll der Messung zurück gegriffen werden. Der Beamte war natürlich sicher, dass alles genau so eingetragen worden war, wie es auch tatsächlich stattgefunden hat. Was nicht eingetragen war, hat demzufolge auch nicht stattgefunden. Nachdem er auf diese nicht unerwartete Aussage festgelegt war, konnten wir anhand des Meßprotokolls nachweisen, dass das Aufleuchten und das Erlöschen aller LEDs im Display zu Beginn und am Ende der Messung nicht überprüft worden war, denn das entsprechende Kästchen im Formular Messprotokoll war nicht angekreuzt. Das veranlasste dann den Gutachter, mit dem Ausdruck des Bedauerns und so wörtlich zu seiner Schande den Gericht gegenüber zu erklären, dass die Messung nicht geeignet war, den Verstoß nachzuweien. Das Verfahren wurde entsprechend eingestellt.

    Das Forumsmitglied hat´s gefreut, rund 500 € gespart und kein Fahrverbot, keine Punkte und kein Damoklesschwert eines Fahrverbots bei erneuter Überschreitung um 26 km/h innerhalb eines Jahres. Den Polizisten hat´s nicht gefreut, die Landeskasse auch nicht, denn sie muß die Kosten, insbesondere auch die des Gutachters, tragen. Mich hat´s auch gefreut, man gewinnt lieber, als dass man verliert.

    Fazit: 1. Man besitze eine Rechtsschutzversicherung, denn ohne wäre das nicht möglich gewesen.
    2. Man findet sehr häufig Fehler, wenn man weiß, worauf man achten muß. Man kann also oft Erfolg haben, wenn man sich wehrt, selbst dann, wenn ein anerkanntes Meßverfahren verwendet wird. Der Teufel steckt im Detail und Meßbeamte sind auch nur Menschen.

    Ich wünsche allen frohe Feiertage und stets punktefreie Fahrt.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • :perfekt:
    Gut gemacht Bernd,falls ich mal Rechtsbeistand brauchen sollte, werde ich mich auch an dich wenden.
    Hatte allerdings noch nie ein grösseres Vergehen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (auf Holz klopf) :mad2:

    Gruß Olli
    4 wheels move your body - 2 wheels move your soul.....

  • :perfekt2:

    Klappt halt nicht immer mit dem Wehren. X(

    Trotzdem bin ich der Ansicht, dass innerorts ein Gewissen nicht falsch ist und hoffe, dass der Delinquent sich dessen bewusst ist.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Der Delinquent ist sich dessen bewußt und war sicher auch nicht dermaßen schnell, wie ihm vorgeworfen wurde. War übrigens ne Dosenfahrt in einer Nuckelpinne kurz hinter einem Holperbahnübergang. Ich persönlich war deshalb auch davon überzeugt, dass das Meßergebnis nicht stimmig war. Mit dem innerorts ist das dort sehr trickreich. Die geschlossene Ortslage hat man da schon ca. 1 km hinter sich gelassen. Es geht aus dem Ort heraus, das Ortsausgangsschild hängt jedoch erst 1 km nach der geschlossenen Ortslage und am Ende landwirtschaftlicher Flächen, Acker, Wiese und ähnliches. Das Ortsausgangsschild war zugewachsen, selbst auf dem Photo des Sachverständigen war es kaum zu erkennen. Ein Ortsunkundiger wird daher verführt anzunehmen, er fahre außerhalb geschlossener Ortschaft. Wäre das Ortsausgangsschild von weitem gut sichtbar, wie es sein muß, würde jeder an die Ortslage erinnert und langsam fahren. So glauben die Leute, sie seien außerhalb und können deshalb bequem abgezockt werden. Ich vermute mal, dass das Ortausgangsschild im kommenden Frühjahr vollständig zugewachsen und damit unsichtbar sein wird.

    Laut Polizei wird dort aber nicht gemessen, weil die Örtlichkeit fast planmäßig zum schneller als 50 km/h Fahren verführt, sondern weil dort ein Unfallschwerpunkt sein soll :tougue: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    @ G.A.C.O.: ich würde am Liebsten immer nur gewinnen, glaub mir.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)


  • [...] Wir haben dann das Verfahren noch etwas verzögert, um sicher zu sein, dass der Messbeamte sich in der Verhandlung besser erinnern kann =) .

    Es scheint sich ja hier immer wieder zu bestätigen, dass der lawyer seinen Job versteht! ;)
    Und sollte hier wirklich jemand von einer ungerechtfertigten Anschuldigung entlastet worden sein, dann war es sicher auch den Aufwand wert...

    Auf der anderen Seite macht mich so eine Story nachdenklich.
    Ich fände es spannend zu erfahren, wie oft in der juristischen Praxis "Unrecht" gesprochen wird, weil die Suche nach Verfahrensfehlern all zu oft erfolgreich ist.
    Die Rechtsschutzversicherungen erscheinen mir hier als Fluch und Segen zugleich. Zum einen machen sie es vielen Leuten überhaupt erst möglich um ihr Recht zu streiten, zum anderen fördern sie die zweifelhafte Kultur, halt mal zu probieren ob man den Kopf nicht doch noch aus der Schlinge ziehen kann. Wer sich keine RV leisten kann hat von vornherein schlechtere Karten...
    Die verursachten Kosten für die Gesellschaft dürften nicht unerheblich sein - die "Landeskasse" sind letztendlich wir...

    Aber zum Glück fährt hier ja nie einer schneller als erlaubt.
    Da ist grade nur kurz mal die Phantasie mit mir durchgegangen, sorry... (-:

  • Hier war entscheidend, dass die LEDs nicht kontrolliert wurden. So stand es im Meßprotokoll. Der Beamte konnte sich nicht erinnern, weil die Verwaltung 1 1/" Jahre brauchte, um in die Pötte zu kommen. Also bestand die Möglichkeit, das zwei LEDs weiter leuchteten, so dass z.B 84 statt 54 angezeigt wurden, oder eine....also 84 statt 64. Man könnte auch die Messung aufzeichnen, dann gäbe es diese Zweifel nicht. Macht man aber nicht, abkassieren auch in Fällen von Falschmessung ist fiskalisch sinnvoller, als Geld ausgeben für zweifelsfreie Überführung.

    Der Staat kassiert deutlich mehr Geld zu Unrecht, als er gelegentlich bei Verfahrenseinstellung ausgeben muß. Alles wird gut. Wie gut, dass hier im Forum im Allgemeinen anständig gefahren wird.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • :applaus:
    Na bei dem Prozess wäre ich gerne dabei gewesen.... Mensch Bernd ich kann mir Dein Grinsen quasi richtig vorstellen.

    Was für ein Einlauf :cool3:

    ____

    Gruss Roland

  • Glückwunsch, ich hatte damals, als ich ihn öfter brauchte, auch solch einen spitzfindigen Rechtsbeistand. Sollte das tatsächlich mal wieder nötig werden, weiss ich ja jetzt(und eigtl. auch schon länger) an wen ich mich wenden kann...

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • @ G.A.C.O.: ich würde am Liebsten immer nur gewinnen, glaub mir.

    Gruß Bernd

    Ich auch. (-:

    Naja, wenn es eine echte Fehlmessung innerorts war und der Delinquent nie solche Geschwindigkeiten innerorts fahren würde, ist mein innerer Gutmensch befriedigt. :)

    Gruß
    G.A.C.O.
    und glaubt an ganz, ganz viele Verfahrens- und Formfehler in Deutschland

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Na Gott sei Dank, da bin ich ja beruhigt 8)

    Roland: das Beste war, als der Polizist erklärt hat, er verstehe nicht, worauf ich mit meinen Fragen hinaus will. Später hat er es dann aber verstanden. Sind ja schlau, die Jungs.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)


  • Roland: das Beste war, als der Polizist erklärt hat, er verstehe nicht, worauf ich mit meinen Fragen hinaus will. Später hat er es dann aber verstanden. Sind ja schlau, die Jungs.


    Der Fachkräftemangel macht auch vorm Polizeirevier nicht halt .

  • .......... genau deshalb hat man Dich mir empfohlen !!!
    Super Job :perfekt3:

    Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät,ist es nchit witihcg in
    wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, es msus nur der Estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion sien,wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn

  • Ja super, gut gemacht.
    Und gut zu wissen, daß da wirklich alles zugunsten des Delinquenten entschieden wurde.
    Könnte mir vorstellen, daß ich als solcher in diesem Falle ziemlich sauer gewesen wäre:
    Zum einen über den Ort der Abzocke, zum anderen darüber, daß ich gar nicht so schnell war, wie behauptet wurde und das vor Gericht erstritten werden muß!
    Na ja, aber ich kenne ja seit diesem Montag auch das Gefühl, wie schön es ist, vor Gericht ein nettes Urteil zu bekommen... ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Ich muß auch sagen, dass die Verhandlungsführung durch das Gericht fair und die Haltung der Richterin völlig unvoreingenommen gewesen ist. Ich war davon angenehm überrascht. Auch der Sachverständige hat am Ende unumwunden eingeräumt, dass er die unterbliebene Kontrolle des Aufleuchtens und des Erlöschens der LEDs übersehen hat. Das hat man so auch nicht alle Tage. Wir hatten also auch Glück mit dem Personal, was an der Verhandlung teilgenommen hat.

    Einen schönen Sonntag allen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ich muß auch sagen, dass die Verhandlungsführung durch das Gericht fair und die Haltung der Richterin völlig unvoreingenommen gewesen ist. Ich war davon angenehm überrascht. Auch der Sachverständige hat am Ende unumwunden eingeräumt, dass er die unterbliebene Kontrolle des Aufleuchtens und des Erlöschens der LEDs übersehen hat. Das hat man so auch nicht alle Tage. Wir hatten also auch Glück mit dem Personal, was an der Verhandlung teilgenommen hat.

    Einen schönen Sonntag allen.

    Gruß Bernd

    Mensch, da gibt es Parallelen. Eine einsichtige Richterin hatte ich auch. Vor allem war die noch jung und nicht so voreingenommen, wie man das sonst so kennt.
    Und die geladenen Zeugen (2 Polizisten!) haben im Grunde auch für mich ausgesagt.
    Ja, ab und an hat man halt doch Glück.
    Aber halt nur ab und zu...
    Wünsche Dir und allen Beteiligten weiterhin möglichst viele solcher Erfolge. ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Danke Dir für die guten Wünsche. Unsere Richterin war nicht mehr ganz jung, aber sie machte Bußgeldsachen neben allgemeinen Strafsachen. Das bedeutete, dass sie der Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund ihrer übrigen Tätigkeit die richtige Bedeutung beimaß. Ich bin sicher, das hat auch mitgeholfen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Schön.
    Bei uns kam noch dazu, daß die Polizisten zum einen zugaben, daß das, was mir dort passiert ist, jeden Tag zig anderen auch passierte.
    Der eine äußerte sogar noch unumwunden, daß dieser Abschnitt einer Autobahnbaustelle in Polizeikreisen als "Sterntalerstraße" aufgrund der Höhe der dort eingesammelten Bußgelder bekannt war.
    Damit war das Eis gebrochen, denn das führte sofort zu einer leicht entspannten Stimmung im Saal.
    Zum anderen kannte die Richterin, die in der Tat noch sehr jung war, die Stelle recht gut (was ja auch selten ist) und konnte meinen Fall nachvollziehen.
    Aber wie gesagt: Solch einen Prozeß gibt`s sicherlich nur einmal in 100 Jahren... ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Na dann brauche ich mit 60 nicht mehr auf einen wiederholten Erfolg dieser Art zu hoffen :D

    Gruß Bernd

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  • Ich möchte hier mal des Teufels Advokat spielen und eine Kontraposition vertreten.

    Glückwunsch, daß der Klient ohne Fahrverbot davon gekommen ist. Diese Glück hatte ich trotz hervorragendem Rechstbeistand bisher drei mal NICHT. D.h. mich hat bisher in meinem Lebenslauf drei mal ein Fahrverbot ereilt. Eines der drei Verfahren ist noch offen und ich werde wohl im Februar mit der Straßenbahn fahren müssen. Zwei mal wurde ich von einem ProVida PKW, bzw. einem ProVida Krad auf Video gebannt. Die Jäger hatten alles richtig gemacht und der Tatbestand war unbestreitbar. Beim letzten mal bin ich einem Laser zum Opfer gefallen.

    Der Spaß war jedesmal sehr ärgerlich und sehr teuer. Allerdings habe ich mir mal vor langer Zeit vorgenommen, beim Kradeln zu meinem Verhalten zu stehen. Wenn ich zu schnell fahre (was leider oft der Fall ist), stehe ich zu den Folgen, bezahle das Bußgeld und bringe ein evtl. Fahtverbot hinter mich. Bei den o.g. Anlässen war ich auf jeden Fall zu schnell. Das war mir bewusst und den Preis dafür war ich bereit zu zahlen. Selbst wenn es durch fehlerhafte Protokolle etc. eine Möglichkeit gegeben hätte, ein Fahrverbot zu verhindern, hätte ich vermutlich davon kein Gebrauch gemacht.

    Ich habe da so ein spezielles "Symetrieempfinden". Ich fahre gern zu schnell (dort wo ich möglichst niemanden gefährde). Ich weiss, daß die Gesellschaft (aus gutem Grunde) Regeln für den Straßenverkehr aufgestellt hat. Ich verstosse manchmal bewusst, manchmal unbewusst gegen diese Regeln. Der Preis dafür sind negative Sanktionen. Diesen Deal gehe ich ein. Scheisse bauen...zu den Folgen stehen.

    Letztendlich kann jeder die rechtstaatlichen Mittel nutzen und sich erfolgreichen juristischen Beistand suchen. Zumal wenn man meint, daß hier eine Fehlmessung vorliegt. Völlig legitim. In meinen drei Fällen bin ich mir aber 100% sicher, daß ich erheblich zu schnell war und diesen "Schuss vor den Bug" einfach verdient habe. Mag sein, daß in einem Verfahren ein Richter mich wegen Formfehlern frei spricht. Vor meinem inneren Gericht besteht diese Möglichkeit nicht. Ist vielleicht auch sowas wie eine Lebensversicherung. Bringt mich jedes mal wieder auf den Teppich. Vielleicht hätte ich mich (oder schlimmer noch andere unbeteiligte) schon längst um Kopf und Kragen gebracht.

    Meine 2¢ Buk

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • Ich honoriere diese grundsätzliche Haltung. Wer Mist gemacht hat, darf auch dazu stehen. In Deinem Fall mit dem Provida Krad bestreite ich aber, ohne den Fall genau zu kennen, dass die Messung korrekt war. Selbst wenn nicht in Kurvenfahrt gemessen wurde, bleiben Fehlerquellen, die ich mehrfach auch und gerade für Forumsbrüder genutzt habe. Wir hatten mal einen bekannten Fall im Schwarzwald, in welchem 174 km/h vorgeworfen wurden. Das meiste davon war in Kurvenfahrt und deshalb falsch gemessen. Der Gutachter fand dann eine Sektion, in welcher eine kerzengerade Strecke aufgezeichnet war. Unberücksichtigt war aber die Tatsache, dass der Beamte volles Rohr angasen musste, um folgen zu können. Da er vorher auf der Lauer lag, waren die Reifen kalt. Der Sachverständige musste einräumen, dass erheblicher Antriebsschlupf gegeben sein kann und dieser mehr als die Verkehrsfehlerquote von 3% betragen kann....und zwar leicht. Damit lag kein standardisiertes Messverfahren mehr vor mit der Folge, dass der Jung aus dem Forum statt 3 Monate Fahrverbot mit Jobverlust und fast 1000€ Bußgeld auf 120€ Bußgeld ohne Fahrverbot herabgestuft wurde. Immer noch zur Rechenschaft gezogen, aber mit angemessener Handhabung von Messverfahren, die häufig und auch aus bekannten anderen Gründen zum Nachteil der Bürger fehlerhaft arbeiten. Das muss man korrigieren und sollte es auch.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)