Regelung der bisherigen Reifenfreigaben ab 2020

  • Noe ist sicher egal dann. Hast du den Pruefer nicht gleich dazu gefragt ?

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Die Eintragung liegt über 3 Jahre zurück.

    Ich habe damals den Reifen und diverse andere Ding eintragen lassen für die ich eine abe hatte/habe um nicht ständig alle Papiere mitnehmen zu müssen.

  • Ich habe mir einen 55er eintragen lassen.

    In meinem Fahrzeugschein steht nun 190/55 (geprüft mit Hersteller Conti Sport Attack2).

    Darf ich nun andere 55er Fahren ohne die Eintragen zu lassen?

    Eine richtige reifenbezogene eintragung ist das in meinen Augen so nicht.

    Und warum nicht?

    Steht doch geprüft mit Conti SPA 2.

    Warum sollten die das da hin schreiben wenn alle 55er gefahren werden dürften?

    Es müsste sonst in der Zulassungsbescheinigung unter Ziffer 15.2 die Größe 190/55 17 eingetragen sein ohne irgendwelche Zusatztexte bei Ziffer 22.

    Lt. meinem HU- Prüfer geht das immer nur Reifenbezogen wenn ne Freigabe vom jeweiligen Hersteller für den Reifentyp vorhanden ist.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Freigaben gibt es ja anscheinend keine mehr in 55.

    dürfte dann schwierig werden mit der Eintragung.

    Sehr wenige, und wie geschrieben, ohne Freigabe keine Eintragung. Und selbst mit Vitamin B ..... keine Chance.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Fuer diese neuen Reifenregeln gehoert irgendjemand an den Pranger. Das macht auch keinen Spass mehr sich damit zu befassen. Die Sache ist so undurchsichtig dass man gar nichts mehr versteht.

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  • Lt. Verkehrsbelastung Seite 530 kann jeder Reifen gefahren werden, wenn die Größe in den Fzg.-Papieren eingetragen ist. Zumindest bei Fahrzeugen mit EU Genehmigung.

    Ich habe diese Tage bei meiner SC57 den 55er Querschnitt mit einer Freigabe von Dunlop für den Sportsmart MK3 eintragen lassen. Ja, es steht die Reifengröße und der Reifenhersteller mit drin. Lt. Verkehrsblatt ist aber jetzt die Reifengröße eingetragen und eine Reifenbindung ist nach neuem Gesetz nicht mehr vorgesehen. Somit dürfte ich nach meinem Verständnis alles fahren. Der TÜV Prüfer hat den Reifenhersteller mit eingetragen, da er meinte, dass er ja mit dem Reifen und eben dieser Freigabe „geprüft“ hat.

    Es häufen sich aber mittlerweile die Begriffe „Servicebescheinigung“ und Herstellerbescheinigung“ im Netz. Im schlimmsten Fall braucht man noch eine Servicebescheinigung des Herstellers, der den Reifen dann wieder freigibt, also wie vorher. Meines Wissens nach ist das aber noch nicht amtlich.

  • Bei mir steht drinne Reifenfabrikatsbindung des Herstellers beachten. Auch son Unsinn.

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  • Fuer diese neuen Reifenregeln gehoert irgendjemand an den Pranger. Das macht auch keinen Spass mehr sich damit zu befassen. Die Sache ist so undurchsichtig dass man gar nichts mehr versteht.

    Da gehören gleich mehrere an den Pranger allen voran dem TÜV, auf deren Mist ist diese Handhabung gewachsen ist.

    Technisch nachvollziehbar ist die Geschichte tatsächlich nicht. Selbst Prüfer anderer Überwachungsorganisationen schütteln da verständnislos den Kopf.

    Sehr unverständlich das ne Herstellerfreigabe nicht reicht, ist doch vom Prinzip nix anderes als ne ABE für irgendeinen bling bling Klimbim am Auto.

    Nur Kohlemacherei.:tuev:

    Uns Banditen will man es ja nicht zu billig und einfach machen.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Und warum nicht?

    Steht doch geprüft mit Conti SPA 2.

    Warum sollten die das da hin schreiben wenn alle 55er gefahren

    Es steht dort geprüft mit.

    Vornweg 199/55. Nicht 199/55 csa2

    Ich finde das sehr schwammig formuliert.

    Ich verstehe das so das ich alle 55er fahren dürfte egal ob es mal eine Freigabe gab oder nicht.

  • Es steht dort geprüft mit.

    Vornweg 199/55. Nicht 199/55 csa2

    Ich finde das sehr schwammig formuliert.

    Ich verstehe das so das ich alle 55er fahren dürfte egal ob es mal eine Freigabe gab oder nicht.

    :gruebel: Das wiederspricht sich mit dem was du zuvor geschrieben hast oder verstehe ich da was falsch?

    In deiner Zulassung steht nirgendwo was von Herteller und Typ?

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Die Eintragung war ja vor 3 Jahren. Ob der Text mit dem Zusatz aktuell noch Verwendung findet ist die Frage.

    Generell ist es ja so, dass die Größe in den Papieren stehen muss. Sofern der neue Reifen den gleichen Index bei der Geschwindigkeit und Traglast oder besser kann er gefahren werden da die Hersteller / Reifenbindung für Motorräder mit EU Zulassung wegfällt, das sind die Mopeds ab 2002 ungefähr. Muss man nachsehen in den Papieren.

    Was zu empfehlen ist, vorne und hinten vom gleichen Hersteller, obwohl es nicht explizit irgendwo steht.

  • Ich habe mir einen 55er eintragen lassen.

    In meinem Fahrzeugschein steht nun 190/55 (geprüft mit Hersteller Conti Sport Attack2).

    Darf ich nun andere 55er Fahren ohne die Eintragen zu lassen?

    Eine richtige reifenbezogene eintra

    :gruebel: Das wiederspricht sich mit dem was du zuvor geschrieben hast oder verstehe ich da was falsch?

    In deiner Zulassung steht nirgendwo was von Herteller und Typ?

  • Auf alle Faellle kann man es drauf ankommen lassen. Das muss ja niemand verstehen.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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  • Ich hab da heute mal den Prüfingineur meines Vertrauens drauf angesprochen.

    Zunächst war die Meinung das die Freigabe/ Eintragung NUR für den CSA2 gelten würde.

    Sprich, wäre er kleinlich gäb's keine HU Plakette wenn du jetzt mit nem z.B. Metzeler oder Bridgestone mit 55er Querschnitt ankommen würdest .

    Er will sich ins Thema mal reinlesen, fand er auch ganz spannend.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
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  • Hätte ich im ersten Moment auch so ausgelegt.

    Allerdings steht dort der Reifenhersteller und Typ in klammern und zusätzlich noch geprüft mit.

    Wenn im Schein nur 190/55 csa 2 stehen würde wäre die Sache eindeutig.

    Ich lasse es beim nächsten Tüv Termin oder einer Kontrolle drauf ankommen. Solange hält der Gummi nämlich nichtmehr.

  • Das ist ja eben das bekloppte. Die Tuev Heinis wissen nichtmal selber was stimmt.

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  • In dem Fall könnte man ja relativ viel Spielraum reininterpretieren.

    Ich lese das so, dass 190/55 frei ist und dieses mit dem Conti Sport Attack geprüft wurde.

    Bei mir sieht’s leider anderst aus, bei mir wurde der Reifen auch noch an die Felge gebunden, würde mich allerdings trotzdem interessieren ob die neue Regelung daran was ändert oder wie es mit dem Nachfolgemodell des Reifens aussieht, der eingetragene ist so langsam auch auslaufmodell.

    So sieht’s bei mir aus: