Hallo,
falls es jemanden interessiert, Tagfahrleuchten sind jetzt auch für Motorräder ab Juli 2012 erlaubt.
Bei Tagfahrlicht darf aber keine andere Lichtquelle leuchten (Standlicht, Abblendlicht, Rücklicht,Nummerschildbeleuchtung)
Schaltet man Abblendlicht ein, müssen die Tagfahrlichter ausgehen.
Paragraph 17 (2a) STVO wurde geändert.
Gruß Markus