Urteil des BGH zu abgebrochener Ebay-Auktion

  • Ich hab das eh nie verstehen können wieso man eine laufende Auktion einfach so abbrechen kann ?(

    Ruhe in Frieden MatzeRR

  • Da gibt es schon seit einigen Jahren miese Machenschaften zu. Die Leute suchen Auktionen mit Fehlern drin, bieten 1euro darauf und schreiben dich dann an, das die Auktion so falsch ist und man die Löschen muss. Tust du das, wollen sie den Artikel für den Euro. Und da sie höchstbietend waren, bekommen die auch vor Gericht recht. Kam mal bei Stern-TV vor 3 Jahren

  • Warum hat er mit einem anderen Account nicht selbst auf die Auktion geboten. Als Höchstbietender wäre er günstig aus der Sache rausgekommen. Er hätte nur die eBay Gebühren bezahlen müssen.
    So ists ein sauberner Denkzettel. Viel Lehrgeld für nichts.

  • Was denken sich Richter und Anwälte bei der zu zahlenden Summe.

    Aus meiner Sicht ist der Wert den der Kläger bereit war zu zahlen als obere Grenze des Schadens hier bei 555,55 anzusetzen und
    nicht bei der Summe die das Fahrzeug Wert war.


    Vielleicht habe ich ein falsches Verständnis von Recht und Unrecht!

  • Was denken sich Richter und Anwälte bei der zu zahlenden Summe.

    Aus meiner Sicht ist der Wert den der Kläger bereit war zu zahlen als obere Grenze des Schadens hier bei 555,55 anzusetzen und
    nicht bei der Summe die das Fahrzeug Wert war.


    Vielleicht habe ich ein falsches Verständnis von Recht und Unrecht!

    wie kommst denn darauf?

  • Wenn jemand bei einer Auktion als Höchstgebot 555,55 eingibt denke ich das der angebotene Artikel ihm genau soviel Wert wäre.
    Folglich würde ich meinen das er sich um diese Summe "betrogen" fühlt.

    Wäre die Auktion bis dort gegangen wäre er ja raus.

    Wenn später jemand für den Artikel 20.000 Euros bieten würde...sehe ich noch immer nicht das der Kläger auch um diese Summe schlechter gestellt wurde.

  • Was denken sich Richter und Anwälte bei der zu zahlenden Summe.

    Aus meiner Sicht ist der Wert den der Kläger bereit war zu zahlen als obere Grenze des Schadens hier bei 555,55 anzusetzen und
    nicht bei der Summe die das Fahrzeug Wert war.


    Vielleicht habe ich ein falsches Verständnis von Recht und Unrecht!

    Nein! Der Schaden besteht ja in dem nicht erhaltenem Objekt. Also ist dessen tats. Wert maßgebend. Sonst würdest Du ja für ein Geschenk gar keinen Schadenersatz erhalten (ok. hinkt ein klein wenig).

  • Gibt's da nicht sowas wie einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
    Der Verklagte muß über 5000€ allein wegen dem Auto bezahlen, dann kommen noch die Verfahrenskosten oben drauf. Das geht sehr schnell weit über 10000€. Und das dafür dass der Kläger faktisch keinen finanziellen Schaden hat!
    Ja leben wir im Plämplämland?

    Hier gings wahrscheinlich einzig und allein darum ein Exempel zu statuieren. Das der Beklagte wegen so einem Paragraphenreiter evtl. ruiniert ist interessiert niemanden. Da ist das Eintreiben der Prozesskosten wichtiger. Derjenige bei dem's was zu holen gibt darf zahlen.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Jetzt ergibt sich als nächste Frage ob noch mehrere andere "Geschädigte" ankommen
    die ja auch noch bieten wollten und dies nur nicht konnten weil ein unrechtmäßiger Abbruch vorhanden war.

    Das würde die Summe explodieren lassen.

  • Dann räum aber vorher dein Konto leer und schraub deine Gehaltsvorderung auf ein Minimum zurück. Sobald du was hast wirds dir auch genommen.

    Absurd das Ganze!
    Hauptsache die beteiligten im Justizapparat haben ihre fünf Minuten Aufmerksamkeit...

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Ganz normale und richtige Rechtsprechung.

    Gruß
    G.A.C.O.

    Sehe ich auch so. Jeder, der etwas für 1 Euro einstellt und volljährig (und geschäftsfähig) ist, weis, was er tut!

  • Ihr vergesst dabei, dass jemand eine Ware vertraglich ersteigert hat, diese jedoch weiter Verkauft wurde. Also hat der ebay-Verkäufer, dass Geld ja bekommen, muss die jetzt zur Geld gewordenen Ware, aber den durch das Gebot neuen Eigentümer übergeben. Ich wette, der Bieter könnte den anderen Kaufvertrag sogar Rückgängig machen, wenn er das Auto wirklich wollte.