Urteil des BGH zu abgebrochener Ebay-Auktion

  • Zitat

    Was genau ist daran ein Betrug? Wie willst du das beweisen?
    Ich würde sowas natürlich auch nicht machen, da ich ein gewisses, moralisches Verständnis habe. Es ist ja jedem möglich ein Mindestpreis einzugeben oder halt nicht zu versteigern.

    Naja Betrug kann es schon sein (...kommt wohl auf die Absicht an). Dass das in der Regel nicht zu beweisen sein dürfte, ändert nichts an der Rechtslage. Nur bringt einem das als Betroffener dann nichts.

  • Gewürfelt haben die sicherlich nicht. Ich schätze mal Schwacke oder Gutachten.

    Und wie macht man ein Gutachten ohne das Fz?

    Ich finde das Urteil aberwitzig, das Fz ist ja nicht für einen Euro verkauft worden, es wurde nur ein Angebot nicht angenommen.

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Ich finde sogar das Ebay zu lasch gegen sogenannte Trickser vorgeht.
    Ich denke da z.B. an Pseudo Bieter wenn der Artikel offiziell verkauft wurde und dann dieser kurze Zeit später wieder auftaucht.
    Da sollte es eine Möglichkeit geben eine Untersuchung zu triggern.
    Das gleiche gilt für Käufer die einen Artikel kaufen und dann nicht bezahlen.In dem Fall sollte das Benutzer-Konto im Interesse aller gesperrt werden.

  • Und wie macht man ein Gutachten ohne das Fz?

    Ich finde das Urteil aberwitzig, das Fz ist ja nicht für einen Euro verkauft worden, es wurde nur ein Angebot nicht angenommen.

    Wie ich schon sagte, sollten sich alle besser fernhalten von Portalen, wo Versteigerungen angeboten werden, wenn das Verständnis dafür fehlt. Ist nicht böse gemeint aber wenn jemand etwas nicht versteigern will (mit der Chance, dass er viel mehr dafür bekommt als erhofft aber auch mit der Chance verdammt wenig zu bekommen) sollte er halt einen Festpreis oder Mindestpreis angeben. Wer daran spart ist selber schuld.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Es wäre aber verkauft worden

    Aber eben nicht für den Preis, der beim Abbruch geboten worden war!
    Wie ich schon erwähnte lag der Fehler des Verkäufers sicherlich darin, nach dem Abbruch noch eine Mail des Bieters beantwortet zu haben wo er ihm andere Angaben zum Auktionsabbruch gemacht hat als er beim Abbruch selbst angegeben hatte.

    @GACO
    Ich habe mein letztes Auto 2007 auch über ebay vertickt. Einen Monat zuvor war es mit VB 6000 bei mobile und autoscout drin, es kam nicht mal eine einzige ernsthafte Anfrage per Mail! Bei ebay startete es ab eiem € und ging (mit den üblichen Witzbolden a la "ich zahle dir sofort 3500...) für 5600 € (bei 5500 Mindestpreis) weg. Dafür hätte ich es bei mobile jeden Tag verkauft.

    Ich hab's dem Käufer letztlich sogar nach Kölln gefahren, weil da mein neuer Gebrauchter stand.

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    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Ja klar natürlich nicht für den Preis, jedoch hätte der Auktionator das Auto ja an jemand anderen verkauft und somit war nix mehr da was er sonst bekommen würde.

    Deswegen hat das Gericht an Hand eines vergleichbaren Wagens dieser Marke mit den technischen Daten und Werten einen Durchschnittspreis als Schadenssumme festgelegt.

    Eigentlich ist das völlig logisch.

    Stell dir vor du kaufst bei einem Händler ein gebrauchtes Auto, hast es angezahlt und willst es abholen, der Händler hat den Wagen jedoch an jemand anderes verkauft weil der mehr bezahlt hat, bzw. wollte.

    Was würdest du tun, selbst wenn deine Anzahlung nur ein Euro gewesen wäre, würdest du sagen, ok mir egal.... Oder würdest du auf das Auto bestehen?!


    Eine Auktion ist ein verbindliches Angebot, wie bei einem Autohaus. Wenn ich einen Artikel so einstelle, muss ich damit rechnen, dass er unter Umständen nur für 1 Euro verkauft wird.

    :müde2: Winterschlaf :kalt3:

  • :good posting:
    So einfach ist das. Wer das nicht versteht, soll sich doch bitte von solchen Plattformen fernhalten.

  • Stell dir vor du kaufst bei einem Händler ein gebrauchtes Auto, hast es angezahlt und willst es abholen, der Händler hat den Wagen jedoch an jemand anderes verkauft weil der mehr bezahlt hat, bzw. wollte.

    Nur dass hier niemand den Wagen angezahlt hat, es hat nur jemand gesagt "ich würde ihn nehmen." Noch dazu wurde eine Preisobergrenze von 555,55 Euro festgesetzt und keine 5200.

    @jollie
    Erzähl' mir doch keinen vom Pferd. Ich habe bei ebay genügend gute und auch schlechte Verkäufe getätigt. Der schlechteste war wohl der ZX-9R-Tank, den ich für einen € einpacken und zur Post bringen musste, nicht einen Cent am Porto nach Holland verdiente und von dem Arschloch dafür nicht mal eine positive Bewertung erhalten hatte. Hier geht's aber um was vollkommen anderes, nämlich darum sich nebenbei über Beschiss einen gewaltigen Batzen Geld zu verschaffen. Und das ist Unrecht.

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    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Nur dass hier niemand den Wagen angezahlt hat, es hat nur jemand gesagt "ich würde ihn nehmen." Noch dazu wurde eine Preisobergrenze von 555,55 Euro festgesetzt und keine 5200.

    @jollie
    Erzähl' mir doch keinen vom Pferd. Ich habe bei ebay genügend gute und auch schlechte Verkäufe getätigt. Der schlechteste war wohl der ZX-9R-Tank, den ich für einen € einpacken und zur Post bringen musste, nicht einen Cent am Porto nach Holland verdiente und von dem Arschloch dafür nicht mal eine positive Bewertung erhalten hatte. Hier geht's aber um was vollkommen anderes, nämlich darum sich nebenbei über Beschiss einen gewaltigen Batzen Geld zu verschaffen. Und das ist Unrecht.


    Rocco, ein Gebot bei EBay bildet eine Willenserklärung in schriftlicher Form, es kommt zu einem Vertragsabschluss wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, bei EBay nämlich das höchst Gebot nach einer festgelegten Zeit. Ebay ist im eigentlichen und rechtlichen Sinne keine richtige Auktion, denn bei einer Auktion gibt es keine Zeit Begrenzung, sondern der höchst Bietende erhält den Zuschlag.


    EBay ist ein ganz normaler Verkauf

    Es entsteht schon bei der Abgabe des Gebotes ein Kaufvertrag unter den Bedingungen des höchsten Gebotes in der Festgelegten Zeit.

    der Bieter hätte das Auto erhalten, zu einem Höchst Gebotspreis von einem Euro, jedoch wurden die Vertragsbestandteile bzw. das Bestandteil der festgelegten Zeit verletzt, demnach wurde der Vertrag rechtlich nicht eingehalten.

    Korrekte Anwendung des Rechts und wenn der Auktionator nach EBay, das Auto noch besessen hätte, hätte er dieses zu einem Euro verkaufen müssen.

    :müde2: Winterschlaf :kalt3:

  • Korrekte Anwendung des Rechts und wenn der Auktionator nach EBay, das Auto noch besessen hätte, hätte er dieses zu einem Euro verkaufen müssen.

    Hat er aber nicht mehr. Wenn der Verkäufer gegenüber einem Interessenten natürlich so dumm ist, es nicht als vom Blitz getroffen, verunfallt oder von Außerirdischen entführt zu deklarieren das ist natürlich Dummheit! Es ist wohl der entscheidende Punkt an der Sache, auch wenn ich mich wiederhole.

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Hat er aber nicht mehr. Wenn der Verkäufer gegenüber einem Interessenten natürlich so dumm ist, es nicht als vom Blitz getroffen, verunfallt oder von Außerirdischen entführt zu deklarieren das ist natürlich Dummheit! Es ist wohl der entscheidende Punkt an der Sache, auch wenn ich mich wiederhole.


    Vom Blitz getroffen, schön aber einen Nachweis hätte er ja dafür trotzdem besitzen müssen, Beweispflicht.

    Es ist ganz einfach, eine Auktion kann nur abgebrochen werden wenn wirklich einer der koriosen Punkte erfüllt ist, alles andere ist BULLSHIT

    Der Ty dachte toll stell ich es mal für einen Euro ein wei das dann Gewinnversprechender ist... Pech gehabt.. Er hat damit billigend in Kauf genommen, das das Auto auch für einen Euro verkauft werden könnte.

    Das ist fakt!

    Es gibt viele Optionen die sowas auch ändern können,

    wie Bspw. ein andere Startpreis oder ein verdeckter Mindestverkaufswert... jedoch wollte der Verkäufer anscheinend sparen, letztendlich hat er das dann nicht.

    Der Streitwert für das Fahrzeug ist völlig ok, der Verkäufer konnte ja das Fahrzeug leider nicht mehr erhalten, da es ja verkauft wurde.

    :müde2: Winterschlaf :kalt3:

  • Ich glaube, dass es keinen Sinn mehr macht, dass hier weiter diskutiert wird, da es nichts zum diskutieren gibt.
    Bin dann mal raus aus diesem Fred und wünsche allen ein gutes Händchen beim Umgang in der Bucht. :good_luck:

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Da hast vollkommen recht, es gibt nix mehr zu diskutieren.


    Wünsche all denjenigen die ein Hohelied auf die Härte des Gesetzes anstimmen dass sie bei einem Fehler auch mal in den Genuss jener Härte kommen!

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Da hast vollkommen recht, es gibt nix mehr zu diskutieren.


    Wünsche all denjenigen die ein Hohelied auf die Härte des Gesetzes anstimmen dass sie bei einem Fehler auch mal in den Genuss jener Härte kommen!


    Na klar Richie

    :müde2: Winterschlaf :kalt3:

  • Vom Blitz getroffen, schön aber einen Nachweis hätte er ja dafür trotzdem besitzen müssen, Beweispflicht.

    Es ist ganz einfach, eine Auktion kann nur abgebrochen werden wenn wirklich einer der koriosen Punkte erfüllt ist, alles andere ist BULLSHIT

    Muss man alles auf jeder Seite wiederholen? Die möglichen Gründe, eine Auktion abzubrechen wurden in diesem Thread schon erwähnt.

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Ich finde diese Rechtssprechung richtig!

    Hab auch vor kurzem Lernmaterial im Wert von 500€ ersteigert, wohlgemerkt für 15€.
    Im Anschluss ist der Verkäufer vom KV zurück getreten mit der Begründung, der Artikel sei nicht mehr auf Lager. Wollte mit Ebay dagegen vorgehen, aber irgendwie ist Ebay pro VERKÄUFERschutz und hat meine Eingabe abgelehnt.

    Entweder ich verkaufe etwas bei Ebay oder nicht, dann mit allen möglichen Konsequenzen.

    MfG
    Günni

    Und so sprach Gott zu den Angelsachsen, man möge den Menschlingen die Heilige Dreifaltigkeit aus Leichtmetall gießen, um ihnen Freude zu schenken. Aufrecht und unverhüllt sollt ihr mit dem Wind reiten, die Kraft des Herrn spüren und nur Einhalt gebieten, wenn ihr tanken müsst.