Hallo Gemeinde,
ich möchte mal kurz von einer Verteidigung berichten, die, so glaube ich, für einige von uns interessant sein könnte. Ich weiß ja, dass hier im Forum fast niemand schneller fährt, als erlaubt , dennoch kann ja mal was passieren.....z.B. eine Lasermessung mit dem guten Riegl F 21-P.
Ein hiesiges Forumsmitglied war gelasert worden. Der Anhalteposten sprang ohne Mütze und sonstige erkennbare Merkmale im Regen auf die Straße, direkt vor den Delinquenten. Vorgeworfen wurde innerorts 84 km/h. Das Forumsmitglied war aber sicher, bei Weitem nicht derart schnell gewesen zu sein und beschloß, sich zu wehren und beauftragte mich mit der Verteidigung. Die Akteneinsicht ergab Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Messung. Nach Einspruch und einigen Wirrungen im Verwaltungsverfahren wurde das Gericht mehr als ein Jahr später mit der Sache befaßt. Wir wiesen das Gericht auf einen Verdacht im Hinblick auf möglicherweise fehlerhafte Gerätetests vor und nach der Messung hin, die der Hersteller vorschreibt. Das Gericht holte ein Gutachten ein, welches nach unserer Auffassung falsch war. Die darauf folgende Gutachtenergänzung ergab jedoch wie das Erstgutachten, dass die Messung angeblich einwandfrei und nicht zu beanstanden sei.
Wir haben dann das Verfahren noch etwas verzögert, um sicher zu sein, dass der Messbeamte sich in der Verhandlung besser erinnern kann . In der Verhandlung, 1 1/2 Jahre nach der Tat, hatte der Beamte jedoch keine Erinnerung mehr an den Meßvorgang. Deshalb mußte auf das Protokoll der Messung zurück gegriffen werden. Der Beamte war natürlich sicher, dass alles genau so eingetragen worden war, wie es auch tatsächlich stattgefunden hat. Was nicht eingetragen war, hat demzufolge auch nicht stattgefunden. Nachdem er auf diese nicht unerwartete Aussage festgelegt war, konnten wir anhand des Meßprotokolls nachweisen, dass das Aufleuchten und das Erlöschen aller LEDs im Display zu Beginn und am Ende der Messung nicht überprüft worden war, denn das entsprechende Kästchen im Formular Messprotokoll war nicht angekreuzt. Das veranlasste dann den Gutachter, mit dem Ausdruck des Bedauerns und so wörtlich zu seiner Schande den Gericht gegenüber zu erklären, dass die Messung nicht geeignet war, den Verstoß nachzuweien. Das Verfahren wurde entsprechend eingestellt.
Das Forumsmitglied hat´s gefreut, rund 500 € gespart und kein Fahrverbot, keine Punkte und kein Damoklesschwert eines Fahrverbots bei erneuter Überschreitung um 26 km/h innerhalb eines Jahres. Den Polizisten hat´s nicht gefreut, die Landeskasse auch nicht, denn sie muß die Kosten, insbesondere auch die des Gutachters, tragen. Mich hat´s auch gefreut, man gewinnt lieber, als dass man verliert.
Fazit: 1. Man besitze eine Rechtsschutzversicherung, denn ohne wäre das nicht möglich gewesen.
2. Man findet sehr häufig Fehler, wenn man weiß, worauf man achten muß. Man kann also oft Erfolg haben, wenn man sich wehrt, selbst dann, wenn ein anerkanntes Meßverfahren verwendet wird. Der Teufel steckt im Detail und Meßbeamte sind auch nur Menschen.
Ich wünsche allen frohe Feiertage und stets punktefreie Fahrt.
Gruß Bernd