Auspuff verlängern, ist das erlaubt?

  • Hallo geliebtes Forum,

    zunächst möchte ich mich bei euch bedanken.
    Ich lese fleißig viele Themen mit und bin erstaunt wie hilfsbereit die Community doch bei jeder noch so oft gestellten Frage ist und wie stark der Zusammenhalt unter den Hondafahren bleibt.

    Ich finde das klasse und lobenswert.

    Nun aber zu meiner Frage.
    Ich spiele mir dem Gedanken den Endtop meiner Sc59 zu verlängern. Es handelt sich um einen rein optischen also kosmetischen Wunsch.
    Schuld an der Vorstellung ist der Sc Project GP M2 Titan carbon. Ein reiner Racing Topf der für die Straße nicht zugelassen ist.

    Ist es möglich das letzte Stück Endrohr so zu verlängern um einen ähnlich optischen Effekt wie beim GP M2 zu erzielen? Oder gibt es bereits Adapter die dies ermöglichen? Dabei möchte ich jedoch legal unterwegs bleiben.

    Zur Not würde ich vor einer TÜV Eintragung auch nicht zurückschrecken.

    Vielen Dank vorab

  • Hallo Stefan,

    schoen dass es dir hier gefaellt. Leider fuehrt jede Veraenderung am Auspuff zum erloeschen der Betriebserlaubnis. Natuerlich kannst du beim Tuev eine Einzellabnahme machen lassen. Hierzu gehoert eine Sichtprüfung, Festigkeitsprüfung ggfls. mit Materialgutachten, Geraueschmessung sowie Abgasmessung und eine Leistungsmessung die du seperat benoetigst. Das ganze kann schnell 1000 Euro und mehr kosten. Zudem ist das heute gar nicht so einfach einen zu finden der das noch eintraegt. Es ist eine Fahrgeraeuschmessung noetig und bei den neuen Euro Abgasvorschriften zicken sie rum.

    Wie du den Umbau umsetzten wuerdest kann man so schlecht beurteilen, also du meinst den Originaltopf verlaengern ? Tut aber nicht viel zur oben genannten Problematik.

    Gruss,

    Joe

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Wenn überhaupt, solltest du dazu nen Tüv menschen fragen,was da möglich ist,aber grundsätzlich gilt erstmal das was Dunlop schreibt.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Hallo zusammen,

    @dunlop man da war ich total Blauäugig unterwegs. Das damit die Betriebserlaubnis erlischt ist logisch. Darüber habe ich aber keine Sekunde nachgedacht.

    Der Aufwand mit einer Einzelabnahme und einer Fahrgeräuschmessung, bzw. Materialgutachten usw. schrecken mich dann nur für die Optik doch sehr stark ab.

    Ich werde meine Augen offen halten, vieleicht gibt es ja etwas Vergleichbares mit einer E-Nummer bzw mit einer ABE.
    Aber nur für die Optik einer GP Maschine diesen Aufwand zu betreiben, das ist für meinen Geldbeutel dann doch eine Nummer zu viel.

    Danke für die geschärfte Sicht auf die Tatsachen und das Augen öffnen.

    Träume sind eine Sache, die Betriebserlaubnis eine ganz andere.


    Beste Grüße
    Stefan

  • Also, eigentlich erlischt die BE nur dann, wenn sich das Emissionsverhalten VERSCHLECHTERT.
    Eigentlich.

    Wer Rechtschreibfehler findet :lupe: , darf sie behalten!


    EZ 07/10, 65.100km, CRA4

  • Oder wenn teile abfallen könnten, weil die Bauart geändert wurde?

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  • Der Auspuff muss exakt so sein, wie in der Zulassung beschrieben ist. Ansonsten gibt's Probleme. Der Polizist oder TÜV Prüfer können ja nicht sehen, ob sich das Emissionsverhalten ändert.

  • Der Auspuff muss exakt so sein, wie in der Zulassung beschrieben ist. Ansonsten gibt's Probleme. Der Polizist oder TÜV Prüfer können ja nicht sehen, ob sich das Emissionsverhalten ändert.

    Das ist wohl war. Deswegen Eigentlich, wobei die Beweislast dann bei der Rennleitung liegt.
    Wobei so eine Geräuschmessung wohl auch nur um die 300€ kostet. War zumindest der ca. Preis bei meinem Auto (ca. deshalb, weil es ein Paketpreis war).

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    EZ 07/10, 65.100km, CRA4

  • Also ich war im September bei GTÜ zur normalen TÜV AU. Es war alles okay und ich habe die Plakette problemlos bekommen. Nach dem offiziellen Gedönse habe ich mich mit dem Prüfer noch "privat" über meinen Shark Auspuff unterhalten wegen zulässiger Lautstärke und Rennleitung...Er sagte mir, dass ich jederzeit kostenlos eine offizielle dB Messung in der Hauptstelle durchführen lassen könnte. Nur kurz vorher telefonisch abklären. Erst wenn man das ganze schriftlich braucht, wird es dort kostenpflichtig.

  • Du brauchst eine Fahrgeraeuschmessung auf einem Testgelaende und den ganzen anderen Kram dazu.

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  • Du brauchst eine Fahrgeraeuschmessung auf einem Testgelaende und den ganzen anderen Kram dazu.

    So sieht es aus, eigentlich !
    Der Eine sieht es so und der Andere halt auch nicht so, da sind sich die Leute nicht alle so wirklich schlüssig.
    Der eine Prüfer zieht das volle Programm mit Fahrgeräuschmessung und AU für Einzelabnahme durch ( gibt durch die EU da ganz neue Vorschriften für alle Länder gleicht, innerhalb der EU ) und ein anderer schaut mal kritisch drüber und segnet es ab.
    Unterm Strich ist der Fahrzeughalter eh für seine Karre verantwortlich, auch wenn alles ordnungsgemäß eingetragen wurde, so kann man im Nachgang noch auf die Fresse fliegen und gegebenenfalls die Karre stehen lassen.
    Fakt ist eines, billig sind die beiden Abnahmen auf keinen Fall, gerade die AU.

  • Also ich war im September bei GTÜ zur normalen TÜV AU. Es war alles okay und ich habe die Plakette problemlos bekommen. Nach dem offiziellen Gedönse habe ich mich mit dem Prüfer noch "privat" über meinen Shark Auspuff unterhalten wegen zulässiger Lautstärke und Rennleitung...Er sagte mir, dass ich jederzeit kostenlos eine offizielle dB Messung in der Hauptstelle durchführen lassen könnte. Nur kurz vorher telefonisch abklären. Erst wenn man das ganze schriftlich braucht, wird es dort kostenpflichtig.

    Kostenlos kannste auch Selbermachen mit nem Smartphone, kommt auf das gleiche raus,nützt nichts bei einer Kontrolle.

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  • Hallo zusammen,

    ich bin erstaunt welche Eigendynamik der Thead hier entwickelt.

    Ich selbst halte noch an der Idee fest und setzte mich im Moment mit allen möglichen Stellen in Verbindung um zu Klären ob eine geänderte Verlegung des "Krümmersystems" bis kurz vor den Endtopf rechtlich gesehen mit einem humanen Aufwand sowie einer vertretbaren Investitionshöhe umsetzbar ist.

    Die Modifikation selbst sehe ich sehr oft im Internet und über Google habe ich auch einen alten Thread hier im Forum gefunden, welcher aber leider nicht weiter verfolgt wurde.

    Unschlüssig macht mich der Punkt, das jeder Zubehörlieferrand ein eigenes Zwischenstück zu seinem Topf mitliefert. Ob dieses dann grade oder in "S" Form gestaltet wurde scheint für die Freigabe oder die ABE keinen festen Normen zu unterliegen. Zumindest konnte ich keinen konkreten Ansatz dazu finden in meiner Rechere.

    Das Netz spurck oft nur die Informationen aus, dass sich das Abgasverhalten nicht ändern darf. Sollte dieses also wie auch die DbA Messung gleich bleiben, müsste nach meinem Verständnis eine Eintragung möglich sein.

    Ich bleibe am Ball und werde euch berichten wie es ausgeht. Dieses Thema interessiert mich sehr.

    Trotzdem möchte ich allen hier nochmals meinen Dank aussprechen. Für das gezeigte Interesse und die Bereitschaft das eigene Wissen zu teilen und zu verbreiten.
    Es ist keine Selbstverständlichkeit für mich, dass teils Leute vom Fach wie zum Beispiel @dunlop oder @Dr.Fireblade ihr Wissen so offen und freundlich mit uns Hobbyschraubern teilen.

    Nochmals meinen größten Dank dafür.

  • Hallo Stefan,
    es gibt doch profesionelle Auspuff Schmieden die quasi nach Wunsch fertigen.
    Da könntest Du doch mal anfragen wie die Ihre Dinge Legal nach deinen Wünschen ans Moped bekommen und natürlich auch nach den Kosten.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey: