moin'
an meiner 600er Gurke ist seit 4Jahren der TÜV abgelaufen, machte ja nix da die Kiste eh nicht läuft bzw ich das letzte mal gefahren bin als sie noch TÜV hatte.
Ich hab sie nicht abgemeldet da die Karre nur 36.-eur Versicherung im Jahr kostet und ich ja wusste das ich mir eines Tages wieder ein richtiges Motorrad kaufen würde und ich so jetzt mit den Prozenten ganz unten bin.
Nun die eigentliche Frage: Ich möchte das Ding morgen abmelden da ja nächste Woche meine Rapsöl kommt, kann ich beim Abmelden Probleme wegen des abgelaufenen TÜV bekommen oder ist das denen Wurscht.
Wie gesagt ich bin das Ding die letzten Jahre nicht mehr gefahren, war nur in der Garage gestanden, können die mir beim abmelden jetzt nen Strick daraus drehen, möglicherweise meldung an die Grünen oder was weiss ich?
TÜV mehrere Jahre abgelaufen......
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BabyHerman -
2. August 2009 um 11:46 -
Erledigt
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null probleme, wennn du nur mit dem kennzeichen hingehst
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Interessante Sache, zumal der Tüv ja immer rückwirkend gemacht wird.
Du mußt die Kiste dann drei mal hintereinander hinstellen
Aber du willst sie ja eh abmelden.
Grundsätzlich hast du gegen die Pflicht als Fahrzeughalter verstoßen das Fahrzeug rechtzeitig der Hauptuntersuchung vorzuführen. Dabei ist es erst mal egal, ob du tatsächlich gefahren bist oder nicht. Das ganze sind dann 40 Euro und 2 Punkte im schlimmsten Fall.
Ich glaube nicht, dass die Zulassungsstelle ne Anzeige macht, aber du kannst ja mal vorher telefonisch anfragen. Wenn die Chance auf Tüv besteht würde ich den machen lassen. Die Zulassung ist sonst sehr nervig und kaufen wird das Ding dann auch niemand.
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Zitat
Original von Rennfix
null probleme, wennn du nur mit dem kennzeichen hingehstgeht ja nicht anders, wie gesagt das Teil springt ja nicht mal mehr an
ein Kumpel hat gemeint das wenn Du von den Grünen erwischt wirst mit nem Fahrzeug bei dem der TÜV mehr als ein Jahr abgelaufen ist, wirds richtig teuer und natürlich jede menge Punkte -
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tüv ist nicht mehr, zumindest im herkömmlichen sinn. da steht eher ne vollabnahme an, aber seis drum da fragen die in der zulassungstelle nicht nach. und solange du die kiste nicht im öffentlichen strassenverkehr bewegst bekommt dafür auch keine punkte .
da hat dein kumpel verdammt recht.
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Ohne TÜV gibts keine Zulassung !
Auf mit nem roten Kennzeichen zum TÜV und ne Vollabnahme machen lassen und danach anmelden oder das Ding eben verscherbeln... -
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Zitat
Original von Blade 2003
Ohne TÜV gibts keine Zulassung !
Auf mit nem roten Kennzeichen zum TÜV und ne Vollabnahme machen lassen und danach anmelden oder das Ding eben verscherbeln...Er möchte sie abmelden...
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Es ging ja grundsätzlich erst mal darum, ob er beim Abmelden Probleme zu befürchten hat und das ist ein eindeutiges ja.
Ob nun mit abgelaufenem Tüv bewegt oder nicht ist vollkommen egal. Er als Halter hat die Pflicht sein zugelassenes Fahrzeug rechtzeitig einer technischen Untersuchungsstelle vorzuführen.
Die Zulassungsstelle schreibt den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung auf und da dürfte 2005 dann schon etwas auffällig sein, unabhängig davon, ob es zu einer Anzeige kommt. Du kannst die Kiste aber auch entgültig stilllegen und als Bastelfahrzeug/Teileträger verkaufen.
Nachzulesen:
- §29 StVZO
- Tatbestand 186.2.3 Bußgeldkatalog 2009als Halter und
bei Inbetriebnahme in Verbindung mit
- Tatbestand 187a Bußgeldkatalog 2009
als Halter und Fahrer.
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Zitat
Original von Rennfix
tüv ist nicht mehr, zumindest im herkömmlichen sinn. da steht eher ne vollabnahme an, aber seis drum da fragen die in der zulassungstelle nicht nach. und solange du die kiste nicht im öffentlichen strassenverkehr bewegst bekommt dafür auch keine punkte .da hat dein kumpel verdammt recht.
Selbst wenn das Moped abgemeldet wäre würde keine Vollabnahme anstehen, die Zeiten sind lange vorbei.
Abmelden geht problemlos, gibt auch keine Strafe, Punkte etc.
Und zum Thema HU (Hauptuntersuchung) machen: es würden nicht drei HU´s berechnet, sondern die aktuelle nur auf 1,5 Jahre geklebt.
Gruß Frank
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Mit dreimal hintereinander hinstellen meinte ich nicht ernst
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naja, ich werd's ja morgen früh sehen, hoffe mal das alles gut geht und sie mir die Karre einfach abmelden
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Warum hast du das Moped denn nicht eigentlich früher schon abgemeldet, wenn es eh schon Jahre nicht mehr läuft Hat doch nun seither nur unnötige Kosten (Steuer/Versicherung) Verursacht.
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Zitat
Original von FireBlade Chris
Warum hast du das Moped denn nicht eigentlich früher schon abgemeldet, wenn es eh schon Jahre nicht mehr läuft Hat doch nun seither nur unnötige Kosten (Steuer/Versicherung) Verursacht.
eben wegen der Versicherung!
bin jetzt auf 30% und die Karre hat nur 36.-eur im Jahr Versicherung gekostet, alles Klar
hatte ich oben aber auch schon geschrieben -
Soweit ich es kenne, gibt es Ärger nur dann, wenn die Maschine betriebsbereit vorgefunden wird. Natürlich auf der öffentlichen Straße, aber auch auf Privatgrundstücken ohne Absperrung. Konkret: steht die Maschine auf dem privaten Grundstück unter dem Carport und sehen die grünen Flammen eine abgelaufene Plakette auf dem Nummernschild, so gibt es -wie immer mit denen- Ärger.
Abhilfe: nach Ablauf des TÜV sofort das Nummernschild abschrauben und dieses in der Wohnung verschwinden lassen.
Bei der Abmeldung kenne ich keinerlei Probleme. Bekannte haben schon Autos nach 6 Jahren über TÜV abgemeldet, alles kein Problem. Es gibt weder eine Anzeige noch dumme Fragen. Theoretisch könnte auch der Schein verloren gegangen sein und am Nummernschild wurde die Plakette selbst entfernt. Das gibt auch keinen Ärger, ist aber überflüssig.
Gegenüber der Versicherung wurde nie betont, dass die Maschine zwar angemeldet, aber nie in Betrieb war. Keine Ahnung, ob dies im Extremfall Auswirkungen auf die SF Klasse haben könnte.
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Zitat
Original von BabyHerman
eben wegen der Versicherung!
bin jetzt auf 30% und die Karre hat nur 36.-eur im Jahr Versicherung gekostet, alles Klar
hatte ich oben aber auch schon geschriebenIch dachte daß du bei deinem Geburtsjahr eh schon länger fahren würdest und die 30% schon hättest, hab ja ich schon seit etlichen Jahren 30%, und die Prozente bleiben ja 7 Jahre erhalten, auch wenn man kein Fahrzeug angemeldet hat.
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Zitat
Original von hoffi452
Grundsätzlich hast du gegen die Pflicht als Fahrzeughalter verstoßen das Fahrzeug rechtzeitig der Hauptuntersuchung vorzuführen. Dabei ist es erst mal egal, ob du tatsächlich gefahren bist oder nicht. Das ganze sind dann 40 Euro und 2 Punkte im schlimmsten Fall.Quatsch, er hat doch nur gegen die Meldepflicht verstossen.
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Zitat
Original von hoffi452
Es ging ja grundsätzlich erst mal darum, ob er beim Abmelden Probleme zu befürchten hat und das ist ein eindeutiges ja.Ob nun mit abgelaufenem Tüv bewegt oder nicht ist vollkommen egal. Er als Halter hat die Pflicht sein zugelassenes Fahrzeug rechtzeitig einer technischen Untersuchungsstelle vorzuführen.
Die Zulassungsstelle schreibt den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung auf und da dürfte 2005 dann schon etwas auffällig sein, unabhängig davon, ob es zu einer Anzeige kommt. Du kannst die Kiste aber auch entgültig stilllegen und als Bastelfahrzeug/Teileträger verkaufen.
Nachzulesen:
- §29 StVZO
- Tatbestand 186.2.3 Bußgeldkatalog 2009als Halter und
bei Inbetriebnahme in Verbindung mit
- Tatbestand 187a Bußgeldkatalog 2009
als Halter und Fahrer.
Ich habe mir jetzt schon einen Moment überlegt, hierzu noch was zu schreiben, tue es jetzt in der Hoffnung, dass sich der eine oder andere mal überlegt, dass weniger manchmal mehr sein kann.
Es ist auch für einen Fragesteller hier im Forum wenig zielführend, wenn
einige Informationen aus dem www hier reinstellen ohne offensichtlich die Begrifflichkeiten vollumfänglich zu verstehen.Die hier zitierten Paragraphen insbesondere der 187 a beschäftigen sich mit dem Betriebsverbot bzw. dessen Nichtbeachtung.
Das Moped des Fragestellers wurde aber nicht betrieben, da es ja nicht einmal betriebsfähig war, sondern stand nur auf privatem Grund.Der genannte Begriff der "technischen Untersuchungsstelle" im Zusammenhang einer HU ist gelinde gesagt sachlich falsch.
Diese kann natürlich an jedem Stützpunkt einer Überwachungsorganisation durchgeführt werden, während die technischen Prüfstellen u.a. die Abnahme nach § 21 etc. durchführen.Technische Prüftstellen hat übrigens nicht jeder Verein, der auch HU machen darf.
Ich habe jetzt den Beitrag von Hoffi452 zitiert, der steht aber wirklich nur stellvertretend.
Gruß Frank
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Zitat
Original von Frank64
Ich habe mir jetzt schon einen Moment überlegt, hierzu noch was zu schreiben, tue es jetzt in der Hoffnung, dass sich der eine oder andere mal überlegt, dass weniger manchmal mehr sein kann.
Sehr treffende Feststellung !!
Es ist auch für einen Fragesteller hier im Forum wenig zielführend, ......
Gruß FrankUm die eigentliche Frage des Threadstarters zu beantworten:
Das ist imho ganz problemlos möglich.
Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges ist es imho völlig unerheblich ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht .
Um auf den treffenden Beitrag von Frank einzugehen,...
Das sehe ich ganz genauso:
Oft ist weniger mehr !!Wenn man keine absolut richtigen sachlichen Kenntnisse hat,
sollte man entweder seinen Beitrag als Meinung und nicht als Wahrheit kennzeichnen,
oder
sich mit der Verbreitung von Halb- bzw. Unwahrheiten etwas zurückhalten .... -
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Zitat
Original von FireBlade Chris
Ich dachte daß du bei deinem Geburtsjahr eh schon länger fahren würdest und die 30% schon hättest, hab ja ich schon seit etlichen Jahren 30%, und die Prozente bleiben ja 7 Jahre erhalten, auch wenn man kein Fahrzeug angemeldet hat.
Ich war auch schon mal ganz unten mit den %en hab aber 1995 mein Moped verkauft und mir erst 2003 die 600er Gurke gekauft, meine %e waren dann natürlich wech, die Versicherung war aber so kulant und lies mich wieder bei SF3 einsteigen was aber bei den geringen Beiträgen was das Ding kostet eh nicht viel ausmacht
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Zitat
Original von AndreasW
Um die eigentliche Frage des Threadstarters zu beantworten:
Das ist imho ganz problemlos möglich.
Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges ist es imho völlig unerheblich ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht .
Um auf den treffenden Beitrag von Frank einzugehen,...
Das sehe ich ganz genauso:
Oft ist weniger mehr !!Wenn man keine absolut richtigen sachlichen Kenntnisse hat,
sollte man entweder seinen Beitrag als Meinung und nicht als Wahrheit kennzeichnen,
oder
sich mit der Verbreitung von Halb- bzw. Unwahrheiten etwas zurückhalten ....Na jetzt muß ich doch nochmal etwas dazu schreiben....
Zunächst mal ist meine Aussage inhaltlich richtig, wenn auch man jetzt die Begrifflichkeiten haarspalterrisch zerlegen kann.
Grundsätzlich ist er seinen Pflichten als Halter nicht nachgekommen und die Inbetriebnahme wurde im Verlauf dieser Diskussion vorgeschlagen, sprich "fahr doch eben zum TÜV". Dass das ganze wohl nicht zur Anzeige kommen wird, habe ich auch geschrieben, wenn doch es grundsätzlich möglich ist.
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