190/55 Querschnitt eintragen

  • Das ist ja der Hohn an dem Ganzen, es macht keinen Sinn!

    Und man wird nicht viele TÜV-Prüfer finden die die Verantwortung übernehmen und einfach eine Reifengröße eintragen, das war auch nicht der Plan.

    Der Plan ist die Freigabe vom Hersteller zu nehmen und Kohle damit verdienen. Sonst nix, da könnt ihr nach Sinn suchen so lange wie ihr wollt, ihr werdet ihn nicht finden (-:

  • Es werden nur Reifen eingetragen, die eine Herstellerbescheinigung haben, gibt es aktuell für die Sc77 nur von Michelin. Wenn es für andere Reifen Bescheinigungen gibt müssten die wieder neu eingetragen werden. Mit dem Power 5 bin ich äußerst zufrieden. Grip, Aufstellmoment beim Bremsen in Schräglage, Spurstabilität in Schräglage und Eigendämpfung sind top. Meine subjektive Einschätzung.

    Es gibt von allen anderen Herstellern auch TÜV Freigaben. Du kannst immer alle aktuellen Downloaden bei http://www.mopedreifen.de

  • Genau so hat es mir der Prüfer beim TÜV erklärt, alles andere macht keinen Sinn und sind nur "Ausreden"

    Der TÜV hätte mir zum Beispiel den Michelin RS mit 195/55 eingetragen. Jetzt darf ich NUR diesen Reifen in 55 Querschnitt fahren.
    Kommt nächstes Jahr ein neuer Reifen, von mir aus Michelin RS 2 dann darf ich wieder hin und wieder eintragen lassen.

    Mir hatte man auch nicht angeboten alle Freigaben einzutragen, sondern nur den Reifen den ich drauf gezogen hätte.
    Da ich aber beim nächsten mal den S22 oder den M9RR probieren möchte, macht es für mich keinen Sinn.

    Daher die Frage ob jemand den 55 Querschnitt ohne Bindung eingetragen bekommen hat, dann hätte ich um eine Kopie gebeten und den TÜV Prüfer vorgelegt.

    Ich war übrigens beim TÜV und bei der DEKRA ...

  • Es gibt von allen anderen Herstellern auch TÜV Freigaben. Du kannst immer alle aktuellen Downloaden bei http://www.mopedreifen.de

    Diese Tüv-Freigaben sind aber eigentlich nicht mehr gültig. Sie werden in der Praxis zwar zur Eintragung benutzt, aber Michelin sind bisher die Einzigen die ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen brav in Herstellerbescheinigung Für Reifenumrüstung geändert haben. Das hat er gemeint.

    Mopedreifen sammelt alles schön für den Kunden, aber es sind längst nicht mehr alle Freigaben die es dort zum Download gibt auch offiziell beim Hersteller zum downloaden.

  • Daher die Frage ob jemand den 55 Querschnitt ohne Bindung eingetragen bekommen hat, dann hätte ich um eine Kopie gebeten und den TÜV Prüfer vorgelegt.

    Falls es diesen Prüfer wirklich geben sollte, wird der wahrscheinlich ziemlich schnell einen vollen Terminkalender bekommen^^

  • Und wenn du einen 55er Reifen kaufst, der in 2019 oder früher hergestellt ist und es dafür damals eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt...........

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Diese Tüv-Freigaben sind aber eigentlich nicht mehr gültig. Sie werden in der Praxis zwar zur Eintragung benutzt, aber Michelin sind bisher die Einzigen die ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen brav in Herstellerbescheinigung Für Reifenumrüstung geändert haben. Das hat er gemeint.

    Mopedreifen sammelt alles schön für den Kunden, aber es sind längst nicht mehr alle Freigaben die es dort zum Download gibt auch offiziell beim Hersteller zum downloaden.

    Da steht doch einmal die normale Freigabe oder sofern Vorhanden die TÜV Freigabe zum jeweiligen 55er Reifen, damit bekommt man den Reifen dann gegen Kohle eingetragen.

    Ist das also wieder etwas anders? Es nervt einfach nur dieses Thema :D

    Einmal editiert, zuletzt von Bender (17. Juni 2020 um 13:36)

  • Und wenn du einen 55er Reifen kaufst, der in 2019 oder früher hergestellt ist und es dafür damals eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt...........

    Gruß

    G.A.C.O.

    Alle Reifen vor 2020 mit Unbedenklichkeitsbescheinigung darfst du eh noch fahren, dass ganze Theater zählt erst für Reifen ab Produktionsdatum 01/2020. Und ab dann zählt deine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nicht mehr.

  • Da steht doch einmal die normale Freigabe oder sofern Vorhanden die TÜV Freigabe zum jeweiligen 55er Reifen, damit bekommt man den Reifen dann gegen Kohle eingetragen.

    Ist das also wieder etwas anders? Es nervt einfach nur dieses Thema :D

    Wie gesagt, "Tüv Freigaben" gibt es bisher nur von Michelin.

    Bei allen anderen wo Tüv dransteht sind es einfach alte Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Mopedreifen glücklicherweise immer noch zum Download anbietet wo es manche Hersteller schon nicht mehr tun

  • Alle Reifen vor 2020 mit Unbedenklichkeitsbescheinigung darfst du eh noch fahren, dass ganze Theater zählt erst für Reifen ab Produktionsdatum 01/2020. Und ab dann zählt deine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nicht mehr.

    Genau!

    Und wenn jetzt jemand einen 55er fahren will ohne TÜV Eintragung, halt einfach einen "alten" 55er kaufen, wo die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers drauf steht.;)

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Genau!

    Und wenn jetzt jemand einen 55er fahren will ohne TÜV Eintragung, halt einfach einen "alten" 55er kaufen, wo die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers drauf steht.;)

    Gruß

    G.A.C.O.

    Wo bekommt man noch Reifen aus dem Jahr 2019? Hast du eine gute Bezugsquelle :) ?

  • Daher die Frage ob jemand den 55 Querschnitt ohne Bindung eingetragen bekommen hat, dann hätte ich um eine Kopie gebeten und den TÜV Prüfer vorgelegt.

    Voraussetzung, dass die SC77 keine Reifenbindung hat und den 190/50 als Standartgröße hat...

    SC59, 2008, keine Reifenbindung, 190/50 als Standartgröße, allgemeine Größenänderung im April 2020 auf 190/55 eingetragen, als der ganze Ärger anfing.

    Begründung:

    E-Typgenehmigung für das Fahrzeug, keine Reifenbindung, somit alle Reifen mit gültiger E-Typgenehmigung grundsätzlich zulässig.

    Nur Änderung der Größe abnahmepflichtig. Bedenken bezüglich Freigängigkeit und Änderung Abrollumfang und daraus resultierender Geschwindigkeitabweichung durch Vorlage eines Stapels Unbedenklichkeitsbescheinigungen von unterschiedlichsten Herstellern zerstreut.

    Darauf habe ich abgestellt und kam damit problemlos durch. Konsequenz wäre sonst die Einzelabnahme jedes 55er Reifens gewesen, was aber mit der Argumentation Freigängigkeit und Abweichung keinen Sinn ergibt. Auf die Sicherheit kann seitens des Prüfers nicht abgestellt werden, weil in der 50er Größe auch alles gefahren werden darf.

    Abnahmegutachten sende ich gerne per Mail.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

  • Was hat der ganze Rummel denn gekostet? Kannst du das Abnahmegutachten nicht als Download hier einstellen?

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • 73,90 Euro für die Begutachtung gem. Paragraph 19 (2) / 21 StVZO.

    Nein, bin mir nicht sicher, ob eine allgemeine Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.

    Edit:

    Wichtiger als das vorliegende Gutachten ist die Argumentation, weil der Gutachter bei der Dekra/Tüv nicht an das Gutachten eines anderen Prüfers gebunden ist.

    Eine Undenklichkeitsbescheinigung war meinerseits nur mitzuführen, weil ich eine andere Größe, als die in der Zulassungsbescheinigung genannte gefahren habe. Diese belegte nur die Freigängigkeit des Reifens sowie den zulässigen Abrollumfang.

    Wenn also diese Bescheinigungen ihre Gültigkeit verlieren, brauchte ich einen anderen Nachweis dieser technischen Unbedenklichkeit.

    So war es im April 2020 vom Gesetzgeber auch vorgesehen. Ob es da zwischenzeitlich nochmal Änderungen gab, habe ich nicht mehr verfolgt.

    Es galt:

    1. E-Typgenehmigung Fahrzeug, kein abweichendes Reifenmaß = jeder Reifen mit entsprechender E-Typgenehmigung zugelassen.

    2. E-Typgenehmigung Fahrzeug, abweichendes Reifenmaß, Reifen vor 01/2020 = Übergangsregelung bis 2025, Undenklichkeitsbescheinigung mitführen

    3. E-Typgenehmigung Fahrzeug, abweichendes Reifenmaß, Reifen nach 01/2020 = Pflicht zur Abnahme der Größenänderung

    Für Fahrzeuge mit alter ABE siehts übel aus.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

    2 Mal editiert, zuletzt von CH1980 (24. Januar 2021 um 10:57)

  • Danke für den Hinweis, das löst dann wohl das Problem mit der Dragstar und der Enduro.

    Mit welcher Argumentation genau bekomme ich das ausgetragen?

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  • Mit welcher Argumentation genau bekomme ich das ausgetragen?

    Ich hab bei der Eintragung gefragt, ob er die Fabrikatsbindung austragen kann, darauf hat er ja gesagt da sie das generell tun. Es war ein Prüfer der in dem Gebiet die speziellen Sachen für Motorräder macht, selbst fährt und sehr aufgeschlossen war. Kurz, der kannte sich aus.

  • Ok, ist ein Versuch wert. Wobei mein Prüfer da recht fit ist und ohne entsprechende Argumentation nichts macht.

    Das Problem war bisher, dass die generelle Zulassung von Reifen mit entsprechender E-Typgenehmigung nur für Fahrzeuge mit E-Typgenehmigung galt und damit die Fz. mit ABE außen vor waren. Mit Wegfall der Bescheinigungen blieb dann nur noch die Einzelabnahme auch bei eingetragenem Reifenmaß.

    Rufe da nächste Woche mal an.... der wird sich wieder freuen?

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.