AU Durchgefallen

  • Servus Leute,

    ich wollte heute den letzten schönen Tag der Woche nutzen um den TÜV zu machen. Der Tüv'ler meinte noch er ist selber Motorradfahrer und nicht so kritisch. Dann kam wieder das übliche:"Die ist zu laut..." Ich musste regelrecht drängen damit er die Lautstärke misst. War noch im erlaubten Bereich.

    CO Wert allerdings bei 1,6 :cursing:

    Ich fahre nie Kurzstrecken, mindestens die 30km zur Arbeit über Landstraßen. Seit der letzten HU allerdings gar keine Autobahn mehr.

    Ich habe reingar nichts verändert bis auf den Endtopf.

    Zündkerzen waren vor 1000km noch sehr gut, Ventile alle i.O, keine Fehlermeldung.

    Beim letzten mal hatte ich einen Wert von 0,1...

    Könnte es funktionieren wenn ich sie mal einige km auf der Autobahn unter Volllast "freibrenne"?

    Wäre nett wenn jemand einen guten schnellen Rat hat, da ich ab Montag geschäftlich 6 Wochen nach Luxemburg muss.

    EZ 2004

    45000 km

    kein Wartungsstau

    In der Zulassung stehen unter CO2 kombiniert oder Schadstoffklasse keine Daten...

    Gruß Eric 8)

  • Ölstand checken, ob nicht zuviel drin und dann ab auf die Autobahn, vor der nächsten AU richtig schön warm/ heiß Fahren.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Ölstand ist gut. Heiß war sie auf jeden Fall, allerdings waren die letzten paar km im Stau. Vor der Nachprüfung werd ich definitiv noch 40-50km Autobahn ballern.

    Könnte es auch damit zusammenhängen dass er den Rüssel bei dem Mivv Doppelrohr nicht bis zu dem Y-Stück reingehängt hat?

  • Könnte es auch damit zusammenhängen dass er den Rüssel bei dem Mivv Doppelrohr nicht bis zu dem Y-Stück reingehängt hat?

    Eigentlich eher das Gegenteil.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Na ja, wieder Unwissenheit des Prüfes, beim 2004er Modell gillt eigentlich wenn ein anderer Endtopf verbaut ist, die Regel daß nur der Wert ohne Kat einghalten werden muß, das wären 4,5% CO.
    Bei der SC57 ist der Kat zwar eigentlich nicht im Endtopf (aber das weiß der Prüfen normal noch weniger), aber bei den meisten andern Motorrad Modellen dieser Jahre schon, und da durfte noch ein Endtopf ohne Kat verbaut werden.
    War mit meiner 2004er und anderm Endtopf im Juni bei meiner Werkstatt beim TÜV, da steht im Bericht:

    Sollwerte CO-Gehalt max 4,5 [%Vol] bei 1100 - 1300 [1/min]
    Istwerte CO-Gehalt 1,3 [%Vol] bei 1200 [1/min]

    AU bestanden

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (12. September 2022 um 20:20)

  • Na ja, wieder Unwissenheit des Prüfes, beim 2004er Modell gillt eigentlich wenn ein anderer Endtopf verbaut ist, die Regel daß nur der Wert ohne Kat einghalten werden muß, das wären 4,5% CO.

    Stimmt, da gab's mal was, nur wie willste das dem Plakettenkleber klar machen ? :nixwiss:

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Moin Chris, nur bis zu diesem Jahr, oder später auch noch?

    ich glaube 2005 auch noch, ab BJ 2006 mußte dann ein Austauschdämpfer mit Kat verbaut werden, und somit natürlich auch der entsprechende Wert eingehalten werden.

    Stimmt, da gab's mal was, nur wie willste das dem Plakettenkleber klar machen ? :nixwiss:

    Irgendwo müßte er das ja auch nachlesen können.
    Drum lass ich den TÜV immer bei meiner Moped Werkstatt machen, der Prüfer der da vom TÜV kommt, kennt sich speziell mit Motorrädern auch besser aus, als mancher in den normalen TÜV Stationen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Ab April 2006 kat pflicht.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Na ja, wieder Unwissenheit des Prüfes, beim 2004er Modell gillt eigentlich wenn ein anderer Endtopf verbaut ist, die Regel daß nur der Wert ohne Kat einghalten werden muß, das wären 4,5% CO.
    Bei der SC57 ist der Kat zwar eigentlich nicht im Endtopf (aber das weiß der Prüfen normal noch weniger), aber bei den meisten andern Motorrad Modellen dieser Jahre schon, und da durfte noch ein Endtopf ohne Kat verbaut werden.
    War mit meiner 2004er und anderm Endtopf im Juni bei meiner Werkstatt beim TÜV, da steht im Bericht:

    Sollwerte CO-Gehalt max 4,5 [%Vol] bei 1100 - 1300 [1/min]
    Istwerte CO-Gehalt 1,3 [%Vol] bei 1200 [1/min]

    AU bestanden

    Wieso meinst Du hier, dass der Prüfer unwissend sei? Da der Kat ja noch vorhanden ist, gilt doch der Wert für Kat-Fahrzeuge, laut @dunlop's Dokument 0.3 Vol%. Dass man das mit der 4.5er Regelung durchwinken kann, mag ja sein, aber einen Anspruch darauf kann ich hier nicht sehen. Liege ich falsch? :nixwiss:

    Das erste Motorradrennen fand statt, als das zweite Motorrad fertiggestellt war.

  • Wenn ein anderer endtopf verbaut wird, gilt 0,3 nicht mehr.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Wenn ein anderer endtopf verbaut wird, gilt 0,3 nicht mehr.

    So würde ich das aus den Berichten auch auffassen. Es ist nur von einem anderen Endtopf die Rede, nicht wo sich der Kat zu befinden hat.

    Ich nehme das mal mit am Wochenende und hoffe dass er mich dann durchlässt.

    Das beste wäre wohl sich einen anderen Krümmer direkt eintragen zu lassen ?

  • @ Taschenlampe, auch wenn dir das nicht gefällt, genau so ist es.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • sturzflug Das kann gut sein, ich würde es Dir auch gerne glauben. Was mir nicht gefällt ist lediglich, dass der Satz da so einsam herumsteht. Angesichts der offensichtlich vorhandenen Interpretationsspielräume würden da ein paar Argumente nicht schaden.

    Meiner Interpretation nach gilt diese Sonderregelung eben nur dann, wenn durch die Auspuffumrüstung der Kat verschwindet. Das wäre z.B. bei Modellen wie der SC44/SC50 so, wo der Kat ja im Endtopf steckt. Bleibt der Kat erhalten, wie bei der SC57, müsste demnach auch weiter mit Kat-Grenzwerten gemessen werden.

    Aber ich lasse mich gerne überzeugen, dass ich falsch liege. :massa:

    Das erste Motorradrennen fand statt, als das zweite Motorrad fertiggestellt war.

  • Warum soll ich das jetzt noch weiter ausführen, das wurde schon oft genug diskutiert, und genau so ist die Gesetzgebung.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • https://www.idk-hannover.de/attachments/13…nweisungAUK.pdf

    Absatz 3.3 Seite 6

    Zugegeben, das ist eine Arbeitsanweisung und kein Gesetzestext. So eindeutig ist die Sache anscheinend nicht.

    Das erste Motorradrennen fand statt, als das zweite Motorrad fertiggestellt war.

    Einmal editiert, zuletzt von Taschenlampe (14. September 2022 um 11:44)