Geht doch schon bei der Messung los...die war 100%ig nicht nach den Richtlinien!
mopped beschlagnahmt weil zu laut
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bäcker -
19. September 2012 um 08:33 -
Erledigt
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Die vor Ort Messung kann man doch eh in die Zone treten. Da können die doch alles schön oder schlecht hin messen wie sie es grad brauchen.
Hoffe die stoppen mal nen absolut fitten und kleinlichen Anwalt.
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Ich hasse Leute, die extra Lärm erzeugen.
Leute, die andere Leute anprangern, aufgrund von fraglichen Fakten, sind aber auch nicht so clever. -> Messung anzweifeln. Geräuschpegelmessung auf der Wiese oder neben einer Betonwand?
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Ich denke eher, das die Jungs seine Kiste beschlagnahmt haben, weil der Pott keine E-Nummer hat und durch den fehlenden Kat eine illigale bauliche Veränderung der Blade vorliegt, der muss nunmal bei der SC59 dran sein. Das weis man aber nicht erst seit gestern und wer so dümmlich ist, hat selbst schuld!
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Ich hasse Leute, die extra Lärm erzeugen.
Leute, die andere Leute anprangern, aufgrund von fraglichen Fakten, sind aber auch nicht so clever. -> Messung anzweifeln. Geräuschpegelmessung auf der Wiese oder neben einer Betonwand?
Meist wird eine Vor-Ort-Messung nur auf einen Verdacht hin gemacht. Die wollen also in etwa sehen, wie laut das Ding ist und ob da ein Erlöschen der ABE zustande kommen könnte. Die richtige Messung wird dann mit einem teuren Gutachter gemacht. Wenn nicht, dann kann man das Ganze natürlich schön anfechten...
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Wer heute ohne db-Killer rumfährt ist einfach selber schuld!
Dann wahrscheinlich noch im 1.Gang durch die Ortschaft weil`s so schön böse klingt!Na ja, für die Zukunft was gelernt hoffentlich.
MFG
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Wer heute ohne db-Killer rumfährt ist einfach selber schuld!
Meine ich allerdings auch...hab ich mir schon vor Jahren abgewöhnt!
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Zitat
Ich denke eher, das die Jungs seine Kiste beschlagnahmt haben, weil der Pott keine E-Nummer hat
Wie kommst Du da drauf?
Kann man dem Text nicht entnehmen.
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Hier mal etwas zum Thema Beschlagnahme:
ZitatBESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:“Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.
Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.
Quelle: VTR 1000 Forum
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und durch den fehlenden Kat eine illigale bauliche Veränderung der Blade vorliegt
@ Threadstarter
du kannst hoffen das das Finanzamt davon nix mitbekommt. Da verstehen die leider keinen Spaß. Ist keine Steuerverkürzung sondern Hinterziehung!
lg David
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Welche Steuern hinterziehe ich denn da? Hab ich was nicht mitbekommen? Preise pro 100ccm sind ohne und mit Kat doch immer gleich.
Der Themenstarter hat übrigens von einem Shark Factory geredet, der hat ne E-Nummer
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Ok ! Wollte noch dazuschreiben das es zumindest beim Auto so gehandhabt wird! Mein Fehler! Wie genau es beim Motorrad ist wusst ich jetzt nicht, wollte es aber trotzdem mal in den Raum werfen ist so schön spannend hier
lg David
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Zitat
Wie genau es beim Motorrad ist wusst ich jetzt nicht, wollte es aber trotzdem mal in den Raum werfen
Das ist hier aber nicht der Sinn, irgendetwas einfach in den Raum zu werfen!
Und nicht das nachplappern, was einige nicht ganz unbekannte hier ohne Reflexion von sich geben, von wegen fehlende E Nummer und Steuerhinterziehung.
Meiner meinung nach war die Beschlagnahme schon fraglich (siehe vorstehenden Text) und würde mich veranlassen, einen RA einzuschalten bzw. zumindest zu konsultieren. Sollte die beschlagnahme tats, rechtswidrig gewesen sein, kann man Schadenersatz fordern (Nutzungsausfall) und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamte erheben, was ich auf jeden fall tun würde, um die rennleitung davon zu überzeugen, dass wie in einem Rechtsstaat leben.
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...und bitte keine antworten das ma nicht ohne db-killer fährt, war mir ne lehre und hatte die hosen scho aweng voll
danke scho malDas scheinen die meisten Moralapostel glatt weg überlesen zu haben.- Oder sie sind so wichtig, dass sie es trotzdem nochmal erwähnen müssen. Wer weiß!?
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Also ohne Killer zu fahren hab ich mir auch schon lange abgewöhnt. Hat ja auch keinen Sinn. Außerdem rückt man die ganzen Motorradfahrer damit in ein mega schlechtes Licht. Und wegen sowas werden wir Mopedfahrer immer mehr von den Anwohnern gehasst. Und solche verärgerten Anwohner versuchen immer mehr Lücken zu finden,um einen das Fahren zu verhindern oder zu verschlechtern.
Er wird bestimmt eine ordentliche Strafe dafür bekommen. Und hat auch bestimmt aus dem Fehler gelernt. Das hoffe ich zumindest.
Ich denke aber,daß man nicht gleich das Bike Beschlagnahmen muß. Entweder auf direkten Weg heimfahren lassen. Oder er sollte einen Bekannten anrufen der ihn abholt oder ihm seinen Db Killer bringt. Ma gespannt wie es hier weiter geht. -
Das scheinen die meisten Moralapostel glatt weg überlesen zu haben.- Oder sie sind so wichtig, dass sie es trotzdem nochmal erwähnen müssen. Wer weiß!?
Tja, dummerweise ist aber genau das der Grund, warum die Moppete zu laut war und er angehalten wurde...selber Schuld, Moral hin oder her!
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- Offizieller Beitrag
sollen sich mal lieber um wichtigere dinge kümmerDas ist wichtig - Streckensperrungen gibt es schon genug
Halte es auch für angemessen, die Krawallbrüder solange auszusperren, bis der unvorschriftsmässige Zustand beweiskräftig dokumentiert und ein ordnungsgemässer Zustand wieder hergestellt ist - jedenfalls besser als alle Motorradfahrer auf Dauer auszusperren.
Lieber heftige Strafen für Krawallbrüder, als Fahrverbot für alle!
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Hier noch einmal etwas zum Thema Beschlagnahme:
ZitatEine krasse Anweisung, die das Grundrecht auf Eigentum erheblich beschränkt, wie ich meine. Der Motorradfahrer sollte hierbei nicht nur auf sein Motorrad verzichten, sondern auch noch die Abschleppkosten tragen, die in der Regel um die 200 Euro liegen.
Einem Biker passte das ganz und gar nicht, als die Polizei ihm das Motorrad nach zweimaliger Überschreitung der Geschwindigkeit abnahm und dann auch noch 277,42 Euro Abschleppkosten ersetzt verlangte. So klagte er gegen diese Maßnahme.
Das Verwaltungsgericht München sprach ihm sein Recht nicht zu und hielt die Maßnahme der Sicherstellung für rechtmäßig.
Letztendlich kam er dann doch noch zu seinem Recht. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 10 BV 08.1422) sah die Rechtslage zum Glück des Bikers anders und bestätigte ihm, dass die Maßnahme rechtswidrig war.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof wies zwar darauf hin, dass die Möglichkeit besteht etwas durch eine Beschlagnahme sicherzustellen, letztendlich verneinte er jedoch im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Sicherstellung wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. In seiner Begründung führt der Gerichtshof aus, dass eine Sicherstellung von Fahrzeugen voraussetze, dass im Einzelfall eine konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang drohenden weiteren Verkehrsverstoßes drohe. Das ist Juristendeutsch und heißt im Klartext: Die Sicherstellung ist gerechtfertigt, wenn in der nächsten Zeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. So etwas kann man jedoch nicht daran entscheiden, ob jemand ein- oder zweimal eine Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten hat. Das Gericht führt weiter aus, dass die im Straßenverkehr vorgesehenen Ordnungsmittel wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot den Verkehrsteilnehmer für gewöhnlich so nachhaltig beeindrucken, dass ein hiergegen Verstoßender nicht umgehend neue Verkehrsdelikte begehe. Folglich ist die Maßnahme der Sicherstellung in solchen Fällen nicht angemessen. Sie kann nur angewandt werden, wenn der Fahrer durch Drogen oder Alkohol enthemmt ist oder weitere Verstöße ankündigt. Dies war vorliegend aber nicht der Fall.
Im Ergebnis eine Entscheidung, die zukünftig vor völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen der Polizei oder einer Behörde schützt. Sie darf jedoch nicht so verstanden werden, dass Sicherstellungen von Motorrädern zukünftig nicht mehr erfolgen und grundsätzlich rechtswidrig sind. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat hier klare Grenzen aufgezeigt.---
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Quelle BMA
Ein Klage kann sich also lohnen, zumal das recht auf Eigentum ein Grundrecht ist. Wenn eine RSV besteht, auf jeden Fall klagen!
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Also eins ist schon mal sicher, unser Bäcker wird wahrscheinlich nicht mehr ohne DB-Killer unterwegs sein. Und wenn er dann noch schreibt wie lange sein Moped weg war und was der Spaß am Ende gekostet hat, dann wird das die meisten Abschrecken das nachzumachen. Das ist ja das was die Polizei erreichen will. Solange das Delikt "nur" 20-30€ gekostet hat, hat es doch wirklich die wenigsten interesiert. Motorsport und Hobby kostet halt, da hat man bezahlt und das Ding reingeschraubt. Als es dann aber um Punkte ging hab ich den DB-Killer immer reingemacht. Wahrscheinlich nehmen aber auch immer noch genug Leute das in Kauf. Jetzt wird halt noch das Moped beschlagnahmt, zum Schluß kostet der Spaß wohl weit über 500€ plus die 3 Bohnuspunkte und den Ärger mit der Behörde. Eine ABE brauchst Du nicht dafür steht eine E-Nummer auf dem Auspuff. Der muß aber mit Kat und DB-Killer sein damit das Ding zugelassen ist.
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Zitat
Also ohne Killer zu fahren hab ich mir auch schon lange abgewöhnt. Hat ja auch keinen Sinn. Außerdem rückt man die ganzen Motorradfahrer damit in ein mega schlechtes Licht. Und wegen sowas werden wir Mopedfahrer immer mehr von den Anwohnern gehasst
genauso
korrekt
ZitatDie Polizei vertritt in erster Linie nicht die Interessen des Volkes und der Bürger sondern hat primär die Aufgabe
das Land von Innen bzw. die Staatsorgane zu schützen !
sehr merkwürdige Auffassung hast du da zu welcher ich mich aber nicht weiter äussern werde ist auch -
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