Urteil des BGH zu abgebrochener Ebay-Auktion


  • Ja leben wir im Plämplämland?

    Die Antwort heisst JA! (-:

    Wenn doch die Richter bei anderen Gelegenheiten, wo Leute an Leib und Seele richtig ge(be)schädigt werden auch mal die grosse Kelle heraus holen würden!

    Sobald es um Kohle geht ist die Obrigkeit flott dabei....

  • Ihr vergesst dabei, dass jemand eine Ware vertraglich ersteigert hat, diese jedoch weiter Verkauft wurde. Also hat der ebay-Verkäufer, dass Geld ja bekommen, muss die jetzt zur Geld gewordenen Ware, aber den durch das Gebot neuen Eigentümer übergeben. Ich wette, der Bieter könnte den anderen Kaufvertrag sogar Rückgängig machen, wenn er das Auto wirklich wollte.

    Nö! Wenn der Dritte von nichts wusste, dann sicherlich nicht.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Hier hat anscheinend niemand etwas ersteigert. Der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig abgebrochen, der Bieter hat ihn daraufhin verklagt. Laut AGB von e... ist es möglich Auktionen vorzeitig abzubrechen, der Justizapparat hat da offensichtlich was dagegen.

    Ein totaler Wahnsinn!

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Hier hat anscheinend niemand etwas ersteigert. Der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig abgebrochen, der Bieter hat ihn daraufhin verklagt. Laut AGB von e... ist es möglich Auktionen vorzeitig abzubrechen, der Justizapparat hat da offensichtlich was dagegen.

    Ein totaler Wahnsinn!

    Totaler Wahnsinn ist, dass du wenig Ahnung hast und auch die AGB's von e..y nicht gelesen hast. Auch diese AGB's sind nur soweit gültig, wie es geltenden Recht nicht widerspricht. In den von dir genannten AGB's steht aber folgendes deutlich drin:
    Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots

    Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:

    Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:

    wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels

    Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis

    Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.

    Beispiele:

    Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt

    Artikel wurde gestohlen

    Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen

    Nicht berechtigt sind Sie zum Beispiel in den folgenden Fällen:

    Sie möchten den Artikel anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben oder haben dies bereits getan.

    Sie haben sich zwischenzeitlich gegen einen Verkauf entschieden.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)


  • .


    Das ist alles vollkommen richtig.

    Wenn er 1 Euro als Start angibt muss er damit rechnen dass es vielleicht auch dabei bleibt. Es gibt ja auch Funktionen wie mindestverkaufspreis.
    Aber der Verkäufer wollte wohl sparen. Dann noch das Auto einfach verkaufen. Wenn ich was kaufe bei einem Händler kann er es danach auch nicht einfach an jemand anderen Verkaufen.

    Das Recht wurde richtig angewendet.

    Sowas sollte es öfter bei EBay geben, denn da denken die Leute manchmal es wäre ein Spiel.

    Hatte schonmal nen Handy zum Verkauf mit Preisvorschlag, der Käufer klickt drauf für 220 Euro und schreibt dann nach dem ich es bestätigt habe, das Handy wäre für ihren Mann und der will das nicht. Obwohl sie es offensichtlich gekauft hatte... Da hat man nur Schererein und kommt auch nur mit Anwalt weiter.

    Ich hab es dann sein gelassen weil es mir zu blöd war, jedoch sollten solche Leute mal überlegen das über EBay rechtliche Verkäufe durchgeführt werden und das kein Kinderspielplatz ist wo ich Kaugummis tausche

    :müde2: Winterschlaf :kalt3:

  • Ich finde das Urteil auch korrekt.Wer etwas einstellt muss es auch abgeben, genauso wie beim Kauf eine Abnahme besteht.
    Wenn das juristisch nicht so behandelt würde könnte man die Plattform vergessen.

  • Totaler Wahnsinn ist, dass du wenig Ahnung hast und auch die AGB's von e..y nicht gelesen hast. Auch diese AGB's sind nur soweit gültig, wie es geltenden Recht nicht widerspricht. In den von dir genannten AGB's steht aber folgendes deutlich drin:
    Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots

    Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:

    Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis

    Und was steht da?

    Um das nicht falsch zu verstehen!
    Der Verkäufer hat hier einen Fehler gemacht, den kann die Justiz ahnden.
    Ich reg mich nur über das Wie auf!
    Der Bieter hat keinen finanziellen oder materiellen Verlust zu beklagen. Hier wäre als Entschädigung eine schöne schmerzhafte dreistellige Summe völlig ausreichend gewesen. Dem Verkäufer aber so eine aufbrennen das er evtl. den Boden unter den Füssen verliert halte ich für reine Selbstdarstellerei und Juristenwillkür!

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Hier hat anscheinend niemand etwas ersteigert. Der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig abgebrochen, der Bieter hat ihn daraufhin verklagt. Laut AGB von e... ist es möglich Auktionen vorzeitig abzubrechen, der Justizapparat hat da offensichtlich was dagegen.

    Ein totaler Wahnsinn!

    Nein Richie, das ist schlichte Gesetzesanwendung. Nachlesen kann man das in § 145 BGB, der wie folgt lautet:

    § 145
    Bindung an den Antrag

    Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

    Ein Richter ist von Gesetztes wegen verpflichtet, das Gesetz anzuwenden. Die Bindung der Gerichte an die vom Parlament verabschiedeten Geetze ist die eherne Grundfeste unseres Rechtsstaates. Das ist nicht Wahnsinn, sondern verdammt gut so, denn es beugt Willkür vor.

    Der Schaden ist die Differenz zwischen der Vermögenssituation des Geschädigten, die bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte. Hätte es keinen Abbruch gegeben, hätte der Käufer einen Wagen mit dem vom Gericht festgestellten Wert sein Eigentum nennen dürfen. Jetzt hat er nichts. Die Differenz ist der Wert des Wagens und das ist der Schaden. Es geht nicht um Bestrafung im Sinne eines Denkzettels, sondern um Schadensausgleich. Wenn einer Dein Moped kaputt fährt, muß er es auch bezahlen, selbst wenn er das nur mit geringer Schuld gemacht hat, die nur einen winzigen Denkzettel gerechtfertigt haben würde.


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Und was steht da?

    Um das nicht falsch zu verstehen!
    Der Verkäufer hat hier einen Fehler gemacht, den kann die Justiz ahnden.
    Ich reg mich nur über das Wie auf!
    Der Bieter hat keinen finanziellen oder materiellen Verlust zu beklagen. Hier wäre als Entschädigung eine schöne schmerzhafte dreistellige Summe völlig ausreichend gewesen. Dem Verkäufer aber so eine aufbrennen das er evtl. den Boden unter den Füssen verliert halte ich für reine Selbstdarstellerei und Juristenwillkür!


    Das ist keine Willkür sondern unsere Gesetze und die sind an dieser Stelle vollkommen ok.

    Gruß
    G.A.C.O.

    EDIT:
    Bernd war schneller ;)

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Auch diese AGB's sind nur soweit gültig, wie es geltenden Recht nicht widerspricht. In den von dir genannten AGB's steht aber folgendes deutlich drin:

    So sieht es aus. Alles andere wäre auch daneben. Dazu gibt es sogar ein spezielles Gesetz, welches regelt, was in den AGB´S geregelt werden kann und was nicht (z.B. Gewährleistungsausschluss etc.). Wenn ich mich vertraglich zu etwas verpflichte (hier: Eigentumsbereignung), kann ich das nur unter ganz bestimmten Bedingungen anfechten (z.B. Erklärungsirrtum). Wozu wären sonst Verträge gut (außer bei Fussballern, da sind sie wohl nur noch Makulatur)?

  • hier geht es nicht um einen bereits geschlossenen Vertrag mit dem Käufer, sondern darum, dass ihm ein Angebot auf Abschluß eines solchen Vertrages gemacht wurde, welches dann zurück gezogen worden ist. Das ist ein kleiner, aber bedeutsamer Unterschied. Sei´s drum, Fazit ist, man kann nicht einfach im Rechtsraum agieren, wie beim Twittern oder Facebooken. Rechtlich relevantes Handeln ist an strikte Regeln gebunden, die man akzeptieren muss, auch wenn man sie im Zeitpunkt des Handelns nicht positiv gekannt hat.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Was ich an der ganzen Geschichte nicht nachvollziehen kann, ist die Frage, wer den bestimmt hat, dass der Höchstbietende denn auch Höchstbietender am Ende der Auktion gewesen wäre?
    Wer auf ein Fahrzeug im Wert von ca. 5000€ nur etwa 11% davon bietet, kann doch nicht ernsthaft erwarten, am Ende die Auktion zu gewinnen...
    Als nächstes meldet sich noch jemand, der vorhatte 700€ einzugeben und bekommt dann auch noch 5000€ zugesprochen?!
    Wenn die Auktion abgelaufen wäre,mit dem Endgebot von 555,55€ und der Verkäufer hätte zurückgezogen, könnte man ja alles noch vielleicht nachvollziehen, aber so?
    Naja, damuss ich Richie zustimmen: Plämplämland...

  • Der Höchstbietende zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung.
    Wie gesagt, ist das ganz normal. Wer das nicht versteht sollte sich aus Portalen mit Versteigerungen fernhalten.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Hätte ein Freund zum Bescheißen absichtlich mitgeboten und der Verkäufer hätte die Auktion dann abgebrochen wär er sauber raus gewesen. So gesehen ist das nur ein Formfehler der bestraft werden muß da es ihm offensichtlich an krimineller Energie mangelt.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Hätte ein Freund zum Bescheißen absichtlich mitgeboten und der Verkäufer hätte die Auktion dann abgebrochen wär er sauber raus gewesen. So gesehen ist das nur ein Formfehler der bestraft werden muß da es ihm offensichtlich an krimineller Energie mangelt.


    Nö. Kein Formfehler. Wenn ein Freund "absichtlich" mitgeboten hätte, hätten sich der Freund und der Verkäufer dann einigen können, dass sie das Geschäft nicht vollziehen. Wenn sich beide einig darüber sind, ist nach meiner Ansicht alles ok. Das ist aber hier nicht der Fall. Der Käufer wollte ja die Karre haben und mindestens den Euro zahlen.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Die einzige Frage die offen bleibt ist die, warum der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat (er muss ja den Grund bei ebay dafür eintragen) und warum er dem Bieter und dem Gericht dann einen völlig anderen Grund (Verkauf außerhalb ebays) überhaupt genannt hat. Weiter bleibt offen, wie das Gericht einen nominellen Wert von 5200 € ansetzen kann ohne den Wagen zu kennen.

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.


  • Nö. Kein Formfehler. Wenn ein Freund "absichtlich" mitgeboten hätte, hätten sich der Freund und der Verkäufer dann einigen können, dass sie das Geschäft nicht vollziehen. Wenn sich beide einig darüber sind, ist nach meiner Ansicht alles ok. Das ist aber hier nicht der Fall. Der Käufer wollte ja die Karre haben und mindestens den Euro zahlen.

    Gruß
    G.A.C.O.

    Wenn jemand absichtlich mitbietet um den Preis oder die Auktion zu manipulieren ist das Betrug. Wenn man hier nur in schwarz-weiß denken darf sollte das berücksichtigt werden.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Weiter bleibt offen, wie das Gericht einen nominellen Wert von 5200 € ansetzen kann ohne den Wagen zu kennen.


    Gewürfelt haben die sicherlich nicht. Ich schätze mal Schwacke oder Gutachten.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Wenn jemand absichtlich mitbietet um den Preis oder die Auktion zu manipulieren ist das Betrug. Wenn man hier nur in schwarz-weiß denken darf sollte das berücksichtigt werden.

    Was genau ist daran ein Betrug? Wie willst du das beweisen?
    Ich würde sowas natürlich auch nicht machen, da ich ein gewisses, moralisches Verständnis habe. Es ist ja jedem möglich ein Mindestpreis einzugeben oder halt nicht zu versteigern.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)