Erfolgreich gegen Lasermessung dank unserem Lawyer

  • Sehr geehrte Forumsgemeinde,

    dank unserem "Lawyer", auch Bernd genannt, habe ich eine Lasermessung erfolgreich abgewendet. Die Art und Weise wie Bernd das vor Gericht "gemeistert" hat, ist nicht nur am Rande der Genialität, der ganze Auftritt war einfach Genial. Der Richter war nach nur wenigen Minuten völlig überfordert und konnte diese Flut an Argumenten nur kappen, indem er einen Sachverständigen hinzu ziehen musste und die Verhandlung ersteinmal vertagen. Und siehe da, Verfahren eingestellt weil selbst der beauftragte Sachverständige des Gerichts, nichts entgegen zu setzten hatte.

    Auch unser Gespräch direkt nach der Verhandlung war sehr lehrreich. Ich glaube Bernd hat nicht "nur" Jura sondern auch Mathematik studiert. Wahnsinn (-: (-: (-: (-: Ich gönne es natürlich keinen aber man muss unseren "Lawyer" mal erlebt haben :rules:

    So habe ich nun 750,- Euronen gespart und viel wichtiger in meinem Fall, 3 Monate Fahrverbot abgewendet.

    Ich kann euch allen nur "unseren" Lawyer an Herz legen, solltet ihr mal Hilfe benötigen.

    Hier an dieser Stelle danke nochmal an Dich Bernd. Du bist :mein_held: :danke10:

  • .....wenn ich am Stop Schild anhalte und die Füße nicht runter tue oder zurück rolle obwohl ich angehalten habe.....

    Hmm, ich bleibe beim Stoppschild (vielleicht) stehen, aber dass ich meine Füße auf den Boden stellen müsste, wäre mir neu. Ist ja keine Fahrschule mehr.
    Ich mach ja auch nicht die Autotür auf und stell meinen Fuß nebens Auto.

  • Ich habe dann gerade mal in der Fahrschule nachgefragt , und da wurde wie ich auch schon geschrieben habe gesagt es muß ein Bein runter. Aber vieleicht kann uns Bernd das ja mal aus erster Hand sagen.

  • Mopedfahrer: Vielen Dank für die Blumen. Mich hat das Ergebnis sehr gefreut, zumal es ja doch um ernsthafte Konsequenzen ging, die hätten weiter reichen können, als Geldverlust und Fahrverbot.

    @all: Es handelte sich hier um eine Lasermessung. Ich hatte bereits um Überprüfung des Ergebnisses im Verwaltungsverfahren gebeten, wissend seit vielen Jahren, dass jegliches Argument dort grundsätzlich nicht fruchtet. Man gewinnt den Eindruck, als würden die stereotypen Ausdrücke des Bedauerns darüber, dass man nach neuerlicher Prüfung keine Veranlassung zur Abänderung sieht, automatisch vom Computerprogramm abgesetzt. Denkbar ist auch, dass an den maßgeblichen Stellen inkompetente Leute sitzen. Egal.

    Rechnete man die angeblich gemessene Geschwindigkeit und unterstellte normale Abläufe in zeitlicher Hinsicht, dann ergab sich bei bei durchschnittlichen Verzögerungswerten eines mit zwei Mann besetzten Mopeds, dass ein Anhalten erst ca. 80 m nach der Anhaltestelle möglich gewesen wäre. Selbst bei einer Vollbremsung hätte der Anhalteposten ca. 30m hinter dem Moped herlaufen müssen, denn unter keinen Umständen war es möglich, aus der vorgeworfene Geschwindigkeit heraus an der Meßstelle zum Stillstand zu kommen. Das ergab einen starken Anhalt für unsere Vermutung bzw. Überzeugung, dass eine Fehlmessung vorlag.

    Bei der Suche nach brauchbaren Erklärungen aus dem Akteninhalt heraus (schon aus dem Akteninhalt heraus nachweisbare Fehler sind immer das Beste) fand sich im Meßprotokoll bei der Eintragung der gemessenen Geschwindigkeit (übrigens aller "Teilnehmer"), dass der laut Bedienungsanleitung obligatorische Vermerk (+) für ankommenden bzw. (-) für abfließenden Verkehr nicht vorhanden war. Vermerkt war lediglich im Meßprotokoll, dass nur der ankommende Verkehr gemessen wurde.

    In der Entfernung, in welcher die Messung stattfand, ergab sich aus den technischen Datenblättern des verwendeten Geräts die Aufweitung des Laserstrahls an der Stelle, an welcher der Laserstrahl auf das gemessene Objekt traf (treffen sollte). Laut Messprotokoll sollte das das Moped von Mopedfahrer gewesen sein. Der Vergleich der Fahrzeugdaten im Hinblick auf Abmessungen ergab bei rechnerischer Überprüfung, dass der Meßstrahl an der Stelle, an welcher sich das Motorrad bei Auftreffen des Strahl befand, am Moped vorbei den abfließenden Verkehr gemessen haben konnte, weil der Strahl einen größeren Durchmesser besaß, als die Silouette des Mopeds breit ist. Ergo mußte in jedem Fall ein Teil des Meßstrahls am Moped vorbei auf einen anderen Gegenstand treffen.

    Weil aber bei den Meßdaten im Meßprotokoll das Vorzeichen weggelassen wurde, obwohl die Bedienungsanleitung das zwingend vorschreibt, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Meßstrahl nicht das anvisierte Moped im ankommenden Verkehr, sondern ein anderes Fahrzeug im abfließenden Verkehr gemessen hat. Dessen Wert hat dann der Meßbeamte dem anvisierten Moped des Members Mopedfahrer zugeordnet, der dann auch ohne besondere Auffälligkeiten an der Meßstelle angehalten werden konnte. Wie oben gesehen, war aber die gemessene angebliche Geschwindigkeit derart hoch, dass er unter gar keinen Umständen an der Meßstelle hätte anhalten können. Das war für den Meßbeamten wie für die Bußgeldstelle auch erkennbar. Deren Zielrichtung ist allerdings nicht Freundschaft und Hilfsbereitschaft, womit die Polizei so gerne wirbt und auch nicht Objektivität, zu welcher die Behörde von Gesetztes wegen verpflichtet ist, sondern weniger lobenswerte Motivlagen. Meine Meinung dazu ist hier hinlänglich bekannt.

    Der Fall war alles andere, als einfach. Er erforderte viel Rechenarbeit auf der Basis einer profunden Kenntnis der zugrundeliegenden Technik und Gesetzmäßigkeiten sowie der Bedienunganleitung des verwendeten Geräts. Wäre es einfach gewesen, hätte man erwarten können, dass wenn schon nicht die Polizei und die Behörde, so doch spätestens der spezialisierte Richter am Amtsgericht hinter den Fehler gestiegen wäre. Zum Glück für mich hat man aber das Verfahren nicht schon früh eingestellt, sondern mir zuvor Gelegenheit gegeben, etwas Geld zu verdienen. 8)

    Eine sturz- und punktefreie Saison wünscht Euch allen Euer Lawyer. ;)


    Gruß Bernd

    Edith meint noch, wer eine Sturmhaube mit Nasenabdeckung trägt, ist schwer auf Photos zu identifizieren, was hilfreich ist, so man nicht an Ort und Stelle angehalten wird =)

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • gute Arbeit und dass solch eine Arbeitsweise nicht immer an den Tag gelegt wird, hab ich schon 2-3 mal erleben dürfen.

    IOM 2007 ich war da ;)
    IOM 1987 ich war da ;)

  • Mir sind auch immer diejenigen sympatischer die anderen helfen als die Typen die immer nur darauf bedacht sind andere zu verfolgen.

  • Na hier ist ja über Nacht richtig was los gewesen. Mein Dank geht an alle, die unseren Erfolg gut geheißen haben. Ich freue mich über Eure Zustimmung. Allen gute Fahrt.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen mich für die detailierten Beschreibungen und Erklärungen zum Sachverhalt
    und den techn. Hintergründen zu b e d a n k e n, lieber lawyer :!:
    Nicht zu vergessen, geht es stets um einen Grundpfeiler unserer Gesetzgebung, einer optimalen Verteidigung, welche durch den
    lawyer sicher gegeben ist. ;)
    Selbstverständlich sollte dies keinen Freibrief durch Ausnutzung mangelhafter Geschwindigkeitskontrollen darstellen! ;)

    Interessant fände ich(!) eine moralische Grenze: (der Deutlichkeit wegen etwas übertriebenes Beisp.): wenn jemand mit 200 km/h
    durch eine 30er Zone fährt und die Messtolleranz als fehlerhaft erkannt wird, sollte dieser Fahrer den straffrei ausgehen?

    Danke und Gruß
    To_Blade

  • Moralische Grenze gibts zum Glück nicht, es zählen nur Fakten.
    Und wenn nicht beweisbar ist das er 200 in der 30er Zone gefahren ist kann man ihn auch nicht belangen.

    Die moralischen Grenzen verschieben sich halt sehr leicht.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Ich habe dann gerade mal in der Fahrschule nachgefragt , und da wurde wie ich auch schon geschrieben habe gesagt es muß ein Bein runter. Aber vieleicht kann uns Bernd das ja mal aus erster Hand sagen.


    Klar sagt die Fahrschule das. denn das vermittelt sie ja auch.

    Aber der Grund ist einfach, damit der Fahrlehrer und bei der Prüffahrt nachvollzogen werden kann, ob du auch wirklich stehen geblieben bist.

    Es wird übrigens auch völlig unterschiedliches gelehrt, frag doch mal rum unter Mofafahrern. Den einen wurde erzählt, daß man beide Füße auf dem Boden haben muss, den anderen nur der rechte, weil links immer auf die Bremse tapsen können muss.
    Dito gibt es angeblich beide Meinungen bei den Kontrollorgan.

    Aber mir konnte noch keiner einen Verbindlichen Text in der STVO zeigen und da müsste es ja drinstehen, damit sich jeder richtig verhalten kann. Da steht aber nur etwas von Halten:

    verweist also auf die Anlage 2, und da steht beim Stoppschild:

    Zitat

    Ge- oder Verbot1.
    Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.3.
    Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

    Und bei Haltelinie (Zeichen 294)

    Da steht nichts dazu, dass es besondere Regeln für 1-Spurfahrzeuge gäbe. Aber wenn, müsste es auch dastehen.

    Wenn ich einen guten Tag habe, kann ich mit dem Radl eine ganze Ampelphase stehen ohne mit den Füßen auf den Boden zu tapsen. Das geht mit dem Mofa nicht so gut, aber für ein paar Sekunden (kleingeschrieben) reicht das in der Regel schon. Insofern ist es für mich, und ich denke für die allermeisten "Rad"fahrer, ob mit und ohne Motor, kein Problem das Fahrzeug zu halten, ohne seine Beine abzustellen.

  • Edith meint noch, wer eine Sturmhaube mit Nasenabdeckung trägt, ist schwer auf Photos zu identifizieren, was hilfreich ist, so man nicht an Ort und Stelle angehalten wird =)

    :perfekt: :perfekt: :perfekt: :perfekt:

    Grüße aus dem Pott !!!

  • Na hier ist ja über Nacht richtig was los gewesen. Mein Dank geht an alle, die unseren Erfolg gut geheißen haben. Ich freue mich über Eure Zustimmung. Allen gute Fahrt.

    Gruß Bernd

    Na ja, kannst Dir ja denken, was und warum los war... :dumdiedum:
    Zur Sache: Perfekt gemacht! :perfekt2:
    Ich bin nur gerade etwas erschüttert: Wenn man sich einmal überlegt, wie viele Leute sofort bezahlen, weil sie fest daran glauben, daß alles mit rechten Dingen zugeht... :schreck:
    Ich kann dazu - auch aus eigener Erfahrung - nur immer wieder sagen: "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!"
    Man sieht ja hier auch wieder eindeutig, warum. :!:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)


  • Naja, das mit dem sofort bezahlen, kann man ja machen,wenn man ein Verkehrsdelikt im "preisgünstigen Bereich" begangen hat und erwischt wurde...
    Für 20km/h zu viel, würde ich nicht vor Gericht ziehen...
    Wenn man natürlich genau weiß, dass man nicht mit 200 auf der LS gefahren ist, es aber vorgeworfen wird, sollte man sich auf jeden Fall dagegen wehren!

    OT: Irgendwie liest sich ein halb-zensierter Thread schon ziemlich mies...

  • Man geht davon aus, dass rund ein Drittel aller Messungen bzw. darauf beruhender OWi Verfahren mangelhaft sind. Die Ursachen sind auch bekannt, werden aber nur unter erheblichem Druck beseitigt, weil man weiß, dass nur ein geringer Teil der Betroffenen sich erfolgreich zur Wehr setzt. Der Rest sichert massive Einnahmen für den Staatssäckel. Allein der Blick auf die Vielzahl von neuen Softwareversionen bei einigen Messverfahren zeigt, dass trotz Zulassung durch die PTB die Verfahren nicht fehlerfrei sind. Ausschließlich dem Engagement von Betroffenen, die sich wehren und deren engagierten Anwälten ist es zu verdanken, dass mit Unterstützung sachkundiger Gutachter solche Fehler für die Zukunft ausgemerzt werden. Die zu Unrecht abkassierten Altfälle bleiben allerdings zulasten der betroffenen Bürger und zugunsten des Staatssäckels unangetastet.

    Fakt ist auch, dass die anderen zwei Drittel zutreffend gemessen und im Verfahren abgearbeitet werden. Dann zahlt man und setzt sich mit Fahrverboten auseinander, die unter bestimmten Umständen aber auch in diesen Fällen gelegentlich vermeidbar sind. Allerdings gibt es hier regional massiver Unterschiede. In Bayern z.B. ist es bei manchem Gerichten fast nicht möglich, einen Fall besonderer Härte darzulegen, in anderen Ländern sind die Richter großzügiger.

    In allen Bundesländern ist es allerdings so, dass man immer verliert, wenn man sich nicht wehrt. Mit nur noch 8 Punkten Spielraum sollte man sich wehren, sobald Punkte zur Diskussion stehen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)