Moin,
Ihr verliert den Schlüssel von Eurem Firmenwagen während einer Privatfahrt mit Eurem Möppi.
Der neue kostet so einiges, was Euch der Arbeitgeber in Rechnung stellt.
Ähem - Ähnlichkeiten mit lebenden Personen wären natürlich rein zufällig...
Ihr gebt das ganze an Eure Privathaftpflicht weiter, die aber nicht zahlen will.
Sie redet sich heraus mit dienstlich genutzten, geliehenen Dingen, die nicht versichert sind.
Natürlich steht dazu nix in deren AGBs.
Frage an die Juristen und solche, die sich dafür halten:
Ist die Zahlungsverweigerung rechtens oder wollen die einfach nix `rausrücken?