Überholen im Überholverbot? (Heidelberg)

  • Mahlzeit,

    ich hatte vor ca. 2 Monaten bisschen Pech. Es betrifft allerdings einen PKW und nicht das Motorrad. Eingangslage sollte sich dadurch aber nicht beeinflussen.

    Ich war mit dem PKW meiner Schwester Richtung Neckargemünd unterwegs. Eine Spülmaschine für sie abholen. Der Verkehr in Heidelberg war eine echte Zerreißprobe.
    Höhe Ziegelhausen raus, wurde die B37 dort zweispurig auf 100 kmh begrenzt, wodurch sich endlich die Chance bot störende PKW vor mir auf einer wenig frequentierten Strecke los zu werden. Ergo setzte ich zum Überholen aus. Die Kombination von "Ortsfremd" und "watt hat das Navi gesagt?" führte dazu, dass ich weniger auf Verkehrsschilder geachtet habe. Auch die Situation das ich rechts neben mir noch 2 Fahrzeuge hatte bei denen ich im Überholvorgang war verschärfte das alles ein wenig. Da mir abbremsen und dahinter einscheren (ich muss zugeben mit ca. 120 war ich 20 kmh zu schnell.) als zu plötzlich wirkte, beschloss ich das Überholmanöver noch durch zu ziehen. Ich scherte ca. kurz nach der 2 Spur Trennung ein (Fahrbahnmarkierungen endeten, Fahrbahn war allerdings noch ein ganzen Stück lang breit genug. Siehe Anhang) Als ich dann um die Kurve kam sag ich schon die blaue Mannschaft nervös Winkend mitten auf der Straße stehen.
    Brav und artig habe ich angehalten und die Prozedur über mich ergehen lassen.
    Mir wurde nun konkret "Überholen im Überholverbot" vorgeworfen. Das Tempo konnten sie mir nicht anlasten wegen fehlender Messung.
    Ich hoffte die letzten Wochen auf eine Verjährung allerdings kam gestern der Bußgeldbescheid via Post.
    Nun ist es so: Ich habe während des Vorfalls keine Schilder wahr genommen. Weder die angegebene Geschwindigskeitsbegrenzung geschweige denn ein Überholverbot. Auch auf dem Rückweg haben meine Schwester und ich versucht ein Schild zu sehen. Sahen allerdings keins. (Vielleicht gibt es hier auch den ein oder anderen der in der nähe Wohnt und das nochmals für mich prüfen könnte, oder dem die Umgebung sogar bekannt ist?!)
    Das ganze selbst halte ich für extrem Grenzwertig. Ich bin der Meinung das die Polizisten aufgrund der Kurve, diesen Vorfall so nicht konkret einschätzen können. Was ich sicherlich noch weis, ist das ich definitiv den Vorgang beendet hatte "während" die Spur noch breit genug war. Die Gestrichelte Linie für die 2 Spurtrennung war aber glaube ich schon zu ende. Die Fahrbahn wird erst nach ca. 60-70 Metern nach dem aufheben der gestrichelten Linie verjüngt. Ich bin der Meinung ein Überholverbotszeichen nicht gesehen zu haben. Selbst beim nach Hause Weg als wir danach ausschau hielten?
    Wie verhält sich das rechtlich?
    Jemand Tipps? Geblitzt.de erwähnt Überholverbots Verstöße leider nicht. Habe keine Verkehrsrechtsschutz bin aber im ADAC Plus. Fahrzeug war nicht meins. Zeugen sind 2 Polizisten benannt. Ich war mit meiner Schwester unterwegs.

  • Keine Durchgezogene Linie Chris.
    Insgesamt war die Spur in 2 Fahrtrichtungen 4 Spurig. Also wie eine Autobahn. Relevant bei mir ist nur die gestrichelte Linie. Mit den durchgezogenen hatte ich nix am Hut. Die gestrichelte hört ca. 70 m ehe die Fahrbahn durch die durchgezogenen Linien verjüngt wird auf. Via Google Earth kann man noch erkennen das die gestrichelte Linie vor einige Zeit wohl sogar noch durch bis zur tatsächlichen Verjüngung ging. Meine rote Linie ist nur so nah an der durchgezogenen damit man die Pfeile erkennt die das einscheren ankündigen sollen. Aber hier würde ich auch das Reisverschlussverfahren nicht ganz außen vor lassen wollen. Denn dort heißt es man soll bis zum Schluß vor fahren.

    Edit: Aus meiner Fahrschulzeit weiß ich noch, das eine durchgezogene Linie per se kein Überholverbot ist, ohne betreffendes Schild. Die Linie allein darf nur nicht überfahren werden. Interessant für uns Motorradfahrer. Denn Fahrräder dürfen wir so mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholen. Während mit einem PKW entweder die Linie überfahren wird oder der Sicherheitsabstand unterschritten.

    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei.

  • Oben Schreibst du ja daß du erst wieder ein geschert bist als es quasi schon wider einspurig war, also müßte dort schon das Überholverbot gelten, warst du dann die ganze Zeit noch deutlich rechts von beiden Linien oder hast du die Überfahren?

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Mit der 2 Spur Trennung meine ich die gestrichelte Linie in der Mitte der beiden Fahrspuren für eine Richtung.
    An der war ich vorbei. Allerdings endet diese früher (ca. 60-70 meter) als die Fahrbahn wirklich verengt wird (siehe Bild). Als die Fahrbahn aber tatsächlich durch die durchgezogenen Linien verengt wurde, war mein Überholvorgang abgeschlossen ohne die Linien zu überfahren und die blauen schon am winken.

  • Das dürfte dann etwas kompliziert sein, da müßtest du wahrscheinlich einen Fach-Anwalt konsultieren ob man das Enden der gestrichelten Linie schon als Überholverbot bezeichnen kann wenn die eigentlich Trennlinie zum Gegenverkehr noch nicht überfahren wurde.
    Wenn du keinen Punkt bekommst ist das fraglich ob der Aufwand lohnt.
    Kannst ja mal Einspruch einlegen uns schreiben daß die Linie die als Überholverbot gillt nicht überfahren wurde, wenn sonst keine Schilder zu sehen waren.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Genau. Das Problem wird sein du kommst da zwar mit einem Anwalt raus, aber das wird sicher Teurer als die Strafe. Ausser es geht um den Punkt wenn es wichtig ist.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

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  • Dachte mir, dass das nicht so einfach wird. Aber vielleicht auch das hier der ein oder andere noch ne Meinung dazu hat oder sich sogar auskennt. Vorzugsweise sogar jemand der weiß ob da ein Schild steht. Wir haben damals keins gesehen. Und nochmal ne Stunde zurück an den Tatort möchte ich nicht :D
    Das ganze schlägt mit 70 Euro Bußgeld + 25 Euro Verfahrenskosten und 3,50 Euro Auslagen sowie einen Punkt in Flensburg zu buche. Im Grunde könnte ich das alles auch hinnehmen. Hab 0 Punkte und der 100er ist auch noch bezahlbar, wenn auch dennoch schmerzhaft. Aber ich möchte es nicht Kampflos hinnehmen da mir das alles zu Grenzwertig war. Da beim BMW meiner Schwester natürlich immer alles Tipp Topp in Ordnung ist, alles eingetragen, alles funktionell und auch keine Aufkleber an Frontscheiben angebracht sind, die Beamten in irgend einer weiße beleidigen könnten, habe ich mir vor Ort halt wirklich jede Diskussion gespart! :huh:

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  • Aber ich möchte es nicht Kampflos hinnehmen

    habe ich mir vor Ort halt wirklich jede Diskussion gespart!

    Beides gut und richtig! :perfekt:
    Da die Anzahl der Blitzer und Verkehrskontrollen aktuell wieder exorbitant am Steigen ist und - meine Meinung - nur völlig blauäugige Idioten noch daran glauben, daß das irgend etwas mit Sicherheit zu tun hat, ist es völlig legitim, sich zu wehren.
    Auch und vor allem, wenn es sich um das Abwenden eines Punktes handelt.
    Allerdings wird das allein nix werden; um einen Anwalt kommt man nicht drum herum (holt sich sicherlich einen Gutachter dazu).
    Und hier immer wieder mein Tip: RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG!!!!!
    Die paar Kröten im Monat sind Gold wert, da die RSV den Anwalt, Gerichtskosten und Gutachterhonorare bezahlt (letztere gern über 1000,-€).
    Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung... ||
    Daß Du vor Ort den Mund gehalten hast, war ebenfalls eine weise Entscheidung. Hier kommt das alte Sprichwort, das Reden und Schweigen in Edelmetallen aufwiegt, perfekt zum Tragen.
    Alter Merksatz: Angaben zur Person ja, Angaben zur Sache nie.
    Denn auch hier wieder ein abgedroschener, aber äußerst wahrer Spruch: Es kann und wird alles vor Gericht gegen einen verwendet werden.
    So, wünsche Dir viel Erfolg, daß Du aus der Nummer rauskommst! ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • :D
    Das Mund halten war wirklich Gold wert weil ich natürlich auch ein "bisschen" zu flott war. Das haben mir die Polizisten natürlich auch vorgeworfen aber direkt mit der Aussage: "Seien Sie froh das wir Sie nicht gemessen haben sonst wär der Lappen weg!". Ich wollte noch verduzt antworten: "Lappen weg? Warum? Ich hatte nur 120 drauf!". In der Tatsache habe ich aber das Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 kmh nicht gesehen. Wäre übel ausgegangen. Dieses Schild konnte ich im Nachgang auch sehen. Das Überholverbotsschild nicht!

    Edit: Ich habe bei geblitzt.de nachgefragt die übernehmen das nicht. ADAC werde ich mir ebenso sparen können. Das ist ja nur eine Beratung.
    Ich werde jetzt dennoch schlicht mal einen Einspruch verfassen und hin schicken. Vielleicht habe ich ja Glück und die beugen sich direkt. Ich habe geschildert das es soweit ich das jetzt kontrollieren konnte kein Überholverbotsschild gibt. Ich einen Überholvorgang noch im Rahmen beendet habe um rückwärtigen Verkehr nicht zu gefährden oder irritieren und das ich letztlich nur im Reißverschlussverfahren gehandelt habe. Vielleicht etwas zackig aber nirgendwo steht das man eben nicht fix rüber flitzen darf wenn soweit alle anderen Gefahren ausgeschlossen sind.

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  • Ja das kann ja nicht schaden ausser Aufwand, Kostet zumindest nichts.

    Versuch macht klug.

    Wenn man einen Anwalt hinzuzieht ziehen die meistens den Schwanz ein weil dann muessen sie die Akten rausruecken das tun sie nur ungerne aber dann teuer leider.

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  • Wenn man einen Anwalt hinzuzieht ziehen die meistens den Schwanz ein weil dann muessen sie die Akten rausruecken das tun sie nur ungerne aber dann teuer leider.

    Kann ich in keiner Hinsicht bestätigen.
    Den Schwanz wegen eines Anwaltes haben sie bei mir in noch nicht einem einzigen Fall eingezogen - leider; dazu sind sie viel zu geil auf`s Geld.
    Die Akten wiederum sind jedes Mal bereitwillig herausgerückt worden. Warum auch nicht, ist ja komplett legal und auf Anfrage des Anwaltes müssen die Bullen das auch tun.
    Und so teuer ist das nicht; zumindest im Vergleich zu anderen Kosten wie Gutachten.
    Die sind in letzter Zeit unverschämt im Preis gestiegen; Gutachter hätte man werden sollen... X(

    Wichti

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  • Kann ich in keiner Hinsicht bestätigen.Den Schwanz wegen eines Anwaltes haben sie bei mir in noch nicht einem einzigen Fall eingezogen - leider; dazu sind sie viel zu geil auf`s Geld.
    Die Akten wiederum sind jedes Mal bereitwillig herausgerückt worden. Warum auch nicht, ist ja komplett legal und auf Anfrage des Anwaltes müssen die Bullen das auch tun.
    Und so teuer ist das nicht; zumindest im Vergleich zu anderen Kosten wie Gutachten.
    Die sind in letzter Zeit unverschämt im Preis gestiegen; Gutachter hätte man werden sollen... X(

    Ja das meinte ich man braucht den Anwalt um die Akten zu bekommen. Ja ich weiss das man bei Geschwindigkeitskontrollen sehr oft rauskommt dann aber dann teurer Gutachter. Ja ich selber habe auch die Faxen Dicke ich fahre nur noch langsam. Lol aber selbst das klappt nicht immer. Im Harz und auf der A2 haber ich schon erlebt das sie zwischen 2 festen Blitzern nochmal manuell Blitzen und selbst wenn man langsam faehrt Blitzt es. Alles Mist heutezutage. Ja am besten man ist Gutachter.

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  • zwischen 2 festen Blitzern kann dir dann Vorsatz vorgeworfen werden. Der tut dann richtig weh.
    Ich will mich ja nicht rausreden. Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit. Grade mit dem Motorrad sieht man es oftmals nicht ein, eine ansprechende Kurve die auf 70 oder gar 50 begrenzt wurde in dem Tempo zu fahren, wenn man aus langer Praxis weiß: "Ich kanns ohne jedes fahrlässige Risiko mit deutlich mehr!". Ich könnte das alles wie gesagt auch hinnehmen. Wären halt ein Hunni und mein erster Punkt. Ich sehs aber halt nicht ein weil ich mich nicht im unrecht fühle, auch wenn ich es rational betrachte. Ich würde keine Mucken machen wenn da wirklich ein Schild war und mir selbst auch eingestehen: "Hab ich übersehen!" ich würde es auch hinnehmen wenn ich die durchgezogene Linie überfahren hätte. Ob aus der Not versehentlich oder mit Vorsatz. Aber beides ist halt nicht zutreffend also empfinde ich das mir unrecht getan wird.
    Ich bin was das alles betrifft mit Gutachter und Co. halt noch nicht so erfahren und wüsste jetzt auf Anhieb auch nicht, was ein Gutachter da noch beweisen oder begutachten kann. Das da kein Schild steht, dafür wirds wohl kein Gutachter brauchen. Wenn doch müsste vielleicht geklärt werden ob alle nicht Gutachter, künftig einen Gutachter mit sich führen müssen um Verkehrsschilder wahrnehmen zu können, bewerten und umsetzen zu können. Und ob und wie ich da gefahren bin, wird auch ein Gutachter nicht mehr rekonstruieren können. Maximal das der Gutachter feststellt ob aus der Kontrollstelle das Vergehen definitiv ersichtlich war.
    Ich gehe vor wie erwähnt und werde berichten ;)

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    hier ist der Hexer geissler der kann sowas alles regeln musst du mal seine videos angucken also die von geissler.

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  • Wenn Du vor diesem letzen Pfeil auf der Fahrban schon rechts rüber warst dann hast Du recht. Wenn Du aber nach dem letzten Pfeil rüber gezogen bist. Dann warst Du im Überholverbot. Diese schönen Pfeile auf der Straße sind eine Erinnerung das bald ein Überholverbot kommt und man rechts rüber muss sobald man diese Pfeile sieht.Ist ein bisschen komisch. Aber ist so. Auf dem Weg zur Arbeit mal passiert. Da bei uns auf der Landstraße genau so Pfeile sind. Wenn die Fahrbahn zweispurig ist spricht nichts gegen überholen. Kommen aber diese Pfeile auf der Straße ist dies ein Hinweis das Du die Spur wechseln musst. Der letzte Pfeil ist immer, sagen wir mal in der Verjüngung. Also keine Fahrbahnmarkierung mehr.Also musst Du vor der Verjüngung rechts rüber. überholst Du nach dem letzten Pfeil befindest Du Dich im Überholverbot. Meistens wird das noch toleriert . Aber wenn da noch ein Unfallschwerpunkt ist. Dann wird da genauer geschaut.

    Aber was die Pfeile bedeuten steht in der STVO - das kennzeichnet ein (bald) kommendes Überholverbot. Diese Pfleile sind nicht genormt und können unterschiedlich aussehen. Als Fahrzeugführende Person sollte man das wissen sagt die Polizei ,dadurch muss kein Überholverbotsschild aufgestellt werden. Du muss Dich frühzeitig rechts einordnen. Meißt sind das drei Pfeile in größeren Abständen. Daran soll man sich orientieren. Also spar Dir den Anwalt. Ist mir auch schon passiert.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Wenn Du vor diesem letzen Pfeil auf der Fahrban schon rechts rüber warst dann hast Du recht. Wenn Du aber nach dem letzten Pfeil rüber gezogen bist. Dann warst Du im Überholverbot. Diese schönen Pfeile auf der Straße sind eine Erinnerung das bald ein Überholverbot kommt und man rechts rüber muss sobald man diese Pfeile sieht.Ist ein bisschen komisch. Aber ist so. Auf dem Weg zur Arbeit mal passiert. Da bei uns auf der Landstraße genau so Pfeile sind. Wenn die Fahrbahn zweispurig ist spricht nichts gegen überholen. Kommen aber diese Pfeile auf der Straße ist dies ein Hinweis das Du die Spur wechseln musst. Der letzte Pfeil ist immer, sagen wir mal in der Verjüngung. Also keine Fahrbahnmarkierung mehr.Also musst Du vor der Verjüngung rechts rüber. überholst Du nach dem letzten Pfeil befindest Du Dich im Überholverbot. Meistens wird das noch toleriert . Aber wenn da noch ein Unfallschwerpunkt ist. Dann wird da genauer geschaut.

    Aber was die Pfeile bedeuten steht in der STVO - das kennzeichnet ein (bald) kommendes Überholverbot. Diese Pfleile sind nicht genormt und können unterschiedlich aussehen. Als Fahrzeugführende Person sollte man das wissen sagt die Polizei ,dadurch muss kein Überholverbotsschild aufgestellt werden. Du muss Dich frühzeitig rechts einordnen. Meißt sind das drei Pfeile in größeren Abständen. Daran soll man sich orientieren. Also spar Dir den Anwalt. Ist mir auch schon passiert.

    Genau und am Ende muss man beweisen das mit den bloeden Markierungen irgendwas nicht stimmt dann wird es teuer weil Gutachten notwendig. In England haben sie mir schon 2 mal ein Auto abgeschleppt, weil der Reifen die gelbe linie dort ueblich fuer Parkplaetze nur beruehrt hat. Ist zwar was anderes aber die zocken ab ueberall das gleiche.

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  • Meistens wird die Fahrbahn aber aber direkt am letzten Pfeil schmäler, hier aber nicht laut dem Bild, das verengen passiert erst viel später, normal muß ich ja die Mittellinie oder die Spurlinie überfahren damit es ein Überholvorgang ist, die Spurlinie war aber zu Ende und gar nicht mehr da, und die Linie zum Gegenverkehr hat er ja nicht überfahren.
    Normal darf ich ja bei durchgezogener Linie überholen wenn mein Fahrzeug und das zu überholende so schmal ist daß ich dazu die durchgezogene Linie nicht überfahren muß.
    Und ohne Schild müßte das Bußgeld bei einer nur durchgezogenen Linie eigentlich günstiger sein als beim Überholverbotsschild habe ich gelesen, darum wundert mich eh daß es da einen Punkt gibt, dann müßte das ja mit Gefährdung anderer gewesen sein :gruebel:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Meistens wird die Fahrbahn aber aber direkt am letzten Pfeil schmäler, hier aber nicht laut dem Bild, das verengen passiert erst viel später, normal muß ich ja die Mittellinie oder die Spurlinie überfahren damit es ein Überholvorgang ist, die Spurlinie war aber zu Ende und gar nicht mehr da, und die Linie zum Gegenverkehr hat er ja nicht überfahren.
    Normal darf ich ja bei durchgezogener Linie überholen wenn mein Fahrzeug und das zu überholende so schmal ist daß ich dazu die durchgezogene Linie nicht überfahren muß.
    Und ohne Schild müßte das Bußgeld bei einer nur durchgezogenen Linie eigentlich günstiger sein als beim Überholverbotsschild habe ich gelesen, darum wundert mich eh daß es da einen Punkt gibt, dann müßte das ja mit Gefährdung anderer gewesen sein :gruebel:

    Das sehe ich genauso, ich sehe hier auch kein verschulden wirklich.

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  • Wenn keine Fahrspurmarkierung mehr da ist die zwei Fahrspuren kennzeichnet. Dann ist es einspurig . Egal wie breit die Straße da noch ist. Und wenn Pfeile auf der Fahrbahn sind die auf ein Überholverbot hinweisen. Was sollte man dann bei einer Spur nicht machen? Überholen. ! Da ja keine zweite Spur mehr gekennzeichnet war. Sonst wäre ja eine weitere Spur gekennzeichnet worden bis zur Verjüngung. Und so wie ich das verstanden habe hat er ja überholt als die Markierung für die zweite Spur schon nicht mehr vorhanden war. Also eine Spur. Und Überholverbot. Das kannst kann man sich schön reden wie man will. Wäre da ein LKW gewesen der weiter auf der einzigen Fahrspur ohne Markierung ein bisschen weiter nach links gezogen und er hätte die Fahrbahnbegrenzungslinie überfahren . Dann wäre es sogar noch mit Gefährdung gewesen. Hört sich bescheuert an. Wenn das vor Gericht geht. Dann hast Du schlechte Karten.
    Ist genau wie im Auto Telefonieren ist Verboten. Leuchtet ein. Stehst an einer Ampel hast das Handy auf dem Beifahrersitz und es klingelt. Du hebst es hoch und schaust nur drauf wer es war und legst es wieder weg. Die Blauen halten Dich an und werfen Dir vor das Handy benutz zu haben. Du sagst Du hast nicht Telefoniert. Stimmt hast Du nicht. Deswegen sagt der Gesetzgeber auch wer ein Handy hielt oder hält beim Führen eines Kraftfahrzeugs ist dran.


    Klar darfst Du ein schmaleres Fahrzeug überholen wenn Du die Linie nicht überfährst. Aber das müsste dann Einspurig und nicht Mehrspurig sein. Und was heißt schmal. Fahr mal mit einem Transporter durch die Baustelle auf der Autobahn. Der Transporter ist ohne Spiegel 1,95 m Breit mit diesen Riesenspiegel bist Du bei 2,10m also darfst Du die Spur ja benutzen weil Dein Fahrzeug mit Spiegel ja 2,10 ist. Ne pustekuchen. Zu jeder Seite Deines Fahrzeugs sind noch mal 0,5 m Sicherheitsabstand einzurechnen. Leuchtet ein. Es ist leider so. Glaube es mir. Ich muss mich jeden Tag damit auseinander setzen.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

    3 Mal editiert, zuletzt von LoggoRR (15. Mai 2018 um 20:07)