Zulassung ohne Fahrzeugschein

  • Tach allerseits,

    Ich hätte da mal eine Frage. Mir ist ein Gespann angeboten worden, stillgelegt 99, alter Brief ist da, der Fahrzeugschein mit allen Einträgen nicht mehr. Brauchts da für eine erneute Zulassung das komplette Eintragungsprogramm der Gespannteile erneut oder sind die Daten irgendwo hinterlegt?

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  • Normalerweise haetten alle Eintragungen auch im Brief sein muessen bis zu der Neuregelung mit den komischen neuen Papieren. Ohne Nachweis sind meines Wissens nach keine Daten bei denen gespeichert. Man konnte sich die Eintragungen bei der Zulassungsstelle ausdrucken lassen. In dem Falle sicher versaeumt. Dann grosser Mist.

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  • Wenn es der alte Brief noch ist, dann muss da die Eintragung drin sein wo "angeblich" im verlorenen Fahrzeugschein drin gewesen sein soll. Federführend war früher der Brief, es kam von dort in den Schein und nix anderes.

    Was es noch gab, Anbaubestätigungen, das war so eine Art Beiblatt wo der Einbau vom TÜV oder ähnlichen bestätigt wurde. Dieses Beiblatt musste man immer mitführen, ein klassischer Fall für sowas war die nachgerüstete AHK.

  • Das ist korrekt. Alles was im Brief stand wurde so in den Schein uebernommen. Es haette keinen Schein geben koennen ohne Briefeintragung.

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  • Hab gerade gesehen dass es nur die Abmeldebescheinigung auf dem Foto war und nicht der Brief. Ich hab den jetzt noch mal angeschrieben. Wenn im alten Brief das drin steht und der noch da ist wäre es also halb so schlimm, richtig?

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  • Ja wenn man den alten Brief hat ist es kein Problem, das uebernehmen die.

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  • Was noch zu erwähnen ist:

    Die Zulassungsstelle speichert max. 7 Jahre Daten zu einem Fahrzeug (wenn überhaupt), danach sind garantiert alle Daten weg. Hab diese Aussage frisch aus 2021 wie ich meine 300er KTM wieder zulassen wollte da in meinem Fall durch mehrmaligen Wechsel der Vorbesitzer der Brief verschwunden ist. Ein Nachfrage bei der Zulassung ergab dann den genannten Zeitraum.

    In meinem Fall:

    - Fahrzeug aufbieten lassen (da kein Brief)

    - Neuabnahme mit Datenblatt, zum Glück war das Modell beim TÜV in der DB

    - dann neuer Brief und Zulassung

    In deinem Fall:

    - Neuabnahme / TÜV mit vorhandenem Brief + ggfs. Eintragungen wo nicht im Brief stehen und nötig sind

    - dann Zulassung

  • Ohne Brief müsstest Du bei der Zulassungsstelle nachfragen, wenn das KFZ schon einen neuen Brief hatte sind die Daten normalerweise noch vorhanden, bei KFZ mit alten Brief kanns sein, meistens nicht.

    Das mit den 7 Jahren vor allem eine andere Bewandtnis, bis 7 Jahre abgemeldet, und entsprechende Papiere (ZB1,2), braucht Du nur eine normale HU und natürlich Versicherung, um das KFZ zuzulassen.

    Bei so langer Abmeldung brauchst aber ein §21, auch Vollgutachten genannt. Wie bei einem Import aus Nicht-EU-Ländern, oder einem Eigenbau. Oder wenn Du Teile verbaust, die keine ABE oder Gutachten haben. Und da ist es halt wie immer mit dem TÜV, dem einen reicht der alte Brief mit dem Eintragungsvermerken, der nächste will alle Unterlagen dazu haben, inkl. (früher) EG-Betriebserlaubnis, oder (neuer) CoC. Wenns ein ganbz genauer ist, reiche dann die alten Gutachten nicht mehr, weil schon länger nicht mehr gültig

    Das heißt, es ist mit dem alten Brief nicht unmöglich, aber vorfühlen beim TÜVer musst Du schon, um Dir notfalls auch eine andere Prüfstelle anzusehen.

  • Solange man den alten Brief hat ist unterm Strich, nur teurer und vielleicht etwas genauer wie eine normale Vorführung alle 2 Jahre.

    Bei einem 21er ohne Daten kommen dann noch Auslagen und so eine Art Erschwerniszulage dazu, je nach Daten wo sie dazu bereit stellen müssen.

    Hab das erst letztes Jahr frisch durch gemacht.

  • Laut Zulassungsstelle brauch ich zu allererst eine eidesstattliche Versicherung vom aktuellen Besitzer dass der alte Brief unauffindbar ist. Wird sicher nicht passieren. Selbst als Schlachtobjekt müsste das Teil umsonst hergehen um überhaupt annähernd so etwas wie Rendite zu erzielen.

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  • Frueher war das einfacher. Da bekam man leicht eine Unbedenklchkeitsbescheinigung von Polizei oder Zulassungsstelle. Heute stellen die sich etwas an weil sie sichergehen wollen dass das Teil nicht gestohlen ist. Das ist in der Realitaet aber oft schwierig. Z.B. habe ich frueher mitunter alte Moppeds vom Schrottplatz geholt und dann Unbedenklich und fertig. Heute geht das nicht mehr so einfach, ausser man kennt jemanden oder hat halt Glueck.

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  • Hab vorhin mit einem Gespann- und Umbauer telefoniert. Der sagt es reicht ein Kaufvertrag in dem alles festgehalten wird aus. Und ich soll mich beim TÜV melden. Die müssen das Fahrzeug in der Datenbank haben, auch das KBA muss über die Karre Daten haben da die Polizei im Bedarfsfall diese abrufen kann. Er meinte die Damen von der Zulassungsstelle haben nicht immer den vollen Überblick über solche Dinge.

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  • Das ist richtig. Ein Kaufvertrag reicht auch, da der Verkaeufer damit versichert dass es sein Eigentum ist. Das ist die normale Regelung. Ob noch Daten zu dem Fahrzeug gespeichert sind, darauf wuerde ich mich auf gar keinen Fall verlassen. Eher unwahrscheinlich. Wenn vor dem Kauf genau abklaeren.

    Daten beim Tuev sind nicht zentral gespeichert, dass weiss ich aus eigener Erfahrung. Selbst eine andere Pruefstelle hat keine Daten.

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  • ......... Er meinte die Damen von der Zulassungsstelle haben nicht immer den vollen Überblick über solche Dinge.

    Und vor allem meistens keinen Bock wenn es mal was außerhalb der " normalen Zulassung " zu machen gibt.

    Hier schon zur Genüge erlebt.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Daten beim Tuev sind nicht zentral gespeichert, dass weiss ich aus eigener Erfahrung. Selbst eine andere Pruefstelle hat keine Daten.

    Da werd ich wohl beim Gespannbauer anrufen müssen. Den gibt es noch. Corona hat da einigen das Genick gebrochen. Der hat vielleicht noch was und kann mich vielleicht an den TÜV verweisen der für ihn die Sachen absegnet.

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  • Laut Zulassungsstelle brauch ich zu allererst eine eidesstattliche Versicherung vom aktuellen Besitzer dass der alte Brief unauffindbar ist.

    Richtig, wie in deinem Beispiel im Kaufvertrag vermerkt!

    Dann wird das Fahrzeug per FIN um die 6 Wochen aufgeboten beim KBA, wenn sich in der Zeit keiner meldet mit Besitzansprüchen kannst Du TÜV usw. machen, vorher macht das oft wenig Sinn.

    Der TÜV hat nicht immer Daten, kommt immer drauf an wie lange es her war und zudem kann das Fahrzeug auch bei der DEKRA, GTÜ oder sonstwo gewesen sein. In meinem Fall, letztes Jahr, hatten die keine Daten. Zumindest bekam ich keine Auskünfte darüber, genauso wie beim KBA, da das alles zu lange zurück lag. Die Anfrage ob noch Daten vorhanden sind vor der Aufbietung hat ebenfalls das Landratsamt gemacht beim KBA und das Vorbildlich, hab mit denen mehrmals telefoniert und da gab es immer passende Erklärungen und Erläuterungen. Denk mal da kamen wieder die 7 Jahre ins Spiel.

    Der Gespannbauer hat meiner Meinung nach so einen Fall schon länger nicht oder überhaupt noch nicht gehabt den dann würde er dir was anderes sagen. Selbst wenn Daten da wären, heißt es noch lange nicht dass du die bekommst in unserer Datenschutzblase....