Yamaha R1 und R1M werden eingestellt!

  • Wenn ich das richtig interpretiere, geht es nicht um eine Probefahrt, sondern um das Einfahren eines neuen Bikes für die Renne.

    Grundsätzlich hast aber mit deiner Aussage ansonsten aber schon recht.

    Mir ging um rote Kennzeichen, bzw. die Aussage vorher zu denen.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Mir ging um rote Kennzeichen, bzw. die Aussage vorher zu denen.

    Das Fahrzeug MUSS im Besitz der gleichen Person/Firma, dem das rote Kennzeichen gehört.

    Es gibt noch sogenannte "Werkstattfahrten", wo die Kennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge für Probefahrten der WERKSTATT genutzt werden.

    Auch wieder nur für direkte Firmenangehörige und NICHT für "Überführungsfahrten"

    Ausnahme, die Werkstatt kann bestimmte Arbeiten (Spurvermessungen) nicht ausführen und das Fahrzeug muss zu einer anderen Werkstatt überführt werden.

    Fahrzeuge, die mit einem roten Kennzeichen bewegt werden, müssen über eine Fahrgestellnr. verfügen bzw. COC Papiere haben.

    Für Hersteller gelten andere Bedingungen (Erprobungsfahrzeuge).

    Meine Frau verwaltet die roten Kennzeichen in einer Mercedes-Benz Werkstatt ;)


    Cuxman

  • Ja und, das widerspricht doch nicht meiner Aussage.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Fahrzeuge, die mit einem roten Kennzeichen bewegt werden, müssen über eine Fahrgestellnr. verfügen bzw. COC Papiere haben.

    Danke für die Aufklärung ... dann sind die deutschen, roten Kennzeichen anscheinend das Pendant zu den österreichischen, blauen Kennzeichen.

    Blaueskennzeichen-Oesterreich-850x212.jpg

    Aber ohne Beleuchtung kann man da meines Wissens auch nicht fahren, wie das bei einem Rennmotorrad ja der Fall wäre?

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Danke für die Aufklärung ... dann sind die deutschen, roten Kennzeichen anscheinend das Pendant zu den österreichischen, blauen Kennzeichen.

    Blaueskennzeichen-Oesterreich-850x212.jpg

    Aber ohne Beleuchtung kann man da meines Wissens auch nicht fahren, wie das bei einem Rennmotorrad ja der Fall wäre?

    Die blauen hab ich auch noch nie gesehen .^^ Ja mit den roten war das hier frueher anders. Da hat man die ganz einfach bekommen. Aber die Zeiten sind vorbei.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Dafür gibt es hier ja jetzt die Kurzzeitkennzeichen.

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  • Ist trotzdem kein Vergleich zu den roten Nummern, da kannst auch ohne aktuellen TÜV Fahrzeuge bewegen, das geht mit Kurzzeitkennzeichen nicht soweit ich mich entsinne..

    Und frueher die roten Nummern, da brauchtest du nicht mal Fahrzeugpapiere. Heut ist das ja ne halbe Zulassung und das Blech musst du auch noch kaufen. Aber ist eben so.

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  • Dann ist das eh so, wie mit unseren Blauen.

    Privat hast du das in Ö nie bekommen, sondern nur wenn du Werkstatt bist und das Fahrzeug zulassungsfähig ist - TÜV muss keiner drauf sein, weil nicht jede Werkstatt die Berechtigung hat.

    Du kannst als Werkstatt also damit zu anderen Werkstätten fahren (Lacker, TÜV, Vermessung)
    Du kannst als Werkstatt ein abgemeldetes Fahrzeug im Inland überstellen

    Früher konnte man sich das in Ö auch noch "ausborgen", wenn man eine Werkstatt gut kannte.
    Heute kannst du auch nur mehr als Mitarbeiter und Werktags fahren - bei Fahrten am WE ist die Werkstatt das blaue Kennzeichen los, wenn du angehalten wirst.

    Und jetzt würde ich wirklich gerne wissen, wie man ein Rennmotorrad das, ohne Lampe, Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung & Blinker, per Definition schon nicht zulassungsfähig ist, als Privatperson, auf der Straße mit einem Werkstattkennzeichen einfahren will?

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  • Und jetzt würde ich gerne wissen, wie man ein Rennmotorrad, ohne Lampe, Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung & Blinker, als Privatperson, auf der Straße mit einem Werkstattkennzeichen einfahren will?

    Das geht nicht. Da kann ich ja auch sonst auch mit einem Formel 1 Wagen ankommen und den auf der Autobahn einfahren.^^

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  • Schon lustig, wie hier ständig alles wiederholt wird.

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  • Das geht nicht. Da kann ich ja auch sonst auch mit einem Formel 1 Wagen ankommen und den auf der Autobahn einfahren.

    Yess! ... (-:

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  • Ach, früher war alles besser...

    Die Autohersteller haben früher ihre Vorserien- und Erprobungsfahrzeuge zum Teil auch verkauft. Da soll es doch tatsächlich vorgekommen sein dass hin und wieder bei der Zulassung des Fahrzeugs dessen §19 nicht durch §21 ersetzt wurde.

    Da hast als Privatperson mit Erprobungsfahrzeug fast Narrenfreiheit.^^

    Soviel zum Thema Formelfahrzeug auf der Autobahn. Es gab und gibt wahrscheinlich noch immer richtig perverse Sachen mit §19 in Privathand auf den Straßen.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Die blauen hab ich auch noch nie gesehen.

    ... ich die roten auch nicht - deshalb bin ich diesbezüglich ja auch völlig planlos. Was aber wohl auch daran liegen dürfte, dass es jetzt eben nicht mehr jeder Adrenalinjunkie seine Mad-Max-Karre bloß so, auf öffentlichen Straßen durchheizen kann.

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  • ... ich die roten auch nicht - deshalb bin ich diesbezüglich ja auch völlig planlos. Was aber wohl auch daran liegen dürfte, dass es jetzt eben nicht mehr jeder Adrenalinjunkie seine Mad-Max-Karre bloß so, auf öffentlichen Straßen durchheizen kann.

    Die roten waren meist total zerloecherte Bleche weil sie tausendmal woanders angeschraubt wurden. Die Kurzzeitkennzeichen sehen aus wie ein Saisonkennzeichen fast.

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  • Es gab und gibt wahrscheinlich noch immer richtig perverse Sachen mit §19 in Privathand auf den Straßen.

    Das glaub' ich schon, wenn Hersteller ihren Erlkönig "Gassi-führen" wollen ... aber da ist dann auch zumindest Beleuchtung dran.

    Aber, dass heutzutage, der private Max Mustermann, sein neu erworbenes Rennmotorrad (weil's der Händler als Deko los werden wollte) zum Einfahren bewegen kann, wenn da nicht mal ne Lampe drauf ist, fällt mir echt schwer zu glauben.

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  • Die Kurzzeitkennzeichen

    Wo ist da der Vorteil ggü einer normalem Zulassung?
    Bzw. welche Auflagen muss man erfüllen?

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  • Wo ist da der Vorteil ggü einer normalem Zulassung?
    Bzw. welche Auflagen muss man erfül

    https://www.allianzdirect.de/kfz-versicheru…s%2DKennzeichen.

    Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Sonderkennzeichen, mit dem du ein abgemeldetes Auto für maximal fünf Tage zulassen kannst. Das ist in §16a der Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich geregelt. Wegen seiner Befristung wird es auch 5-Tages-Kennzeichen genannt. Oder gelbes Kennzeichen, weil das Nummernschild rechts einen gelben Rand hat.

    Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht übertragbar. Du darfst es immer nur für ein Fahrzeug verwenden. Außerdem sind damit nur Probefahrten oder Überführungsfahrten erlaubt. Gemeint sind Testfahrten und Fahrten, um das Fahrzeug innerhalb Deutschlands von A nach B zu bringen. Das Kurzzeitkennzeichen zählt damit zu den sogenannten Überführungskennzeichen.

    Im Gegensatz zu roten Kennzeichen dürfen Kurzzeitkennzeichen auch Privatpersonen nutzen. Ein rotes Kennzeichen können dagegen nur gewerbliche Händler und Sachverständige beantragen.

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    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Kompliziert wird es mit Tuev:

    Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für ein bestimmtes und verkehrstaugliches Fahrzeug genutzt werden. Das Fahrzeug muss daher über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen und einen Werktag vorher abgemeldet worden sein.


    Aber:

    Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung? Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren.08.01.2024

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  • innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren.08.01.2024


    Und da liegt ein Knackpunkt.

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