Darf Arbeitgeber in Flensburg anfragen?

  • An alle "Anwälte" und solche, die Ahnung von der Materie haben:
    Darf ein Unternehmen die Ausweise seiner kraftfahrenden Mitarbeiter zur Kopie einfordern um damit eine Auskunft über deren "Punktestand" beim Flensburger Verkehrszentralregister zu erlangen (überflüssig zu erwähnen, daß die mit den meisten Punkten voraussichtlich gehen müssen und aller Wahrscheinlichkeit nach nur ein Personalabbau vorangetrieben werden soll)?!
    Danke vorab für Eure Hilfe!! :perfekt3:

    P.S.: Nein, zum Glück ist es nicht mein Arbeitgeber. So link wäre der nie! :kotz:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Ich habe zwar keine Ahnung von der Materie, kann es mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass sowas zulässig sein soll... :gruebel:
    Es gibt ja schliesslich noch sowas wie Datenschutz !

  • Ich hab mal auf der KBA Webseite geschaut https://www.fireblade-forum.de/www.kba.de

    da hab ich nur was zur Abfrage des eigenen Punktekontostands gefunden.

    http://www.kba.de/cln_005/nn_201…html?__nnn=true

    Man könnte natürlich jetzt mit Mutmaßungen anfangen, das tu ich nicht. Aber meine Meinung sage ich.. Und zwar denke ich, dass solche Daten dritten gegenüber geschützt sind. Deine Bank gibt ja auch nicht Deinen Kontostand an den Arbeitgeber raus.

    MFG

    Puch..
    Weiber,
    Speed,
    Party :D

  • :mad:Hä?
    also in einem großen Betrieb greift der Sozialplan und da gehts nicht danach wer wieviele Punkte in Flensburg hat.Und in einem kleinen Unternehmen entlasse ich doch als ersten den der nicht soviel kann, bevor einer geht der nichts auf der Pfanne hat und nur Auto fahren kann bzw.darf :D

  • Es gibt keine rechtlichen Argumente für Entlassung nach Punktestand. Aber der Arbeitgeber hat natürlich das Recht zu entlassen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und die Beschäftigung sich auf diese bezieht.

    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

    Einmal editiert, zuletzt von BladeHenner (6. Februar 2009 um 11:40)

  • schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag, wenn drinn steht ,das er zb. 1x jährlich , eine Auskunft über deinen Punktestand haben will undf du hast das unterschrieben. Dann hast du eingewilligt und dann musst du ihm die Auskunft geben.
    Du musst geben, nicht er holt die Auskunft ein. Das darf er soviel ich weiss nicht.
    Gibt es aber keine Vereinbahrung das die Auskunft gegeben werden muss, kann er max. jeden Morgen bevor du losfährst deinen Führerschein auf vorhandensein kontrolieren, mehr nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von rocket (6. Februar 2009 um 12:16)

  • Also bei uns in der Firma muss jeder in regelmäßigen Abständen seinen Führerschein vorlegen, um zu prüfen, ob dieser denn noch da ist. Vorwiegend für unsere Außendienstler gedacht, machen wir das aber solidarisch alle. ;)
    Bei Führerscheinentzug von 4 Wochen oder mehr...Job weg (für die Außendienstler)!
    Das mit dem Punkteabfragen ist aus Datenschutzgründen nicht rechtens! Es sei denn, es wurde sowas im Arbeitsvertrag wirklich festgehalten und unterschrieben.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • werde da auch nochmal ne anfragen machen, kostet ja gar nichts ;) (hab eh null punkte)

    als meine frau ihren neuen job damals angefangen hat, wollten die ein auszugs von flensburg haben (busfahrer)

  • Zitat

    Original von huskimarc

    als meine frau ihren neuen job damals angefangen hat, wollten die ein auszugs von flensburg haben (busfahrer)

    Als Busfahrer finde das ja auch Sinnvoll, schließlich hat der auch Verantwortung für die Fahrgäste, aber ansonsten :gruebel:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von rocket
    schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag, wenn drinn steht ,das er zb. 1x jährlich , eine Auskunft über deinen Punktestand haben will undf du hast das unterschrieben. Dann hast du eingewilligt und dann musst du ihm die Auskunft geben.
    Du musst geben, nicht er holt die Auskunft ein. Das darf er soviel ich weiss nicht.
    Gibt es aber keine Vereinbahrung das die Auskunft gegeben werden muss, kann er max. jeden Morgen bevor du losfährst deinen Führerschein auf vorhandensein kontrolieren, mehr nicht.

    Auch eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag verpflichtet nicht eine Auskunft zu geben, wenn dieser Teil des Arbeitsvertrags ungültig ist (soweit ich weiß).

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Original von Wichti
    An alle "Anwälte" und solche, die Ahnung von der Materie haben:
    Darf ein Unternehmen die Ausweise seiner kraftfahrenden Mitarbeiter zur Kopie einfordern um damit eine Auskunft über deren "Punktestand" beim Flensburger Verkehrszentralregister zu erlangen (überflüssig zu erwähnen, daß die mit den meisten Punkten voraussichtlich gehen müssen und aller Wahrscheinlichkeit nach nur ein Personalabbau vorangetrieben werden soll)?!
    Danke vorab für Eure Hilfe!! :perfekt3:

    P.S.: Nein, zum Glück ist es nicht mein Arbeitgeber. So link wäre der nie! :kotz:


    grundlegend braucht er eine schriftliche einverständniserklärung, dass der die kopie des ausweises überhaupt speichern darf.
    wird kaum gemacht, aber hier reicht lt der aussages meines anwalts das implizite einverständnis durch herausgabe des perso zwecks kopie NICHT.

    den rest kann ich leider nicht sicher beantworten. grundlegend gilt: flensburger punktekonten sind private daten. ein zugriff durch 3. ist ohne weiteres nicht erlaubt.

    sozial betrachtet muss man sich halt überlegen ob man n job behalten will oder nicht. denke daher es ist eine ermessensentscheidung über die freiwillige herausgabe von daten.

    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

    • Offizieller Beitrag

    Um überhaupt eine Auskunft über den Punktestand im VZR zu erhalten muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben, welches im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Diese Auskunft muss ihm der Mitarbeiter dann aber selbst zur Verfügung stellen. Er kann bzw. darf dies nicht über den Mitarbeiter hinweg einholen.

    Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise bei der Einstellung eines Taxi- oder Busfahrers bestehen, um sicherzugehen, dass es sich dabei nicht um einen stadtbekannten Verkehrsrowdy handelt. Bei solchen Personen könnte auch danach ein berechtigtes Interesse bestehen, solche Informationen zu bekommen.

    Bei Amtspersonen oder Personen die im amtlichen Auftrag tätig sind, kann dagegen entsprechend der gesetzlichen Regelungen auch eine direkte Mitteilung durch das VZR an den Arbeitgeber erfolgen.

    Eine Kündigung wird allein durch einen hohen Punktestand oder ein Fahrverbot nicht zu rechtfertigen sein, wenn keine einschlägige Abmahnung vorausgegangen ist. Unabhängig davon können natürlich mit dem Punktestand in Verbindung stehende Straftaten (wie z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr) durchaus zur Kündigung führen.

    Eine andere Sache ist (und dies ist vermutlich der tatsächliche Hintergrund der Kopien), dass sich ein Unternehmen bei Mitarbeitern, welche Geschäftsfahrten durchführen, regelmässig davon überzeugen muss, dass sie noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind (weitere Infos hierzu -> [KLICK] ). Obwohl immer wieder praktiziert reicht die Vorlage einer Führerscheinkopie hierfür natürlich nicht aus, vielmehr muss das Original eingesehen werden.

  • Sigi, ich glaube, Du hast den Beruf verfehlt :respekt:

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Also: Mehr gibt`s ja dann wohl nicht zu sagen. Nochmals besten Dank an alle, besonders an Sigi und den Lawyer. Tut mir leid für die Leute, die von der Geschichte betroffen sind. Jetzt wissen sie aber, daß die Nachforschungen zumindest legal sind, denn natürlich geht es hier um Berufskraftfahrer. Und natürlich geht es hier um ein Auswahlverfahren - bisher hat sich nämlich niemand um deren Punktestand gekümmert... Natürlich wird niemand aufgrund des Punktestandes gekündigt, aber Ihr wißt ja: Wenn man jemanden los werden möchte, findet sich immer irgendwas. X(

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)