....Mal was zum Ärgern: Keine Körperverletzung

  • Hallo zusammen,

    dann müssen wir uns alle mal "schön warm anziehen" - nicht nur wegen des Wetters:

    "Die Logik des Gesetzes ist nicht immer nachvollziehbar. Da rammt ein Autofahrer ein Motorrad absichtlich und wird nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.
    Die Logik der Richter: Erst der anschließende Sturz hätte den Motorradfahrer verletzt. Es hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper
    vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann (BGH, Az.:4 StR 453/13)."

    (Meldung aus "FIRMENAUTO" Heft 5/2014 - Seite 35)

    Jeglichen Kommentar dazu erspare ich mir .........

    "Sir, we're surrounded! ......................." ?(
    "Excellent!! We can attack in any direction now !" :thumbup:

  • :applaus: Ganz große Klasse! :applaus:

    Ein Abschluss in Jura heißt ganz offenbar in diesem schönen Land nicht, dass man auch Verstand besitzt. :gruebel:

    "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende
    beides verlieren." - Benjamin Franklin (*17-Jan-1706, † 17-Apr-1790)
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  • Wenn ich also jemanden in die Schnauze haue und er fällt auf den Hinterkopf ist das einfache KV, weil die Kopfverletzung durch den Sturz passiert ist ;)

  • Wenn ich also jemanden in die Schnauze haue und er fällt auf den Hinterkopf ist das einfache KV, weil die Kopfverletzung durch den Sturz passiert ist ;)

    Ne du musst Ihn so eine drauf hauen, dass er dann über etwas stoplert (Bordstein oder sowas) dann kam die Verletzung durch Ihn selber...

    Also in solchen Fällen sollte man wohl doch mal "paar Russen" beim Unfallverursacher sowie dem Richter vorbeischicken, damit beide mal wieder richtig ticken...Mit dieser Geschäftsidee als "problemlöser" macht man sicherlich nen Haufen Geld...müsst ich den Firmensitz nur ins Ausland verlegen :D

    "Wir essen jetzt Opa." Satzzeichen retten leben!

  • Verbale Kraftmeierei ersetzt nicht die wünschenswerte Kenntnis oder mit Goethe| " Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Weisheit und an Kräften fehlt" (Tasso).
    Gefährliche Körperverletzung erfordert stets, dass die Verletzung unmittelbare Folge des Einsatzes der Waffe oder des gefährlichen Werkzeuges ist. Beispiel ist der Stich mit dem Messer. Trifft er, handelt es sich um gefährliche Körperverletzung. Weicht das Opfer aus und verletzt sich beim Sturz, ist die Verletzung nicht unmittelbare Folge des Messerstiches.

    Hier ist der Fall ähnlich. Die Verletzung ist nicht durch den Kontakt des gefährlichen Werkzeugs mit dem Körper entstanden, sondern durch den Sturz, der Folge nicht des Kontakts mit dem Körper, sondern mit dem Moped war. Also handelt es sich um gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit einfacher Körperverletzung. Die Bestrafung bleibt dennoch im Ergebnis gleich deftig. Es ist richtig und notwendig, wenn die einzelnen Tatbestände glasklar voneinander abgegrenzt sind, damit der Bürger weiß, was er zu erwarten hat. Rechtssicherheit statt Willkür ist das Ziel dieser exakten Abgrenzungen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Einigen fehlt diese Reife noch,bekommt man ja auch nicht mit der Muttermilch verabreicht. :)
    Wünsche Allen ein schönes Osterfest.

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
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    "you have nothing to gain....nothing to prove....only to lose"

  • Hier ist der Fall ähnlich. Die Verletzung ist nicht durch den Kontakt des gefährlichen Werkzeugs mit dem Körper entstanden, sondern durch den Sturz, der Folge nicht des Kontakts mit dem Körper, sondern mit dem Moped war. Also handelt es sich um gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit einfacher Körperverletzung. Die Bestrafung bleibt dennoch im Ergebnis gleich deftig. Es ist richtig und notwendig, wenn die einzelnen Tatbestände glasklar voneinander abgegrenzt sind, damit der Bürger weiß, was er zu erwarten hat. Rechtssicherheit statt Willkür ist das Ziel dieser exakten Abgrenzungen.


    Hallo Bernd,
    komisch dass hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Ich kann mich an den Fall von "Turbo-Rolf" erinnern. (A5, 2003)
    Der hat das anderen Fahrzeug nicht mal berührt und wurde trotzdem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

    Dem gegenüber steht das absichtliche Rammen mit den sehr wahrscheinlichen Folgen wie schwere Verletzungen und/oder Tod!
    Das macht auf mich den Eindruck als wäre die Dezimierung der Zweiradfahrer für gewisse Kreise wünschenswert .... :tougue::evil:

    Es grüßt euch ... nuke_3.gif

  • Fahrlässige Tötung IST ein anderes Delikt. Ergibt sich schon aus dem Wortlaut. Da muß man nur den Tod (irgendwie) verursachen.


    § 222
    Fahrlässige Tötung

    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Gefährliche Körperverletzung setzt voraus, dass die Verletzung mittels einer Waffe etc. begangen wird.


    § 224
    Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Verursachen setzt weniger voraus als begehen. Dein Eindruck täuscht Dich.

    Gruss Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Wie hoch war denn nun überhaupt die Strafe?

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • steht noch aus, weil der BGH aufgehoben und zurück verwiesen hat. Vor der Revision waren es :guckst_du_hier:

    Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen gefährlicher Kör- perverletzung und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer früher verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten sowie wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt; ferner hat es eine Maßregel nach § 69a StGB angeordnet. Den Angeklagten S. hat es wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen ihre Verurteilung richten sich die Revisionen der Angeklagten mit der Sachrüge. Das Rechtsmittel des Angeklagten S. hat keinen Erfolg. Die Revision des Angeklagten P. führt zu einer Änderung des Schuldspruchs sowie zur Aufhebung einer Einzel- und einer Gesamtstrafe.

    War doch ganz ordentlich, oder?

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • ja, is ja schon mal ab in die Bucht.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Bernd: an dieser stelle sei dir wieder mal ein fetter :respekt: gegönnt!

    PS: ... und lustig zu lesen war's auch ... (-:

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Danke für die Blumen. Ist ja ansonsten wenig los in dieser Abteilung, da kann man schon mal wieder einen raushauen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • aha, wenn ich also mit ner Dachlatte dem Richter an die Birne haue ist es gefährliche Körperverletzung, nehm ich die Latte und werf sie ihm an Kopf ist es ne einfache Körperverletzung.

    Das muß ich mir merken und eben kurz vorm Treffer loslassen.

  • Danke für die Blumen. Ist ja ansonsten wenig los in dieser Abteilung, da kann man schon mal wieder einen raushauen.

    Gruß Bernd

    Hast du dir verdient........... :perfekt2:

    Von mir auch dicken Respekt, so konnte ich mir das Geschreibsel ersparen. ;)

  • aha, wenn ich also mit ner Dachlatte dem Richter an die Birne haue ist es gefährliche Körperverletzung, nehm ich die Latte und werf sie ihm an Kopf ist es ne einfache Körperverletzung.

    Das muß ich mir merken und eben kurz vorm Treffer loslassen.

    Falsch....trifft die geworfene Dachlatte den Kopf, ist es gefährliche Körperverletzung. Duckt sich der Richter weg und rennt sich beim Aufrichten die Birne, dann ist das versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einfacher, fahrlässiger Körperverletzung. Dass der Kausalverlauf etwas abgedriftet ist, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Hat der Täter allerdings billigend in Kauf genommen, dass sich der Richter bei der Meidbewegung verletzt, ist es einfache Körperverletzung in der Form der ( bedingt) vorsätzlichen Begehung.

    Wird schon noch. Nur fleißig üben. Juristerei ist ein sehr interessantes Fach, welches ein wenig sprachliche Kompetenz erfordert. Daher nennt man Juristen auch Berufsschwätzer. (-:

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  • ich werde die richter eh nie verstehen. da muß eine 82 jährige oma die schwarz mit der S-Bahn fährt wegen der Strafe, glaub 40,- € für 8 Tage ins gefängnis, jemand der 30 mio dem Staat schuldet nur 1277 Tage, da stimmt doch die relation auch nimmer.

  • Die oben genannte Definition der Schweren und einfachen Körperverletzung ist wohl eher eine Form der Sinnverdrehung.

    Während im üblichen Sprachgebrauch, das Ausmaß der Verletzung gemeint wird, dreht der Jurist den Zusammenhang um und zieht die Art der Beibrungung herran.

    Das ist eine täterorientierte Sichtweise, die in meinen Augen dem Opfer nicht dienlich ist.

    Durch den mutwilligen Angriff des Autofahrers wurde der Motorradfahrer schwer verletzt, ohne die Berührung wäre es niemals zu dem anschließenden Sturz gekommen, hier den kausalen Zusammenhang zu entkoppeln ist für meine Begriffe fern jeder Rechtsstaatlichkeit!

    MfG Chrsitian der Nicht-Jurist.

    "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende
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  • der kausale Zusammenhang wird gerade nicht entkoppelt, sondern gefordert und zwar im Sinne der unmittelbaren Kausalität zwischen Waffengebrauch und dadurch direkt herbeigeführter Verletzung.
    Wenn wir im üblichen Sprachgebrauch das Ausmaß der Verletzung ansprechen, redet der Jurist von schwerer Körperverletzung. :guckst_du_hier:

    226 StGB
    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    Bei gefährlicher Körperverletzung ist die besondere Gefährlichkeit im Fokus der Betrachtung, bei der schweren die gravierende Folge. Die Unterscheidung macht durchaus Sinn. Wer ein Messer o.ä. benutzt, muß weggesperrt werden, auch wenn er nur einen Kratzer verursacht.

    Im Übrigen übersiehst Du, dass der Täter ja nicht leer ausgeht. Er bekommt sein Fett, nur statt Butter eben Margarine.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Hallo Bernd,

    also wenn ich jetzt mal das ganze Geschreibsel und Sinn nebst Humor und Augen zwinkernd alles in einen Topf werfe und kräftig rühe dann würde das heißen,
    ich verhaue, wen auch immer, jemanden über zwei Banden hinweg und bekomme dann den Uli Hoeneß Effekt und bin nach einer Wocher Freigänger. :nixwiss::hilfe: :gruebel:

    Könnte man das so formulieren :?::D

    ____

    Gruss Roland