Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt ganzjährig – auch wenn kein Schnee liegt.

  • Bedeutet das Urteil auch, dass bei einer Reparatur verbaute Teile, die das Problem nicht beheben von der Werkstatt selber zu tragen sind?

    Wer kennt es denn nicht?! Man hat ein Problem und es wird munter drauf los Teile getauscht bis es funktioniert. Anschliesend kriegt man gesagt, das hängt zusammen oder war alles defekt usw...

  • Da kann ich leider nix zu sagen.

    Ich denke, wenn so ein Fall eintritt dann geht das los mit Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten usw.
    Als Kunde ist man ja geradezu dazu verdonnert der Werkstatt zu glauben.
    Von allein werden die keinen kostspieligen Fehler auf ihre Kappe nehmen.

    Ich hatte mal gegen die Adam Opel AG geklagt.
    Es ging darum dass mir regelmäßig die Krümmer kaputt gegangen sind.

    Das Ganze zog sich über mehr als 2 Jahre!!! Wer kann so lange auf sein Auto verzichten?
    Sogar die ARAG hatte mich danach rausgeworfen weil ich durch Gutachten usw. zu hohe Kosten verursacht hatte.
    Geendet hatte es mit einem Vergleich.

    Von daher...alles nicht so einfach!

    Aber vielleicht Bernd ja was zu deiner Frage sagen.

  • er kann, er kann. Der in dem Urteil besprochene Fall betrifft die Haftung für eine definitiv fehlerhafte Leistung. Kurzformel: wer schuldhaft Mist baut, haftet für den durch den Mist verursachten Schaden.

    Ein völlig anderer Fall liegt vor, wenn man seine Karre in defektem Zustand in die Werkstatt bringt und erteilt die Aufträge 1. den Fehler zu suchen und nach Möglichkeit zu finden und 2. den gefundenen Fehler - gegebenenfalls nach Rücksprache bei übersteigen eines vorgegebenen Kostenrahmens - zu beseitigen. Hier sind fachgerechte Maßnahmen im Rahmen der Fehlersuche als Fehlersuche unter Ziff. 1 zu bezahlen und dann unter Ziff. 2 die Kosten für die finale Beseitigung des Fehlers.

    Läßt sich z.B. ein Fehler nicht einfach lokalisieren, weil meinethalben kein Fehler im Fehlerspeicher abgelegt ist und der Fehler nur sporadisch auftritt ( Stichwort Vorführeffekt), dann müssen Kosten für den sinnvollen Austausch von unter Verdacht stehenden Teilen bezahlt werden. Wenn der Rückbau auf die Altteile dann mehr kosten würde, als der Einbau des Neuteils incl. Ersatzteilpreis, dann können die Teile verbleiben und dürfen berechnet werden. Das gilt natürlich nicht für völlig unsinnige Tauschaktionen.

    Im Zweifelsfall läßt man sich die Notwendigkeit des Tausches im Rahmen der Fehlersuche erläutern und dann durch einen Sachverständigen überprüfen. Kommt der zu dem Ergebnis, dass der Teiletausch offensichtlich unsinnig war, um den Fehler zu finden, besteht kein Anspruch auf Lohn und Teile für den unsinnigen Austausch.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)


  • Sogar die ARAG hatte mich danach rausgeworfen weil ich durch Gutachten usw. zu hohe Kosten verursacht hatte.

    Das ist nicht unüblich bei Rechtsschutzversicherungen. Deswegen raten Verbraucherzentralen und andere seriöse Institutionen auch vom Abschluß solcher Versicherungen ab, die ein "Rundumwohlfühlpaket" versprechen.
    Einzig sinnvoll ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

  • Zurück zu der Sache mit dem Schild: Das geht ja wohl gar nicht - oder??!! :tougue::evil:
    Vor allem dann noch in Bezug auf das andere mit dem Zusatz bei "Nässe".... :kopfdreh:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • das geht doch, wenngleich nicht auf Anhieb zwingend zu vermuten. Die StVO unterscheidet bei den Zusatzzeichen die Kategorien 4.1 (allgemeine Zusatzzeichen, wozu auch das Zeichen 1007-30 Schneeflocke gehört) und 4.3 (beschränkende Zusatzzeichen z.B. "Bei Nässe"). Wie der Name schon sagt, kommt den Zeichen der Kategorie 4.3 beschränkende Wirkung zu, d.h. sie schränken die Wirkung der durch das (Haupt)Verkehrszeichen ausgesprochenen Allgemeinverfügung entsprechend ihrer Bedeutung ein.

    Die Schneeflocke beschränkt nicht die Wirkung des Zeichens 274, weil sie nicht zur Kategorie 4.3 zählt. Das hat nichts mit einem schlechten Urteil zu tun, sondern mit dem Willen des Gesetzgebers, den jedes Gericht zu beachten hat. Das ist das Legalitätsprinzip, eine Grundfeste der Demokratie. Meckern muß man also über den Gesetzgeber, wenn man glaubt, er habe Mist angeordnet, nicht über das Gericht, welches an das Gesetz gebunden ist.

    Meckern kann man aber auch darüber, dass man selbst nur höchst unvollkommene Kenntnis der Spielregeln hat, die für ein äußerst gefährliches Spiel vom Gesetzgeber aufgestellt worden sind. Adressat der Meckerei wäre man dann wohl selbst. Im Saarland beginnt die Berichterstattung über eine selbstverschuldete Katastrophe immer mit den Worten ....ei isch hann gedenkt :D

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Dem kann ich nur 100% zustimmen.

    Letztlich ist es immer eine Frage des Verstandes, wenn man nun aber wie im Fall besagter Schneeflocke vor der Frage steht an wessen man nun zweifeln muss wirds glaub ich unterm fahrenden Volk keine zwei Meinungen geben.
    Dieses Symbol ist ganz einfach in der falschen Kategorie und das müsste auch endlich geändert werden. Bis dahin kann man nur vor der "Falle" warnen und sich seinen Teil denken.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Ich denke, das gesamte fahrende Volk ist einstimmig der Auffassung, dass eine schier unfassbar überbordende Regulierungswut bei gleichzeitig fehlendem Willen, alte Zöpfe auch mal abzuschneiden, dazu geführt hat, dass selbst Profijuristen auf weite Strecken ohne mühsame Recherche nicht mehr auf Anhieb durchblicken. Damit verfehlt jegliche gesetzliche Regelung ihren eigentlichen Sinn und Zweck, nämlich für alle verständliche und daher leicht zu befolgende Spielregeln aufzustellen.

    Wer in der Lage ist, den Führerschein zu bestehen, sollte auch in der Lage sein, Verkehrsschildern, selbst wenn er sie im Einzelfall nicht in ihrer vollen Bedeutung positiv kennt, die richtige Bedeutung beizumessen. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, weil das Verständnis von Verkehrszeichen im fließenden Verkehr mindestens ein erstes juristisches Staatsexamen voraussetzt, um sie begreifen zu können, dann hat man was falsch gemacht. Der Fehler liegt allerdings nicht beim Verkehrsteilnehmer. Ich habe zunehmend den Eindruck, die Verwendung einer Burka als Fahrer eines KFZ in D wird auch für Nichtmuslime jeglichen Geschlechts eine Option, die eine wirksame Verteidigung ermöglicht. Ich habe fertig.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Vielleicht wäre der Fall von einer anderen Kammer - völlig anders entschieden worden?

    Was zum entspannenden Schmunzeln:

    :D

  • In dem geschildertem Fall wo die Schneeflocke unter einem elektronischen Begrenzungszeichen war hätte man sich aber sogar denken können daß die Flocke nichts zu sagen hat, weil elektronische Zeichen können ja auch umgeschaltet werden, also kann man bei Schnee die entsprechend niedrigere Geschwindigkeit ja anzeigen lassen, und ansonsten die normal.
    Sonst hätte man ja kein elektronisches Zeichen benötigt, wenn dieses dann eh nur bei Schnee gültig sein soll.
    Bei einem normalen Zeichen mit fester Beschriftung hätte ich allerdings auch gedacht daß dieses dann nur bei Schnee gelten würde.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • In dem geschildertem Fall wo die Schneeflocke unter einem elektronischen Begrenzungszeichen war hätte man sich aber sogar denken können daß die Flocke nichts zu sagen hat, weil elektronische Zeichen können ja auch umgeschaltet werden, also kann man bei Schnee die entsprechend niedrigere Geschwindigkeit ja anzeigen lassen, und ansonsten die normal.
    Sonst hätte man ja kein elektronisches Zeichen benötigt, wenn dieses dann eh nur bei Schnee gültig sein soll.
    Bei einem normalen Zeichen mit fester Beschriftung hätte ich allerdings auch gedacht daß dieses dann nur bei Schnee gelten würde.


    Seh ich allerdings genauso, wer Logisch denken kann,versteht das schon!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Klar, jetzt wo man es gelesen hat und nicht mit einem Fz. dran vorbei fährt.
    ...und nun weiß man es ja!

    In der Situatio: Ah, liegt kein Schnee ...also geht 100.

    Ich bilde mir ein logisch denken zu können....aber wie schon geschrieben wurde:
    Ein falscher alter Zopf muß ab!

    Man könnte ja schon wieder auf den Gedanke kommen: Taugt vorzüglich für Abzocke! :krass: :abgelehnt:

  • Warum das denn wohl, bei diesen Elektronischen Geschwindigkeits-Anzeigetafeln gilt eben die angezeigte Geschwindigkeit, was denn sonst....bei einem Blechschild würde ich das auch anders sehen, sonst wäre ja die Elektronik völlig Sinnfrei!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Da den letzten Postern die Lage ja völlig logisch klar ist...

    Wenn da anstelle von "Schneeflocke" "Bei Nässe" als Schild dagewesen wäre. Wäre nach eurer Logik immernoch nur die elektronische Geschwindigkeit (80 km/h im Beispiel) erlaubt. Faktisch wären es 100 km/h und lawyer würde euch von hinten am liebsten anschieben. :mad:

    Die Verkehrsregeln und meisten Gesetze Verhalten sich zur Logik, wie Märchen zur Wahrheit: Ein Funke davon ist wohl noch dran. :D

  • Vielleicht wäre der Fall von einer anderen Kammer - völlig anders entschieden worden?

    Was zum entspannenden Schmunzeln:

    :D

    Dazu bitte unbedingt den ersten Teil des Comics mit einstellen - wegen der Pointe... :D

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Die Pointe an dem ganzen Schilderwald ist die:

    Egal ob "Blitzmarathon" oder andere "Möglichkeiten" - mittlerweile verhalte ich mich oft so, wie der Typ auf dem Bildchen:
    Wenn ich denn mal "politisch unkorrekt" überhole (wer tut sowas denn..... :nono:;) ) - dann lieber vorher erst ein Blick in den Rückspiegel werfen - sehe ich da ein "auffällig unauffälliges" Krad oder einen dementsprechenden PKW in gleichbleibendem Abstand hinter mir herfahren - gilt Folgendes:
    Überholen? Im Zweifel lieber nicht... .

    Gerade die sogenannten "Blitzmarathons" dienen immer weniger der Verkehrssicherheit, als dazu, die chronisch klammen Gemeinde und Landeskassen zu füllen. Das kriegt man schnell spitz, da muß man noch gar nicht soooo lange Motorrad- oder Auto fahren... .

  • Jaaa, schon klar - trotzdem gibt`s zu diesm genialen Aue - Comic einen ersten Teil.
    Darauf werden massive Straftaten begangen (Diebstähle, Gewaltverbrechen, etc.).
    Am Ende steht ein Journalist und befragt den Herrn, der oben rechts auftaucht, warum die Polizei nicht mehr gegen das Verbrechen unternimmt.
    Seine Antwort: siehe Bild.
    In dem Kontext wird das Ganze nämlich noch satirischer als es - zugegebenermaßen - auch so schon ist.
    Wer das Ding irgendwo findet: Bitte hier `reinstellen!! :perfekt3:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Da den letzten Postern die Lage ja völlig logisch klar ist...

    Wenn da anstelle von "Schneeflocke" "Bei Nässe" als Schild dagewesen wäre. Wäre nach eurer Logik immernoch nur die elektronische Geschwindigkeit (80 km/h im Beispiel) erlaubt. Faktisch wären es 100 km/h und lawyer würde euch von hinten am liebsten anschieben. :mad:

    Die Verkehrsregeln und meisten Gesetze Verhalten sich zur Logik, wie Märchen zur Wahrheit: Ein Funke davon ist wohl noch dran. :D


    Nur komisch, das zb meinereiner,der ständig auf den BaB`s unterwegs ist,( ca 80000km pro Jahr) solche sachen logisch finde, immer am Limit unterwegs,oder sogar etwas drüber und das auch noch mit nem Fahrzeug in der sogenannten "Sprinter-klasse" das auf Anhieb so deute. Ach, und übrigens 0 punkte......obwohl die Pkw-lenker bestimmt glauben das ich mit einem Bein im Knast stehe....

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz: