Ab 1.4.2015 gibt es Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU, also TÜV. Mit abgelaufenem TÜV auf eigener Achse unter Verwendung des Kurzzeitkennzeichens, wie bisher, ist legal nicht mehr möglich. Nur Händler und Werkstätten verfügen noch über die Rotkennzeichen. In Absprache mit der Zulassungsstelle sind bei bestehendem Versicherungsschutz aber Fahrten mit entstempelten Kennzeichen im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk möglich. Also beim Mopedkauf drauf achten.
Gruß Bernd