Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV

  • Ab 1.4.2015 gibt es Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU, also TÜV. Mit abgelaufenem TÜV auf eigener Achse unter Verwendung des Kurzzeitkennzeichens, wie bisher, ist legal nicht mehr möglich. Nur Händler und Werkstätten verfügen noch über die Rotkennzeichen. In Absprache mit der Zulassungsstelle sind bei bestehendem Versicherungsschutz aber Fahrten mit entstempelten Kennzeichen im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk möglich. Also beim Mopedkauf drauf achten.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Dann werden die Altmettal-sammelnden-Sinti-und-Roma jetzt aber ein Problem haben...
    Bei uns sieht man die Jungs bisher nämlich immer im gleichen, schrottreifen Transporter mit immer wieder neuen Kurzzeitkennzeichen rumfahren.
    Doof halt nur, dass es damit auch Leute erwischt, die wirklich ein Fahrzeug von weiter weg, ohne TÜV, überführen wollen.
    Aber es ist halt wie immer: Eine Randgruppe baut Mist, alle müssen drunter leiden :tougue:

  • Man (Lobbyisten) will gezielt den Privaten KFZ-Gebraucht Handel erschweren das Argument mit dem Missbrauch ist wie immer nur vorgeschoben.
    Es gab sogar eine Petition dagegen die wie erwartet wirkungslos blieb.

  • Aprilscherz oder wirklich wahr...? :?zeichen::gruebel:
    Ich meine, typisch (behörden-/lobby-) deutsch wär`s ja mal wieder... X(

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Bei uns sieht man die Jungs bisher nämlich immer im gleichen, schrottreifen Transporter mit immer wieder neuen Kurzzeitkennzeichen rumfahren.

    Sowas u.a. war der Grund für die Änderung. Und die berühmten "Exportfahrzeuge"... schrottreif auf dem Weg nach Osten.

    Aber es ist halt wie immer: Eine Randgruppe baut Mist, alle müssen drunter leiden

    Grins... bist du sicher in so einem Forum so eine Aussage zu posten.....
    Hier gibts reichlich Glashäuser......

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Jaja,wer im Glashaus sitzt, sollte zum f****n in den Keller gehen...
    Ich kann mir bestens vorstellen, was du meinst, die ganzen Heroen die mit 200 Sachen über volle Landstrassen ballern, innerorts im Wheelie von Ampel zu Ampel ballern und zu guter Letzt, die je-lauter-desto-geiler-Fraktion...
    Da brauch ich aber nicht allzu sehr aufzupassen :P

  • Wozu braucht man nun überhaupt noch das Kurzzeitkennzeichen ?, wenn man Tüv und AU hat kann man auch gleich zulassen.
    Bei der Versicherung wird beim Kurzzeitkennzeichung in der Regel eine relativ hohe Pauschale berechnet hatte für eine Fireblade für 5 Tage ca. 50 € bezahlt.
    Außerdem kommen noch zusätzliche Kosten für Schilder + die Verwaltungsbebühr hinzu.
    Das Kurzzeitkennzeichen ist jetzt genauso sinnlos wie das Wechselkennzeichen.

  • Wozu braucht man nun überhaupt noch das Kurzzeitkennzeichen ?, wenn man Tüv und AU hat kann man auch gleich zulassen.
    Bei der Versicherung wird beim Kurzzeitkennzeichung in der Regel eine relativ hohe Pauschale berechnet hatte für eine Fireblade für 5 Tage ca. 50 € bezahlt.
    Außerdem kommen noch zusätzliche Kosten für Schilder + die Verwaltungsbebühr hinzu.
    Das Kurzzeitkennzeichen ist jetzt genauso sinnlos wie das Wechselkennzeichen.

    ich hätte das kurzzeitkennzeichen sehr gut gebrauchen können. im winter ist bei mir der tüv abgelaufen. dementsprechend MUSS ich zum tüv und kann sie vorher nicht zulassen. im normalfall hätte ich das mir einfach ein kurzzeitkennzeichen organisiert, wäre damit zum TÜV gefahren und danach ganz zugelassen. die pauschale und co (abgesehen vom kennzeichen) rechnet die versicherung in der regel an, sobald das fahrzeug "richtig" zugelassen wird. im endeffekt zahle ich also nur 7,50€ für das kennzeichen. aber da es nun diese tolle neue änderung gibt, muss ich mir jemanden mit anhängerkupplung organisieren, irgendwo einen hänger mieten. somit wäre ich bei (mehr) spritgeld und die mietgebühr für den anhänger.

    und nun sage mir, warum das kurzzeitkennzeichen keinen sinn macht. ;)

  • Zitat

    Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.

    Natürlich nur wenn du ein Saisonkennzeichen hast und somit der Bock eig. angemeldet ist. Dafür musst du dir nicht extra ein Kurzzeitkennzeichen holen.


    SC57 - 2006 - Winning Red
    CSA 2 (55er Flanke hinten), Arrow ESD, HRC Nocke, Kurzer KZH, LED Verkleidungs- & Mini-LED Blinker hinten, MRA Scheibe, V-Trec Hebel, Braking Wave Scheiben usw.

  • Eine absolut "unverdächtige" Informationsquelle zum Thema:

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Fragen und Antworten zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015..

    Darin ist auch der Grund für die Änderung genannt:

    "Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen. So ist eine Zunahme des Handels mit Kurzzeitkennzeichen festzustellen. Das gegenwärtige System der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen hat dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert werden, keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen ist die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.

    Die fehlende Voraussetzung von Typ- bzw. Einzelgenehmigung und Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung lässt das Inverkehrbringen verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle im Ausland eintreten, wenn mit Fahrzeugen zur Verbringung zwischen anderen Staaten Unfälle verursacht werden, d. h. für Nutzungszwecke, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren."

  • ich hätte das kurzzeitkennzeichen sehr gut gebrauchen können. im winter ist bei mir der tüv abgelaufen. dementsprechend MUSS ich zum tüv und kann sie vorher nicht zulassen. im normalfall hätte ich das mir einfach ein kurzzeitkennzeichen organisiert, wäre damit zum TÜV gefahren und danach ganz zugelassen. die pauschale und co (abgesehen vom kennzeichen) rechnet die versicherung in der regel an, sobald das fahrzeug "richtig" zugelassen wird. im endeffekt zahle ich also nur 7,50€ für das kennzeichen. aber da es nun diese tolle neue änderung gibt, muss ich mir jemanden mit anhängerkupplung organisieren, irgendwo einen hänger mieten. somit wäre ich bei (mehr) spritgeld und die mietgebühr für den anhänger.

    und nun sage mir, warum das kurzzeitkennzeichen keinen sinn macht. ;)


    Lesen und Nachdenken, nach der Neuen Regelung macht es keinen Sinn die alte war ok. Das mit dem Hänger funktioniert in der Regel nicht das Fahrzeug muß zur Abnahme auf dem Tüv Gelände zugelassen bzw. versichert sein.

  • Eine absolut "unverdächtige" Informationsquelle zum Thema:

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Fragen und Antworten zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015..

    Darin ist auch der Grund für die Änderung genannt:

    "Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen. So ist eine Zunahme des Handels mit Kurzzeitkennzeichen festzustellen. Das gegenwärtige System der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen hat dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert werden, keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen ist die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.

    Die fehlende Voraussetzung von Typ- bzw. Einzelgenehmigung und Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung lässt das Inverkehrbringen verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle im Ausland eintreten, wenn mit Fahrzeugen zur Verbringung zwischen anderen Staaten Unfälle verursacht werden, d. h. für Nutzungszwecke, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren."


    Logisch, seit 5:45 wurde nur zurückgeschossen. :)

  • Toll... und was macht man jetzt wenn beim abgemeldeten Mopped der TÜV abgelaufen ist?
    Ohne TÜV keine Zulassung und ohne Zulassung kein TÜV.... oder habe das jetzt falsch verstanden?

  • Dünnschiss.....überall nur Dünnschiss wo Krawattenträger ihre Finger drin haben.
    Irgendwann heißt es : Eier abschneiden und Apothekenumschau lesen.... :tougue:

    "Keep on rollin'......." =)

  • Toll... und was macht man jetzt wenn beim abgemeldeten Mopped der TÜV abgelaufen ist?
    Ohne TÜV keine Zulassung und ohne Zulassung kein TÜV.... oder habe das jetzt falsch verstanden?


    Genau, wie beim Hauptmann von Köpenick.

  • Bekannt - nur: Was hat das mit dem Thema zu tun?
    Nix.
    Ich komm' mal kurz drauf zurück, auch wenn's manche nicht interessieren mag:

    Die Bleche bzw. die Haftpflichtversicherung dafür läuft maximal 5 Tage. Innerhalb dieser Frist kann man die Dinger gleich mehrfach verhökern und - wie aus dem Text ersichtlich - ebenfalls gleich mehrere, verkehrsunsichere Fahrzeuge in andere, auch außereuropäische Länder verscherbeln. Wird mit so einer Karre aufgrund eines technischen Mangels ein Unfall verursacht, blecht die Versicherung dafür.
    Nicht die Regierung, sondern die Versicherungskonzerne werden daher mächtig Druck auf das zuständige Ministerium gemacht haben, das Gesetz dahingehend zu ändern, wie es jetzt ist.
    Und jetzt: Kräftig weiterspekulieren.... .

    =)