Regelung der bisherigen Reifenfreigaben ab 2020

  • Fuer diese neuen Reifenregeln gehoert irgendjemand an den Pranger. Das macht auch keinen Spass mehr sich damit zu befassen. Die Sache ist so undurchsichtig dass man gar nichts mehr versteht.

    Genau das ist doch das Ziel ! Dann kann man Stafen verhängen da die meisten nicht die Zeit (gegebenfals auch das Geld) investieren um das Gerichtlich kären zu lassen. Somit füllen sich die Kassen des TÜV`s und die Staatskasse. Typisch Deutsch denn wenn andere Motorräder durch Deutschland fahren können die bezüglich der Reifen sicher nicht "angepisst" werden da die ihre eigenen Vorschriften haben. Und wenn bei unseren schon der Durchblick fehlt wer soll dann noch alle anderen überblicken.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey:

  • So, heute mal Feedback vom Plakettenverteiler.

    Es ist nicht möglich generell auf einer Serienfelge einen 190/55 einzutragen.

    Es sei denn, es liegt eine Freigabe vom Reifenhersteller vor ( hier Conti) oder vom Fahrzeughersteller ohne Angabe eines Reifentyps.

    Im Klartext heißt das:

    Wird eine andere Reifengröße (55er) eingetragen, werden die Daten des Reifens aus der Freigabe ( hier CSA 2) mit in den Schein übernommen. Ergo gibt es in dem Fall doch eine Reifenbindung da es sich um einen "Einzelfall" handelt.

    Will man als nächstes z.B. nen Michelin oder Bridgestone usw. als 55 er Fahren muss der wieder Eingetragen werden.

    Auch hier würde wieder der Typ des Reifens mit eingetragen , ebenso wie es in der Freigabe steht.

    Begründet wird die Aussage ( er hat auch die interne Hotline seiner Organisation angerufen ) so, " der Prüfer kann ja nicht auf die Aussage von Conti " paßt und funktioniert " irgendeinen Reifen bzw Größe eintragen.

    Am langen Ende bleibt leider nix anderes übrig als

    A: Augen zu und durch.

    B: Jedes mal beim anderen Reifentyp ne neue Eintragung.

    Oder C: 190/50 fahren.

    Ich hoffe das dies etwas zur Klärung beitragen könnte, Verständnis für dieses Gesetz ........mhhh, lassen wir das lieber.

    Übrigens

    Ich finde mich bei Antwort A wie am Ar... geleckt.

    Ich zahl nicht jedes mal beim Wechsel der Marke oder des Typs.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Ja, der Claus hat es noch einmal eindrücklich beschrieben:

    Bei abweichender Größe - also für uns Blader bedeutet das wohl in den allermeisten Fällen eine Umrüstung vom 50er auf den 55er Querschnitt - muß JEDER neue Reifen auch neu eingetragen werden!

    Wer nicht mehr der allerjüngste ist, kennt das noch von früher: Da war der KFZ - Schein irgendwann voll mit Reifenfreigaben.

    Und weil das für die Prüforganisationen so schön viel Geld gebracht hat (einfach Kohle machen für quasi nix -> Freigabe angucken, eintragen, abkassieren), machen sie genau das jetzt wieder.

    Ganz legal, von einer gesetzlichen Regelung unterstützt!:cursing::thumbdown::tougue:

    Sorry Leute, da platzt mir echt der Sack!:motz:

    Vor allem: Wenn die außer Angucken und Eintragen irgendetwas an Wertschöpfung beitragen würden, könnte man es ja noch verstehen.

    Aber die Arbeit machen die Hersteller: Ausgiebige Testfahrten, an deren Ende quasi "kostenlos" (ja, schon klar - Kosten werden über Verkaufspreise wieder zurückgeholt) eine für jeden verfügbare Freigabe erstellt wird.

    Und die Prüforganisationen haben sich eine neue Geldquelle erschaffen, in dem sie gesetzlich durchgedrückt haben, daß die jahrelang erfolgreiche Praxis des Mitführens der Freigabe im Falle abweichender, aber von den Herstellern freigegebener Änderungen jetzt nicht mehr gilt.

    Quasi "Money for nothing"!:cursing:

    Zu Recht wird diese Regelung immer noch kontrovers diskutiert, da sie ein absolutes Unding ist; eigentlich trifft es hier das Wort "Abzocke" auf den Punkt.

    Ich muß hier übrigens mal eine Lanze für die BMW - Bravo brechen, die sich beispielhaft dafür einsetzt, hier Aufklärung zu betreiben und die Geldmacherei auch als solche brandmarkt.:perfekt:

    P.S.: Ich fahre auf der Straße weiter 50er!:!:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Zu Recht wird diese Regelung immer noch kontrovers diskutiert, da sie ein absolutes Unding ist; eigentlich trifft es hier das Wort "Abzocke" auf den Punkt.

    Ich muß hier übrigens mal eine Lanze für die BMW - Bravo brechen, die sich beispielhaft dafür einsetzt, hier Aufklärung zu betreiben und die Geldmacherei auch als solche brandmarkt.:perfekt:

    Wo denn?

    Motorrad hat bereits Mitte 2019 einen Artikel über diese "Abzocke" verfasst seit dem hab ich nichts mehr gehört. Ich habe nicht jedes Heft gelesen, aber wenn ich sehe, dass hier über ein Jahr später immer noch Leute im Unklaren über das Ausmaß der Abzocke sind, dann wurde definitiv nicht genug Aufklärung betrieben

  • Wer nicht mehr der allerjüngste ist, kennt das noch von früher: Da war der KFZ - Schein irgendwann voll mit Reifenfreigaben.

    Und weil das für die Prüforganisationen so schön viel Geld gebracht hat (einfach Kohle machen für quasi nix -> Freigabe angucken, eintragen, abkassieren), machen sie genau das jetzt wieder.

    War das nicht so daß man dann von der Prüforganisation dann nur eine Bescheinigung erhalten hat, und man dann noch zur Zulassungsstelle mußte um das im Schein eintragen zu lassen was auch noch mal gekostet hat und mit Zeitaufwand verbunden war?

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • So ist der Ablauf, ja.

    Da gab es 3 angeheftete Beiblaetter mit Reifen Zeug manchmal. die fangen den Mist wieder an.:tougue:

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • War das nicht so daß man dann von der Prüforganisation dann nur eine Bescheinigung erhalten hat, und man dann noch zur Zulassungsstelle mußte um das im Schein eintragen zu lassen was auch noch mal gekostet hat und mit Zeitaufwand verbunden war?

    Ich glaube da steht jetzt " bei nächster Gelegenheit zu korrigieren "

    Im Prinzip bekommste ja nen Wisch der dem FZ- Schein ähnelt, führst den halt mit, wie damals den Reifenreigabe Zettel.

    Wenn allerdings im Schein mehrere Reifen Ein/ nachgetragen sind wirds halt auch schön unüberschaubar für die Rennleitung.:whistling:

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Wenn allerdings im Schein mehrere Reifen Ein/ nachgetragen sind wirds halt auch schön unüberschaubar für die Rennleitung.

    Das ist das einzig gute an dem ganzen Unsinn. Da blickt am Ende weder der Plakettenhaendler noch die Rennleitung durch.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Es ist nicht möglich generell auf einer Serienfelge einen 190/55 einzutragen.

    was hat das denn jetzt mit der Felge zu tun?

    Kann ich im Umkehrschluss bei einer Zubehörfelge jeden Reifen eintragen lassen?

    Oder brauch man jetzt einen Schein vom Reifenhersteller, der gewährleistet, dass die Reifen zur Felge und die Felge zum Motorrad passt?

  • was hat das denn jetzt mit der Felge zu tun?

    Kann ich im Umkehrschluss bei einer Zubehörfelge jeden Reifen eintragen lassen?

    Oder brauch man jetzt einen Schein vom Reifenhersteller, der gewährleistet, dass die Reifen zur Felge und die Felge zum Motorrad passt?

    Die erste Frage wurde ja schon fast richtig beantwortet, wobei das auch Modellübergreifed so ist.

    Hat der Hersteller nur die Felge A mit der Reifengröße A in der COC -Bescheinigung stehen gilt auch erst mal nur diese Kombination.

    Willste auf der Serienfelge A die Reifengröße B ohne Typ und Herstellerbindung ( z.B. einen 55er)Fahren wird eine Freigabe vom Fahrzeughersteller benötigt. ( gibt es im Falle der SC 59 aber nicht) .

    Zu Frage zwei.

    Auf einer Zubehörfelge dürfen u.U. mehrere Reifengrößen gefahren werden. Abhängig davon was in der ABE oder dem Teilegutachten aufgeführt ist.

    Dann entfällt bei einer anderen Größe auch die Typ und Fabrikatsbindung.

    Zu Frage 3.

    Kein Reifenhersteller wird ne Bescheinigung haben das die Felge XY zum Motorrad paßt.

    Die Herstellerfreigabe bezieht sich wohl immer auf die Orginalfelge.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • was hat das denn jetzt mit der Felge zu tun?

    Kann ich im Umkehrschluss bei einer Zubehörfelge jeden Reifen eintragen lassen?

    Oder brauch man jetzt einen Schein vom Reifenhersteller, der gewährleistet, dass die Reifen zur Felge und die Felge zum Motorrad passt?

    Wenn eine Felge eine ABE oder ein Gutachten hat, dann steht da drin welche Reifengrößen der Hersteller mit der Felge getestet hat und freigibt. In der (EG)-ABE deines Motorrads steht das auch drin, für die Serienfelgen, bzw. wenn mehrere Felgen vom Hersteller abgenommen wurden, dann auch mehrere Felgen mit entsprechender Bereifung.

    In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch eine Größe pro Achse drin. Nun gibts zwei Möglichkeiten, ist die Felge/Reifen-Kombinaiton Bestandteil der Fahrzeug-ABE, dann kannst Du die entsprechende Kombination fahren und im Falle einer Kontrolle liegt der Nachweis tatsächlich bei den Kontrollierenden, was trotzdem zu Diskussionen / Zeitverlust etc. führen kann.

    Oder Du hast eine ABE/Gutachten des Felgenherstellers für eine Änderungsabnahme nach §19.3. Also musst Du zu einem Prüfverein und Dir die Änderung dort bestätigen lassen, danach hast Du einen Wisch (heißt korrekt glaube ich Änderungsabnahme oder so ähnlich) in der Hand in dem eine (oder auch mehrere in dem Gutachten aufgeführten Kombinationen) aufgeführt sind. Bei der Zulassungstelle läßt Du diesen text dann in Feld 22 eintragen. Entweder gleich, oder wenn Du das nächste mal bei der Zulassungsstelle bist, steht in dem Wisch dann drin was möglich ist. Solange musst Du den Wisch aber dann mitführen. Dann steht in Feld22 "zu 15.2 auch genehmigt 190/55ZR17 M/C (75W) TL auf Felge Pavioni 6.00x17 Typ Superprofi"

    So weit, so normal, das ist bei anderen Kraft-Fahrzeugen auch nicht anders.

    Besonders beim Motorrad war bisher, das eine Freigabe des Reifenherstellers gereicht hat, ohne das man eine Abnahme nach §19.3 gebraucht hat. Ein Grund war die Reifenbindung, die durch die EU-Gesetzgebung auch in der BRD im Jahr 2000? gefallen ist, die man beim Motorrad nicht komplett aufgeben wollte, im Gegensatz zum PKW. Vorsichtige Naturen haben sich aber normalerweise Änderungen der Reifengröße trotzdem eintragen lassen, dann in der Regel sehr einfach per Einzelabnahme §19.2, zumindest mit Reifen-Freigabe.

    Letzteres muß man eben jetzt mit dem Mofa immer machen. Ob der Prüfer da eine Reifenbindung einträgt oder nicht, ist dem höchstselbst überlassen und dieses würde ich vorher abklären und nicht zu einer Prüfstelle hinfahren, die eine Reifenbindung mit eintragen will.

    Genauso, ob der Prüfer eine Freigabe/Herstellerbescheinigung als Grundlage so akzeptiert, oder meint, er muss kurz mit 120km/h über die Landstraße brezeln oder um den Nürburgring 3 Runden, damit auch alles rechtens ist.

    Das klärt man am besten per Telefon oder vorort ab, muss man bei schwierigeren Abnahmen (zum Beispiel Motorumbauten) auch machen, wer was wie da machen will mit/ohne Abgasgutachten/Festigkeitsnachweis/Bremsentest .... unterscheidet sich deutlich.

    Inzwischen kann man solche Änderungs-Eintragungen für Reifen auch bei GTÜ/DEKRA etc machen lassen, man ist also in der gebrauchten BL nicht mehr auf den TÜV angewiesen und in den neue BL auf die DEKRA. Muss man auch nur vorher abklären, ob die Prüfstelle einen Prüfer mit entsprechender Genehmigung hat und der anwesend und willens ist.

    Richtig kompliziert wirds nur mit alten Motorrädern mit Dimensionen oder Reifenbindungen, die es nicht mehr gibt, aber auch keine Freigabe eines Reifenherstellers mehr. Dann geht das nur mit Einzelabnahme und

  • Beim einem Moped mit EU-Zulassung scheint ja insoweit noch die Sonne, solange man die vom Hersteller vorgegebene Reifengröße beibehält . Ganz anders sieht das aus , bei einem Moped mit ABE , da wird das richtig lustig . Teilweise sind die original Größen gar nicht mehr zu kriegen , bzw. Reifen mit denen man dann auch mal ne Kurve fahren kann . Ich habe noch eine restaurierte CBR600 F PC23 Bj.90 , die 2 Jahre nach der PC19 auf den Markt kam. Im Erscheinungsjahr der PC19 1987 gab es die Freigabe 110/80 -17 vorne und 140/80-17 hinten (Serie 110/80-130/80). Also seit 30 Jahren wird die Kombi auf dem Motorrad gefahren und jetzt muss der TÜV etc. dieses Motorrad abnehmen und auf seine Fahrsicherheit mit eben dieser Kombi begutachten und sein ok geben. Das haut dem Faß den Boden raus, was eine Abzocke. Auf meine Frage hin bei der Dekra, ob ich eine Chance habe , einen Roadtec01 in der Kombi für dieses Motorrad eingetragen zu kriegen, war die erste Frage, ob ich vom Hersteller eine "Empfehlung" hätte, ansonsten müsste das via Einzelabnahme mit Fahrtests usw.. geschehen, allerdings ohne Gewähr auf Eintragung. Das heißt ja nichts anderes, ohne die jetztige Serviceempfehlung , oder anders , die neu formulierte Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers , machen die nix . Das ist die größte Verarsche die ich in 40 Jahren Motorrad erlebt habe.

  • Kann ich nicht bestätigen, meine SC33 hat auch die ABE und die Reifenbindung wurde mir vom TÜV bei der Eintragung vom 17er Vorderrad ausgetragen. Lediglich der Vermerk das ich nur vorne und hinten den gleichen Hersteller fahren darf.

    Ich kann jetzt, wahlweise 16er oder 17er vorne und Reifen eines Herstellers meiner Wahl aufziehen.

    Das war alles beim TÜV, hab mit dem Sachverständigen vorab gesprochen was ich möchte und er sah kein Problem darin. Er ist selbst Motorradfahrer.

  • Ich denke es kommt wirklich stark auf den Prüfer an. War gestern bei einem der Motorrad-Prüfer-Gott ist (bisschen übertrieben, aber der kann und darf alles mögliche prüfen und abnehmen).

    War gestern beim TÜV Nord um diverse Sachen eintragen zu lassen.

    Vor mir waren 2 Streetfighter-Jungens dran. Haben ne R1 komplett umgebaut mit einarm Schwinge und Autofelge.... Nach einer Stunde Testfahrt wurden Blinker und Kennzeichen Beleuchtung bemängelt ^^

    Habe leider nicht dran gedacht nach ner Reifeneintragung zu fragen bzw. Das mal mit dem zu erörtern.

    Bin aber nächste Woche wieder da, da kann ich das mal ansprechen. Der hat auf mich nen sehr guten Eindruck gemacht.

  • Das sieht schon für den Laien nicht richtig aus ^^

    Glaube nicht das der das so rüberwinken würde.

  • Genau mit so einem Teil ist ein Bekannter vor 2 Wochen bei TÜV vorstellig geworden und was war , er hat an der Streetfigter FZR den fehlenden Fender auf der Schwinge bemängelt, ansonsten alles tippi toppi . Und wegen ner Reifenfreigabe die nach 30 Jahren plötzlich nicht mehr gilt, ein Faß aufmachen mittels Eintragung. Und dass dir einer dein 16er und 17er Vorderrad eingetragen hat ist ja schön, musst nur nicht so tun , dass das völlig normal und selbstverständlich ist . Du hast ganz einfach Glück gehabt , nicht bei einem Erbsenzähler gelandet zu sein .