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Fussrasten

  • Dr. Hetzer1985
  • 2. August 2021 um 20:15
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    • 2. August 2021 um 20:15
    • #1

    Hallo. Ich fahre eine sc 57. als ich sie gekauft habe waren die starren Rasten schon drauf. Hier meine Frage. Darf ich mit denen fahren oder sind diese verboten.

  • dha87
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    • 2. August 2021 um 20:42
    • #2

    gibt fussrastenanlagen mit starren und beweglichen rasten. was ich weiß müssen fussrasten im

    straßenverkehr beweglich sein um eine betriebserlaubnis zu bekommen - welchen hintergrund das hat weiß ich auch nicht.

    würd aber mal sagen, dass man zumindest hier in österreich wohl eher selten deshalb behelligt wird und man sicherlich genug werkstätten findet die dir auch so die tüv plakette geben.

  • Derbe
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    • 2. August 2021 um 21:33
    • #3

    Bei meiner VCR38GT Anlage wurden auch starre Rasten mitgeliefert. Die klapparen muss man nachkaufen.

    Die Anlage hat mit den starren Rasten ABE.

    Würde mir daher keine Gedanken machen.

  • Mr.Unknown#85
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    • 3. August 2021 um 10:06
    • #4

    Starre Fußrasten ist in der StVZO kein Problem. Solange die Teile eine ABE haben.

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Niggow
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    • 3. August 2021 um 10:26
    • #5

    Da sagt der hier § 30 StVZO // 2002/24 EG, §§ 30, 61 StVZO

    aber was anderes.

  • Mr.Unknown#85
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    • 3. August 2021 um 18:07
    • #6

    Wie kommt es dann dass man starre Rasten (Anlage) inkl. Teilegutachten vom Prüfer abgenommen bekommt?

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Niggow
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    • 3. August 2021 um 18:22
    • #7

    Das musst Du doch den Prüfer fragen und nicht mich.?

    Natürlich gibt es auch ältere Modelle wo das nicht so sein muss und auch Rastenanlagenhersteller die ihre Produkte mit starren Rasten aber mit ABE vertreiben.

    Da stechen wir wieder in so ein Thema wo man Wochen drüber diskutieren kann.

    Fakt ist der Paragraph ist eindeutig und rechtskräftig, macht daraus was ihr wollt.....

  • sturzflug
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    • 3. August 2021 um 19:08
    • #8

    Ist doch ganz einfach..entweder ABE oder keine zulassung. Und wenn ein Prüfer das übersieht, ist das trotzdem nicht genehmigt.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Fireblade60
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    • 4. August 2021 um 09:22
    • #9

    Auf meiner SC44 ist seit einigen Jahren die Gilles AS31GT montiert, die habe ich mit Teilegutachten eintragen lassen, die hat schon immer starre Rasten. Gerade im Juli war ich (OK, mein Händler) damit wieder beim TÜV, ohne irgendein Thema.

    In den §§ habe ich den Teil, der sich auf die Starr / Klapprasten bezieht, nicht gefunden, :?:

    Das Schwarze immer unten lassen.

  • Niggow
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    • 4. August 2021 um 10:39
    • #10

    Ich hatte den nur rauskopiert, irgendwo in seinen Tiefen sollte stehen das diese klappbar sein müssen.

  • Mr.Unknown#85
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    • 4. August 2021 um 14:58
    • #11
    Zitat von Niggow

    Ich hatte den nur rauskopiert, irgendwo in seinen Tiefen sollte stehen das diese klappbar sein müssen.

    Nichts gegen Dich Niggow - aber so tief lese ich mich in den realitätsfremden Quark nicht ein :sleeping:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Niggow
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    • 4. August 2021 um 15:13
    • #12

    Na ich doch auch nicht, deswegen habe ich ja auf die Schnelle auch nur den Paragraphen verlinkt da ich zu 98% wusste da irgendwo muss es drin stehen....

    Wir hatten die Diskussion auch schonmal im R1Forum, ich dachte sogar da ging mal eine Mail an Gilles raus warum sie denn ihre Anlagen trotz der rechtlichen Lage mit starren Rasten verkaufen aber trotzdem eine ABE haben.

    Als Antwort kam da was mit "Übergangszeit und aktueller Anpassung des Verkaufs.....", ich weiß das nicht mehr so genau.?

  • Mr.Unknown#85
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    • 4. August 2021 um 15:30
    • #13

    Und ich dachte schon :D der Junge hat Nerven.

    Schein ja eine laaange Übergangszeit zu sein :lupe:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Lederkombi
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    • 6. August 2021 um 00:54
    • #14
    Zitat von Niggow

    Da sagt der hier  § 30 StVZO // 2002/24 EG, §§ 30, 61 StVZO

    aber was anderes.

    Dann Kopiere uns doch mal bitte aus den von dir Geposteten Paragraphen raus, was du uns damit sagen/zeigen möchtest.

  • Derbe
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    • 6. August 2021 um 01:12
    • #15
    Zitat von Niggow

    Na ich doch auch nicht, deswegen habe ich ja auf die Schnelle auch nur den Paragraphen verlinkt da ich zu 98% wusste da irgendwo muss es drin stehen....

    Kann alles sein aber erstmal isses für mich "Könnte sein oder auch nicht".

    Bisher hatten TÜV und Rennleitung nix zu meckern, daher ist das Thema - für mich- keines.

  • Niggow
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    • 6. August 2021 um 07:46
    • #16

    http://b230fk.de/strasenverkehr…e-regelungen/2/

    Hier mal konkreter und in Kurzform.

  • Wichti
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    • 6. August 2021 um 07:47
    • #17

    Wie auch immer: Ich habe die Gilles AS 31 GT mit starren Rasten und die ist eingetragen. ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • G.A.C.O.
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    • 6. August 2021 um 08:00
    • #18

    Finde die Beiträge von Niggow etwas widersprüchlich aber er versucht zu helfen bzw Antwort zu geben.

    Ich kenne mich in der Materie wahrscheinlich genauso gut oder schlecht aus, wie die meistens anderen aber schätze, dass die Regelungen auch mit dem Baujahr/Modellen zu tun hat. Kann also für eine SC33 oder SC57 anders sein als für eine SC82.

    Vielleicht mag einer der TÜVler aus dem Forum dazu etwas schreiben?

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Niggow
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    • 6. August 2021 um 08:36
    • #19

    Also wiedersprüchliche Aussagen kann ich in meinen Kommentaren nun keine finden aber das liegt eventuell auch da dran das ich sie selber geschrieben habe.....?

    Mit Sicherheit ist das so, wenn z.b. eine Maschine mit starren Rasten ausgeliefert wurde muss ich da nun mit Sicherheit keine klappbaren ranschrauben.

    Mir ist noch eingefallen das in der Antwort von Gilles drin stand das deren Anlagen mit starren Rasten eine ABE haben weil der Schleifpunkt aufgrund der Möglichkeit des höherstellens der Rasten ja weiter oben liegt als bei der jeweiligen Originalen.

    Das Gesetz wurde ja mal aus dem Grund geändert da von starren Rasten eine Sturzgefahr aufgrund von Hebelwirkung ausgeht.

  • chris16
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    • 6. August 2021 um 08:43
    • #20
    Zitat von Niggow

    ... da von starren Rasten eine Sturzgefahr aufgrund von Hebelwirkung ausgeht.

    isso, das hab ich in den ersten hundert Metern meiner Moped Kariere herausgefunden, als ich im Graben lag, mit der 50er, hinter dem 90° knick. =O :D

    わびーサビ

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