Aufgegeben wurde der Gegenschall nicht.
Ääh, soviel ich sehe, ist der verlinkte Artikel der NZZ von 2015. Ungefähr aus der Zeit ist auch das letzte Patent, das du verlinkt hast. Inzwischen sagt Google-Patentsuche zu allen Patenten, die ich gefunden habe, daß sie zurückgezogen seien.
Zumindest beim letzten Patent (Schutz von Übersteuerung) sehe ich darin keinen Schaden, denn was da an Signalverarbeitung beschrieben wird, könnte man mit allgemein bekannten Methoden viel einfacher und besser machen. Das Verfahren würde bei der SC77 sowieso nicht funktionieren, weil es sich auf 2 dominante Spektrallinien verläßt. Ich habe die Spektren der SC77 gemessen und weiß, daß diese Annahme da kaum funktionieren würde. Aus der Begründung zu dem Patnent sieht man, daß sie Probleme damit hatten, daß ihr LMS-Algorithmus (adaptives Filter) instabil wird. Das Patent sollte verhindern, daß als Folge davon der Lautsprecher zerstört wird, aber ich hätte auch ein Problem damit, wenn mein Motorrad bei Standgas an der Ampel aufgrund so einer Instabilität plötzlich so laut wird, wie ohne Schalldämpfer auf der Rennstrecke.
Bei den anderen Patenten sehe ich den Sinn der Ideen, glaube aber nicht, daß sie aufgrund der Platzverhältnisse auf ein Motorrad übertragbar sind. Alleine das Gegenvolumen des Lautsprechers, der die enorme Schalleistung des Motors schaffen müßte bei Grundwellen von ca. 400Hz (Drehzahlbegrenzer) bis hinunter zu ca. 40Hz (Leerlaufdrehzahl), scheint mir kaum unterzubringen zu sein, zumal mit den angegebenen Beschränkungen der Einbaulage.