50/ 55er Querschnitt -> aktueller Stand?

  • Moin aus KW,

    habe in den letzten Tagen hier mutmachende Posts gelesen:

    Da wurden 55er Querschnitte ohne eine spezielle Reifenbindung eingetragen - das heißt, man darf jetzt sämtliche 190/ 55er Reifen fahren.

    Anderen wurde gesagt, man darf jetzt alle 55er fahren, für die für das betroffene Mopped eine Herstellerfreigabe vorliegt.

    Mein letzter Stand ist noch, daß das jede Prüforganisation anders sieht und auch behandelt; oft wird nur der jeweilige Reifen in 55er Querschnittsgröße eingetragen.

    Meine Frage an die Gesetzesauskenner:

    Liegt mittlerweile (Stand 21. 10. 2022) eine verbindliche Regelung vor, die es uns wieder einfacher macht, von 50 auf 55 zu wechseln?

    Oder bleibt es beim Wohlwohlen der jeweiligen Prüfstelle?

    :?::nixwiss:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Geändert hat sich seid dem rechtlich nichts.

    Guck dir alleine an wie Reifen zu bewerten sind. Das ist alles unverstaendlich und Glueckssache wie es jemand handhabt.

    https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…raftraeder.html

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Kleine Idee dazu:

    Vielleicht können alle die nen 55er ohne Fabrikatsbindung haben eintragen lassen sich mal in ne (noch zu erstellende) Liste eintragen.

    So könnte man sich bei Bedarf austauschen und dann per Mail/PN Kopien der Scheine austauschen, um dann ne Argumentationshilfe bei Dekra/TÜV und Co zu haben.

    Dann muss nicht jeder der diese Eintragung vornehmen will bei 0 anfangen.

  • Entscheidend ist, welche Reifengröße steht in den Papieren, im Schein.

    Steht dort 190/50 und Du willst nach dem 01.01.2020 mit Reifen mit einer DOT die jünger ist als 1.1.20 fahren, musst du per einzelabnahme, auf Basis einer unbedenklichkeitsbescheinigung, eintragen lassen.

    Einzelabnahme bei einer prüforganisation. Findest du einen Reifen mit einer DOT älter als 1.1.20, also z.b.5019 dann kannst du auf Basis der Hersteller-Bescheinigung, bis Ende 2024, ohne Eintragung damit fahren.

    Ab 2025 war es das auch für alte DOTs.

    So mein Kenntnisstand.

    _____

    In der Praxis ist übrigens der Unterschied zwischen 50 und 55 nicht wirklich so eklatant.

    Da bringen 0,3 bar luftdruck Unterschied am Vorderreifen mehr Handlichkeit oder eben weniger.

    ___

  • Im Ernst ?

    2 gleiche Reifen mit unterschiedlichen Alter werden unterschiedlich gehandhabt ?

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    Einmal editiert, zuletzt von dunlop (21. März 2023 um 20:16)

  • Das ist mir zu bloed =O . Aber die Reifensache habe ich noch nie kapiert. Das ist einfach alles ohne Sinn und in dem Fall nicht mal logisch.

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  • Der Lars hat da wohl recht, spielt aber kaum noch ne Rolle, weil sich das mit der Zeit ja eh ausschleicht.

    Bleibt letzten Endes dabei: 55er muss in die Papiere eingetragen werden. Am besten ohne Fabrikatsbindung.

    Habe überlegt den Aufwand zu betreiben... So sehr brennt es mir nicht unter den Nägeln.

  • Abgesehen davon ändert sich ja auch das Übersetzungsverhältnis um +10%!

    Bei einem Motorrad, wo der erste Gang erst bei 120 in den Begrenzer läuft, macht es mMn nur Sinn, wenn gleichzeitig die Übersetzung auf standard angepasst wird - also 15er statt 16er Ritzel ... auch wegen der Tachoanzeige

    CbrStormrider
    Wohnort: Linz

    ... der Grip-Vorteil ist ohne Änderung Übersetzungsverhältnis in Ö wegen der vielen Kehren kaum nutzbar.

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Entscheidend ist, welche Reifengröße steht in den Papieren, im Schein.

    Steht dort 190/50 und Du willst nach dem 01.01.2020 mit Reifen mit einer DOT die jünger ist als 1.1.20 fahren, musst du per einzelabnahme, auf Basis einer unbedenklichkeitsbescheinigung, eintragen lassen.

    Ich finde das nur mit der DOT Nummer nun total wirr. Wenn der gleiche Reifen aelter oder neuer ist, also genau in derselben Groesse dann anders.

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  • Ob 50, oder55 er Querschnitt heißt aber lange nicht 10% Abweichung. Die 50, oder 55 sind eine prozentuale Angabe der Höhe des Reifensi m Verhältnis zur Breite ( 190) bei der sc57.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Was ihr da in D bei den Mopedreifen und mit Freigaben habt, finde ich, seit dem ich hier angemeldet bin, sowieso komplett abgefahren.

    In Ö hast du die Dimension typisiert und Ende. Ich könnte z.B. auch einen Dunlop Mutant aufziehen.

    Aber andererseits, wenn ich hier einen 55er aufziehen will, steht mir ein Spießrutenlauf bevor - der TÜV ist hier so konservativ, wie die katholische Kirche - das ist in D sicher besser, weil argumentierbar - in in Ö kann grundsätzlich nichts sein, was nicht sein darf.

    Die Wiese ist auf keiner der beiden Seiten des Zaunes so wirklich grün und dass man davon ausgehen könnte und, dass die Gesetzgebung tatsächlich Kompetenz zeigen würde.

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  • Ob 50, oder55 er Querschnitt heißt aber lange nicht 10% Abweichung

    Hast recht, sind nur ~3%

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  • So war jetzt heute beim TÜV in Bayern nachfragen, eine Unbedenklichkeitserklarung vom Hersteller muss man vorlegen am besten noch für das Motorradmodell, bei der Einzelabnahme muss der Prüfer das Motorrad bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren. Keine Ahnung wieso. Der Prüfer der dann Gefahren ist mit dem Reifen trägt dann die Reifen ein in die Papiere ein. Aber wird dann Marken gebunden sein.

    Da muss man einen Prüfer finden beim TÜV der sich das zutraut und noch einträgt.

    Also es ist echt kompliziert meiner Meinung nach, weil die Verantwortung der Eintragung alleine beim TÜV liegt sagte der Mitarbeiter.

    @ericxx lebe auf beiden Seiten der Grenze mich zieht es aber wieder zurück nach Deutschland.

    Gruß

  • Also die Auskunft 2 weiter oben bekommt man in der Regel, wenn man beim TÜV einen aaP fragt, der das nicht darf und nicht zugeben will, und deswegen die Story vom toten Hund erzählt.

    Wenn man eine Bescheinigung des Herstellers bringt, wie früher, dann muss der aaS das halt großzügig Abnicken gegen Bares.

    Mit Fahrtests brauche ich keine Bescheinigung, dann wirds halt teurer, aber dann soll der aaS auch seinen Job machen.

    IM großen und ganzen hilfts nur, TÜV im Westen und DEKRA im Osten soweit zu meiden, wie es irgend möglich ist.

  • muss der Prüfer das Motorrad bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren

    Loooooooooooool das ist geil. Die Version kenn ich auch noch nicht. :D

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  • Loooooooooooool das ist geil. Die Version kenn ich auch noch nicht. :D

    Ich habs tatsächlich schon mal gehört, angeblich geht's darum wie weit der Reifen sich " ausdehnt " wenn der volle Pulle dreht. Soll wohl sicherstellen das selbst dann der Reifen nirgends schleift.

    Wenn also der Höchstgeschwindigkeits Versuch in die Hose geht gibt's nen Dampfkesselprüfer weniger. =O

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Nur das es eben, seit es radiale stahlgürtelreifen gibt, nicht mehr so ist. Barry Sheene könnte, wenn er denn noch wäre, dazu etwas beitragen, ich sag nur Daytona speedway.

    Aktuell denke ich da eher an abs und dadurch evtl. ausfälle wegen dem geänderten Umfang.

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