Fahrzeugmängel bei Kauf

  • Hallöchen.


    Vorab erstmal, ja es ist das Fireblade Forum, ja es geht nicht um eine Fireblade oder sogar Honda. Schande über mein Haupt. Aber da mir dieses Forum bis jetzt am besten gefallen und geholfen hat, würde ich mich natürlich extrem freuen falls ich wieder ein paar informative Antworten bekommen sollte.


    Nun zum Eingemachten.


    Ich habe leider ein Problem mit dem Kauf einer S1000RR und hoffe hier von euch ein paar unterstützende Meinungen zu finden, da ich aktuell etwas ratlos bin.

    Zur Vorgeschichte:

    Ich habe mir Ende September eine S1000RR von einem BMW Vertragshändler zugelegt. Genauer: Ein Werksmotorrad, Zustand: neuwertig, mit läppigen 125 km auf der Uhr und 2,5 Jahre Restgarantie.

    Im von beiden Seiten unterschriebenen Übergabeprotokoll des Händlers wurden keine Mängel, etc. vermerkt.

    Nun zum Problem: noch beim Verladen in den Transporter beim Händler (noch nicht verzurrt) sind mir 2 ordentliche Macken im Auspuff und an der Schwinge aufgefallen. Direkt zurück zum Verkäufer, der kam mit dem Inhaber zurück, die machten Fotos davon und haben verständnisvoll reagiert: Der Inhaber wolle sich bald melden und eine Lösung dafür finden, um mir entgegenzukommen. Leider keine schriftliche Zusicherung aber 2 Zeugen, meine Wenigkeit sowie der Verkäufer, die diese Aussage des Inhabers vernommen haben.

    Über die Macken wurde mir im Vorhinein nichts mitgeteilt. Zu meiner Freude fand ich zu Hause in der Fahrzeugmappe vergraben ein Papier von BMW München (inkl. Fahrgestellnummer) auf dem steht: „Minderwert Schwinge“, „Nötige Arbeitseinheiten: Lackierarbeiten“.
    Vor Verkauf natürlich auch nicht gezeigt bekommen.

    Nun nach knapp 2 Monaten permanentem E-Mail und Telefonspam, nachdem unzählige Anrufe und Mails unbeantwortet blieben, hat sich etwas getan.
    Man möchte mir als „Entschädigung“ mit einem 500€ Gutschein entgegenkommen, welchen ich für Bekleidung und Zubehör ausschließlich im Händler-Shop einlösen kann. Ich habe leider keinerlei Verwendung für diesen Blödsinn. Mir die 500€ als Abschlag vom Kaufpreis zu erstatten sei anscheinend nicht möglich.

    Ich bin mir bewusst, in einer blöden Situation zu sein, da mir dummerweise die Mängel erst nach unterzeichnen des Kaufvertrages aufgefallen sind und der Händler immer argumentieren könnte, dass die Schäden beim Verladen durch mich entstanden sind.

    Meine Verteidigung dazu zieht jedoch den Mängelbericht seitens BMW vor, der mir vor dem Kauf vorenthalten wurde, sowie 2 Freunde die den Beladevorgang, bzw. keine beschädigenden Aktionen, bezeugen können, sowie dass Verkäufer und Inhaber vor Ort und auch jetzt nicht abgestritten haben, dass die Schäden schon vor Verkauf vorhanden gewesen sind.

    All in all: ich bin der Meinung, bei der stattlichen Kaufsumme einer RR die mit Garantie, MwSt., 125 km Laufleistung und Neuzustand ausgewiesen wurde, solche Schäden absolut nicht sein dürfen und dem Kunden vor Verkauf unbedingt mitgeteilt werden müssen.

    Nun zu meiner Frage auf die ich mir ein paar Meinungen und Antworten erhoffe: Muss ich mir dieses Angebot zwangsläufig gefallen lassen, bzw. kann ich froh darüber sein, überhaupt ein Angebot bekommen zu haben oder ist das totaler Humbug seitens des Händlers und ich werde abgezockt.

    Bin nämlich von Letzterem überzeugt, da ich es einfach dreist finde. Einen Gutschein für einen Shop, in welchem ich entweder deutlich über 500€ liegen lassen muss und dem Händler noch mehr Geld in die Tasche zu stopfen, oder ganz viel Kleinkram, den ich schon habe oder nicht benötige.


    So, tut mir leid für den langen Text. Ich würde mich sehr über jede helfende Antwort freuen. Vieleicht sind ja ein paar Juristen und Gesetzesfüchse unter euch, die sich in solchen Fällen auskennen. ;) Ich nämlich nicht. Bilder zu den Macken kann ich gerne, wenn gewünscht, im Nachhinein noch hochladen.

    Einen schönen Abend und ganz liebe Grüsse aus dem Süden.

    Edit: Falls mir doch mehr zustehen könnte als geboten: Ich würde es ungern auf das Gericht ausweiten, da im schlimmsten Fall natürlich deutlich höhere Kosten anfallen könnten. Welche Anlaufstelle wäre dann am Besten? Eine „KFZ-Schiedstelle“ oder BMW selbst? VG


    PS: Der gleiche Post ist auch im RR Forum. Ich hoffe, dass das kein Problem ist.


    PPS: Wäre ich mal lieber bei meiner Fireblade und beim Honda-Händler geblieben. ;(

  • Meines Erachtens nach musst du dem Händler eine Nachbesserungsfrist setzen und die Reparatur bzw. einen Austausch der beschädigten Teile fordern. Der Händler kann dann ggf. ein Angebot der Minderung machen (in Geld), das du annahmen kannst aber nicht musst.

    Es liegt hier ein klarer Sachmangel vor, den du nach der geschilderten Sachlage auch beweisen kannst. Dem hat der Händler abzuhelfen.


    Man kann hier sogar von "Arglistischer Täuschung" im Hinblick auf die Schwinge sprechen. Der Händler wusste von dem Mangel, bzw. hätte von ihm wissen müssen, da BMW dies ja mitgeteilt hat. Diesen Mangel hat er dir verschwiegen. Rechtlich ist das eine arglistische Täuschung nach § 123 (1) BGB. Als Händler kann er sich da auch nicht rausreden.


    Mit einem Gutschein musst du dich sicherlich nicht abspeisen lassen.


    Also meinen Vorschlag: dem Händler eine angemessene Frist zur Nachbesserung/Mängelbeseitigung setzen, Komm er der Frist nicht nach, den Kauf wandeln, also "rückgängig machen". Sollte sich der Händler weiter uneinsichtig zeigen, rate ich dir, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Glaube mir, dann "spurrt" der Händler sofort.

  • Nun zu meiner Frage auf die ich mir ein paar Meinungen und Antworten erhoffe: Muss ich mir dieses Angebot zwangsläufig gefallen lassen, bzw. kann ich froh darüber sein, überhaupt ein Angebot bekommen zu haben oder ist das totaler Humbug seitens des Händlers und ich werde abgezockt.

    Sehe ich wie Harald schrieb.

    Auf den Deal wuerde ich mich nicht einlassen.

    Ist aergerlich alles. Wenn du die Kiste behalten willst wuerde ich auch erst nochmal den Haendler um Nachbesserung statt diesen Deal bitten. Ich weiss jetzt nicht wie schlimm die Beschaedigungen sind. Aber vermutlich ist eine Reparatur teurer als 500 Euro.

    Wenn er den verheimlichten Schaden nicht nachbessert muss er ja das Mopped zurueck nehmen. Das wird nicht in seinem Interesse sein.


    Ist aber eine windige Rechtslage sicher. Er koennte auch sagen, du hast sie ja gesehen und unterschrieben. Die Maengel waren ja nicht versteckt.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Hallo. Erst mal vielen Dank für die Antworten. Hat mich sehr gefreut. Habe jetzt ein bisschen Licht in die Sache bekommen.


    Wie Dunlop geschrieben hat, kann das auch voll nach hinten losgehen. Zumal der „größte“ Kratzer leider wirklich offensichtlich war. Bin wohl blind auf beiden Augen gewesen. Ich lade euch ein paar Fotos hoch.


    Ich kann den Gutschein tatsächlich für Reifen einlösen. Gar nicht so schlecht in dem Fall. Aber dennoch… ich werde mir das noch mal kräftig überlegen.


    Nochmals vielen Dank für die Antworten.

    VG

  • Ja da haben wir den Salat.

    Den Auspuff kann man nicht ausbessern, also sehr teuer die Macke zu beheben.

    Die Schwinge koennte man ausbessern, aber bei dieser Art Lackierung gar nicht so einfach damit man es nicht sieht.

    Ja das musst du dir ueberlegen. Da wirst du nicht mit durchkommen dass das versteckt war .

    Also im Grunde wird es so laufen dass du tatsaechlich froh sein kannst ueber den Gutschein noch. Der Haendler wuerde vermutlich die Schlacht gewinnen.

    Jaaaaaa das kann schnell passieren wenn man sich so ein neues Schmuckstueck ansieht dass man Blind ist. Das ist wie mit den Frauen.:)

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Der Haendler wuerde vermutlich die Schlacht gewinnen.

    Das sehe ich schon etwas anders. Auch wenn der Mangel nicht "versteckt" war, was man anhand der Fotos so beurteilen kann, so hat der Händler hinsichtlich der Schwinge doch eine Aufklärungspflicht. Zum einen ist der Verkauf durch einen "Gewerblichen" anders zu beurteilen, als bei einem Privatkauf, zum anderen war der Mangel immerhin dermaßen,. dass BMW ihn ausdrücklich benannt hat. Hier ist dann meiner Meinung nach auch der Händler in der Pflicht. Das Schreiben von BMW ist daher ein ganz wichtiges Beweismittel. BMW spricht ja selbst von "Minderwert". Darauf hätte der Händler hinweisen müssen, da der Mangel ja nicht beseitigt wurde.

  • Das sehe ich schon etwas anders. Auch wenn der Mangel nicht "versteckt" war, was man anhand der Fotos so beurteilen kann, so hat der Händler hinsichtlich der Schwinge doch eine Aufklärungspflicht. Zum einen ist der Verkauf durch einen "Gewerblichen" anders zu beurteilen, als bei einem Privatkauf, zum anderen war der Mangel immerhin dermaßen,. dass BMW ihn ausdrücklich benannt hat. Hier ist dann meiner Meinung nach auch der Händler in der Pflicht. Das Schreiben von BMW ist daher ein ganz wichtiges Beweismittel. BMW spricht ja selbst von "Minderwert". Darauf hätte der Händler hinweisen müssen, da der Mangel ja nicht beseitigt wurde.

    Wenn es ein Neufahrzeug waere schon. Aber hier ist es ein Gebrauchtfahrzeug. Und diese Kratzer sind keine wesentlicher Maengel.

    Also man kann zwar beweisen dass die Kratzer schon vorhanden waren und den Wert mindern. Aber das betrifft ja kein Gebrauchtfahrzeug wo der Kaeufer sieht was er da kauft.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Aber das betrifft ja kein Gebrauchtfahrzeug wo der Kaeufer sieht was er da kauft.

    Da hast du zwar im Grunde Recht, aber da es ein Händlerverkauf war und BMW den Mangel dem Händler mitgeteilt hat (schriftlich) bestand schon eine Aufklärungspflicht des Händlers über die Schwinge . Es sei denn, man beurteilt es als unwesentlichen Mangel. Dem steht aber das Schreiben von BMW entgegen.

    Grundsätzlich ist es natürlich immer so: vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Auf jeden Fall würde ich den Händler mit seiner Pflicht konfrontieren.

    Hier mal ein wenig Text zum einarbeiten:


    Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers (anwalt.de)


    Punkt 5 könnte hier einschlägig sein, da ja BMW selbst die Schwinge als mangelhaft bezeichnet hat. Die haben sich nämlich selbst entsprechend abgesichert gegenüber dem Händler. Hierzu wäre natürlich auch die Schadenhöhe zu beachten, die ich aus den Fotos heraus nicht beurteilen kann.

  • Ja aber das betrifft schwerwiegende Maengel. Also sogenannte wesentliche Maengel.

    Hier im Fall geht es nur um optische Macken.

    ls unwesentlichen Mangel

    Genau so schaetze ich es ein.

    Kann man sich da streiten klar. Aber ich vermute kommt man nicht mit durch. Ich finde da kein Argument. Selbst wenn dem Haendler die Kratzer bekannt waren. Die waren ja kein Geheimnis.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Ich bin da ziemlich bei Haralds Ausführungen. Es gibt möglicherweise wie bei vielen Rechtsangelegenheit ein großes ABER.

    Dem TE würde ich vorschlagen sich ( wenn Mitgliied ) mal mit der Rechtsabteilung des ADAC in Verbindung zu setzen, evtl. bring das ja ne Aufklärung.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Die Macke in der Schwinge kann man mit bissle Lack weitgehend unsichtbar machen.... und den Auspuff, wenn das nun wirklich son Problem ist, schleift man an der Schadstelle glatt und lässt dann den kompletten Pott strahlen. Aber sei dir versichert, die Mühle wird mit der Zeit noch mehr Macken bekommen wenn du sie nicht gerade ins Wohnzimmer stellst.

    Ansonsten, das ist n Gebrauchtfahrzeug, da muss man schon selber genau hinsehen wenn man empfindlich ist, immerhin wirst du einiges am Kaufpreis gespart haben.

    OK, der Händler hätte drauf hinweisen sollen... vielleicht wars dem in dem Moment selber ausdächtig. Und wenn du 500€ für Reifen (oder vielleicht auch die Inspektion?) bekommst ist das doch nicht unfair.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Ja is klar, wissen wir alle. Grad bei Reifen sind locker 50% Gewinnspanne üblich... ich krieg bei einigen Reifen sogar noch 3,50€ dazu wenn ich sie nehme... würd ich Dir gern für 1,75€ überlassen wenn du sie abholen kommst.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Bei 500 ist jawohl die Arbeit auch schon dabei.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Habe jetz nicht alle Antworten gelesen.Deshalb der algemeine Satz zum Thema Rechtsweg. Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. Somit kann es neben dem Ärger sowohl in der einen als auch anderen Richtung enden.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey:

  • Die Mängel werden bis ins kleinste Detail dokumentiert (sogar an der Unterseite des ESD!) ... für wieviel die Mühle aber über'n Tisch gegangen ist, bleibt aber unerwähnt - die Höhe der angebotenen Kompensation, und dass es in Form eines Gutscheines erfolgen soll, wird dann wieder ebenso akribisch genau dargestellt.

    Sag mal - genierst du dich eigentlich gar nicht für diese einseitige Darstellung?

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Um das mal auf den Punkt zu bringen:

    Einerseits gilt ab nächstem Jahr Euro5+, und die Kiste ist wahrscheinlich noch Euro5. Als Werksmaschine ist die zwar nicht neu, aber anstatt einer Tageszulassung geben die den Rabatt weiter und du bist offiziell "Erstbesitzer". Dann kommt noch der Modellwechsel dazu, weshalb du wahrscheinlich 10 - 15% weniger bezahlt hast, als du noch vor 6 Monaten für eine Neue bezahlt hättest - sprich gute 3k weniger.

    Kauf dir für 1,50€ nen Edding, mal die Macke an der Schwinge zu und freu dich. Und wer sieht denn bitte die Macke an der Unterseite des ESD ... :tot_lach:

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • so sind die Unterschiede, ich würde mich beim Putzen und Reinigen des Mopeds jedesmal ärgern, wenn ich so etwas hätte.

    Dann Putz und Reinige halt nicht. Mit zunehmenden Alter sieht man eh schlechter dann fällt das garnicht mehr so auf.;)

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Um das mal auf den Punkt zu bringen:

    Einerseits gilt ab nächstem Jahr Euro5+, und die Kiste ist wahrscheinlich noch Euro5. Als Werksmaschine ist die zwar nicht neu, aber anstatt einer Tageszulassung geben die den Rabatt weiter und du bist offiziell "Erstbesitzer". Dann kommt noch der Modellwechsel dazu, weshalb du wahrscheinlich 10 - 15% weniger bezahlt hast, als du noch vor 6 Monaten für eine Neue bezahlt hättest - sprich gute 3k weniger.

    Kauf dir für 1,50€ nen Edding, mal die Macke an der Schwinge zu und freu dich. Und wer sieht denn bitte die Macke an der Unterseite des ESD ... :tot_lach:

    Die Mängel werden bis ins kleinste Detail dokumentiert (sogar an der Unterseite des ESD!) ... für wieviel die Mühle aber über'n Tisch gegangen ist, bleibt aber unerwähnt - die Höhe der angebotenen Kompensation, und dass es in Form eines Gutscheines erfolgen soll, wird dann wieder ebenso akribisch genau dargestellt.

    Sag mal - genierst du dich eigentlich gar nicht für diese einseitige Darstellung?

    Hallo eric,


    Freut mich für dich, dass dein Drucker zuhause Banknoten druckt. Meiner tuts nicht.

    Weder Erstbesitzer noch habe ich sie für einen Ramschpreis ersteigert. Das Angebot war durchaus vergleichbar mit vielen Anderen, welche ich im Laufe des letzten Jahres bei verschiedenen Händlern finden konnte. Also sicherlich kein Sonderrabatt.


    Für was soll ich mich genieren? Für vorenthaltene Kratzer? Man mag sich sicher darüber streiten, ob es nun tragisch ist oder nicht. BMW ist dann aber mit ihrem Mängelbericht vom Werk aber wirklich extrem akribisch…


    Und wie kann ich mein geschildertes Problem weniger einseitig darstellen? Ich habe erzählt was mir der Händler erzählt hat und was nicht. Ich habe mich erkenntlich gezeigt, dass meinem Problem initial Verständnis entgegengebracht wurde, sowie Punkte, wie die Kommunikation im Anschluss, die mich gestört haben.


    Kann ja schlecht aus Händlersicht argumentieren oder? Stecke ja nicht in deren Haut.

    Vielleicht gibts ja Eddings im Händlershop. Dann kann ich mir gleich von den 2% Nachlass 333 davon bestellen und die Karre umlackieren.


    Nun solltest du alle Informationen für eine möglichst „zweiseitige“ Berichterstattung haben oder?


    VG und einen angenehmen Start in die kommende Woche.

    PS: Vielleicht Frau und Kindern zu Weihnachten auch mal nen Edding schenken ;)